Vorblatt
Ziel(e)
- Effiziente Vollziehung beim Katastrophenfonds und bei der Siedlungswasserwirtschaft
- Verbesserungen und Klarstellungen bei der Verteilung der Ertragsanteile und der Finanzzuweisung gemäß § 21 FAG 2008 auf die Gemeinden
- Planungssicherheit für Feuerwehren, teilweise Übernahme des Landesanteiles der Steiermark gemäß dem Wasserbautenförderungsgesetz aus Mitteln des Katastrophenfonds
Inhalt
Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):
- Änderung des FAG 2008 und des Katastrophenfondsgesetzes 1996
Entfall der Sonderkonten für den Katastrophenfonds und für die Siedlungswasserwirtschaft.
Neuregelung der Verteilung der Ertragsanteile der Gemeinden und der Finanzzuweisung zur Finanzkraftstärkung der Gemeinden.
Mindestvolumen an Bundesmitteln für die Finanzierung der Feuerwehren
Finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt und andere öffentliche Haushalte:
Das vorgesehene Mindestvolumen an Bundesmitteln für die Feuerwehren lässt eine Aufstockung des Zweckzuschusses aus dem Katastrophenfonds an die Länder zur Finanzierung von Einsatzgeräten der Feuerwehren von 3,9 Mio. Euro im Jahr 2013 und von 1,3 Mio. Euro im Jahr 2014 erwarten. Die teilweise Finanzierung des Landesanteils der Steiermark gemäß WBFG in Folge der Hochwasserkatastrohe 2012 belastet das Bundesbudget mit 16,7 Mio. Euro.
Durch den Entfall der Finanzierung der Rücklagen für den Katastrophenfonds (KatF) und für die Siedlungswasserwirtschaft (SWW) ergeben sich Zinsvorteile für Bund, Länder und Gemeinden durch die Differenz zwischen den Veranlagungszinsen und Kreditzinsen iHv. zusammen rd. 2,41 Mio. Euro p.a. (davon Bund: rd. 1,87 Mio. Euro, Länder 0,30 Mio. Euro und Gemeinden 0,24 Mio. Euro).
Gesamt für die ersten fünf Jahre
in Tsd. € |
2013 |
2014 |
2015 |
2016 |
2017 |
Einzahlungen |
20.200 |
350 |
‑950 |
‑950 |
‑950 |
Auszahlungen |
19.190 |
‑2.060 |
‑3.360 |
‑3.360 |
‑3.360 |
Nettofinanzierung |
1.010 |
2.410 |
2.410 |
2.410 |
2.410 |
In den Wirkungsdimensionen gemäß § 17 Abs. 1 BHG 2013 treten keine wesentlichen Auswirkungen auf.
Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union:
Die vorgesehenen Regelungen fallen nicht in den Anwendungsbereich des Rechts der Europäischen Union.
Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens:
Keine
Wirkungsorientierte Folgenabschätzung
Änderung des Finanzausgleichsgesetzes 2008 und des Katastrophenfondsgesetzes 1996
Einbringende Stelle: |
Bundesministerium für Finanzen |
|
Laufendes Finanzjahr: |
2013 |
|
Inkrafttreten/ Wirksamwerden: |
2013 |
|
Problemanalyse
Problemdefinition
1. Die im Abkommen zwischen der Republik Österreich und dem Fürstentum Liechtenstein über die Zusammenarbeit im Bereich der Steuern vorgesehene Einmalzahlung ist im FAG 2008 als gemeinschaftliche Bundesabgabe einzuordnen.
2. Die Veranlagung der Rücklagen des Katastrophenfonds und für die Siedlungswasserwirtschaft bei gleichzeitiger Kreditfinanzierung des Bundes ist als unwirtschaftlich anzusehen.
3. Bei der Verteilung der Ertragsanteile und der Finanzzuweisung gemäß § 21 FAG 2008 zur Finanzkraftstärkung auf die einzelnen Gemeinden wird teilweise auf überholte historische Daten abgestellt und werden die Möglichkeiten von Gemeindefusionen nicht ausreichend berücksichtigt.
4. Die vom Bund für die Finanzierung der Feuerwehren zur Verfügung gestellten Mittel hängen vom Steueraufkommen, woraus sich eine gewisse Planungsunsicherheit ergibt. Es soll daher ein Mindestvolumen von 95 Mio. Euro p.a. aus der Feuerschutzsteuer und dem Katastrophenfonds für die Feuerwehren vorgesehen werden. Das Land Steiermark hat als Folge der Hochwasserkatastrophe 2012 gemäß dem Wasserbautenförderungsgesetz 1985 hohe Landesanteile zu tragen, die über die finanzielle Leistungsfähigkeit des Landes hinausgehen.
