2423 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Außenpolitischen Ausschusses

über den Antrag 2124/A(E) der Abgeordneten Mag.a Alev Korun, Kolleginnen und Kollegen betreffend Menschenrechtskrise in Bahrain

Die Abgeordneten Mag.a Alev Korun, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 14. November 2012 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Bahrain erlebt seit über einem Jahr eine dramatische Menschenrechtskrise. Seit Februar 2011 demonstrieren auch in dem kleinen Golfemirat Bahrain die Menschen für mehr Demokratie in dem weitgehend absolutistischen Königreich. Die hauptsächlich von Schiiten getragenen Proteste werden aber vom sunnitischen Herrscherhaus mit Hilfe Saudi-Arabiens gewaltsam unterdrückt. Mindestens zwei Drittel der Bevölkerung des Golfemirats Bahrain sind Schiiten. Das Herrscherhaus und der Großteil der Verwaltung sind sunnitisch.

Laut Berichten gehen die Sicherheitskräfte mit unverhältnismäßiger Gewalt gegen friedliche Demonstrierende vor. Hunderte von Menschen wurden inhaftiert, unter ihnen befanden sich auch gewaltlose politische Gefangene. Viele der Häftlinge wurden gefoltert oder anderweitig misshandelt. Fünf Personen starben allein 2011 in Gewahrsam der Sicherheitskräfte an den Folgen von Folter. Hunderte von Zivilpersonen mussten sich in unfairen Gerichtsverfahren vor Militärgerichten verantworten. Führende Oppositionelle erhielten Haftstrafen, darunter lebenslange Freiheitsstrafen. Menschen, die sich an Protesten gegen die Regierung beteiligt hatten, verloren ihre Arbeitsplätze; Studierende wurden der Universität verwiesen.

Bei einer Demonstration am 17. August 2012 hat die Polizei in Bahrain einen 16-jährigen Demonstranten erschossen. Der Jugendliche sei bei einem Protest in der Stadt Muharrak mit Schüssen aus einem Schrotgewehr getötet worden, teilte das Bahrain-Zentrum für Menschenrechte (BCHR) mit. Sicherheitskräfte in Zivil hätten darüber hinaus auf den am Boden liegenden Jugendlichen eingetreten.

Am gleichen Tag verurteilte ein bahrainisches Gericht den prominenten Menschenrechtler Nabeel Rajab zu drei Jahren Gefängnis, weil er an einer Protestaktion gegen die Regierung teilgenommen hatte. Nabeel Rajab, Präsident des "Bahrain Centre for Human Rights", wurde in drei Anklagepunkten für schuldig befunden: "Versammlung mit dem Ziel, die Sicherheit zu stören", "Aufruf zu Aufmärschen oder Protesten ohne Erlaubnis" und "Teilnahme an einem Protest ohne Erlaubnis". Jeder der drei Anklagepunkte stand in Bezug zu einem von drei verschiedenen Protesten, an denen er in den ersten drei Monaten in 2012 teilgenommen hatte. Der Menschenrechtsverteidiger sitzt bereits eine dreimonatige Haftstrafe ab, zu der er wegen Verleumdung in Zusammenhang mit einem Twitter-Beitrag verurteilt wurde.

"Die Entscheidung des Gerichts ist ein schwarzer Tag für die Gerechtigkeit in Bahrain, das die Unabhängigkeit der Justiz in Frage stellt", sagte Hassiba Hadj Sahraoui, stellvertretende Direktorin des Nahost- und Nordafrika-Programms bei Amnesty International. "Wie viele andere in Bahrain ist Nabeel Rajab ein gewaltloser politischer Gefangener, der lediglich in Haft sitzt, weil er friedlich seine Rechte auf freie Meinungsäußerung und auf Versammlungsfreiheit wahrgenommen hat. Er muss sofort freigelassen und seine Schuldsprüche und Strafen müssen aufgehoben werden. Die Behörden müssen außerdem sicherstellen, dass alle Menschenrechtsverteidiger ihre Arbeit ohne Angst vor Vergeltungsmaßnahmen ausüben können."

