2486 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Umweltausschusses

betreffend Zehnter Umweltkontrollbericht des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (III-426 der Beilagen)

 

Der Zehnte Umweltkontrollbericht wurde dem Nationalrat am 14. Juni 2013 vorgelegt und dem Umweltausschuss zugewiesen. Dieser – vom Umweltbundesamt verfasste – Bericht analysiert die wichtigsten Herausforderungen im Umweltschutz und fasst die Empfehlungen der Experten an die Politik zusammen. Gegliedert nach den einzelnen Bereichen der Umwelt in Österreich können Analyseergebnisse und Handlungsnotwendigkeiten wie folgt zusammengefast werden:

Wasser und Wasserwirtschaft

Der Bericht registriert Erfolge bei der Gewässerreinhaltung durch die Abwasserreinigung, weist aber zugleich auf Handlungsbedarf bei den Fließgewässern hinsichtlich Gewässerstrukturen und Hydrologie hin. Die Experten dokumentieren Sanierungsprioritäten bis 2015 bei Renaturierungen sowie bei der Wiederherstellung der Fischpassierbarkeit, wobei der Ausbau der Wasserkraft im Spannungsfeld zu ökologischen Zielen steht. Nitrat und Pestizide aus diffusen Quellen verursachen nach wie vor regionale Probleme für die Grundwasserqualität. Handlungsbedarf bei der Bewirtschaftung der Ressource Wasser in Österreich sieht auch die EU-Kommission.

Luft

Bei der Luftreinhaltung wurden bedeutende Erfolge erzielt, aber es gibt weiterhin viel zu tun", liest man im Bericht des Umweltbundesamts. Die Gesundheit der ÖsterreicherInnen wird vor allem durch Feinstaub und Stickstoffoxide erheblich höher belastet, als dies die EU-Vorgaben zulassen: 2010 lagen die Stickstoffoxide um 40 % über den zulässigen österreichischen Emissionshöchstmengen. Bei Feinstaub wurden 2011 die zulässigen Belastungen der Europäischen Luftqualitätsrichtlinie in sieben Bundesländern überschritten. Das Umweltbundesamt empfiehlt die Erarbeitung eines bundesweit einheitlichen und verbindlichen Luftreinhaltekonzepts, das die Zeitpläne und Verantwortlichkeiten für Bund und Länder zur schrittweisen Einhaltung der Grenzwerte klar definiert. Dazu gehören Einzelmaßnahmen im Verkehr und der Austausch älterer Kleinfeuerungsanlagen.

Boden

Die Landnutzung entwickelt sich in Richtung Siedlungsgebiet, was zur Freisetzung von jährlich 400 kt CO2 Bodenkohlenstoff führt. Eine erhöhte Belastungssituation der Böden mit organischen Schadstoffen ortet der Bericht entlang der nördlichen und südöstlichen Randalpen. Das Umweltbundesamt empfiehlt eine einheitliche Bewertung der Bodenfunktionen und Lenkungsmaßnahmen in der Raumplanung, um die Böden als Kohlenstoff-Speicher zu erhalten. Für die Beurteilung der aktuellen Belastung der Böden mit Schadstoffen sind ein bundesweites Bodenmonitoring und nationale Bewertungsmaßstäbe notwendig, liest man im aktuellen Umweltkontrollbericht.

Klimaschutz

Um die Klimaschutzziele für 2020 zu erreichen, ist eine Steigerung der Energieeffizienz und der forcierte Einsatz erneuerbarer Energieträger unabdingbar. In Hinblick auf die Eindämmung der Klimaerwärmung auf 2 °C ist eine Transformation zu einer kohlenstoffarmen, klimafreundlicheren Wirtschaft notwendig. Das Umweltbundesamt schlägt deutlich ambitioniertere mittel- und langfristige klima- und energiepolitische Ziele vor und schreibt Europa eine zentrale Rolle als Schrittmacher hin zu einem globalen Klimaabkommen zu.

Klimawandelanpassung

Um den Auswirkungen des Klimawandels auf Natur, Gesellschaft und Wirtschaft zu begegnen, sind Anpassungsmaßnahmen erforderlich. Für Österreich werden bis Mitte des 21. Jahrhunderts ein Anstieg der Durchschnittstemperatur von knapp 2 °C gegenüber 1971 bis 2000 und eine Verlagerung der Niederschläge vom Sommer- in das Winterhalbjahr erwartet. Beeinträchtigungen durch Hitzewellen, weniger Wasser im Sommer bei zugleich erhöhtem Wasserbedarf und eine veränderte Vegetation drohen. Die nationale Strategie zur Anpassung an den Klimawandel wurde 2012 vom Ministerrat angenommen. Zentrales Ziel ist es, die Folgen des Klimawandels bei allen Planungs- und Entscheidungsprozessen zu berücksichtigen.

Landwirtschaft und Wald

Die Leistungen der Landwirtschaft zur Erreichung der Umweltziele sollen gefördert und Entwicklungsziele über sektorale Grenzen hinweg definiert werden. Die Akzeptanz des Agrarumweltprogramms konnte gestärkt und der Biolandbau als Leitbild weiter ausgebaut werden. Der Anbau konnte bisher frei von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) gehalten werden, die angestrebte nationale Selbstbestimmung ist aber noch nicht gesetzlich auf EU-Ebene verankert. Bei der Waldbewirtschaftung ist auf die Entwicklung der natürlichen Baumartenvielfalt und die Biodiversität zu achten. Die Nutzung von Biomasse aus Forst- und Landwirtschaft für energetische Zwecke ist an Nachhaltigkeitskriterien zu knüpfen.

