Entschließung

betreffend barrierefreie Telekommunikation als wichtiger Beitrag zur Gleichstellung und Inklusion von Menschen mit Behinderungen

 

Die Bundesregierung wird ersucht, durch die weitere Umsetzung der UNO-Behindertenrechtskonvention zur Gleichstellung und Inklusion von Menschen mit Behinderungen beizutragen, in diesem Rahmen auch die barrierefreie Ausgestaltung des Telekommunikationswesens fortzusetzen und in Gespräche mit den Unternehmen einzutreten, um so den Telefonie-Zugang gehörloser, hör- und sprechbehinderter sowie taubblinder Menschen weiter zu verbessern.