2432 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Familienausschusses

über den Antrag 2325/A(E) der Abgeordneten Ursula Haubner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einrichtung eines Kinder- und Jugendrates

Die Abgeordneten Ursula Haubner, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 23. Mai 2013 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Mit der Ratifizierung der UN Kinderrechtskonvention und der Verankerung der Kinderrechte in der Verfassung hat Österreich zwei wichtige positive Signale gesetzt.

Als Interessensvertretung für die Belange von Kindern und Jugendlichen wurden die Österreichische Bundesjugendvertretung und die Kinder- und Jugendanwaltschaft eingerichtet.

Darüber hinaus wurde am 1.1.2013 per Verordnung (gemeinsam mit dem neuen Haushaltsrecht -Wirkungsorientierte Folgenabschätzung) der sogenannte „Jugend-Check“ eingeführt, wonach Gesetze verpflichtend auf ihre Auswirkung auf Kinder und Jugendliche zu überprüfen sind. Dieses Instrument wird jedoch nur selten und auch dann nur unzureichend genutzt.

Es besteht aus unserer Sicht Handlungsbedarf: Kinder und Jugendliche brauchen eine besonders starke „Lobby“ - wir fordern daher eine echte Interessensvertretung und ein Gremium, das sich ausschließlich dem Schutz und der Wahrung der Kinderrechte und Interessen widmet: der Kinder- und Jugendrat (KJR).

Analog zum Datenschutzrat soll der KJR mit folgenden Aufgaben eingerichtet werden:

Prävention:      Zur Wahrung der Kinder- und Jugendrechte muss der KJR schon im Zuge der Ausarbeitung des Ministerialentwurfs als beratendes Gremium miteinbezogen werden, sodass bereits in dieser frühen Phase der Gesetzesentstehung die Belange der Kinder und Jugendlichen miteinfließen können;

Kontrolle:          der KJR ist ein Wächteramt im Interesse der Kinder und Jugendlichen, daher müssen die Auswirkungen jeder einzelnen Gesetzesinitiative auf die Zukunft unserer Kinder und Jugendlichen vom KJR gründlich geprüft und aufgezeigt werden; nach der Veröffentlichung des Ministerialentwurfs werden daher Abänderungsvorschläge im Zuge des Begutachtungsverfahrens in Form von Stellungnahmen verpflichtend abgegeben;

VORSCHLAGSRECHT:      der KJR ist parlamentarische Interessenvertretung für Kinder und kann auch Vorschläge für Gesetzesinitiativen, die den Interessen von Kindern und Jugendlichen dienlich sind, einbringen.

Dazu soll der KJR:

         Öffentliche Anhörungen zu wichtigen kinderpolitischen Themen abhalten können;

         Nichtöffentliche Expertengespräche führen, um zu relevanten Themen Standpunkte zu entwickeln;

         Öffentlichkeitsarbeit zu Themen leisten, die für Kinder von allgemeinem Interesse sind

         Verstärkte Einforderung der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in der Gesellschaft forcieren.

 

 

 

Zusammensetzung des Kinder- und Jugendrates:

Der KJR besteht aus den Kinderbeauftragten jeder im Parlament vertretenen Partei (1 Mitglied und ein Ersatzmitglied pro Fraktion sollen nominiert werden), einem Vertreter der BJV, einem Vertreter der KIJA und einem Vertreter der Bürgerinitiative Kinderrechte.“

 

Der Familienausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 06. Juni 2013 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordneten Ursula Haubner die Abgeordneten Angela Lueger, Gabriele Tamandl, Anneliese Kitzmüller und Mag. Daniela Musiol.

 

Bei der Abstimmung fand der Entschließungsantrag 2325/A(E) der Abgeordneten Ursula Haubner, Kolleginnen und Kollegen nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit (für den Antrag: B, dagegen: S, V, F, G).

 

Zur Berichterstatterin für den Nationalrat wurde Abgeordnete Angela Lueger gewählt.

 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Familienausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2013 06 06

                                  Angela Lueger                                                                 Ridi Maria Steibl

                                 Berichterstatterin                                                                           Obfrau