Entschließung

betreffend Schlussfolgerungen aus den Beratungen des zur Vorbehandlung des Berichts der Bundesministerin für Justiz betreffend die die Rechtspraxis des Ermittlungsverfahrens nach der Strafprozessreform auf Grund der Entschließung des Nationalrates vom 5. November 2009, 53/E XXIV. GP (III-272 d.B.) und des Antrags 150/A(E) der Abgeordneten Mag. Ewald Stadler, Kolleginnen und Kollegen betreffend Wiedereinführung des Untersuchungsrichters eingesetzten Unterausschusses des Justizausschusses

 

Die Bundesministerin für Justiz wird im Lichte der Ergebnisse der Anhörung von Experten zur Evaluation der Strafprozessreform aufgefordert, dem Nationalrat ehestmöglich entsprechende gesetzliche Vorhaben zu unterbreiten, die notwendig sind, um das Reformwerk abzurunden und erkannte Mängel zu beseitigen. Das betrifft insbesondere folgende Bereiche:

-       Eindeutige Abgrenzung des Begriffs des Beschuldigten von Personen, die ohne hinreichendes Substrat angezeigt werden, und damit Definition des zur Führung eines Ermittlungsverfahrens hinreichenden Anfangsverdachts;

-       Gewährleistung eines effizienten Rechtsschutzes durch Ausbau der Instrumente des Einspruchs wegen Rechtsverletzung und des Antrags auf Einstellung sowie effektiver höchstgerichtlicher Grundrechtskontrolle;

-       Sicherstellung einer effektiven Verteidigung ab Festnahme des Beschuldigten durch Ausbau des anwaltlichen Journaldienstes und Steigerung seiner Attraktivität und Inanspruchnahme im Rahmen der Umsetzung der Richtlinie des Europäischen Parlamentes und des Rates über das Recht auf Rechtsbeistand in Strafverfahren und das Recht auf Kontaktaufnahme bei der Festnahme;

-       Verstärkung gerichtlicher Kontrolle gegenüber unangemessener Verfahrensdauer;

-       Ausbau des Instituts des Rechtsschutzbeauftragten gegenüber Einstellungsentscheidungen der Staatsanwaltschaft zur Lösung von Konflikten zwischen Kriminalpolizei und Staatsanwaltschaft;

-       Klarstellung der Objektivität und Unabhängigkeit von Sachverständigen sowie verstärkte Beteiligungsmöglichkeiten der Verteidigung im Bereich der Bestellung von Sachverständigen und der Kontrolle des Ergebnisses ihrer Tätigkeit;

-       Verstärkte Berücksichtigung der Restitutionsinteressen von Opfern und Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes im Zuge der Reform des Haupt- und Rechtsmittelverfahrens;

-       Neuregelung des Ersatzes der Verteidigungskosten unter Berücksichtigung der vermehrten Notwendigkeit einer Beiziehung von Verteidigern im Ermittlungsverfahren