2414 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Forschung, Innovation und Technologie

über die Regierungsvorlage (2359 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen geändert wird

Der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzesvorschlag beinhaltet begleitende Regelungen zur Verordnung (EG) Nr. 765/2008 über die Vorschriften für die Akkreditierung und Marktüberwachung im Zusammenhang mit der Vermarktung von Produkten und Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 339/93. Insbesondere sollen die Definitionen aus der Verordnung übernommen und die durch die Behörde zu setzenden Aufsichtsmaßnahmen ausgestaltet werden. Die Behörde soll ermächtigt werden, zur Abwehr unmittelbar drohender, schwerwiegender Gefährdungen Maßnahmen der unmittelbaren Befehls- und Zwangsgewalt zu setzen. Weiters sollen die Strafbestimmungen angepasst werden. Die Rechtsgrundlage für die Zusammenarbeit mit ausländischen Behörden soll verbessert, insbesondere die Ermächtigung zum internationalen Datenaustausch erteilt werden. Schließlich soll die behördliche Zuständigkeit auf eine einzige Behörde I. Instanz, das Büro für Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen, konzentriert werden, um eine effizientere Wahrnehmung der Aufgaben der Marktüberwachung zu ermöglichen.

 

Der Ausschuss für Forschung, Innovation und Technologie hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 5. Juni 2013 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters, des Abgeordneten Johannes Schmuckenschlager, die Abgeordneten Mag. Rainer Widmann und Dr. Gabriela Moser sowie die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie Doris Bures.

 

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf mit Stimmenmehrheit (dafür: S,V,F,B, dagegen: G) beschlossen.

 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Forschung, Innovation und Technologie somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (2359 der Beilagen) die verfassungs­mäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2013 06 05

                   Johannes Schmuckenschlager                                           Dr. Ruperta Lichtenecker

                                   Berichterstatter                                                                            Obfrau