AWG Novelle Verpackung

 

Einbringende Stelle:

BMLFUW

Laufendes Finanzjahr:

2013

Inkrafttreten/

Wirksamwerden:

2013

 

Vorblatt

 

Ziele

 

- Mehrere Sammel- und Verwertungssysteme sollen im Haushaltsbereich bestehen und etabliert sein.

- Die Sammlung von Haushaltsverpackungen soll ökologisch und ökonomisch optimiert werden

- Weitgehende Umsetzung der Produzentenverantwortung durch Gesamterfassungsquoten und einer Teilnahmeverpflichtung der Inverkehrsetzer von Haushaltsverpackungen an Systemen.

- Konformität mit dem EU-Recht, insbesondere der Verpackungsrichtlinie und dem EU-Wettbewerbsrecht

 

Inhalt

 

Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):

 

- Festlegung von einheitlichen Gesamterfassungsquoten für alle Systeme unter Abgeltung der Anteile, die, da überwiegend nicht recyclierbar, im Restmüll verbleiben.

- Gemeinsame Sammlung aller Sammel- und Verwertungssysteme, die die Verträge mit den jeweiligen Sammelpartnern in der Regionen abschließen müssen.

 

Finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt und andere öffentliche Haushalte:

 

Gesamt für die ersten fünf Jahre

 

in Tsd. €

2013

2014

2015

2016

2017

Auszahlungen

512

4

4

4

4

 

Die Kosten dieser Novelle bestehen im Wesentlichen im Projekt e-Verpackung und in den Kosten der Erstellung der erforderlichen Verordnungen.

 

In den weiteren Wirkungsdimensionen gemäß § 17 Abs. 1 BHG 2013 treten keine wesentlichen Auswirkungen auf.

 

Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union:

Der Entwurf ist EU-konform:

Der vorliegende Entwurf dient der Umsetzung der Richtlinie 94/62/EG über Verpackungen und Verpackungsabfälle, ABl. Nr. L 365 vom 31.12.1994 S 10, geändert durch die Richtlinie 2004/12/EG, ABl. Nr. L 47 vom 18.02.2004 S 26, (Verpackungsrichtlinie). Weiters stimmt der Entwurf mit dem EU-Abfallrecht und insbesondere mit der Richtlinie 2008/98/EG über Abfälle und zur Aufhebung bestimmter Richtlinien, ABl. Nr. L 312 vom 22.11.2008 S 3, in der Fassung der Berichtigung ABl. Nr. L 127 vom 26.05.2009 S 24, überein. Darüber hinaus wird das Europäische Wettbewerbsrecht unter Berücksichtigung der Entscheidung der Europäischen Kommission im Verfahren COMP/35.470 umgesetzt.

Der Entwurf ist entsprechend den Vorgaben der Europäischen Union mit einer Mindeststillhaltefrist von drei Monaten an die Europäische Kommission und die anderen Mitgliedsstaaten zu notifizieren.

 

Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens:

Keine

 

Wirkungsorientierte Folgenabschätzung

AWG Novelle Verpackung

Problemanalyse

 

Problemdefinition

Die bestehenden Regelungen für Verpackungen im Haushaltsbereich ermöglichen zwar prinzipiell die Co-Existenz mehrerer Sammel- und Verwertungssysteme, zur Sicherstellung eines fairen Wettbewerbs, der auch den EU-Wettbewerbsvorgaben entspricht, bedarf es allerdings einer detaillierten Neuregelung.

Es gilt daher einerseits Wettbewerbsverzerrungen und Marktzutrittsschranken zu verhindern sowie andererseits die Aufrechterhaltung der bestehenden Qualität der getrennten Sammlung und Verwertung abzusichern.

Die Produzentenverantwortung für Verpackungen umfasst derzeit nicht alle in Verkehr gesetzten Verpackungen.

Die Sammlung der Haushaltsverpackungen soll im Zusammenwirken mit allen Betroffenen diskutiert und behutsam verbessert werden.