Nullszenario und allfällige Alternativen
ad 1 Steuerabkommen Liechtenstein: Nullszenario: keines, allf. Alternative: theoretisch ist jede andere Aufteilung der Einnahmen aus der Einmalzahlung als nach dem vorgesehenen einheitlichen Schlüssel (2/3 Bund, 1/3 Länder und Gemeinden) möglich, aber nicht sinnvoll, da die Einmalzahlung ein Ersatz für bisher nicht entrichtete, nach diesem Schlüssel verteilte Abgaben ist.
ad 2 Rücklagen: Nullszenario: Beibehaltung der Finanzierung der Rücklagen, was aber unwirtschaftlich ist. Alternative: keine
ad 3 Gemeindeanteile: Nullszenario: Soweit auf historische Daten abgestellt wird, waren diese Regelungen von vornherein als Übergangsbestimmungen gedacht, sind aber für eine dauernde Regelung aus verfassungsrechtlichen Gründen ungeeignet. Ohne die im Zusammenhang mit Gemeindefusionen stehenden Anpassung entstehen ab dem Jahr 2015 planwidrige Lücken bzw. unvollziehbare Bestimmungen. Alternativen: Neuregelung erst mit dem nächsten Finanzausgleichsgesetz mit dem Nachteil fehlender Planungssicherheit insb. im Zusammenhang mit der Gemeindestrukturreform in der Steiermark.
ad 4 Bundesmittel für die Feuerwehren und das Land Steiermark: Nullszenario: Zusätzlich erforderliche Mittel für die Feuerwehren müssten von den Ländern und Gemeinden aufgebracht werden, die Landesanteile der Steiermark müssten von diesem zur Gänze selbst getragen werden.
Interne Evaluierung
Zeitpunkt der internen Evaluierung: 2014
Evaluierungsunterlagen und -methode: Da das derzeitige FAG 2008 Ende des Jahres 2014 außer Kraft tritt, steht das gesamte FAG 2008 einschließlich der geänderten Bestimmungen bei den Finanzausgleichsverhandlungen des Jahres 2014 zur Diskussion.
Ziele
Ziel 1: Effiziente Vollziehung beim Katastrophenfonds und bei der Siedlungswasserwirtschaft
Wie sieht Erfolg aus:
Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA |
Zielzustand Evaluierungszeitpunkt |
Die Rücklagen des Katastrophenfonds und für die Siedlungswasserwirtschaft werden finanziert. |
Die Ausgaben des Katastrophenfonds und für die Siedlungswasserwirtschaft werden dann finanziert, wenn sie tatsächlich gebraucht werden. |
Ziel 2: Verbesserungen und Klarstellungen bei der Verteilung der Ertragsanteile und der Finanzzuweisung gemäß § 21 FAG 2008 auf die Gemeinden
Wie sieht Erfolg aus:
Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA |
Zielzustand Evaluierungszeitpunkt |
Für die im Abkommen zwischen der Republik Österreich und dem Fürstentum Liechtenstein über die Zusammenarbeit im Bereich der Steuern vorgesehene Einmalzahlung gibt es noch keine Regelung der Aufteilung zwischen den Gebietskörperschaften.
Das FAG 2008 enthält teilweise durch den Bezug auf historische Daten verfassungsrechtlich bedenkliche Bestimmungen und berücksichtigt nicht ausreichend die Möglichkeit von Gemeindefusionen. |
Das FAG 2008 regelt die Verteilung der Einnahmen aus dem Abkommen zwischen der Republik Österreich und dem Fürstentum Liechtenstein über die Zusammenarbeit im Bereich der Steuern.
Das FAG 2008 enthält Bezüge auf historische Daten nur mehr in abschmelzenden Übergangsbestimmungen; Gemeindefusionen führen nicht zu unvollständigen oder unvollziehbaren Bestimmungen. |
Ziel 3: Planungssicherheit für Feuerwehren, teilweise Übernahme des Landesanteiles der Steiermark gemäß dem Wasserbautenförderungsgesetz aus Mitteln des Katastrophenfonds
Wie sieht Erfolg aus:
Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA |
Zielzustand Evaluierungszeitpunkt |
Die Höhe der Bundesmittel für die Feuerwehren hängt unmittelbar vom Aufkommen aus den zugrunde liegenden Abgaben, dh. der Feuerschutzsteuer sowie der für die Dotierung des Katastrophenfonds wesentlichen Einkommensteuer und der Körperschaftsteuer ab, somit indirekt auch von konjunkturellen Einflüssen und von Steuerreformen. Das ist aus Sicht der Feuerwehren aber problematisch, weil das die Möglichkeit beeinträchtigt, diese Mittel mittelfristig hinreichend genau zu planen.
