Vorblatt

 

Ziel(e)

 

- Durch die mit der Vereinbarung vorgesehene Verlängerung bis zum Ende des Schuljahres 2018/19 sowie die Zusatzmittel sollen die Schulerhalter in die Lage versetzt werden, ganztägige Schulformen bedarfsgerecht und qualitätsvoll auszubauen.

 

Inhalt

 

Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):

 

- Zusatzvereinbarung zur Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG über zusätzliche Mittel für den Ausbau ganztägiger Schulformen, BGBl. I Nr. 115/2011

 

Finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt und andere öffentliche Haushalte:

 

Das Vorhaben verursacht Mehrausgaben für den Bundeshaushalt.

 

Gesamt für die ersten fünf Jahre

 

in Tsd. €

2014

2015

2016

2017

2018

Auszahlungen

78 534

109 368

99 023

88 678

78 333

 

Gesamtwirtschaftliche Auswirkungen:

Das Vorhaben hat positive Auswirkungen auf die gesamtwirtschaftliche Nachfrage.

 

Soziale Auswirkungen:

Das Vorhaben unterstützt die Erziehungsberechtigten bei der Vereinbarkeit von Kind und Beruf.

 

Auswirkungen auf Kinder und Jugend:

Durch die Maßnahme wird eine verbesserte Betreuungssituation (quantitativ und qualitativ) in der schulischen Tagesbetreuung an Allgemeinbildenden Pflichtschulen erzielt.

 

In den Wirkungsdimensionen gemäß § 17 Abs. 1 BHG 2013 treten keine wesentlichen Auswirkungen auf.

 

Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union:

Die vorgesehenen Regelungen fallen nicht in den Anwendungsbereich des Rechts der Europäischen Union.

 

Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens:

Keine

 

Wirkungsorientierte Folgenabschätzung

 

Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG über zusätzliche Mittel für den Ausbau ganztägiger Schulformen - Zusatzvereinbarung

 

Einbringende Stelle:

BMUKK

Laufendes Finanzjahr:

2014

 

Inkrafttreten/

Wirksamwerden:

2014

 

 

Problemanalyse

 

Problemdefinition

Die gezielte Förderung von Kindern insbesondere berufstätiger Eltern, aus Alleinerzieherfamilien bzw. aus bildungsfernem Milieu gelingt nachhaltiger und effektiver in ganztägigen Schulformen. Damit wird auch für die betroffenen Erziehungsberechtigten die Vereinbarkeit von Kind und Beruf unterstützt. Der Bedarf an ganztägigen Schulplätzen übersteigt allerdings das bestehende Angebot. Ein bedarfsgerechter, qualitätsvoller Ausbau ist dringend erforderlich, jedoch mit entsprechenden Aufwendungen für die jeweiligen Schulerhalter verbunden.

 

Nullszenario und allfällige Alternativen

Würden keine Maßnahmen zum Ausbau der schulischen Tagesbetreuung gesetzt werden, hätte dies sowohl für die betroffenen Schülerinnen und Schüler, deren Erziehungsberechtigten als auch den Wirtschaftsstandort Österreich negative Auswirkungen. Für eine gesunde persönliche, soziale und schulische Entwicklung benötigen Schülerinnen und Schüler stabile Strukturen und Bezugspersonen. Dies sowie gezielte Förderung und sinnvolle Freizeitgestaltung sind im Rahmen der schulischen Tagesbetreuung sichergestellt. Die Erziehungsberechtigten wünschen sich für ihre Kinder qualitätsvolle und kindgerechte Angebote der Tagesbetreuung und erhalten damit bessere persönliche Perspektiven am Arbeitsmarkt. In Hinblick auf die Schwerpunktsetzung des Ausbaus der schulischen Tagesbetreuung und auf die damit verbundenen finanziellen Notwendigkeiten bestehen keine Alternativen zum gegenständlichen Vorhaben.

 

Interne Evaluierung

 

Zeitpunkt der internen Evaluierung: 2016

Evaluierungsunterlagen und -methode: Die interne Evaluation erfolgt im Finanzjahr 2016. Aufbauend auf den jährlichen Berichten der Länder hat diese eine zusammenfassende Darstellung der Maßnahme zu umfassen. Diese jährlichen Berichte beinhalten eine Bedarfsmeldung der Länder im Wege der Schulaufsicht an das BMUKK. Zusätzlich dazu ist auch bei Nichtzustandekommen einer schulischen Tagesbetreuung die Zahl der entsprechenden Anmeldungen zu melden. Dazu wird ein standardisiertes Rückmeldeformular seitens des BMUKK zur Verfügung gestellt.

