2474 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Verkehrsausschusses

über den Antrag 2339/A(E) der Abgeordneten Mag. Helene Jarmer, Anton Heinzl, Mag. Karin Hakl, Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Mag. Rainer Widmann, Martina Schenk, Kolleginnen und Kollegen betreffend barrierefreie Telekommunikation als wichtiger Beitrag zur Gleichstellung und Inklusion von Menschen mit Behinderungen und

über den Antrag 750/A(E) der Abgeordneten Mag. Helene Jarmer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Schaffung einer Telefonvermittlungszentrale für gehörlose, hör- und sprechbehinderte sowie taubblinde Menschen

Die Abgeordneten Mag. Helene Jarmer, Anton Heinzl, Mag. Karin Hakl, Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Mag. Rainer Widmann, Martina Schenk, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 13. Juni 2013 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Die Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen ist eine Querschnittsaufgabe aller Ressorts und damit der gesamten Bundesregierung. Österreich ist diesem wichtigen UNO-Vertragswerk am 26.10.2008 durch Ratifikation beigetreten.

Neben anderen wichtigen Anregungen zur weiteren Verbesserung der Gleichstellung und Inklusion von Menschen mit Behinderungen umfasst die UN-Behindertenrechtskonvention auch den Sektor der Telekommunikation. Telekommunikation hat im privaten selbstbestimmten Leben ebenso wie für die Gleichstellung am Arbeitsmarkt hohen und weiter steigenden Stellenwert. Nicht zuletzt ist das Thema ‚barrierefreie Ausgestaltung der Telekommunikation‘ auch in Notfällen von zentraler Bedeutung. Dies wird auch im Zusammenhang mit dem Euro-Notruf 112 deutlich, der für alle Bürgerinnen und Bürger barrierefrei zugänglich sein soll.

Im Rahmen entsprechender Debatten im Parlament haben VertreterInnen aller Fraktionen die weitere Verbesserung des Telefonie-Zugangs insbesondere gehörloser, hör- und sprechbehinderter sowie taubblinder Menschen unterstützt; es wurde dabei auf Einrichtungen in anderen Staaten – zB Telefonvermittlungszentralen wie in der Schweiz oder den USA – sowie entsprechende Pilotprojekte in Österreich verwiesen.

Der ‚Nationale Aktionsplan 2012-2020 zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention‘ sieht die Zielsetzung ‚Unterstützung der selbständigen Lebensführung von Menschen mit Behinderungen durch Ausbau und Förderung von Informations- und Kommunikationstechnologien‘ und entsprechende Maßnahmen unter anderem für barrierefreie Telekommunikationsdienste vor.“

Die Abgeordneten Mag. Helene Jarmer, Kolleginnen und Kollegen haben den Entschließungsantrag 750/A(E) am 1. September 2009 eingebracht und wie folgt begründet:

„Die oben genannten Bevölkerungsgruppen können ein Sprechtelefon nicht benutzen und sind daher in ihrer Kommunikation benachteiligt. Sie können z.B. in Notfällen nicht direkt mit der Polizei, der Feuerwehr oder der Rettung über die bekannten Notrufnummern in Kontakt treten. Auch eine Gleichstellung am Arbeitsmarkt ist durch die fehlende Kommunikationsmöglichkeit nicht gegeben.

Die Einrichtung einer Telefonvermittlungszentrale (Telefon Relay Center), wie sie in anderen Ländern wie der Schweiz oder den USA schon seit Jahren existiert, ermöglicht eine barrierefreie, direkte Kommunikation von gehörlosen, hör- oder sprechbehinderten und taubblinden Menschen mit hörenden Menschen und umgekehrt.

Gebärdensprachdolmetscher und Kommunikationsassistenten nehmen Anrufe von gehörlosen Menschen wahlweise via Video in Gebärdensprache (Bildtelefon) oder als Nachricht in Schrift (Schreibtelefon, Internet, SMS) entgegen und vermitteln das Gespräch direkt mündlich an die gewünschte Stelle weiter.

Für taubblinde Menschen gibt es bereits Brailletelefone oder Telebraille-Geräte.

Die Telefonvermittlungszentrale soll österreichweit 24 Stunden erreichbar sein.“

 

Der Verkehrsausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag und den Antrag 750/A(E) in seiner Sitzung am 19. Juni 2013 in Verhandlung genommen.

Gemäß § 37 Abs. 2 GOG-NR beschloss der Verkehrsausschuss einstimmig, Abgeordneten Christoph Hagen zur Teilnahme an dieser Sitzung mit beratender Stimme beizuziehen.

Der Entschließungsantrag 750/A(E) wurde erstmals bei der Sitzung des Verkehrsausschusses am 1. Juni 2010 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordneten Mag. Helene Jarmer die Abgeordneten Sigisbert Dolinschek, Mag. Karin Hakl, Dipl.-Ing. Gerhard Deimek sowie die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie Doris Bures.

Ein Vertagungsantrag wurde mit Stimmenmehrheit angenommen.

In seiner Sitzung am 22. Dezember 2011 wurden die Verhandlungen über den Antrag 750/A(E) wieder aufgenommen. An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Mag. Helene Jarmer, Sigisbert Dolinschek, Mag. Josef Auer, Dr. Martin Bartenstein, Dipl.-Ing. Gerhard Deimek sowie die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie Doris Bures.

Ein Vertagungsantrag wurde mit Stimmenmehrheit angenommen.

An der Debatte im Verkehrsausschuss am 19. Juni 2013 beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen der Berichterstatterin Abgeordneten Dr. Gabriela Moser zum Entschließungsantrag 2339/A(E) die Abgeordneten Mag. Karin Hakl und Christoph Hagen.

Bei der Abstimmung wurde der Entschließungsantrag 2339/A(E) der Abgeordneten Mag. Helene Jarmer, Anton Heinzl, Mag. Karin Hakl, Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Mag. Rainer Widmann, Martina Schenk, Kolleginnen und Kollegen einstimmig beschlossen.

Damit ist der Entschließungsantrag 750/A(E) betreffend Schaffung einer Telefonvermittlungszentrale für gehörlose, hör- und sprechbehinderte sowie taubblinde Menschen miterledigt.


Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Verkehrsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle die angeschlossene Entschließung annehmen.

Wien, 2013 06 19

                              Dr. Gabriela Moser                                                                 Anton Heinzl

                                 Berichterstatterin                                                                          Obmann