2478 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Bautenausschusses

über den Antrag 1226/A der Abgeordneten Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Gemeinnützigkeit im Wohnungswesen (WGG) geändert wird

Die Abgeordneten Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Initiativantrag am 7. Juli 2010 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Die Regelung der Bedarfsprüfung durch die vor Ort ansässigen gemeinnützigen Wohnbaugenossenschaften begünstigt die Bildung kartellartiger Strukturen. Derartige Marktzutrittsbeschränkungen sind mit einer modernen Marktwirtschaft nicht in Einklang zu bringen. Bedarf muss konsumentenorientiert festgestellt werden und nicht durch bereits vorhandene Anbieter, deren Marktmacht mit einer zunehmenden Anzahl von Mitbewerbern schwinden würde.

Die bereits ansässigen gemeinnützigen Wohnbaugenossenschaften haben ein den Nutzern gegenläufiges und folglich nicht gemeinnütziges Interesse. Der Wegfall dieser Beschränkung würde es Mitbewerbern ermöglichen, in den Markt einzutreten, was die Wahlmöglichkeiten des Nutzers zu dessen Vorteil erhöht und durch Wettbewerb zudem Effizienz verbürgt.

Art1 §7 (3) Z6a WGG räumt gemeinnützigen Wohnbaugenossenschaften ein, Rechtsgeschäfte zu tätigen, ‚die – unter Bedachtnahme auf die Grundsätze des §23 – mit der nachträglichen Übertragung des Eigentums (Miteigentums) an ihren Bauten und Anlagen zusammenhängen, bei Wohnungen und Geschäftsräumen, die nicht an gemeinnützige Bauvereinigungen übertragen werden, nur nach Legung eines Angebotes an die Mieter oder sonstige Nutzungsberechtigte gemäß §15c lit. b.

Dass sich der sogenannte Fixpreis am Verkehrswert zum Zeitpunkt der Vereinbarung ebendieses Fixpreises orientiert, bedeutet im Verkaufsfall für die betreffende gemeinnützige Wohnbaugenossenschaft arbeitsloses Einkommen und für den Käufer zusätzliche Kosten in beträchtlichem Ausmaß.“

 

Der Bautenausschuss hat den gegenständlichen Initiativantrag in seiner Sitzung am 20. Juni 2013 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Dipl.­Ing. Gerhard Deimek die Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Bernhard Vock, Franz Kirchgatterer, Johann Hell, Karl Donabauer und Johann Singer.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Initiativantrag keine Mehrheit (für den Antrag: F, G, dagegen: S, V).

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Franz Kirchgatterer gewählt.


 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Bautenausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2013 06 20

                             Franz Kirchgatterer                                                           Mag. Ruth Becher

                                   Berichterstatter                                                                            Obfrau