2430 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Familienausschusses

über die Regierungsvorlage (2335 der Beilagen): Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über eine Änderung der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Einführung der halbtägig kostenlosen und verpflichtenden frühen Förderung in institutionellen Kinderbetreuungseinrichtungen

2009 wurde zwischen Bund und Ländern die Vereinbarung gemäß Art. 15a-B-VG über die Einführung der halbtägig kostenlosen und verpflichtenden frühen Förderung in institutionellen Kinderbetreuungseinrichtungen abgeschlossen. Diese ist mit 1. September 2009 in Kraft getreten.

Mit dieser Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG wurden die Länder verpflichtet, einen kostenlosen halbtägigen Besuch von institutionellen Kinderbetreuungseinrichtungen im Ausmaß von 20 Wochenstunden für das letzte Jahr vor Schuleintritt ab dem Kindergartenjahr 2009/10 sicherzustellen und spätestens ab September 2010 die halbtägige Besuchspflicht im Ausmaß von mindestens 16 bis 20 Stunden an mindestens 4 Tagen pro Woche einzuführen.

Als Beitrag zu den daraus entstandenen Mehrkosten hat der Bund den Ländern in den Kindergartenjahren 2009/10 bis 2012/13 je € 70 Mio. zur Verfügung gestellt. Bis zum Ende des laufenden Finanzausgleichs wurde vom Bund die weitere Kostenbeteiligung in der Höhe von jeweils 70 Millionen Euro in Aussicht gestellt.

Nunmehr sind die Aufteilungsschlüssel für die Zweckzuschüsse des Bundes in den Kindergartenjahren 2013/14 und 2014/15 festzulegen.

 

Der Familienausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 06. Juni 2013 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters Franz Riepl die Abgeordneten Mag. Daniela Musiol, Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Ursula Haubner, Gabriele Binder-Maier sowie der Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend Dr. Reinhold Mitterlehner.

Bei der Abstimmung wurde mit Stimmenmehrheit (dafür: S, V, G, B, dagegen: F) beschlossen, dem Nationalrat die Genehmigung des Abschlusses dieser Vereinbarung zu empfehlen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Familienausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:

Der Abschluss der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über eine Änderung der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Einführung der halbtägig kostenlosen und verpflichtenden frühen Förderung in institutionellen Kinderbetreuungseinrichtungen (2335 der Beilagen) wird genehmigt.

Wien, 2013 06 06

                                     Franz Riepl                                                                    Ridi Maria Steibl

                                   Berichterstatter                                                                            Obfrau