 

Nullszenario und allfällige Alternativen

Das Beibehalten der derzeitigen Rechtslage führt dazu, dass weiterhin ein Monopolist in diesem Marktsegment bestehen bleibt. Seitens der Europ. Kommission (insbes. DG Wettbewerb) wird bereits ein Verfahren gegen die ARA-AG wegen Missbrauch einer marktbeherrschenden Stelölung geführt. Es besteht die Gefahr eines Vertragsverletzungsverfahrens vor dem EuGH, wenn keine zufriedenstellende und dem AEUV entsprechende Rechtslage, die Wettbewerb auch in diesem Bereich ermöglicht, geschaffen wird.

Die Produzentenverantwortung wäre weiterhin unvollständig umgesetzt.

Die Sammlung bestimmter Verpackungen würde weiterhin uneinheitlich erfolgen.

 

Vorhandene Studien/Folgenabschätzungen

Es existiert bereits eine Entscheidung der Europ. Kommission, zur Sammlung von Haushaltsverpackungen in Österreich, die die ARGE-V (=Vorgängerorganisation der ARA-AG) verpflichtet, die unter Vertrag stehenden Sammeleinrichtungen den anderen Marktteilnehmern zugänglich zu machen (COMP/35.470). Diesbezügliche Anfechtungen wurden vom EUGH abgewiesen.

Mehrere Studien zum Thema Wettbewerb zeigen auf, dass es sich bei Sammlung von Verpackungsabfällen um eine "essential facillity" handelt, Kontrahierungszwänge daher wettbewerbsrechtlich geboten sind.

 

Interne Evaluierung

 

Zeitpunkt der internen Evaluierung: 2018

Eine Evaluierung der 2015 effektiv werdenden Bestimmungen sollte frühestens 2018 erfolgen, da erst dann absehbar ist, ob und wie viele Sammel- und Verwertungssysteme genehmigt wurden und sich auf dem Markt etabliert haben.

 

Ziele

 

Ziel 1: Mehrere Sammel- und Verwertungssysteme sollen im Haushaltsbereich bestehen und etabliert sein.

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

Derzeit beherrscht ein Monopolist den Bereich der Sammlung von Haushaltsverpackungen.

Zumindest fünf Systeme sollen am Markt bestehen und etabliert sein.

 

Beitrag zu Wirkungsziel oder Maßnahme im Bundesvoranschlag:

Erhöhung der Recyclingquote von Verpackungen

 

Ziel 2: Die Sammlung von Haushaltsverpackungen soll ökologisch und ökonomisch optimiert werden

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

Derzeit werden auch nicht stofflich verwertbare Verpackungen aus Kunststoffen und Materialverbunden getrennt gesammelt und sortiert.

Verringerung der Kosten der Sammlung und Sortierung von Haushaltsverpackungen aus Kunststoffen und Materialverbunden um zumindest 10%..

 

Beitrag zu Wirkungsziel oder Maßnahme im Bundesvoranschlag:

Erhöhung der Recyclingquote von Verpackungen

 

Ziel 3: Weitgehende Umsetzung der Produzentenverantwortung durch Gesamterfassungsquoten und einer Teilnahmeverpflichtung der Inverkehrsetzer von Haushaltsverpackungen an Systemen.

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

Verpackungen, die im Restmüll verbleiben, werden von den Systemen nur teilweise abgegolten.

Der Anteil, der mit dem Restmüll gesammelten Verpackungen soll (mit Ausnahme eines Fehlwurfanteils) soll den Betreibern der Sammlung (Kommunen) abgegolten werden.

 

Ziel 4: Konformität mit dem EU-Recht, insbesondere der Verpackungsrichtlinie und dem EU-Wettbewerbsrecht

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

Derzeit läuft ein EU-Wettbewerbsverfahren gegen die ARA-AG. Anschließende Vertragsverletzungsverfahren gegen die Republik Österreich sind möglich.

Durch zumindest 5 Systeme im Haushaltbereich soll eine EU-konforme Wettbewerbssituation hergestellt sein.

 

Maßnahmen

 

Maßnahme 1: Festlegung von einheitlichen Gesamterfassungsquoten für alle Systeme unter Abgeltung der Anteile, die, da überwiegend nicht recyclierbar, im Restmüll verbleiben.

Beschreibung der Maßnahme:

In einer Verordnung werden jährliche Gesamterfassungsziele festgelegt. Die Sammel- und Verwertungssysteme müssen jährlich die Erreichung dieser Vorgaben dem BMLFUW nachweisen. Für die im Restmüll verbleibenden Verpackungen erfolgen Abgeltungszahlungen.

