2453 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Wissenschaftsausschusses

über die Regierungsvorlage (2304 der Beilagen): Rahmenabkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Föderativen Republik Brasilien über die Zusammenarbeit in den Bereichen Bildung und höhere Bildung

Der in der Regierungsvorlage enthaltene Staatsvertrag schafft die Rahmenbedingungen dafür, dass österreichische Hochschulen in das brasilianische Stipendienprogramm "Science without Borders" eingebunden werden und brasilianische Studierende bzw. Wissenschafter/innen in den Bereichen Naturwissenschaften und Technik aufnehmen können, sowie für den Abschluss eines Vertrages zwischen der Österreichischer Austauschdienst-GmbH (OeAD) auf österreichischer und CAPES (Coordination of Improvement of Higher Education Personel) bzw. CNPq (Brazilian National Scientific and Technological Research Council) auf brasilianischer Seite. Vereinbart werden auch Experten/innenaustausch und Fortbildungsmaßnahmen im Bereich Deutsch als Fremdsprache.

Der gegenständliche Staatsvertrag hat gesetzändernden bzw. gesetzesergänzenden Charakter und bedarf daher gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG der Genehmigung durch den Nationalrat.

Der Staatsvertrag hat nicht politischen Charakter und ist der unmittelbaren Anwendung im innerstaatlichen Rechtsbereich zugänglich, sodass eine Erlassung von Gesetzen gemäß Art. 50 Abs. 2 Z 3 B-VG nicht erforderlich ist.

Eine Zustimmung des Bundesrates gemäß Art. 50 Abs. 2 Z 2 B-VG ist erforderlich, da Angelegenheiten, die den selbständigen Wirkungsbereich der Länder betreffen, geregelt werden.

Der Staatsvertrag ist in deutscher und portugiesischer Sprache abgefasst, wobei jeder Text gleichermaßen authentisch ist.

Der Wissenschaftsausschuss hat den gegenständlichen Staatsvertrag in seiner Sitzung am 18. Juni 2013 in Verhandlung genommen. Über die Vorlage berichtete der Abgeordnete Harry Rudolf Buchmayr.

Bei der Abstimmung wurde einstimmig beschlossen, dem Nationalrat die Genehmigung des Abschlusses dieses Staatsvertrages zu empfehlen.

Der Wissenschaftsausschuss vertritt weiters einstimmig die Auffassung, dass die Bestimmungen des Staatsvertrages zur unmittelbaren Anwendung im innerstaatlichen Bereich ausreichend determiniert sind, sodass sich eine Beschlussfassung des Nationalrates gemäß Art. 50 Abs. 2 Z 3 B-VG zur Erfüllung des Staatsvertrages erübrigt.

 


Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Wissenschaftsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:

Der Abschluss des Staatsvertrages: Rahmenabkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Föderativen Republik Brasilien über die Zusammenarbeit in den Bereichen Bildung und höhere Bildung (2304 der Beilagen) wird gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG genehmigt.

Wien, 2013 06 18

                         Harry Rudolf Buchmayr                                                     Mag. Dr. Martin Graf

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann