2397 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Unterrichtsausschusses

über die Regierungsvorlage (2348 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Hochschulgesetz 2005, das Universitätsgesetz 2002 und das Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz geändert werden (Bundesrahmengesetz zur Einführung einer neuen Ausbildung für Pädagoginnen und Pädagogen)

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll eine der Bologna-Struktur entsprechende, in Kooperation zwischen Pädagogischen Hochschulen und Universitäten durchgeführte Ausbildung von Pädagoginnen und Pädagogen auf tertiärem Niveau durch Verankerung der neuen Studienstrukturen (Bachelorstudien, Masterstudien) im Hochschulgesetz 2005 umgesetzt werden. Das umfasst die Verankerung von Masterlehrgängen im öffentlich-rechtlichen Bildungsauftrag im Hochschulgesetz 2005, die Verankerung von Ergänzungsstudien für Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger, die Verankerung des Lehramtes für Neue Mittelschulen im Hochschulgesetz 2005 für die Übergangsphase bis zum Inkrafttreten der Bestimmungen zur Pädagoginnen- und Pädagogenbildung NEU, die Abänderung der Zulassungsvoraussetzungen im Hochschulgesetz 2005, Neugestaltung der Studieneingangs- und Orientierungsphase und den Entfall der Abschnittsgliederung und der Nachfrist.

 

Damit wird die Lehramts-Studienarchitektur neu konzipiert, was insbesondere mit der Einführung von Masterlehrgängen im öffentlich-rechtlichen Bildungsauftrag, der Einführung von Ergänzungsstudien für Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger mit anderen facheinschlägigen Studien, der Gestaltung der Studieneingangsphase als echter Orientierungsphase und der Verankerung des Lehramts für neue Mittelschulen zum Ausdruck gebracht wird.

 

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf sollen wesentliche Zielsetzungen des Projekts Pädagoginnen- und Pädagogenbildung NEU erreicht werden. Dieses Projekt umfasst die Aus- und Weiterbildung aller Personen, die einen pädagogischen Beruf ergreifen. Ziele des Projektes sind eine inhaltliche Aufwertung und weitere Akademisierung des Lehrberufs, eine kompetenzbasierte Ausbildung, die die wissenschaftliche und berufsfeldbezogene Qualifikation der Absolventinnen und Absolventen sicherstellt, und die Harmonisierung der Ausbildung an Pädagogischen Hochschulen und an Universitäten unter der Zielsetzung von weitreichenden Kooperationen. Mit einer neuen Ausbildung sollen Pädagoginnen und Pädagogen bestmöglich für den Einsatz in den in Österreich bestehenden Schularten (Volksschule, Neue Mittelschule, AHS, Berufsbildende Schulen, etc.) vorbereitet werden. Um die Flexibilität des Einsatzes der Pädagoginnen und Pädagogen und die Übergänge zwischen Schulstufen und Schularten zu erleichtern, wurden in der Pädagoginnen- und Pädagogenbildung NEU Lehrämter für größere Altersbereiche konzipiert.

 

Das Projekt der Pädagoginnen- und Pädagogenbildung NEU sieht eine nach der Bildungshöhe differenzierte Lehramtsausbildung vor, die sich durch das Angebot von achtsemestrigen Bachelorstudien und mindestens zweisemestrigen Masterstudien in die Systematik der Bologna-Architektur einfügt. Träger der Ausbildungen sind Pädagogische Hochschulen und Universitäten, die unter Schaffung von Synergien im Bereich ihrer Stärken in enger Kooperation Lehramtsausbildungen auf tertiärem Niveau anbieten sollen, wobei das jeweilige bestehende Angebotssegment durch Kooperationen erweitert werden kann. Die Bachelor- und Masterstruktur betrifft grundsätzlich alle Lehrämter. Ausnahmen zur verpflichtenden Absolvierung eines Masterstudiums sind lediglich im Bereich der Berufsbildung vorgesehen, die Konkretisierung der betroffenen Ausbildungsgruppe erfolgt im Rahmen einer Verordnung.

