2395 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Wirtschaft und Industrie

über die Regierungsvorlage (2321 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die integrierte Vermeidung und Verminderung von Emissionen aus Dampfkesselanlagen (Emissionsschutzgesetz für Kesselanlagen – EG‑K 2013) erlassen wird

Der vorliegende Entwurf einer Neufassung des Emissionsschutzgesetzes für Kesselanlagen (EG-K 2013) dient der Umsetzung der Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung), (im Folgenden: Industrieemissionsrichtlinie), ABl. Nr. L 334 vom 17.12.2010 S. 17, in der Fassung der Berichtigung ABl. Nr. L 158 vom 19.06.2012 S. 25, hinsichtlich Großfeuerungsanlagen. Dies sind Dampfkessel-, Gasmotoren- und Gasturbinenanlagen mit einer Brennstoffwärmeleistung von 50 MW oder mehr. Regelungen des EG-K sowie dessen Verordnungen welche schon bisher zu strengeren Auflagen führten, werden übernommen und damit die erreichten hohen Umweltstandards beibehalten. Von den in der Industrieemissionsrichtlinie vorgesehenen Ausnahmen von den neuen strengeren Bestimmungen für Emissionsgrenzwerte, wie der nationale Übergangsplan, Ausnahmen für beschränkte Laufzeit, den Bestimmungen für Fernwärmeanlagen und Raffinerieanlagen, wird nicht Gebrauch gemacht. Damit wird sichergestellt, dass auch künftig, wie in den „Emission Inventories“ der Europäischen Kommission angeführt, die österreichischen Anlagen zu jenen mit den niedrigsten Emissionswerten in Europa zählen.

Die bisherigen Regelungen für nicht von der Umsetzung betroffene Anlagen sollen weitgehend unverändert fortgeschrieben werden.

Für bestehende Anlagen sind Übergangsvorschriften vorgesehen, welche die Weiterführung des Betriebes bis 2016 oder bis zur Veröffentlichung von BVT-Schlussfolgerungen über Großfeuerungsanlagen sicher stellen sollen. Bis auf wenige Anlagen erfüllen österreichische Großfeuerungsanlagen bereits heute die im Anhang der Industrieemissionsrichtlinie angeführten Emissionsgrenzwerte für bestehende Anlagen. Ein Anpassungsbedarf ist jedoch in weiterer Folge auf Grund neuer BVT-Schlussfolgerungen zu erwarten.

Insgesamt machten die Änderungen eine Neustrukturierung des Gesetzes und damit eine Neufassung erforderlich.

 

Der Ausschuss für Wirtschaft und Industrie hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 4. Juni 2013 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters Abgeordneten Hannes Weninger die Abgeordneten Dr. Ruperta Lichtenecker, Alois Gradauer und Ernest Windholz sowie der Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend Dr. Reinhold Mitterlehner.

 

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf mit Stimmenmehrheit (dafür: S, V, F, B, dagegen: G) beschlossen.

 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Wirtschaft und Industrie somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (2321 der Beilagen) die verfassungs­mäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2013 06 04

                               Hannes Weninger                                                                Konrad Steindl

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann