Vorblatt

 

Ziel(e)

 

- Effiziente Vollziehung beim Katastrophenfonds und bei der Siedlungswasserwirtschaft

- Verbesserungen und Klarstellungen bei der Verteilung der Ertragsanteile und der Finanzzuweisung gemäß § 21 FAG 2008 auf die Gemeinden

- Planungssicherheit für Feuerwehren, teilweise Übernahme des Landesanteiles der Steiermark gemäß dem Wasserbautenförderungsgesetz aus Mitteln des Katastrophenfonds

Inhalt

 

Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):

 

- Änderung des FAG 2008 und des Katastrophenfondsgesetzes 1996

Entfall der Sonderkonten für den Katastrophenfonds und für die Siedlungswasserwirtschaft.

Neuregelung der Verteilung der Ertragsanteile der Gemeinden und der Finanzzuweisung zur Finanzkraftstärkung der Gemeinden.

Mindestvolumen an Bundesmitteln für die Finanzierung der Feuerwehren

Finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt und andere öffentliche Haushalte:

Das vorgesehene Mindestvolumen an Bundesmitteln für die Feuerwehren lässt eine Aufstockung des Zweckzuschusses aus dem Katastrophenfonds an die Länder zur Finanzierung von Einsatzgeräten der Feuerwehren von 3,9 Mio. Euro im Jahr 2013 und von 1,3 Mio. Euro im Jahr 2014 erwarten. Die teilweise Finanzierung des Landesanteils der Steiermark gemäß WBFG in Folge der Hochwasserkatastrohe 2012 belastet das Bundesbudget mit 16,7 Mio. Euro.

Durch den Entfall der Finanzierung der Rücklagen für den Katastrophenfonds (KatF) und für die Siedlungswasserwirtschaft (SWW) ergeben sich Zinsvorteile für Bund, Länder und Gemeinden durch die Differenz zwischen den Veranlagungszinsen und Kreditzinsen iHv. zusammen rd. 2,41 Mio. Euro p.a. (davon Bund: rd. 1,87 Mio. Euro, Länder 0,30 Mio. Euro und Gemeinden 0,24 Mio. Euro).

Gesamt für die ersten fünf Jahre

in Tsd. €

2013

2014

2015

2016

2017

Einzahlungen

20.200

350

‑950

‑950

‑950

Auszahlungen

19.190

‑2.060

‑3.360

‑3.360

‑3.360

Nettofinanzierung

1.010

2.410

2.410

2.410

2.410

 

In den Wirkungsdimensionen gemäß § 17 Abs. 1 BHG 2013 treten keine wesentlichen Auswirkungen auf.

 

Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union:

Die vorgesehenen Regelungen fallen nicht in den Anwendungsbereich des Rechts der Europäischen Union.

Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens:

Keine

 

Wirkungsorientierte Folgenabschätzung

 

Änderung des Finanzausgleichsgesetzes 2008 und des Katastrophenfondsgesetzes 1996

 

Einbringende Stelle:

Bundesministerium für Finanzen

Laufendes Finanzjahr:

2013

 

Inkrafttreten/

Wirksamwerden:

2013

 

 

Problemanalyse

 

Problemdefinition

1. Die im Abkommen zwischen der Republik Österreich und dem Fürstentum Liechtenstein über die Zusammenarbeit im Bereich der Steuern vorgesehene Einmalzahlung ist im FAG 2008 als gemeinschaftliche Bundesabgabe einzuordnen.

 

2. Die Veranlagung der Rücklagen des Katastrophenfonds und für die Siedlungswasserwirtschaft bei gleichzeitiger Kreditfinanzierung des Bundes ist als unwirtschaftlich anzusehen.

 

3. Bei der Verteilung der Ertragsanteile und der Finanzzuweisung gemäß § 21 FAG 2008 zur Finanzkraftstärkung auf die einzelnen Gemeinden wird teilweise auf überholte historische Daten abgestellt und werden die Möglichkeiten von Gemeindefusionen nicht ausreichend berücksichtigt.

 

4. Die vom Bund für die Finanzierung der Feuerwehren zur Verfügung gestellten Mittel hängen vom Steueraufkommen, woraus sich eine gewisse Planungsunsicherheit ergibt. Es soll daher ein Mindestvolumen von 95 Mio. Euro p.a. aus der Feuerschutzsteuer und dem Katastrophenfonds für die Feuerwehren vorgesehen werden. Das Land Steiermark hat als Folge der Hochwasserkatastrophe 2012 gemäß dem Wasserbautenförderungsgesetz 1985 hohe Landesanteile zu tragen, die über die finanzielle Leistungsfähigkeit des Landes hinausgehen.

 

Nullszenario und allfällige Alternativen

ad 1 Steuerabkommen Liechtenstein: Nullszenario: keines, allf. Alternative: theoretisch ist jede andere Aufteilung der Einnahmen aus der Einmalzahlung als nach dem vorgesehenen einheitlichen Schlüssel (2/3 Bund, 1/3 Länder und Gemeinden) möglich, aber nicht sinnvoll, da die Einmalzahlung ein Ersatz für bisher nicht entrichtete, nach diesem Schlüssel verteilte Abgaben ist.

 

ad 2 Rücklagen: Nullszenario: Beibehaltung der Finanzierung der Rücklagen, was aber unwirtschaftlich ist. Alternative: keine

 

ad 3 Gemeindeanteile: Nullszenario: Soweit auf historische Daten abgestellt wird, waren diese Regelungen von vornherein als Übergangsbestimmungen gedacht, sind aber für eine dauernde Regelung aus verfassungsrechtlichen Gründen ungeeignet. Ohne die im Zusammenhang mit Gemeindefusionen stehenden Anpassung entstehen ab dem Jahr 2015 planwidrige Lücken bzw. unvollziehbare Bestimmungen. Alternativen: Neuregelung erst mit dem nächsten Finanzausgleichsgesetz mit dem Nachteil fehlender Planungssicherheit insb. im Zusammenhang mit der Gemeindestrukturreform in der Steiermark.

 

ad 4 Bundesmittel für die Feuerwehren und das Land Steiermark: Nullszenario: Zusätzlich erforderliche Mittel für die Feuerwehren müssten von den Ländern und Gemeinden aufgebracht werden, die Landesanteile der Steiermark müssten von diesem zur Gänze selbst getragen werden.

 

Interne Evaluierung

 

Zeitpunkt der internen Evaluierung: 2014

Evaluierungsunterlagen und -methode: Da das derzeitige FAG 2008 Ende des Jahres 2014 außer Kraft tritt, steht das gesamte FAG 2008 einschließlich der geänderten Bestimmungen bei den Finanzausgleichsverhandlungen des Jahres 2014 zur Diskussion.

 

Ziele

 

Ziel 1: Effiziente Vollziehung beim Katastrophenfonds und bei der Siedlungswasserwirtschaft

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

Die Rücklagen des Katastrophenfonds und für die Siedlungswasserwirtschaft werden finanziert.

Die Ausgaben des Katastrophenfonds und für die Siedlungswasserwirtschaft werden dann finanziert, wenn sie tatsächlich gebraucht werden.

 

Ziel 2: Verbesserungen und Klarstellungen bei der Verteilung der Ertragsanteile und der Finanzzuweisung gemäß § 21 FAG 2008 auf die Gemeinden

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

Für die im Abkommen zwischen der Republik Österreich und dem Fürstentum Liechtenstein über die Zusammenarbeit im Bereich der Steuern vorgesehene Einmalzahlung gibt es noch keine Regelung der Aufteilung zwischen den Gebietskörperschaften.

 

Das FAG 2008 enthält teilweise durch den Bezug auf historische Daten verfassungsrechtlich bedenkliche Bestimmungen und berücksichtigt nicht ausreichend die Möglichkeit von Gemeindefusionen.

Das FAG 2008 regelt die Verteilung der Einnahmen aus dem Abkommen zwischen der Republik Österreich und dem Fürstentum Liechtenstein über die Zusammenarbeit im Bereich der Steuern.

 

Das FAG 2008 enthält Bezüge auf historische Daten nur mehr in abschmelzenden Übergangsbestimmungen; Gemeindefusionen führen nicht zu unvollständigen oder unvollziehbaren Bestimmungen.