Hassiba Hadj Sahraoui fordert: „Dieses jüngste Urteil bedeutet das endgültige Ende der Fassade von Reformbemühungen in Bahrain. Die internationale Gemeinschaft kann nicht länger glauben, dass Bahrain sich auf dem Weg zu Reformen befindet, wenn solch offensichtlich skrupellose Taktiken benutzt werden, um abweichende Meinungen zu unterdrücken. Die internationalen Partner Bahrains müssen dies den bahrainischen Behörden laut und deutlich sagen."

Das Strafgesetzbuch und weitere Teile der bahrainischen Gesetze, einschließlich des Gesetzes 18 (1973) über öffentliche Treffen, Umzüge und Versammlungen (sowie Ergänzungen durch das Gesetz 32 in 2006), und das Gesetz über politische Organisationen von 2005 beschneiden die Rechte auf freie Meinungsäußerung und auf Versammlungsfreiheit drastisch und müssen an internationale Menschenrechtsstandards angepasst werden.“

 

Der Außenpolitische Ausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 05. Juni 2013 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Mag.a Christine Muttonen, Herbert Scheibner und Mag.a Alev Korun sowie der Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten Dr. Michael Spindelegger.

 

Im Zuge der Debatte haben die Abgeordneten Mag.a Christine Muttonen, Werner Amon, MBA und Mag.a Alev Korun, Kolleginnen und Kollegen einen selbständigen Entschließungsantrag gem. § 27 Abs. 3 GOG-NR betreffend Menschenrechtslage in Bahrain eingebracht, der einstimmig beschlossen wurde.

 

Dieser selbständige Entschließungsantrag war wie folgt begründet:

„Bahrain erlebt seit über einem Jahr eine dramatische Menschenrechtskrise. Seit Februar 2011 demonstrieren auch in dem kleinen Golfemirat Bahrain die Menschen für mehr Demokratie in dem weitgehend absolutistischen Königreich. Die hauptsächlich von Schiiten getragenen Proteste werden aber vom sunnitischen Herrscherhaus mit Hilfe Saudi-Arabiens gewaltsam unterdrückt. Mindestens zwei Drittel der Bevölkerung des Golfemirats Bahrain sind Schiiten. Das Herrscherhaus und der Großteil der Verwaltung sind sunnitisch.

Laut Berichten gehen die Sicherheitskräfte mit unverhältnismäßiger Gewalt gegen friedliche Demonstrierende vor. Hunderte von Menschen wurden inhaftiert, unter ihnen befanden sich auch gewaltlose politische Gefangene. Viele der Häftlinge wurden gefoltert oder anderweitig misshandelt. Fünf Personen starben allein 2011 in Gewahrsam der Sicherheitskräfte an den Folgen von Folter. Hunderte von Zivilpersonen mussten sich in unfairen Gerichtsverfahren vor Militärgerichten verantworten. Führende Oppositionelle erhielten Haftstrafen, darunter lebenslange Freiheitsstrafen. Menschen, die sich an Protesten gegen die Regierung beteiligt hatten, verloren ihre Arbeitsplätze; Studierende wurden der Universität verwiesen.

Nach der Veröffentlichung Ende November 2011 von Empfehlungen  einer Unabhängigen Untersuchungskommission über die MR-Verletzungen nach Demonstrationen im Februar und März 2011, wurden von der Regierung einige Reformschritte eingeleitet. Viele der wichtigsten Empfehlungen bleiben jedoch unberücksichtigt.

Bei einer Demonstration im August 2012 hat die Polizei in Bahrain einen 16-jährigen Demonstranten erschossen. Der Jugendliche sei bei einem Protest in der Stadt Muharrak mit Schüssen aus einem Schrotgewehr getötet worden, teilte das Bahrain-Zentrum für Menschenrechte (BCHR) mit. Sicherheitskräfte in Zivil hätten darüber hinaus auf den am Boden liegenden Jugendlichen eingetreten.

