2452 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP
Bericht
des Wissenschaftsausschusses
über die Regierungsvorlage (2435 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Universitätsgesetz 2002 geändert wird
Der in der gegenständlichen Regierungsvorlage enthaltene Gesetzesvorschlag bezweckt die Schaffung der gesetzlichen Rahmenbedingungen für eine Vereinigung von Universitäten, die jeweils durch Bundesgesetz zu erfolgen hat, sowie die Einräumung der Möglichkeit zur Errichtung einer Medizinischen Fakultät an einer Universität.
Der Wissenschaftsausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 18. Juni 2013 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen der Berichterstatterin, der Abgeordneten Mag. Katharina Cortolezis-Schlager, die Abgeordneten Mag. Heidemarie Unterreiner, Mag. Rainer Widmann, Johann Singer, Mag. Andrea Kuntzl und Dr. Kurt Grünewald sowie der Bundesminister für Wissenschaft und Forschung Dr. Karlheinz Töchterle und der Ausschussobmann Abgeordneter Mag. Dr. Martin Graf.
Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf mit Stimmenmehrheit (dafür: S, V, F, dagegen: G, B) beschlossen.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Wissenschaftsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (2435 der Beilagen) die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.
Wien, 2013 06 18
Mag. Katharina Cortolezis-Schlager Mag. Dr. Martin Graf
Berichterstatterin Obmann