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

Erfassungsquoten, die derzeit dem ARA-System individuell im Genehmigungsbescheid vorgegeben sind, führen zu einer nicht vollständigen Abgeltung für alle Verpackungen (Restmüllsammlung).

Kundmachung der Verordnung im BGBl.

Jährliche Tätigkeitsberichte, die die Erreichung der Gesamterfassungsziele belegen.

 

Maßnahme 2: Gemeinsame Sammlung aller Sammel- und Verwertungssysteme, die die Verträge mit den jeweiligen Sammelpartnern in der Regionen abschließen müssen.

Beschreibung der Maßnahme:

Durchführung eines Stakeholderprozesses, in dem mit allen Betroffenen (Sozialpartner, Länder und Kommunen, Systemen) eine optimale Sammlung erarbeitet wird. Erlassung einer Verordnung für die Vorgaben der Sammlung.

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

Derzeit werden auch nicht stofflich verwertbare Verpackungen aus Kunststoffen und Materialverbunden getrennt gesammelt und sortiert. Regionale Unterschiede bestehen bei der Sammlung.

Kundmachung der Verordnung im BGBl.

Ökologische und ökonomische Optimierung der Sammlung von Kunststoffen und Materialverbunden und Kostensenkung um 10% in diesem Bereich.

 

Abschätzung der Auswirkungen

 

Finanzielle Auswirkungen für alle Gebietskörperschaften und Sozialversicherungsträger

 

Finanzierungshaushalt – Gesamt für die ersten fünf Jahre

 

in Tsd. €

2013

2014

2015

2016

2017

Auszahlungen

512

4

4

4

4

 

Finanzielle Auswirkungen für den Bund

 

- Ergebnishaushalt – Projekt

 

in Tsd. €

2013

2014

2015

2016

2017

Personalaufwand

87

0

0

0

0

Betrieblicher Sachaufwand

30

0

0

0

0

Werkleistungen

390

0

0

0

0

Aufwendungen gesamt

507

0

0

0

0

Nettoergebnis

-507

0

0

0

0

 

in Tsd. €

Gesamt

Personalaufwand

87

Betrieblicher Sachaufwand

30

Werkleistungen

390

Aufwendungen gesamt

507

Nettoergebnis

-507

 

in VBÄ

2013

2014

2015

2016

2017

Personalaufwand

1,4

0,0

0,0

0,0

0,0

 

in VBÄ

Gesamt

Personalaufwand

1,4

 

Erläuterung

 

Die Erstellung der Verordnungen und die Kontroll- und Aufsichtstätigkeit über die Sammel- und Verwertungssysteme für Verpackungen fällt als Personalaufwand des Bundes an.

 

Zur Erfüllung dieser Aufgaben sind Personal- und Sachaufwendungen erforderlich.

 

Das Teilprojekt eVerpackung ist Teil des Gesamtvorhabens EDM und für den relevanten Zeitraum budgetiert.

 

- Ergebnishaushalt – Laufende Auswirkungenrepräsentativ für "2013-2017"

 

in Tsd. €

Repräsentatives Jahr

Personalaufwand

3

Betrieblicher Sachaufwand

1

Aufwendungen gesamt

4

Nettoergebnis

-4

 

in VBÄ

Repräsentatives Jahr

Personalaufwand

0,0

 

Erläuterung

 

5 neue Sammel und Verwertungssysteme müssen zusätzlich kontrolliert werden. Dazu werden je 2 PT in Rechnung gestellt.

 

Zur Erfüllung dieser Aufgaben sind Personal- und Sachaufwendungen erforderlich.

 

- Bedeckung

 

in Tsd. €

2013

2014

2015

2016

2017

Auszahlungen brutto

512

4

4

4

4

gem. BFRG/BFG

512

4

4

4

4

 

Umweltpolitische Auswirkungen

 

Auswirkungen auf Energie oder Abfall

 

Das Vorhaben hat keine wesentlichen Auswirkungen auf Energie oder Abfall.