 

Ziel 3: Planungssicherheit für Feuerwehren, teilweise Übernahme des Landesanteiles der Steiermark gemäß dem Wasserbautenförderungsgesetz aus Mitteln des Katastrophenfonds

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

Die Höhe der Bundesmittel für die Feuerwehren hängt unmittelbar vom Aufkommen aus den zugrunde liegenden Abgaben, dh. der Feuerschutzsteuer sowie der für die Dotierung des Katastrophenfonds wesentlichen Einkommensteuer und der Körperschaftsteuer ab, somit indirekt auch von konjunkturellen Einflüssen und von Steuerreformen. Das ist aus Sicht der Feuerwehren aber problematisch, weil das die Möglichkeit beeinträchtigt, diese Mittel mittelfristig hinreichend genau zu planen.

 

Das Land Steiermark trägt die im Wasserbautenförderungsgesetz 1985 Landesanteile vorgesehenen Anteile zur Gänze selbst.

Durch die Normierung eines Mindestvolumens der Bundesmittel für die Feuerwehren aus der Feuerschutzsteuer- und Katastrophenfondsmitteln haben die Feuerwehren hinreichende finanzielle Planungssicherheit.

 

Aus Mitteln des Katastrophenfonds werden dem Land Steiermark 16,7 Mio. Euro des im WBFG vorgesehenen Landesanteils ersetzt.

 

Maßnahmen

 

Maßnahme 1: Änderung des FAG 2008 und des Katastrophenfondsgesetzes 1996

Beschreibung der Maßnahme:

Analog zu den Regelungen im FAG 2008 zum vergleichbaren Abkommen mit der Schweiz wird die im Abkommen zwischen der Republik Österreich und dem Fürstentum Liechtenstein über die Zusammenarbeit im Bereich der Steuern vorgesehene Einmalzahlung als gemeinschaftliche Bundesabgabe eingeordnet und zwischen dem Bund, den Ländern und den Gemeinden mit dem einheitlichem Schlüssel, sohin im Verhältnis von rund 2/3 Bund und 1/3 Länder und Gemeinden geteilt.

 

Die Rücklagen des Katastrophenfonds werden - so wie alle anderen Rücklagen des Bundes seit der ersten Etappe der Haushaltsrechtsreform - erst dann finanziert, wenn sie tatsächlich gebraucht werden. Bei der Siedlungswasserwirtschaft wird die Dotierung nur in der Höhe vorgesehen, wie sie gemäß dem tatsächlichen Liquiditätsbedarf in einem Jahr gebraucht wird, womit ein Rücklagenregime überhaupt entbehrlich wird.

 

Ertragsanteile der Gemeinden: Bei den Vorausanteilen bei der Verteilung der Ertragsanteile wird eine allgemeine Regelung für die Gemeinden in den Einschleifzonen vor den Stufenübergängen vorgesehen, sodass der Bezug auf die historischen Einwohnerzahlen entbehrlich wird.

 

Finanzzuweisung an die Gemeinden gemäß § 21 FAG 2008: Wenn die Vorausanteile für Gemeindekooperationen und -fusionen mehr als 30 % der Finanzzuweisungsmittel des Landes betragen, dann wird der darüber hinausgehende Bedarf für den Vorausanteil vorläufig durch eine Umschichtung aus den Ertragsanteilen finanziert. Diese Umschichtung wird aber in den darauffolgenden Jahren wieder zurückgeführt.

 

Mit der Novelle zum Katastrophenfondsgesetz 1996 wird vorgesehen, dass ab dem Jahr 2013 ein Mindestvolumen aus Feuerschutzsteuer- und Katastrophenfondsmitteln von 95 Millionen Euro zur Verfügung steht sowie dass dem Land Steiermark 16,7 Mio. Euro zur Finanzierung seines im Wasserbautenförderungsgesetz 1985 vorgesehenen Landesanteils in Folge der Hochwasserschäden des Jahres 2012 zur Verfügung gestellt werden.

 

Abschätzung der Auswirkungen

 

Finanzielle Auswirkungen für alle Gebietskörperschaften und Sozialversicherungsträger

 

Hinweis: Aufgrund von Rundungsdifferenzen kann es zu geringfügigen Abweichungen zwischen Ergebnis- und Finanzierungshaushalt kommen.

