2459 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Justizausschusses

über den Antrag 2217/A der Abgeordneten Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen, betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch (ABGB) und das Eingetragene Partnerschafts-Gesetz (EPG) geändert werden

Die Abgeordneten Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen, haben den gegenständlichen Initiativantrag am 27. Februar 2013 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschied anlässlich der Beschwerde eines lesbischen Paares, dass diese fehlende Möglichkeit der Stiefkind-Adoption für gleichgeschlechtliche Paare diskriminierend im Vergleich zu unverheirateten heterosexuellen Paaren ist. Damit ist Österreich verpflichtet, die Stiefkind-Adoption auch für gleichgeschlechtliche Paare zu öffnen.

Offensichtlich brauch die Bundesregierung immer erst eine Verurteilung aus Straßburg braucht, um Änderungen im veralteten österreichischen Familienrecht durchzuführen. Ein modernes Familienrecht sollte vielmehr vorausschauend vom österreichischen Gesetzgeber erarbeitet werden.

Nachdem in Deutschland das Bundesverfassungsgericht das bisherige Verbot der Sukzessivadoption ebenfalls für verfassungswidrig erklärt hat, will die konservativ-liberale Bundesregierung noch in dieser Legislaturperiode eine möglichst vollständige Gleichstellung homosexueller Paare erreichen. Dies soll sowohl das volle Adoptionsrecht als auch die steuerliche Gleichstellung betreffen

In skandinavischen Ländern wurden bereits seit 1989 (bis 1994) Gesetze zur Anerkennung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften eingeführt. Die explizite Nennung des gemeinsamen Adoptionsrechts war gar nicht erst vorgesehen, da der Ausschluss nie zur Debatte stand. Auch das Europäische Parlament hatte bereits 1994 einen Entschluss verabschiedet "die Beschneidung des Rechtes von Schwulen und Lesben auf Elternschaft oder Adoption und Erziehung von Kindern" zu beseitigen.

Nach wissenschaftlichen Studien gebe es keine Gründe, warum Kinder nicht in gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften aufwachsen sollten. Diese Familienform gibt es schon lange und der von einigen konservativen GegnerInnen befürchtete „Werteverlust“ trifft ebenfalls nicht zu. Ein Mangel an Identifikationsmöglichkeiten sei durch das größere Umfeld der Bezugspersonen der Regenbogenfamilen nachweislich nicht gegeben. Laut neuester Profil-Umfrage sprechen sich in Österreich 57% der Bevölkerung für das Adoptionsrecht für alle aus, solange das dem Kindeswohl dient. Ein Ausschluss von der Prüfung, ob das der Fall sei, kann nicht aufgrund der sexuellen Orientierung vorgenommen werden.

In diesem Sinne soll die Entscheidung des EGMR zum Anlass genommen werden, um neben dem diskriminierenden Verbot der Stiefkind-Adoption bei gleichgeschlechtlichen Paaren auch das Verbot der gemeinsamen Adoption („Fremdkind-Adoption“) durch eingetragene Partner zu beseitigen.“

 

Der Justizausschuss hat den gegenständlichen Initiativantrag in seiner Sitzung am 19. Juni 2013 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Mag. Albert Steinhauser die Abgeordneten Christoph Hagen, Ridi Maria Steibl, Dr. Johannes Hübner, Mag. Sonja Steßl-Mühlbacher, Mag. Elisabeth Grossmann, Gerald Grosz, Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Mag. Karin Hakl und Mag. Harald Stefan sowie die Bundesministerin für Justiz Mag. Dr. Beatrix Karl.

 

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Initiativantrag keine Mehrheit (für den Antrag: G, dagegen: S, V, F, nicht anwesend: B).

Zur Berichterstatterin für den Nationalrat wurde Abgeordnete Eva-Maria Himmelbauer, BSc, gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Justizausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2013 06 19

                     Eva-Maria Himmelbauer, BSc                                           Mag. Peter Michael Ikrath

                                 Berichterstatterin                                                                          Obmann