Das Land Steiermark trägt die im Wasserbautenförderungsgesetz 1985 Landesanteile vorgesehenen Anteile zur Gänze selbst. |
Durch die Normierung eines Mindestvolumens der Bundesmittel für die Feuerwehren aus der Feuerschutzsteuer- und Katastrophenfondsmitteln haben die Feuerwehren hinreichende finanzielle Planungssicherheit.
Aus Mitteln des Katastrophenfonds werden dem Land Steiermark 16,7 Mio. Euro des im WBFG vorgesehenen Landesanteils ersetzt. |
Maßnahmen
Maßnahme 1: Änderung des FAG 2008 und des Katastrophenfondsgesetzes 1996
Beschreibung der Maßnahme:
Analog zu den Regelungen im FAG 2008 zum vergleichbaren Abkommen mit der Schweiz wird die im Abkommen zwischen der Republik Österreich und dem Fürstentum Liechtenstein über die Zusammenarbeit im Bereich der Steuern vorgesehene Einmalzahlung als gemeinschaftliche Bundesabgabe eingeordnet und zwischen dem Bund, den Ländern und den Gemeinden mit dem einheitlichem Schlüssel, sohin im Verhältnis von rund 2/3 Bund und 1/3 Länder und Gemeinden geteilt.
Die Rücklagen des Katastrophenfonds werden - so wie alle anderen Rücklagen des Bundes seit der ersten Etappe der Haushaltsrechtsreform - erst dann finanziert, wenn sie tatsächlich gebraucht werden. Bei der Siedlungswasserwirtschaft wird die Dotierung nur in der Höhe vorgesehen, wie sie gemäß dem tatsächlichen Liquiditätsbedarf in einem Jahr gebraucht wird, womit ein Rücklagenregime überhaupt entbehrlich wird.
Ertragsanteile der Gemeinden: Bei den Vorausanteilen bei der Verteilung der Ertragsanteile wird eine allgemeine Regelung für die Gemeinden in den Einschleifzonen vor den Stufenübergängen vorgesehen, sodass der Bezug auf die historischen Einwohnerzahlen entbehrlich wird.
Finanzzuweisung an die Gemeinden gemäß § 21 FAG 2008: Wenn die Vorausanteile für Gemeindekooperationen und -fusionen mehr als 30 % der Finanzzuweisungsmittel des Landes betragen, dann wird der darüber hinausgehende Bedarf für den Vorausanteil vorläufig durch eine Umschichtung aus den Ertragsanteilen finanziert. Diese Umschichtung wird aber in den darauffolgenden Jahren wieder zurückgeführt.
Mit der Novelle zum Katastrophenfondsgesetz 1996 wird vorgesehen, dass ab dem Jahr 2013 ein Mindestvolumen aus Feuerschutzsteuer- und Katastrophenfondsmitteln von 95 Millionen Euro zur Verfügung steht sowie dass dem Land Steiermark 16,7 Mio. Euro zur Finanzierung seines im Wasserbautenförderungsgesetz 1985 vorgesehenen Landesanteils in Folge der Hochwasserschäden des Jahres 2012 zur Verfügung gestellt werden.
Abschätzung der Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen für alle Gebietskörperschaften und Sozialversicherungsträger
Hinweis: Aufgrund von Rundungsdifferenzen kann es zu geringfügigen Abweichungen zwischen Ergebnis- und Finanzierungshaushalt kommen.