 

Neben den nötigen Änderungen des Dienstrechts sind im Bereich der Pädagogischen Hochschulen eine Reihe von Verordnungen zum Hochschulgesetz zu novellieren, allen voran die Hochschul-Curriculaverordnung, BGBl. II Nr. 495/2006, die die genauen Festlegungen zur Gestaltung der Studien (zB zum Umfang des Anteils der jeweiligen Studienfachbereiche) treffen wird.

Zur Umsetzung der Pädagoginnen- und Pädagogenbildung NEU fanden vier umfassende Arbeits- und Kommunikationsphasen statt:

1.      ExpertInnengruppe unter Dr. Peter Härtel (2009–2010), Erstellung eines Konzepts mit den wesentlichen inhaltlichen Eckpunkten, anschließend Gesprächsrunden mit Stakeholdern.

2.      Bundesweite Stakeholderkonferenz mit Vertretern und Vertreterinnen der Ausbildungsinstitutionen.

3.      Vorbereitungsgruppe 2011 unter Univ.-Doz. Dr. Andreas Schnider, die auf Grundlage der Stellungnahme und der Stakeholderkonferenzen eine weiterführende Expertise erarbeitete.

4.      Etablierung eines Entwicklungsrates unter dem Vorsitz von Univ.-Doz. Dr. Andreas Schnider, dem zwei Mitglieder vom Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur und zwei Mitglieder vom Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung angehören.

In über 100 intensiven Gesprächen wurden schließlich in Abstimmung mit den für die Umsetzung relevanten Gruppen folgende Empfehlungen erarbeitet:

-       die gesetzlich zu fixierenden Anforderungen an die Ausbildung von Pädagogen und Pädagoginnen im Elementar-, Primar- und Sekundarbereich und

-       die Zielperspektive hinsichtlich der professionellen Kompetenzen von Pädagogen und Pädagoginnen.

 

Der Entwicklungsrat erarbeitete ein Konzept für die Pädagoginnen- und Pädagogenbildung NEU (Beilage 2 zum Vortrag an den Ministerrat vom 9. November 2012 – Regierungsprojekt „Pädagoginnen- und Pädagogenbildung NEU“ – Start der Umsetzung, GZ BMUKK-BMS1000/0034-MinBüro Dr. Schmied/2012), das der gegenständlichen HG-Novelle zugrunde liegt.

 

Zur Sicherstellung der Qualität der Lehramtsstudien soll ein Qualitätssicherungsrat für Pädagoginnen- und Pädagogenbildung eingerichtet werden, der einerseits die neuen Lehramtsstudienangebote qualitätssichert und anderseits die Entwicklung der Pädagoginnen- und Pädagogenbildung in Österreich begleitet und den Bundesministern beratend zur Verfügung steht.

 

Der Unterrichtsausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 4. Juni 2013 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Elmar Mayer die Abgeordneten Ulrike Königsberger-Ludwig, Ewald Sacher, Sonja Ablinger, Mag. Katharina Cortolezis-Schlager, Christine Marek, Anna Franz, Dr. Harald Walser, Mag. Daniela Musiol und Ursula Haubner sowie die geladenen Sachverständigen Univ. Prof. Mag. Dr. Roland Fischer, ao. Univ. Prof. Dr. Arthur Mettinger, Univ. Prof. Mag. Dr. Andreas Schnider, Univ. Prof. DDr. Christiane Spiel und die Auskunftspersonen Prof. Mag. Peter Fischer, Mag. Andrea Offner-Koller, DDr. Erwin Niederwieser, ao. Univ. Prof. Dr. Martin Polaschek und Prof. Walter Stadler sowie die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur Dr. Claudia Schmied und der Bundesminister für Wissenschaft und Forschung Dr. Karlheinz Töchterle und der Ausschussobmann Abgeordneter Dr. Walter Rosenkranz.

 

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf mit Stimmenmehrheit (dafür: S, V, dagegen: F, G, B) beschlossen.

Ein im Zuge der Debatte von den Abgeordneten Dr. Harald Walser, Kolleginnen und Kollegen eingebrachter Abänderungsantrag fand keine Mehrheit. (dafür: G, B, dagegen: S, V, F).

 

 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Unterrichtsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (2348 der Beilagen) die verfassungs­mäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2013 06 04

                                    Elmar Mayer                                                             Dr. Walter Rosenkranz

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann