Vorblatt

 

Ziel(e)

 

- Reduktion der Zahl der hierarchischen Ebenen in der Bildungsverwaltung und damit Steigerung der Effizienz des Verwaltungshandelns

 

Inhalt

 

Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):

 

- Schaffung einer den Anforderungen entsprechenden Strukturierung der Schulaufsicht

 

Finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt und andere öffentliche Haushalte:

 

Durch die angestrebte Reform der Schulverwaltung ergeben sich Minderaufwendungen bei den Personalausgaben des Bundes.

 

Gesamt für die ersten fünf Jahre

 

in Tsd. €

2014

2015

2016

2017

2018

Auszahlungen

0

0

‑423

‑1 293

‑2 858

 

In den Wirkungsdimensionen gemäß § 17 Abs. 1 BHG 2013 treten keine wesentlichen Auswirkungen auf.

 

Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union:

Die vorgesehenen Regelungen fallen nicht in den Anwendungsbereich des Rechts der Europäischen Union.

 

Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens:

Keine

 

Wirkungsorientierte Folgenabschätzung

 

Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz, das Bundesverfassungsgesetz vom 18. Juli 1962, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 hinsichtlich des Schulwesens geändert wird, und das Bundes-Schulaufsichtsgesetz zur Reform der Verwaltung des Schulwesens des Bundes geändert werden (Schulbehörden – Verwaltungsreformgesetz 2013)

 

Einbringende Stelle:

BMUKK

Laufendes Finanzjahr:

2014

 

Inkrafttreten/

Wirksamwerden:

2013

 

 

Problemanalyse

 

Problemdefinition

Aktuell bestehen Schulbehörden des Bundes auf Bezirksebene, auf Landesebene und auf Bundesebene. Diese auf das Jahr 1962 zurückgehende Behördenstruktur nach regionalpolitischen Gegebenheiten ist nicht zeitgemäß.

Die Reduktion der Verwaltung auf zwei Instanzen bzw. zwei Verwaltungsebenen trägt auch dem Grundgedanken der neuen Verwaltungsgerichtsbarkeit Rechnung.

 

Nullszenario und allfällige Alternativen

Im Hinblick auf eine notwendige Reform der Schulverwaltung bestehen zu den vorgeschlagenen Maßnahmen keine Alternativen.

 

Interne Evaluierung

 

Zeitpunkt der internen Evaluierung: 2018

Evaluierungsunterlagen und -methode: es sind keine gesonderten Vorkehrungen erforderlich

 

Ziele

 

Ziel 1: Reduktion der Zahl der hierarchischen Ebenen in der Bildungsverwaltung und damit Steigerung der Effizienz des Verwaltungshandelns

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

Zahl der Verwaltungsebenen: 3

Zahl der Verwaltungsebenen: 2

 

Maßnahmen

 

Maßnahme 1: Schaffung einer den Anforderungen entsprechenden Strukturierung der Schulaufsicht

Beschreibung der Maßnahme:

Derzeit besteht eine regional teilweise sehr ungleichgewichtige Struktur der Schulaufsicht, beispielsweise in der Form, dass im Hinblick auf die Zahl der zu betreuenden Schulen je Schulaufsichtsorgan große Unterschiede bestehen. Um eine gleichmäßige und gleichzeitig effiziente Form der Durchführung der Aufgaben der PflichtschulinspektorInnen für allgemein bildende Pflichtschulen zu ermöglichen, soll ein Benchmarksystem entwickelt werden, das sich an einheitlichen Kennwerten (Zahl der zu betreuende Schulen, LehrerInnenzahlen und SchülerInnenzahlen) orientiert und als Basis für die Bewirtschaftung der Planstellen dienen soll.

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

Verteilung der 130 Planstellen für PflichtschulinspektorInnen für allgemein bildende Pflichtschulen nach der derzeitigen Ausgangslage

Verteilung der Planstellen nach einem einheitlichen Benchmarksystem ab dem Jahr 2018

 

Abschätzung der Auswirkungen

 

Finanzielle Auswirkungen für alle Gebietskörperschaften und Sozialversicherungsträger

 

Hinweis: Aufgrund von Rundungsdifferenzen kann es zu geringfügigen Abweichungen zwischen Ergebnis- und Finanzierungshaushalt kommen.

 

Finanzierungshaushalt – Gesamt für die ersten fünf Jahre

 

in Tsd. €

2014

2015

2016

2017

2018

Auszahlungen

0

0

‑423

‑1 293

‑2 858

 

Finanzielle Auswirkungen für den Bund

 

- Ergebnishaushalt – Laufende Auswirkungen

 

in Tsd. €

2014

2015

2016

2017

2018

Personalaufwand

0

0

‑423

‑1 293

‑2 858

Aufwendungen gesamt

0

0

‑423

‑1 293

‑2 858

Nettoergebnis

0

0

423

1 293

2 858

 

in VBÄ

2014

2015

2016

2017

2018

Personalaufwand

0,00

0,00

‑4,00

‑12,00

‑26,00

 

Erläuterung

 

Die Schulaufsicht auf Bezirksebene ist derzeit fast ausschließlich an den Bezirksverwaltungsbehörden der Länder (Bezirkshauptmannschaften) angesiedelt. Dabei bestehen in den Bundesländern teilweise stark unterschiedliche Regelungen zur Tragung der Kosten bzgl. der Infrastruktur. Der Bund führt derzeit rd. 151 VBÄs an Verwaltungspersonal, das mit der administrativen Unterstützung der Schulaufsicht auf Bezirksebene beschäftigt ist. Auch hier bestehen vielfach Unterschiede in der Verteilung dieser Kapazitäten zwischen den Bundesländern. Durch die gegenständliche Verwaltungsreform sind daher auf Grund dieser Unterschiede Lösungen je Bundesland zu erarbeiten, die im Detail noch nicht dargestellt werden können. Jedenfalls ist davon auszugehen, dass durch die Schaffung der Außenstellen der Landesschulräte die Mittel zur Infrastruktur (inkl. Sachausgaben) sowie die Planstellen für das Verwaltungspersonal zumindest konstant bleiben, tendenzielle jedoch auf Grund der Synergiegewinne sinken werden.

Hinsichtlich der BezirksschulinspektorInnen führt der Bund derzeit 130 Planstellen. Durch die neu geschaffenen Strukturen ist davon auszugehen, dass mit einer geringeren Zahl der Planstellen das Auslangen gefunden werden kann, wodurch die Effizienz und Wirtschaftlichkeit der Schulverwaltung gesteigert werden kann. Bis zum Ende des Jahres 2018 ist eine Reduktion um 20% auf einen Personalstand von 104 Planstellen in Aussicht genommen, was in den entsprechenden Personalplänen abzubilden sein wird. Bei der Kalkulation ist folgender Reduktionspfad (kumulierte Darstellung) hinterlegt: 2014: 0, 2015: 0, 2016: -4, 2017: -12, 2018: -26. Die aufwandsgerechte Verteilung der Planstellen sowie die Berücksichtigung von regionalpolitischen Gegebenheiten soll durch ein neu geschaffenes Benchmarksystem sichergestellt werden (siehe Maßnahme 1).

Die Einsparung der Verwaltungsebene Bezirksschulrat bewirkt weiters den Wegfall der Kollegien des Bezirksschulrats. Davon umfasst sind rd. 1.300 Mitglieder, das sind die Vorsitzenden der Kollegien und deren Mitglieder und Ersatzmitglieder.

Durch den Wegfall der Kollegien des Bezirksschulrates treten in den Haushalten der Bundesländer Minderaufwendungen für die Mitglieder der Kollegien im Bereich der Sitzungsgelder, Reisegebühren und Kosten der Bestellung auf. Hinsichtlich der konkreten Regelungen bzw. Abgeltungshöhen liegen dem BMUKK jedoch keine näheren Angaben vor bzw. würde deren Erhebung in Verbindung mit den relevanten Fallzahlen einen unvertretbar hohen Verwaltungsaufwand nach sich ziehen. Aus diesem Grund können die in Relation zu den Gesamtausgaben der Länder vergleichsweise geringen Minderausgaben nicht beziffert werden.

 

- Bedeckung

 

in Tsd. €

2014

2015

2016

2017

2018

durch Einsparungen/reduzierte Auszahlungen

0

0

423

1 293

2 858

 

Anhang mit detaillierten Darstellungen

 

 

Detaillierte Darstellung der finanziellen Auswirkungen*)

 

*) Jahre, die ident mit den Folgejahren sind, werden nicht explizit ausgewiesen. Es wird darauf hingewiesen, dass der Personalaufwand gem. der WFA-Finanziellen Auswirkungen-VO valorisiert wird.

 

Personalaufwand - Laufende Auswirkungen (Berechnung mittels Eingabe der benötigten VBÄ)

 

Jahr

Maßnahme/Leistung

Körperschaft

Verw.gr.

VBÄ

Personal- aufwand

2016

Planstellenreduktion Schulaufsicht

Bund

LS-Gehob. Dienst 1 SI2, FI2, S2, L2A2-§71, L2B1-§71, L2A2/Direktor, FI2-L1, FI2-L2A2, FI2-L2A1

-4,00

‑422 681

2017

Planstellenreduktion Schulaufsicht

Bund

LS-Gehob. Dienst 1 SI2, FI2, S2, L2A2-§71, L2B1-§71, L2A2/Direktor, FI2-L1, FI2-L2A2, FI2-L2A1

-12,00

‑1 293 404

2018

Planstellenreduktion Schulaufsicht

Bund

LS-Gehob. Dienst 1 SI2, FI2, S2, L2A2-§71, L2B1-§71, L2A2/Direktor, FI2-L1, FI2-L2A2, FI2-L2A1

-26,00

‑2 858 423

 

Betrieblicher Sachaufwand - Laufende Auswirkungen

Arbeitsplatzbezogener betrieblicher Sachaufwand - Laufende Auswirkungen

 

Jahr

Leistung

Personalaufwand

Overhead %

Arbeitsplatzbez. betr. Sachaufw.

2016

Planstellenreduktion Schulaufsicht

‑422 681

0

0

2017

Planstellenreduktion Schulaufsicht

‑1 293 404

0

0

2018

Planstellenreduktion Schulaufsicht

‑2 858 423

0

0

 

Bedeckung

 

in Tsd. €

Detailbudget

2014

2015

2016

2017

2018

Die Auszahlungen (brutto) erfolgen in

300102

0

0

0

0

0

Die Bedeckung erfolgt

durch Einsparungen/reduzierte Auszahlungen *) in

300102

0

0

423

1 293

2 858

 

Erläuterung der Bedeckung

Minderausgaben bei den Personalausgaben des Bundes im DB „Regionale Schulverwaltung“.