Finanzierungshaushalt – Gesamt für die ersten fünf Jahre
in Tsd. € |
2013 |
2014 |
2015 |
2016 |
2017 |
Einzahlungen |
20.200 |
350 |
‑950 |
‑950 |
‑950 |
davon Bund |
‑310 |
‑740 |
‑740 |
‑740 |
‑740 |
davon Länder |
20.550 |
1.180 |
‑120 |
‑120 |
‑120 |
davon Gemeinden |
‑40 |
‑90 |
‑90 |
‑90 |
‑90 |
Auszahlungen |
19.190 |
‑2.060 |
‑3.360 |
‑3.360 |
‑3.360 |
davon Bund |
19.510 |
‑1.310 |
‑2.610 |
‑2.610 |
‑2.610 |
davon Länder |
‑180 |
‑420 |
‑420 |
‑420 |
‑420 |
davon Gemeinden |
‑140 |
‑330 |
‑330 |
‑330 |
‑330 |
Nettofinanzierung |
1.010 |
2.410 |
2.410 |
2.410 |
2.410 |
davon Bund |
‑19.820 |
570 |
1.870 |
1.870 |
1.870 |
davon Länder |
20.730 |
1.600 |
300 |
300 |
300 |
davon Gemeinden |
100 |
240 |
240 |
240 |
240 |
Finanzielle Auswirkungen für den Bund
- Ergebnishaushalt – Laufende Auswirkungen
in Tsd. € |
2013 |
2014 |
2015 |
2016 |
2017 |
Erträge |
‑310 |
‑740 |
‑740 |
‑740 |
‑740 |
Betrieblicher Sachaufwand |
‑1.090 |
‑2.610 |
‑2.610 |
‑2.610 |
‑2.610 |
Transferaufwand |
20.600 |
1.300 |
0 |
0 |
0 |
Aufwendungen gesamt |
19.510 |
‑1.310 |
‑2.610 |
‑2.610 |
‑2.610 |
Nettoergebnis |
‑19.820 |
570 |
1.870 |
1.870 |
1.870 |
Erläuterung
Durch den Entfall der Finanzierung der Rücklagen für den Katastrophenfonds (KatF) und für die Siedlungswasserwirtschaft (SWW) ergeben sich für den Bund Mindereinnahmen, denen aber höhere Einsparungen durch den Entfall der Kreditfinanzierung dieser Rücklagen gegenüberstehen.
Die Schätzung geht von einem Rücklagenstand beim KatF von 50 Mio. Euro (inkl. der Rücklagen für die Schäden an ehem. Bundesstraßen B) und bei der SWW von 160 Mio. Euro aus, einer Differenz zwischen Veranlagungszinsen und Kreditzinsen von 1,15 %-Punkten und der Finanzierung beim KatF mit 100 % Bund und der SWW mit ca 70,8 % Bund, 16,4 % Länder und 12,8 % Gemeinden.
Ab dem Jahr 2013 wird ein Mindestvolumen von Bundesmitteln für die Feuerwehren in Höhe von 95 Mio. Euro p.a. vorgesehen und werden für dessen Erreichung allenfalls die Zweckzuschüsse aus dem Katastrophenfonds an die Länder für die Einsatzgeräte der Feuerwehren erhöht. Nach den Prognosen des Bundesministeriums für Finanzen werden derartige Erhöhungen in den Jahren 2013 und 2014 in Höhe von rd. 3,9 bzw. rd. 1,3 Mio. Euro erforderlich sein.
- Bedeckung
in Tsd. € |
2013 |
2014 |
2015 |
2016 |
2017 |
Auszahlungen brutto |
20.600 |
1.300 |
0 |
0 |
0 |
durch Entnahme von Rücklagen |
21.000 |
1.300 |
0 |
0 |
0 |
durch Einsparungen/reduzierte Auszahlungen |
1.090 |
2.610 |
2.610 |
2.610 |
2.610 |
Finanzielle Auswirkungen für die Länder
- Kostenmäßige Auswirkungen – Laufende Auswirkungen
in Tsd. € |
2013 |
2014 |
2015 |
2016 |
2017 |
Erlöse |
20.550 |
1.180 |
‑120 |
‑120 |
‑120 |
Betriebliche Sachkosten |
‑180 |
‑420 |
‑420 |
‑420 |
‑420 |
Kosten gesamt |
‑180 |
‑420 |
‑420 |
‑420 |
‑420 |
Nettoergebnis |
20.730 |
1.600 |
300 |
300 |
300 |
Erläuterung
Den negativen finanziellen Auswirkungen auf den Bundeshaushalt aus der Erhöhung des Zweckzuschusses zur Finanzierung von Einsatzgeräten der Feuerwehren stehen gleich hohe positive finanzielle Auswirkungen für die Länder gegenüber (2013: 3,9 Mio. Euro, 2014: 1,3 Mio. Euro). Die weiteren Auswirkungen ergeben sich aus dem Zinsgewinn durch die Änderungen beim Rücklagenregime, siehe bereits die Erläuterungen beim Bund.