 

Ziele

 

Ziel 1: Durch die mit der Vereinbarung vorgesehene Verlängerung bis zum Ende des Schuljahres 2018/19 sowie die Zusatzmittel sollen die Schulerhalter in die Lage versetzt werden, ganztägige Schulformen bedarfsgerecht und qualitätsvoll auszubauen.

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

Mit der laufenden Vereinbarung sollen bis zum Schuljahr 2014/15 insgesamt 145 000 ganztägige Schulplätze geschaffen werden.

Mit der Zusatzvereinbarung sollen bis zum Schuljahr 2016/17 weitere 29 000 Plätze, also insgesamt 174 000 Plätze in der schulischen Tagesbetreuung geschaffen werden.

 

Beitrag zu Wirkungsziel oder Maßnahme im Bundesvoranschlag:

Wirkungsziel 1: Erhöhung des Bildungsniveaus der Schülerinnen und Schüler

Wirkungsziel 2: Verbesserung der Chancen und Geschlechtergerechtigkeit im Bildungswesen

 

Maßnahmen

 

Maßnahme 1: Zusatzvereinbarung zur Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG über zusätzliche Mittel für den Ausbau ganztägiger Schulformen, BGBl. I Nr. 115/2011

Beschreibung der Maßnahme:

Zusätzlich zur bestehenden Vereinbarung wird der Bund für das Jahr 2014 einen Zweckzuschuss im Höchstausmaß von 78 534 000,00 Euro zur Verfügung stellen. Ein Anteil dieses Betrages kann nach Maßgabe des Verteilungsschlüssels auch für infrastrukturelle Maßnahmen verwendet werden. Weiters wird der Bund in den Jahren 2015-2018 einen Zweckzuschuss in der Höhe von insgesamt höchstens 375 402 000,00 Euro zur Verfügung stellen. Ein Teilbetrag kann nach Maßgabe des Verteilungsschlüssels auch für infrastrukturelle Maßnahmen verwendet werden.

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

 

Mit der Zusatzvereinbarung sollen bis zum Schuljahr 2016/17 weitere 29 000 Plätze, also insgesamt 174 000 Plätze in der schulischen Tagesbetreuung geschaffen werden.

 

Abschätzung der Auswirkungen

 

Finanzielle Auswirkungen für alle Gebietskörperschaften und Sozialversicherungsträger

 

Hinweis: Aufgrund von Rundungsdifferenzen kann es zu geringfügigen Abweichungen zwischen Ergebnis- und Finanzierungshaushalt kommen.

 

 

Finanzierungshaushalt – Gesamt für die ersten fünf Jahre

 

in Tsd. €

2014

2015

2016

2017

2018

Auszahlungen

78 534

109 368

99 023

88 678

78 333

 

Finanzielle Auswirkungen für den Bund

 

- Ergebnishaushalt – Laufende Auswirkungen

 

in Tsd. €

2014

2015

2016

2017

2018

Transferaufwand

78 534

109 368

99 023

88 678

78 333

Aufwendungen gesamt

78 534

109 368

99 023

88 678

78 333

Nettoergebnis

‑78 534

‑109 368

‑99 023

‑88 678

‑78 333

 

Erläuterung

 

Durch die Zusatzvereinbarung bleiben die Rahmenbedingungen der ursprünglichen Vereinbarung unberührt. Zusätzlich zum Status Quo fallen für den Bund die in den finanziellen Auswirkungen dargestellten Mehrausgaben an.

 

Unabhängig vom Einsatz dieser Mittel an den Schulstandorten (Personalausgaben oder Infrastruktur) stellen diese Ausgaben gem. BHG 2013 für den Bund Auszahlungen aus Transfers dar, die im Detailbudget 300201 „Pflichtschulen Primar- und Sekundarstufe I“ zu veranschlagen sind. Die Auszahlungen erfolgen gem. der bisherigen Vereinbarung zu zwei Terminen im Kalenderjahr. Eine finanzielle Bedeckung dieser Mehrausgaben im Budget des Bundes sind sowohl im BFRG2014-2017 (ff), als auch im BFG 2014 (ff) noch vorzusehen.

 

Hinsichtlich des Vollzugsaufwands (Berichtslegung, Controlling) treten gegenüber dem Status quo keine Änderungen ein; der Aufwand kann jedenfalls mit den vorhandenen Personal-, Budget- und Sachressourcen abgedeckt werden.

