2417 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP
Bericht
des Rechnungshofausschusses
über den Bericht des Rechnungshofes, Reihe Bund 2012/12 (III-370 der Beilagen)
Der gegenständliche Bericht erfolgte gemäß Art. 126d Abs. 1 zweiter Satz B-VG über Wahrnehmungen, die er bei mehreren Gebarungsüberprüfungen getroffen hat.
Der Bericht erstreckt sich auf die Verwaltungsbereiche:
Wirkungsbereich der Bundesministerien für Land– und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft; Verkehr, Innovation und Technologie
- Verfahrenskonzentration bei Umweltverträglichkeitsprüfungen auf Ebene des Bundes und der Länder
Wirkungsbereich des Bundeskanzleramtes sowie der Bundesministerien für Verkehr, Innovation und Technologie; Wissenschaft und Forschung; Wirtschaft, Familie und Jugend
- Forschungsstrategien der Bundesländer
Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
- Sozialabteilung der Landesregierung Steiermark und Bundessozialamt – Koordination und Parallelität
Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit
- Teilbereiche der Gesundheitsreform 2005 mit Länderaspekt Tirol; Follow–up–Überprüfung
- Qualitätssicherungsmaßnahmen in der Patientenbehandlung im Landeskrankenhaus Salzburg sowie in den Krankenhäusern Schwarzach und Hallein
samt den bei den jeweiligen Ressorts situierten Kapitalbeteiligungen.
Der Rechnungshofausschuss hat den gegenständlichen Bericht in seiner 40. Sitzung am 30. Jänner 2013 zur Fristwahrung in Verhandlung genommen und nach der Berichterstattung durch den Abgeordneten Hermann Gahr die Beratungen vertagt.
45. Sitzung am 05. Juni 2013
An der Debatte zum Kapitel „Verfahrenskonzentration bei Umweltverträglichkeitsprüfungen auf Ebene des Bundes und der Länder“ beteiligten sich die Abgeordneten Mag. Christiane Brunner, Franz Hörl, Martina Schenk, Alois Gradauer und Dr. Gabriela Moser, sowie der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich und der Rechnungshofpräsident Dr. Josef Moser.
Bei der Abstimmung am 05. Juni 2013
wurde einstimmig beschlossen, dem
Nationalrat die Kenntnisnahme des gegenständlichen Berichtes zu empfehlen.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Rechnungshofausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:
Der Bericht des Rechnungshofes, Reihe Bund 2012/12 (III-370 der Beilagen) wird zur Kenntnis genommen.
Wien, 2013 06 05
Hermann Gahr Mag. Christine Lapp
Berichterstatter Obmannstellvertreterin