 

Finanzierungshaushalt – Gesamt für die ersten fünf Jahre

 

in Tsd. €

2013

2014

2015

2016

2017

Einzahlungen

20.200

350

‑950

‑950

‑950

davon Bund

‑310

‑740

‑740

‑740

‑740

davon Länder

20.550

1.180

‑120

‑120

‑120

davon Gemeinden

‑40

‑90

‑90

‑90

‑90

Auszahlungen

19.190

‑2.060

‑3.360

‑3.360

‑3.360

davon Bund

19.510

‑1.310

‑2.610

‑2.610

‑2.610

davon Länder

‑180

‑420

‑420

‑420

‑420

davon Gemeinden

‑140

‑330

‑330

‑330

‑330

Nettofinanzierung

1.010

2.410

2.410

2.410

2.410

davon Bund

‑19.820

570

1.870

1.870

1.870

davon Länder

20.730

1.600

300

300

300

davon Gemeinden

100

240

240

240

240

 

Finanzielle Auswirkungen für den Bund

 

- Ergebnishaushalt – Laufende Auswirkungen

 

in Tsd. €

2013

2014

2015

2016

2017

Erträge

‑310

‑740

‑740

‑740

‑740

Betrieblicher Sachaufwand

‑1.090

‑2.610

‑2.610

‑2.610

‑2.610

Transferaufwand

20.600

1.300

0

0

0

Aufwendungen gesamt

19.510

‑1.310

‑2.610

‑2.610

‑2.610

Nettoergebnis

‑19.820

570

1.870

1.870

1.870

 

Erläuterung

Durch den Entfall der Finanzierung der Rücklagen für den Katastrophenfonds (KatF) und für die Siedlungswasserwirtschaft (SWW) ergeben sich für den Bund Mindereinnahmen, denen aber höhere Einsparungen durch den Entfall der Kreditfinanzierung dieser Rücklagen gegenüberstehen.

Die Schätzung geht von einem Rücklagenstand beim KatF von 50 Mio. Euro (inkl. der Rücklagen für die Schäden an ehem. Bundesstraßen B) und bei der SWW von 160 Mio. Euro aus, einer Differenz zwischen Veranlagungszinsen und Kreditzinsen von 1,15 %-Punkten und der Finanzierung beim KatF mit 100 % Bund und der SWW mit ca 70,8 % Bund, 16,4 % Länder und 12,8 % Gemeinden.

Ab dem Jahr 2013 wird ein Mindestvolumen von Bundesmitteln für die Feuerwehren in Höhe von 95 Mio. Euro p.a. vorgesehen und werden für dessen Erreichung allenfalls die Zweckzuschüsse aus dem Katastrophenfonds an die Länder für die Einsatzgeräte der Feuerwehren erhöht. Nach den Prognosen des Bundesministeriums für Finanzen werden derartige Erhöhungen in den Jahren 2013 und 2014 in Höhe von rd. 3,9 bzw. rd. 1,3 Mio. Euro erforderlich sein.

 

- Bedeckung

 

in Tsd. €

2013

2014

2015

2016

2017

Auszahlungen brutto

20.600

1.300

0

0

0

durch Entnahme von Rücklagen

21.000

1.300

0

0

0

durch Einsparungen/reduzierte Auszahlungen

1.090

2.610

2.610

2.610

2.610

 

Finanzielle Auswirkungen für die Länder

 

- Kostenmäßige Auswirkungen – Laufende Auswirkungen

 

in Tsd. €

2013

2014

2015

2016

2017

Erlöse

20.550

1.180

‑120

‑120

‑120

Betriebliche Sachkosten

‑180

‑420

‑420

‑420

‑420

Kosten gesamt

‑180

‑420

‑420

‑420

‑420

Nettoergebnis

20.730

1.600

300

300

300

 

Erläuterung

Den negativen finanziellen Auswirkungen auf den Bundeshaushalt aus der Erhöhung des Zweckzuschusses zur Finanzierung von Einsatzgeräten der Feuerwehren stehen gleich hohe positive finanzielle Auswirkungen für die Länder gegenüber (2013: 3,9 Mio. Euro, 2014: 1,3 Mio. Euro). Die weiteren Auswirkungen ergeben sich aus dem Zinsgewinn durch die Änderungen beim Rücklagenregime, siehe bereits die Erläuterungen beim Bund.