 

Erläuterung

Die vorliegende Novelle bewirkt durch eine optimierte Sammlung der Haushaltsverpackungen und den vermehrten Wettbewerb bei der Verwertung eine ökologische Verbesserung durch höhere Verwertungsanteile und eine verstärkte Ressourcenschonung, weil vermehrt Sekundärrohstoffe gewonnen werden.

 

 

Anhang mit detaillierten Darstellungen

 

 

Detaillierte Darstellung der finanziellen Auswirkungen

 

Personalaufwand - Projekt

 

Jahr

Maßnahme / Leistung

Tätigkeitsschr.

Körpersch.

Verwgr.

Fallz.

Zeit

Personal- aufw.

2013

Aufsicht über Sammel- und Verwertubngssysteme

Kontrolltätigkeit

Bund

VB-VD-Höh. Dienst 3 v1/1-v1/3; a

5

16,00 Stunden

3.054

2013

Verordnungen

Erstellung der Verordnungen

Bund

VB-VD-Höh. Dienst 3 v1/1-v1/3; a

3

85,00 Tage

77.878

2013

Verpackungskoordinierungsstelle

Betrauung

Bund

VB-VD-Höh. Dienst 3 v1/1-v1/3; a

1

20,00 Tage

6.108

 

Erläuterung:

2013: Der Personalaufwand besteht insbesondere in der Erstellung der erforderlichen Verordnungen zum AWG 2002 und in der Kontroll- und Aufsichtstätigkeit der Sammel- und Verwertungssysteme im Verpackungsbereich.

 

Personalaufwand - Laufende Auswirkungen

 

Jahr

Maßnahme / Leistung

Tätigkeitsschr.

Körpersch.

Verwgr.

Fallz.

Zeit

Personal- aufw.

Repr.*

Aufsicht über Sammel- und Verwertungssysteme

Kontrolltätigkeiten

Bund

VB-VD-Höh. Dienst 3 v1/1-v1/3; a

5

2,00 Tage

3.054

 

Repr.*: Repräsentatives Jahr

 

Erläuterung:

 

Repr.* : Dadurch, dass künftig 5 Sammel- und Verwertungssysteme zusätzlich beaufsichtigt werden müssen, sind die dargestellten Kosten anzusetzen.

 

Betrieblicher Sachaufwand - Projekt

Arbeitsplatzbezogener betrieblicher Sachaufwand - Projekt

 

Jahr

Leistung

Personalaufwand

Overhead %

Arbeitsplatzbez. Sachaufw.

2013

Aufsicht über Sammel- und Verwertubngssysteme

3.054

35

1.069

2013

Verordnungen

77.878

35

27.257

2013

Verpackungskoordinierungsstelle

6.108

35

2.138

 

Betrieblicher Sachaufwand - Laufende Auswirkungen

Arbeitsplatzbezogener betrieblicher Sachaufwand - Laufende Auswirkungen

 

Jahr

Leistung

Personalaufwand

Overhead %

Arbeitsplatzbez. Sachaufw.

Repr.*

Aufsicht über Sammel- und Verwertungssysteme

3.054

35

1.069

 

Werkleistungen - Projekt

 

Jahr

Bezeichnung

Körperschaft

Menge

Preis je Einheit (€)

Ges. (ger. in €)

2013

EDM-Projekt eVerpackung

Bund

1

390.000

390.000

 

Erläuterung:

2013: Die erforderlichen Aufwendungen für ein ergänzendes Teilprojekt umfassen das Erstellen einer Anforderungssammlung, einer Anforderungsanalyse, eines Anwendungsentwurfes, der Implementierung und die erforderlichen Tests vor einer Inbetriebnahme. Ein derartiges Teilprojekt ist mit ca. 300 PT beim implementierenden und für den Betrieb und Wartung verantwortlichen Dienstleister anzusetzen. Das entspricht ca. € 390 000.

 

Bedeckung

 

in Tsd. €

Detailbudget

2013

2014

2015

2016

2017

Die Auszahlungen (brutto) erfolgen in

43.02.01

512

4

4

4

4

Die Bedeckung erfolgt

gem. BFRG/BFG

43.02.01

512

4

4

4

4

 

Erläuterung der Bedeckung

Die Bedeckung erfolgt durch das Globalbudget 43.02 Abfall- und Siedlungswasserwirtschaft.