Entschließung

betreffend Menschenrechtslage in Bahrain

 

„Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten werden aufgefordert,

•       auf bilateraler Ebene, im Rahmen der EU und des UN-Menschenrechtsrats die Menschenrechtslage in Bahrain zu thematisieren und darauf hinzuwirken, dass Menschenrechte in Bahrain geachtet und eingehalten werden, und Bahrain zu Reformbemühungen und zur Anpassung der Gesetze an internationale Menschenrechtsstandards zu bewegen;

•       im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten einen regelmäßigen bilateralen Dialog mit Bahrain über die Umsetzung der von Bahrain anlässlich der Länderprüfung im Rahmen des UNO-Menschenrechtsrates im Mai 2012 angenommenen Empfehlungen Österreichs zu führen, insbesondere was die Einhaltung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit sowie zur Bekämpfung von Folter angeht;

•       gemeinsam mit den anderen EU-Mitgliedstaaten sich im Rahmen der laufenden EU-Bemühungen zur Unterstützung von Menschenrechts-Verteidigern einzusetzen, damit diese ohne Angst vor Vergeltungsmaßnahmen tätig sein können.“