 

- Bedeckung

 

in Tsd. €

2014

2015

2016

2017

2018

Auszahlungen brutto

78 534

109 368

99 023

88 678

78 333

gem. BFRG/BFG

78 534

109 368

99 023

88 678

78 333

 

- Auswirkungen auf den Schuldenstand

 

 

in Mio. Euro

in % des BIP

Änderung des Schuldenstands bis Ende 2042 zu Preisen von 2013

611

0,1

 

Erläuterung:

 

Die Berechnung der Auswirkungen auf die Verschuldung folgt bei den Annahmen zu BIP-Entwicklung, sowie Zinssätzen und Inflation den Ausführungen von Schiman/Orischnig im BMF-Working Paper 1/2012: „Coping with Potential Impacts of Ageing on Public Finances in Austria“.

 

Die Ein- bzw. Auszahlungsströme jeden Jahres werden aufgezinst bis zum Jahr 2042 und über die erwartete Inflationsrate in den nächsten dreißig Jahren diskontiert.

 

Gesamtwirtschaftliche Auswirkungen

 

Nachfrageseitige Auswirkungen auf den öffentlichen Konsum

Durch die vermehrte Nachfrage der öffentlichen Hand nach FreizeitpädagogInnen entstehen positive Auswirkungen auf den öffentlichen Konsum (Nachfrage).

 

Nachfrageseitige Auswirkungen auf private Investitionen

Gemäß den Bestimmungen der Art. 15a - Vereinbarung sind die Infrastrukturmittel insbesondere zu verwenden für die Schaffung bzw. Adaptierung von Speisesälen und Küchen, die Schaffung bzw. Adaptierung von Gruppenräumen für eine adäquate Betreuung, die Schaffung bzw. Adaptierung von Spielplätzen und ähnlichen Außenanlagen, die Anschaffung von Einrichtung(sgegenständen) für oben genannte Adaptierungen oder die Anschaffung von beweglichem Anlagevermögen (zB Geschirr, Besteck, Spiele). Die Aufteilung dieser Mittel auf die einzelnen Investitionskategorien wird von den Gemeinden autonom vorgenommen und kann nicht detailliert dargestellt werden.

 

Veränderung der Nachfrage

 

in Mio. Euro

2014

2015

2016

2017

2018

Investitionen privat

Sonstige Investitionen

51,0

44,5

29,1

14,3

0,0

Konsum

Öffentlich

64,9

69,9

74,3

78,3

0,0

Gesamtinduzierte Nachfrage

115,9

114,4

103,4

92,6

0,0

 

Unter Verwendung der „Joanneum Multiplikatoren 2013 bis 2017“ ergeben sich aufgrund der voraussichtlichen Nachfrageänderung folgende gesamtwirtschaftlichen Effekte:

 

Gesamtwirtschaftliche Effekte

2014

2015

2016

2017

2018

Wertschöpfung in Mio. €

215

251

262

264

100

Wertschöpfung in % des BIP

0,07

0,08

0,09

0,09

0,03

Importe *)

37

48

52

53

27

Beschäftigung (in JBV)

3 256

3 797

3 996

4 051

1 328

 

*) Ein Teil der Nachfrage fließt über Importe an das Ausland ab.

 

Durch die dargestellten Investitions- und Personalausgaben (FreizeitpädagogInnen) ergeben sich expansive Effekte auf die gesamtwirschaftliche Nachfrage.

 

Angebotsseitige Auswirkungen auf das gesamtwirtschaftliche Arbeitsangebot bzw. die Arbeitsnachfrage

Durch das gegenständliche Vorhaben entsteht eine erhöhte Nachfrage nach FreizeitpädagogInnen. Weiters wird auf die durch die Infrastrukturinvestitionen induzierte Beschäftigungsnachfrage hingewiesen.

 

Soziale Auswirkungen

 

Auswirkungen auf die Arbeitsbedingungen in Bezug auf die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben

Die Erziehungsberechtigten werden durch den Ausbau der schulischen Tagesbetreuung bei der Vereinbarkeit von Kind und Beruf aktiv unterstützt.

 

Auswirkungen auf Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer (Anzahl der Betroffenen)

 

Betroffene Gruppe

Anzahl der Betroffenen

Quelle/Erläuterung

Erziehungsberechtigte

80 000

max. Zahl

 

Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt

 

Unter Verwendung der „Joanneum Multiplikatoren 2013 bis 2017“ ergeben sich aufgrund der voraussichtlichen Nachfrageänderung folgende Beschäftigungseffekte:

 

Quantitative Auswirkung auf die Beschäftigung (in Jahresbeschäftigungsverhältnissen), gerundet

 

Betroffene Personengruppe

2014

2015

2016

2017

2018

unselbständig Beschäftigte

2 997

3 503

3 700

3 766

1 213

                davon 15 bis unter 25 Jahre

409

486

516

526

176

                davon 25 bis unter 50 Jahre

1 884

2 173

2 261

2 267

664

                davon 50 und mehr Jahre

704

845

924

975

374

selbständig Beschäftigte

259

294

296

285

115

Gesamt

3 256

3 797

3 996

4 051

1 328

 

Auswirkungen auf die Anzahl der unselbständig erwerbstätigen Ausländerinnen/Ausländer

Die Auswirkungen auf unselbständig erwerbstätige Ausländerinnen/Ausländer können nicht abgeschätzt werden.