Die Verringerung der betrieblichen Sachkosten ergibt sich durch den Zinsgewinn durch die Änderungen beim Rücklagenregime, siehe bereits die Erläuterungen beim Bund.

 

Finanzielle Auswirkungen für die Gemeinden

 

- Kostenmäßige Auswirkungen – Laufende Auswirkungen

 

in Tsd. €

2013

2014

2015

2016

2017

Erlöse

‑40

‑90

‑90

‑90

‑90

Betriebliche Sachkosten

‑140

‑330

‑330

‑330

‑330

Kosten gesamt

‑140

‑330

‑330

‑330

‑330

Nettoergebnis

100

240

240

240

240

 

Erläuterung

Die Auswirkungen ergeben sich aus dem Zinsgewinn durch die Änderungen beim Rücklagenregime, siehe bereits die Erläuterungen beim Bund.

 

Anhang mit detaillierten Darstellungen

 

 

Detaillierte Darstellung der finanziellen Auswirkungen*)

 

*) Jahre, die ident mit den Folgejahren sind, werden nicht explizit ausgewiesen. Es wird darauf hingewiesen, dass der Personalaufwand gem. der WFA-Finanziellen Auswirkungen-VO valorisiert wird.

 

Betrieblicher Sachaufwand - Laufende Auswirkungen

Sonstiger betrieblicher Sachaufwand - Laufende Auswirkungen

 

Jahr

Bezeichnung

Körperschaft

Menge

Preis je Einheit (€)

Ges. (ger. in €)

2013

Entfall von Kreditzinsen (KatF und SWW)

Bund

1

‑1.090.000

‑1.090.000

2013

Entfall von Kreditzinsen (SWW)

Länder

1

‑180.000

‑180.000

2013

Entfall von Kreditzinsen (SWW)

Gemeinden

1

‑140.000

‑140.000

2014

Entfall von Kreditzinsen (KatF und SWW)

Bund

1

‑2.610.000

‑2.610.000

2014

Entfall von Kreditzinsen (SWW)

Länder

1

‑420.000

‑420.000

2014

Entfall von Kreditzinsen (SWW)

Gemeinden

1

‑330.000

‑330.000

2015

Ident zum Vorjahr

 

 

 

 

2016

Ident zum Vorjahr

 

 

 

 

2017

Ident zum Vorjahr

 

 

 

 

 

Erläuterung:

2013: Durch den Entfall der Finanzierung der Rücklagen für den Katastrophenfonds (KatF) und für die Siedlungswasserwirtschaft (SWW) ergeben sich für den Bund Minderausgaben von rd. 1,9 Mio. Euro p.a., der Länder von 0,3 Mio. Euro p.a. und der Gemeinden von 0,24 Mio. Euro p.a. (und für das Rumpfjahr 2013 entsprechend aliquotierte Beträge). Diese Schätzung geht von einem Rücklagenstand beim KatF von 50 Mio. Euro (inkl. der Rücklagen für die Schäden an ehem. Bundesstraßen B) und bei der SWW von 160 Mio. Euro aus, einer Differenz zwischen Veranlagungszinsen und Kreditzinsen von 1,15 %-Punkten und der Finanzierung beim KatF mit 100 % Bund und der SWW mit ca 70,8 % Bund, 16,4 % Länder und 12,8 % Gemeinden.

 

Transferaufwand - Laufende Auswirkungen

 

Jahr

Bezeichnung

Körperschaft

Anzahl

Aufwand

Ges. (ger. in €)

2013

Zweckzuschuss an Länder für Feuerwehreinsatzgeräte

Bund

1

3.900.000

3.900.000

2013

Kostenbeitrag an Stmk: Landesanteil gemäß WBFG

Bund

1

16.700.000

16.700.000

2014

Zweckzuschuss an Länder für Feuerwehreinsatzgeräte

Bund

1

1.300.000

1.300.000

 

Erläuterung:

2013: 2013: Feuerschutzsteuer ca 57,8 Mio. Euro, reguläre Katastrophenfondsmittel ca 33,3 Mio. Euro -> Aufstockung auf Mindestvolumen von 95,0 Mio. Euro von 3,9 Mio. Euro.