Am gleichen Tag verurteilte ein bahrainisches Gericht den prominenten Menschenrechtler Nabeel Rajab zu drei Jahren Gefängnis, weil er an einer Protestaktion gegen die Regierung teilgenommen hatte. Nabeel Rajab, Präsident des "Bahrain Centre for Human Rights", wurde in drei Anklagepunkten für schuldig befunden: "Versammlung mit dem Ziel, die Sicherheit zu stören", "Aufruf zu Aufmärschen oder Protesten ohne Erlaubnis" und "Teilnahme an einem Protest ohne Erlaubnis". Jeder der drei Anklagepunkte stand in Bezug zu einem von drei verschiedenen Protesten, an denen er in den ersten drei Monaten in 2012 teilgenommen hatte. Der Menschenrechtsverteidiger sitzt bereits eine dreimonatige Haftstrafe ab, zu der er wegen Verleumdung in Zusammenhang mit einem Twitter-Beitrag verurteilt wurde. Das Urteil zur dreimonatigen Haftstrafe wegen Verleumdung wurde am 23. August 2012 im Berufungsverfahren aufgehoben.

"Die Entscheidung des Gerichts ist ein schwarzer Tag für die Gerechtigkeit in Bahrain, das die Unabhängigkeit der Justiz in Frage stellt", sagte Hassiba Hadj Sahraoui, stellvertretende Direktorin des Nahost- und Nordafrika-Programms bei Amnesty International. "Wie viele andere in Bahrain ist Nabeel Rajab ein gewaltloser politischer Gefangener, der lediglich in Haft sitzt, weil er friedlich seine Rechte auf freie Meinungsäußerung und auf Versammlungsfreiheit wahrgenommen hat. Er muss sofort freigelassen und seine Schuldsprüche und Strafen müssen aufgehoben werden. Die Behörden müssen außerdem sicherstellen, dass alle Menschenrechtsverteidiger ihre Arbeit ohne Angst vor Vergeltungsmaßnahmen ausüben können."

Hassiba Hadj Sahraoui fordert: „Dieses jüngste Urteil bedeutet das endgültige Ende der Fassade von Reformbemühungen in Bahrain. Die internationale Gemeinschaft kann nicht länger glauben, dass Bahrain sich auf dem Weg zu Reformen befindet, wenn solch offensichtlich skrupellose Taktiken benutzt werden, um abweichende Meinungen zu unterdrücken. Die internationalen Partner Bahrains müssen dies den bahrainischen Behörden laut und deutlich sagen."

Das Strafgesetzbuch und weitere Teile der bahrainischen Gesetze, einschließlich des Gesetzes 18 (1973) über öffentliche Treffen, Umzüge und Versammlungen (sowie Ergänzungen durch das Gesetz 32 in 2006), und das Gesetz über politische Organisationen von 2005 beschneiden die Rechte auf freie Meinungsäußerung und auf Versammlungsfreiheit drastisch und müssen an internationale Menschenrechtsstandards angepasst werden.

Österreich drückte anlässlich der Länderprüfung von Bahrain im Mai 2012 seine Besorgnis über die MR-Situation im Zusammenhang mit massiven Vorwürfen von Folterungen und unrechtmäßigen Inhaftierungen sowie  Verletzungen der Meinungsäußerungs- und Versammlungsfreiheit aus. Bahrain hat die diesbezüglichen österreichischen Empfehlungen auch angenommen.“

 

Der den Verhandlungen zu Grunde liegende Entschließungsantrag 2124/A(E) der Abgeordneten Mag.a Alev Korun, Kolleginnen und Kollegen fand nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit (dafür: F, G, B, dagegen: S, V).

 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Außenpolitische Ausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle

1.      diesen Bericht hinsichtlich des Entschließungsantrags 2124/A(E) zur Kenntnis zu nehmen und

2.      die angeschlossene Entschließung annehmen.

 

 

Wien, 2013 06 05

 

 

 

 

 

                               Mag.a Alev Korun                                                                  Dr. Josef Cap

                                 Berichterstatterin                                                                          Obmann