 

Auswirkungen auf die Anzahl der arbeitslos gemeldeten Personen

Durch die erhöhte gesamtwirtschaftliche Nachfrage bewirkt das Vorhaben tendenziell eine Reduktion der arbeitslos gemeldeten Personen. Eine genaue Quantifizierung kann nicht erfolgen.

 

 

Auswirkungen auf Kinder und Jugend

 

Auswirkungen auf den Zugang von Kindern zu Bildung und das Erreichen eines Bildungsziels

Durch die Vereinbarung wird das Angebot der ganztägigen Schulformen für Schülerinnen und Schüler an öffentlichen allgemein bildenden Pflichtschulen in bedarfsgerechter Form sowohl hinsichtlich der Anzahl der Betreuungsplätze als auch hinsichtlich der Betreuungsdauer ausgebaut. Diese Maßnahme soll ein bedarfsorientiertes Angebot für die Erziehungsberechtigten darstellen und zu einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf beitragen, den Schülerinnen und Schülern eine qualitätsvolle schulische Betreuung bieten und diese in ihrer leistungsbezogenen und sozialen Entwicklung unterstützen und die Chancengleichheit der Schülerinnen und Schüler hinsichtlich der Bildungslaufbahnen fördern.

 

Quantitative Auswirkungen auf die Betreuung und Bildung von Kindern

 

Betroffene Gruppe

Anzahl der Betroffenen

Quelle/Erläuterung

SchülerInnen an Allgemeinbildenden Pflichtschulen

132 500

Prognostizierte Zahl im Endausbau

 

 

Anhang mit detaillierten Darstellungen

 

 

Detaillierte Darstellung der finanziellen Auswirkungen*)

 

*) Jahre, die ident mit den Folgejahren sind, werden nicht explizit ausgewiesen. Es wird darauf hingewiesen, dass der Personalaufwand gem. der WFA-Finanziellen Auswirkungen-VO valorisiert wird.

 

Transferaufwand - Laufende Auswirkungen

 

Jahr

Bezeichnung

Körperschaft

Anzahl

Aufwand

Ges. (ger. in €)

2014

Anschubfinanzierung für ganztägige Schulformen

Bund

1

78 533 999

78 533 999

2015

Anschubfinanzierung für ganztägige Schulformen

Bund

1

109 367 999

109 367 999

2016

Anschubfinanzierung für ganztägige Schulformen

Bund

1

99 022 999

99 022 999

2017

Anschubfinanzierung für ganztägige Schulformen

Bund

1

88 677 999

88 677 999

2018

Anschubfinanzierung für ganztägige Schulformen

Bund

1

78 332 999

78 332 999

 

Erläuterung:

2014: Der auf Infrastruktur entfallende Anteil beträgt 51 047 100,00 EUR. Die verbleibende Summe wird zur Bestreitung der Personalausgaben für die FreizeitpädagogInnen aufgewendet.

2015: Der auf Infrastruktur entfallende Anteil beträgt 44 498 760,00 EUR. Die verbleibende Summe wird zur Bestreitung der Personalausgaben für die FreizeitpädagogInnen aufgewendet.

2016: Der auf Infrastruktur entfallende Anteil beträgt 29 120 890,00 EUR. Die verbleibende Summe wird zur Bestreitung der Personalausgaben für die FreizeitpädagogInnen aufgewendet.

2017: Der auf Infrastruktur entfallende Anteil beträgt 14 344 500,00 EUR. Die verbleibende Summe wird zur Bestreitung der Personalausgaben für die FreizeitpädagogInnen aufgewendet.

2018: In diesem Finanzjahr entfällt der gesamte Betrag auf die Personalausgaben für die FreizeitpädagogInnen.

 

Bedeckung

 

in Tsd. €

Detailbudget

2014

2015

2016

2017

2018

Die Auszahlungen (brutto) erfolgen in

300201

78 34

109 368

99 023

88 678

78 333

Die Bedeckung erfolgt

gem. BFRG/BFG

78 534

109 368

99 023

88 678

78 333

 

Erläuterung der Bedeckung

Eine finanzielle Bedeckung dieser Mehrausgaben im Budget des Bundes ist sowohl im BFRG 2014-17 (ff) als auch im BFG 2014 (ff) noch vorzusehen.