Vorblatt
Ziel(e)
- Reduktion der Zahl der hierarchischen Ebenen in der Bildungsverwaltung und damit Steigerung der Effizienz des Verwaltungshandelns
Inhalt
Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):
- Schaffung einer den Anforderungen entsprechenden Strukturierung der Schulaufsicht
Finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt und andere öffentliche Haushalte:
Durch die angestrebte Reform der Schulverwaltung ergeben sich Minderaufwendungen bei den Personalausgaben des Bundes.
Gesamt für die ersten fünf Jahre
in Tsd. € |
2014 |
2015 |
2016 |
2017 |
2018 |
Auszahlungen |
0 |
0 |
‑423 |
‑1 293 |
‑2 858 |
In den Wirkungsdimensionen gemäß § 17 Abs. 1 BHG 2013 treten keine wesentlichen Auswirkungen auf.
Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union:
Die vorgesehenen Regelungen fallen nicht in den Anwendungsbereich des Rechts der Europäischen Union.
Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens:
Keine
Wirkungsorientierte Folgenabschätzung
Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz, das Bundesverfassungsgesetz vom 18. Juli 1962, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 hinsichtlich des Schulwesens geändert wird, und das Bundes-Schulaufsichtsgesetz zur Reform der Verwaltung des Schulwesens des Bundes geändert werden (Schulbehörden – Verwaltungsreformgesetz 2013)
Einbringende Stelle: |
BMUKK |
|
Laufendes Finanzjahr: |
2014 |
|
Inkrafttreten/ Wirksamwerden: |
2013 |
|
Problemanalyse
Problemdefinition
Aktuell bestehen Schulbehörden des Bundes auf Bezirksebene, auf Landesebene und auf Bundesebene. Diese auf das Jahr 1962 zurückgehende Behördenstruktur nach regionalpolitischen Gegebenheiten ist nicht zeitgemäß.
Die Reduktion der Verwaltung auf zwei Instanzen bzw. zwei Verwaltungsebenen trägt auch dem Grundgedanken der neuen Verwaltungsgerichtsbarkeit Rechnung.
Nullszenario und allfällige Alternativen
Im Hinblick auf eine notwendige Reform der Schulverwaltung bestehen zu den vorgeschlagenen Maßnahmen keine Alternativen.
Interne Evaluierung
Zeitpunkt der internen Evaluierung: 2018
Evaluierungsunterlagen und -methode: es sind keine gesonderten Vorkehrungen erforderlich
Ziele
Ziel 1: Reduktion der Zahl der hierarchischen Ebenen in der Bildungsverwaltung und damit Steigerung der Effizienz des Verwaltungshandelns
Wie sieht Erfolg aus:
Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA |
Zielzustand Evaluierungszeitpunkt |
Zahl der Verwaltungsebenen: 3 |
Zahl der Verwaltungsebenen: 2 |
Maßnahmen
Maßnahme 1: Schaffung einer den Anforderungen entsprechenden Strukturierung der Schulaufsicht
Beschreibung der Maßnahme:
Derzeit besteht eine regional teilweise sehr ungleichgewichtige Struktur der Schulaufsicht, beispielsweise in der Form, dass im Hinblick auf die Zahl der zu betreuenden Schulen je Schulaufsichtsorgan große Unterschiede bestehen. Um eine gleichmäßige und gleichzeitig effiziente Form der Durchführung der Aufgaben der PflichtschulinspektorInnen für allgemein bildende Pflichtschulen zu ermöglichen, soll ein Benchmarksystem entwickelt werden, das sich an einheitlichen Kennwerten (Zahl der zu betreuende Schulen, LehrerInnenzahlen und SchülerInnenzahlen) orientiert und als Basis für die Bewirtschaftung der Planstellen dienen soll.
Wie sieht Erfolg aus:
Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA |
Zielzustand Evaluierungszeitpunkt |
Verteilung der 130 Planstellen für PflichtschulinspektorInnen für allgemein bildende Pflichtschulen nach der derzeitigen Ausgangslage |
Verteilung der Planstellen nach einem einheitlichen Benchmarksystem ab dem Jahr 2018 |
Abschätzung der Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen für alle Gebietskörperschaften und Sozialversicherungsträger
Hinweis: Aufgrund von Rundungsdifferenzen kann es zu geringfügigen Abweichungen zwischen Ergebnis- und Finanzierungshaushalt kommen.
Finanzierungshaushalt – Gesamt für die ersten fünf Jahre
in Tsd. € |
2014 |
2015 |
2016 |
2017 |
2018 |
Auszahlungen |
0 |
0 |
‑423 |
‑1 293 |
‑2 858 |
Finanzielle Auswirkungen für den Bund
- Ergebnishaushalt – Laufende Auswirkungen
in Tsd. € |
2014 |
2015 |
2016 |
2017 |
2018 |
Personalaufwand |
0 |
0 |
‑423 |
‑1 293 |
‑2 858 |
Aufwendungen gesamt |
0 |
0 |
‑423 |
‑1 293 |
‑2 858 |
Nettoergebnis |
0 |
0 |
423 |
1 293 |
2 858 |
in VBÄ |
2014 |
2015 |
2016 |
2017 |
2018 |
Personalaufwand |
0,00 |
0,00 |
‑4,00 |
‑12,00 |
‑26,00 |
Erläuterung
Die Schulaufsicht auf Bezirksebene ist derzeit fast ausschließlich an den Bezirksverwaltungsbehörden der Länder (Bezirkshauptmannschaften) angesiedelt. Dabei bestehen in den Bundesländern teilweise stark unterschiedliche Regelungen zur Tragung der Kosten bzgl. der Infrastruktur. Der Bund führt derzeit rd. 151 VBÄs an Verwaltungspersonal, das mit der administrativen Unterstützung der Schulaufsicht auf Bezirksebene beschäftigt ist. Auch hier bestehen vielfach Unterschiede in der Verteilung dieser Kapazitäten zwischen den Bundesländern. Durch die gegenständliche Verwaltungsreform sind daher auf Grund dieser Unterschiede Lösungen je Bundesland zu erarbeiten, die im Detail noch nicht dargestellt werden können. Jedenfalls ist davon auszugehen, dass durch die Schaffung der Außenstellen der Landesschulräte die Mittel zur Infrastruktur (inkl. Sachausgaben) sowie die Planstellen für das Verwaltungspersonal zumindest konstant bleiben, tendenzielle jedoch auf Grund der Synergiegewinne sinken werden.