2014: 2014: Feuerschutzsteuer ca 58,4 Mio. Euro, reguläre Katastrophenfondsmittel ca 35,3 Mio. Euro -> Aufstockung auf Mindestvolumen von 95,0 Mio. Euro von 1,3 Mio. Euro.

 

Erträge aus der op. Verwaltungstätigkeit und Transfers - Laufende Auswirkungen

 

Jahr

Bezeichnung

Körpersch.

Menge

Ertrag

Gesamt €

2013

Zweckzuschuss an Länder für Feuerwehreinsatzgeräte

Länder

1

3.900.000

3.900.000

2013

Entfall der Zinsen auf Sonderkonten (KatF u SWW)

Bund

1

‑310.000

‑310.000

2013

Entfall der Zinsen auf Sonderkonten (SWW)

Länder

1

‑50.000

‑50.000

2013

Entfall der Zinsen auf Sonderkonten (SWW)

Gemeinden

1

‑40.000

‑40.000

2013

Kostenbeitrag an Stmk: Landesanteil gemäß WBFG

Länder

1

16.700.000

16.700.000

2014

Zweckzuschuss an Länder für Feuerwehreinsatzgeräte

Länder

1

1.300.000

1.300.000

2014

Entfall der Zinsen auf Sonderkonten (KatF und SWW)

Bund

1

‑740.000

‑740.000

2014

Entfall der Zinsen auf Sonderkonten (SWW)

Länder

1

‑120.000

‑120.000

2014

Entfall der Zinsen auf Sonderkonten (SWW)

Gemeinden

1

‑90.000

‑90.000

2015

Entfall der Zinsen auf Sonderkonten (KatF und SWW)

Bund

1

‑740.000

‑740.000

2015

Entfall der Zinsen auf Sonderkonten (SWW)

Länder

1

‑120.000

‑120.000

2015

Entfall der Zinsen auf Sonderkonten (SWW)

Gemeinden

1

‑90.000

‑90.000

2016

Ident zum Vorjahr

 

 

 

 

2017

Ident zum Vorjahr

 

 

 

 

 

Bedeckung

 

in Tsd. €

Detailbudget

2013

2014

2015

2016

2017

Die Auszahlungen (brutto) erfolgen in

44.02 Katastrophenfonds

20.600

1.300

0

0

0

Die Bedeckung erfolgt

 

 

 

 

 

 

durch Entnahme von Rücklagen aus

44.02 Katastrophenfonds

21.000

1.300

0

0

0

durch Einsparungen/reduzierte Auszahlungen *) in

58.01.01 Finanzierungen, Währungstauschverträge, Wertpapiergebarung

1.090

2.610

2.610

2.610

2.610

 

Erläuterung der Bedeckung

Die Erhöhung der Mittel für den Zweckzuschuss an die Länder von Einsatzgeräten der Feuerwehren (Schätzung für 2013: 3,9 Mio. Euro, für 2014: 1,3 Mio. Euro) erfolgt aus der Rücklage des Katastrophenfonds. Diese Entnahme aus der Rücklage wird das Erfordernis, die Katastrophenfondsmittel aufgrund der Hochwasserkatastrophe im Juni 2013 durch Beschluss der Bundesregierung aufzustocken, im gleichen Ausmaß erhöhen, wobei diese Aufstockung durch einen zusätzlichen Abzug von den Ertragsanteilen des Bundes an der Körperschaftsteuer bedeckt wird.

Die Finanzierung der Landesanteile der Stmk. gemäß dem WBFG aus dem Katastrophenfonds erfolgt im Ergebnis ebenfalls zu Lasten des Bundesbudgets, weil diese zusätzliche Ausgabe jedenfalls die Rücklagenzuführung reduziert oder sogar entweder eine allfällige Aufstockung der Katastrophenfondsmittel in Folge der Hochwasserkatastrophe 2013 zu Lasten der Ertragsanteile des Bundes erforderlich machen wird oder diese erhöhen wird.