Die Verringerung der betrieblichen Sachkosten ergibt sich durch den Zinsgewinn durch die Änderungen beim Rücklagenregime, siehe bereits die Erläuterungen beim Bund.
Finanzielle Auswirkungen für die Gemeinden
- Kostenmäßige Auswirkungen – Laufende Auswirkungen
in Tsd. € |
2013 |
2014 |
2015 |
2016 |
2017 |
Erlöse |
‑40 |
‑90 |
‑90 |
‑90 |
‑90 |
Betriebliche Sachkosten |
‑140 |
‑330 |
‑330 |
‑330 |
‑330 |
Kosten gesamt |
‑140 |
‑330 |
‑330 |
‑330 |
‑330 |
Nettoergebnis |
100 |
240 |
240 |
240 |
240 |
Erläuterung
Die Auswirkungen ergeben sich aus dem Zinsgewinn durch die Änderungen beim Rücklagenregime, siehe bereits die Erläuterungen beim Bund.
Anhang mit detaillierten Darstellungen
Detaillierte Darstellung der finanziellen Auswirkungen*)
*) Jahre, die ident mit den Folgejahren sind, werden nicht explizit ausgewiesen. Es wird darauf hingewiesen, dass der Personalaufwand gem. der WFA-Finanziellen Auswirkungen-VO valorisiert wird.
Betrieblicher Sachaufwand - Laufende Auswirkungen
Sonstiger betrieblicher Sachaufwand - Laufende Auswirkungen
Jahr |
Bezeichnung |
Körperschaft |
Menge |
Preis je Einheit (€) |
Ges. (ger. in €) |
2013 |
Entfall von Kreditzinsen (KatF und SWW) |
Bund |
1 |
‑1.090.000 |
‑1.090.000 |
2013 |
Entfall von Kreditzinsen (SWW) |
Länder |
1 |
‑180.000 |
‑180.000 |
2013 |
Entfall von Kreditzinsen (SWW) |
Gemeinden |
1 |
‑140.000 |
‑140.000 |
2014 |
Entfall von Kreditzinsen (KatF und SWW) |
Bund |
1 |
‑2.610.000 |
‑2.610.000 |
2014 |
Entfall von Kreditzinsen (SWW) |
Länder |
1 |
‑420.000 |
‑420.000 |
2014 |
Entfall von Kreditzinsen (SWW) |
Gemeinden |
1 |
‑330.000 |
‑330.000 |
2015 |
Ident zum Vorjahr |
|
|
|
|
2016 |
Ident zum Vorjahr |
|
|
|
|
2017 |
Ident zum Vorjahr |
|
|
|
|
Erläuterung:
2013: Durch den Entfall der Finanzierung der Rücklagen für den Katastrophenfonds (KatF) und für die Siedlungswasserwirtschaft (SWW) ergeben sich für den Bund Minderausgaben von rd. 1,9 Mio. Euro p.a., der Länder von 0,3 Mio. Euro p.a. und der Gemeinden von 0,24 Mio. Euro p.a. (und für das Rumpfjahr 2013 entsprechend aliquotierte Beträge). Diese Schätzung geht von einem Rücklagenstand beim KatF von 50 Mio. Euro (inkl. der Rücklagen für die Schäden an ehem. Bundesstraßen B) und bei der SWW von 160 Mio. Euro aus, einer Differenz zwischen Veranlagungszinsen und Kreditzinsen von 1,15 %-Punkten und der Finanzierung beim KatF mit 100 % Bund und der SWW mit ca 70,8 % Bund, 16,4 % Länder und 12,8 % Gemeinden.
Transferaufwand - Laufende Auswirkungen
Jahr |
Bezeichnung |
Körperschaft |
Anzahl |
Aufwand |
Ges. (ger. in €) |
2013 |
Zweckzuschuss an Länder für Feuerwehreinsatzgeräte |
Bund |
1 |
3.900.000 |
3.900.000 |
2013 |
Kostenbeitrag an Stmk: Landesanteil gemäß WBFG |
Bund |
1 |
16.700.000 |
16.700.000 |
2014 |
Zweckzuschuss an Länder für Feuerwehreinsatzgeräte |
Bund |
1 |
1.300.000 |
1.300.000 |
Erläuterung:
2013: 2013: Feuerschutzsteuer ca 57,8 Mio. Euro, reguläre Katastrophenfondsmittel ca 33,3 Mio. Euro -> Aufstockung auf Mindestvolumen von 95,0 Mio. Euro von 3,9 Mio. Euro.