Hinsichtlich der BezirksschulinspektorInnen führt der Bund derzeit 130 Planstellen. Durch die neu geschaffenen Strukturen ist davon auszugehen, dass mit einer geringeren Zahl der Planstellen das Auslangen gefunden werden kann, wodurch die Effizienz und Wirtschaftlichkeit der Schulverwaltung gesteigert werden kann. Bis zum Ende des Jahres 2018 ist eine Reduktion um 20% auf einen Personalstand von 104 Planstellen in Aussicht genommen, was in den entsprechenden Personalplänen abzubilden sein wird. Bei der Kalkulation ist folgender Reduktionspfad (kumulierte Darstellung) hinterlegt: 2014: 0, 2015: 0, 2016: -4, 2017: -12, 2018: -26. Die aufwandsgerechte Verteilung der Planstellen sowie die Berücksichtigung von regionalpolitischen Gegebenheiten soll durch ein neu geschaffenes Benchmarksystem sichergestellt werden (siehe Maßnahme 1).
Die Einsparung der Verwaltungsebene Bezirksschulrat bewirkt weiters den Wegfall der Kollegien des Bezirksschulrats. Davon umfasst sind rd. 1.300 Mitglieder, das sind die Vorsitzenden der Kollegien und deren Mitglieder und Ersatzmitglieder.
Durch den Wegfall der Kollegien des Bezirksschulrates treten in den Haushalten der Bundesländer Minderaufwendungen für die Mitglieder der Kollegien im Bereich der Sitzungsgelder, Reisegebühren und Kosten der Bestellung auf. Hinsichtlich der konkreten Regelungen bzw. Abgeltungshöhen liegen dem BMUKK jedoch keine näheren Angaben vor bzw. würde deren Erhebung in Verbindung mit den relevanten Fallzahlen einen unvertretbar hohen Verwaltungsaufwand nach sich ziehen. Aus diesem Grund können die in Relation zu den Gesamtausgaben der Länder vergleichsweise geringen Minderausgaben nicht beziffert werden.
- Bedeckung
in Tsd. € |
2014 |
2015 |
2016 |
2017 |
2018 |
durch Einsparungen/reduzierte Auszahlungen |
0 |
0 |
423 |
1 293 |
2 858 |
Anhang mit detaillierten Darstellungen
Detaillierte Darstellung der finanziellen Auswirkungen*)
*) Jahre, die ident mit den Folgejahren sind, werden nicht explizit ausgewiesen. Es wird darauf hingewiesen, dass der Personalaufwand gem. der WFA-Finanziellen Auswirkungen-VO valorisiert wird.
Personalaufwand - Laufende Auswirkungen (Berechnung mittels Eingabe der benötigten VBÄ)
Jahr |
Maßnahme/Leistung |
Körperschaft |
Verw.gr. |
VBÄ |
Personal- aufwand |
2016 |
Planstellenreduktion Schulaufsicht |
Bund |
LS-Gehob. Dienst 1 SI2, FI2, S2, L2A2-§71, L2B1-§71, L2A2/Direktor, FI2-L1, FI2-L2A2, FI2-L2A1 |
-4,00 |
‑422 681 |
2017 |
Planstellenreduktion Schulaufsicht |
Bund |
LS-Gehob. Dienst 1 SI2, FI2, S2, L2A2-§71, L2B1-§71, L2A2/Direktor, FI2-L1, FI2-L2A2, FI2-L2A1 |
-12,00 |
‑1 293 404 |
2018 |
Planstellenreduktion Schulaufsicht |
Bund |
LS-Gehob. Dienst 1 SI2, FI2, S2, L2A2-§71, L2B1-§71, L2A2/Direktor, FI2-L1, FI2-L2A2, FI2-L2A1 |
-26,00 |
‑2 858 423 |
Betrieblicher Sachaufwand - Laufende Auswirkungen
Arbeitsplatzbezogener betrieblicher Sachaufwand - Laufende Auswirkungen
Jahr |
Leistung |
Personalaufwand |
Overhead % |
Arbeitsplatzbez. betr. Sachaufw. |
2016 |
Planstellenreduktion Schulaufsicht |
‑422 681 |
0 |
0 |
2017 |
Planstellenreduktion Schulaufsicht |
‑1 293 404 |
0 |
0 |
2018 |
Planstellenreduktion Schulaufsicht |
‑2 858 423 |
0 |
0 |
Bedeckung
in Tsd. € |
Detailbudget |
2014 |
2015 |
2016 |
2017 |
2018 |
Die Auszahlungen (brutto) erfolgen in |
300102 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
Die Bedeckung erfolgt |
||||||
durch Einsparungen/reduzierte Auszahlungen *) in |
300102 |
0 |
0 |
423 |
1 293 |
2 858 |
Erläuterung der Bedeckung
Minderausgaben bei den Personalausgaben des Bundes im DB „Regionale Schulverwaltung“.