2014: 2014: Feuerschutzsteuer ca 58,4 Mio. Euro, reguläre Katastrophenfondsmittel ca 35,3 Mio. Euro -> Aufstockung auf Mindestvolumen von 95,0 Mio. Euro von 1,3 Mio. Euro.
Erträge aus der op. Verwaltungstätigkeit und Transfers - Laufende Auswirkungen
Jahr |
Bezeichnung |
Körpersch. |
Menge |
Ertrag |
Gesamt € |
2013 |
Zweckzuschuss an Länder für Feuerwehreinsatzgeräte |
Länder |
1 |
3.900.000 |
3.900.000 |
2013 |
Entfall der Zinsen auf Sonderkonten (KatF u SWW) |
Bund |
1 |
‑310.000 |
‑310.000 |
2013 |
Entfall der Zinsen auf Sonderkonten (SWW) |
Länder |
1 |
‑50.000 |
‑50.000 |
2013 |
Entfall der Zinsen auf Sonderkonten (SWW) |
Gemeinden |
1 |
‑40.000 |
‑40.000 |
2013 |
Kostenbeitrag an Stmk: Landesanteil gemäß WBFG |
Länder |
1 |
16.700.000 |
16.700.000 |
2014 |
Zweckzuschuss an Länder für Feuerwehreinsatzgeräte |
Länder |
1 |
1.300.000 |
1.300.000 |
2014 |
Entfall der Zinsen auf Sonderkonten (KatF und SWW) |
Bund |
1 |
‑740.000 |
‑740.000 |
2014 |
Entfall der Zinsen auf Sonderkonten (SWW) |
Länder |
1 |
‑120.000 |
‑120.000 |
2014 |
Entfall der Zinsen auf Sonderkonten (SWW) |
Gemeinden |
1 |
‑90.000 |
‑90.000 |
2015 |
Entfall der Zinsen auf Sonderkonten (KatF und SWW) |
Bund |
1 |
‑740.000 |
‑740.000 |
2015 |
Entfall der Zinsen auf Sonderkonten (SWW) |
Länder |
1 |
‑120.000 |
‑120.000 |
2015 |
Entfall der Zinsen auf Sonderkonten (SWW) |
Gemeinden |
1 |
‑90.000 |
‑90.000 |
2016 |
Ident zum Vorjahr |
|
|
|
|
2017 |
Ident zum Vorjahr |
|
|
|
|
Bedeckung
in Tsd. € |
Detailbudget |
2013 |
2014 |
2015 |
2016 |
2017 |
Die Auszahlungen (brutto) erfolgen in |
44.02 Katastrophenfonds |
20.600 |
1.300 |
0 |
0 |
0 |
Die Bedeckung erfolgt |
|
|
|
|
|
|
durch Entnahme von Rücklagen aus |
44.02 Katastrophenfonds |
21.000 |
1.300 |
0 |
0 |
0 |
durch Einsparungen/reduzierte Auszahlungen *) in |
58.01.01 Finanzierungen, Währungstauschverträge, Wertpapiergebarung |
1.090 |
2.610 |
2.610 |
2.610 |
2.610 |
Erläuterung der Bedeckung
Die Erhöhung der Mittel für den Zweckzuschuss an die Länder von Einsatzgeräten der Feuerwehren (Schätzung für 2013: 3,9 Mio. Euro, für 2014: 1,3 Mio. Euro) erfolgt aus der Rücklage des Katastrophenfonds. Diese Entnahme aus der Rücklage wird das Erfordernis, die Katastrophenfondsmittel aufgrund der Hochwasserkatastrophe im Juni 2013 durch Beschluss der Bundesregierung aufzustocken, im gleichen Ausmaß erhöhen, wobei diese Aufstockung durch einen zusätzlichen Abzug von den Ertragsanteilen des Bundes an der Körperschaftsteuer bedeckt wird.
Die Finanzierung der Landesanteile der Stmk. gemäß dem WBFG aus dem Katastrophenfonds erfolgt im Ergebnis ebenfalls zu Lasten des Bundesbudgets, weil diese zusätzliche Ausgabe jedenfalls die Rücklagenzuführung reduziert oder sogar entweder eine allfällige Aufstockung der Katastrophenfondsmittel in Folge der Hochwasserkatastrophe 2013 zu Lasten der Ertragsanteile des Bundes erforderlich machen wird oder diese erhöhen wird.