Biologische Vielfalt und Naturschutz

Die Entwicklung und Umsetzung einer neuen Biodiversitätsstrategie bilden die Basis zur Erhaltung der biologischen Vielfalt in Österreich. Die Vorgaben zur Umsetzung der EU-Naturschutzrichtlinien sollen laut Umweltbundesamt konsequent verfolgt und in der neuen Programmperiode verstärkt Biodiversitätsmaßnahmen in die Förderprogramme aufgenommen werden. 16 % der Bundesfläche sind als Nationalpark, Naturschutzgebiet und Europaschutzgebiet ausgewiesen. In vielen Schutzgebieten werden Managementmaßnahmen durchgeführt und Gebietsbetreuungen eingerichtet. Auch außerhalb der geschützten Gebiete sind Schutzprogramme für Arten und Lebensräume wirksam. Dennoch ist die Lage für viele Arten und Lebensräume prekär und der Klimawandel wird die Situation weiter verschärfen.

Lärm

Im Jahr 2011 fühlten sich vier von zehn ÖsterreicherInnen in ihrem Wohnbereich durch Lärm belästigt. Lärmkarten gemäß EU-Umgebungslärmgesetzgebung bilden eine wichtige Grundlage für Lärmbekämpfung und vorausschauende Planung. 2013 müssen die zuständigen Behörden, auf den strategischen Lärmkarten aufbauend, Aktionspläne erstellen. Neben der Lärmbekämpfung mit aktiven und passiven Lärmschutzmaßnahmen ist der Lärm in der Raumordnung und der beim Einsatz verkehrslenkender Instrumente zu berücksichtigen.

Ressourcenmanagement und Abfallwirtschaft

Die Ressourceneffizienz der österreichischen Wirtschaft steigt stetig an. Verbesserungspotenziale sieht das Umweltbundesamt beim Recycling von Baurestmassen, bei der Vermeidung von Lebensmittelabfällen, bei der Vergärung biogener Abfälle sowie bei der Rückgewinnung von Phosphor und "Seltenen Metallen" aus den Abfallströmen. Beim Recycling ist auf eine effiziente Schadstoffentfrachtung zu achten, um sicherzustellen, dass Schadstoffe den Stoffkreisläufen entzogen werden.

Altlasten

Laut Altlastenmanagement 2010 sollen historische Kontaminationen bis 2025 erfasst und Maßnahmen an erheblich kontaminierten Standorten bis 2050 durchgeführt werden. Zur Erreichung dieses Zieles ist eine weitere Beschleunigung bei der Identifizierung und Sanierung von Altlasten erforderlich. Voraussetzung dafür ist das geplante neue Altlastensanierungsgesetz, das für eine raschere Identifizierung und Sanierung von Altlasten sorgen soll. Die neue Kategorie der "kontaminierten Standorte" soll die Rechtssicherheit für die Nutzung von Altablagerungen und Altstandorten erhöhen und die Wiedernutzung von brachliegenden Standorten unterstützten.

Chemikalien

Die Erstellung neuer EU-Regelungen bei Chemikalien, Bioziden, Pflanzenschutzmitteln und POPs sind abgeschlossen. Nun sind Instrumente zur Evaluierung der Vorschriften erforderlich. Eine Lücke der neuen Biozid-Produkte-Verordnung bilden fehlende Substitutionspläne für gefährliche Biozide und fehlende Anreize zur Entwicklung von Alternativen. Anders ist die Situation bei hormonwirksamen Chemikalien: Obwohl die hormonelle Wirksamkeit mancher Chemikalien bei Menschen und Tieren bereits seit Langem bekannt ist, werden sie weiterhin hormonwirksamen Substanzen ausgesetzt. Die Lösung der Problematik, Nanomaterialien in einschlägige Rechtstexte zu integrieren, schreitet voran.

Energie

Das Klima- und Energiepaket der Europäischen Union, die Energiestrategie Österreich und das Klimaschutzgesetz 2011 sehen vor, dass der Anteil erneuerbarer Energieträger bis 2020 auf 34 % des Bruttoendenergieverbrauchs gesteigert wird, der energetische Endverbrauch auf dem Wert von 2005 (1.100 PJ) stabilisiert wird und die Treibhausgas-Emissionen im nicht vom Emissionshandel erfassten Bereich gegenüber 2005 um 16% reduziert werden.

In den letzten Jahren sind die absoluten und relativen Anteile erneuerbarer Energieträger am nationalen Verbrauch gestiegen. Um das Wirtschaftswachstum vom Energieverbrauch zu entkoppeln, sind die Vermeidung oder Reduktion von Verlusten und die Steigerung der Effizienz unerlässlich. Dazu gehören ordnungsrechtliche Maßnahmen, die Verteuerung fossiler Energieträger, die Forcierung erneuerbarer Energieträger, die gezielte Förderung von Energieeffizienzmaßnahmen und die Festlegung verbindlicher Zwischenziele für den Verbrauch erneuerbarer Energieträger sowie für Treibhausgas-Höchstmengen 2030 auf europäischer und nationaler Ebene.

Industrielle Anlagen

Um die nationalen Ziele des Klima- und Energiepakets, des Klimaschutzgesetzes 2011 sowie der Industrieemissions- und National Emissions Ceilings-Richtlinie (NEC) zu erreichen, sind in der Industrie der Energieverbrauch sowie die Emissionen von Treibhausgasen, Staub, Stickstoffoxiden und Quecksilber zu senken - durch effiziente Umwandlung und Nutzung von Energie, technologische Innovationen sowie durch eine verbindliche energiewirtschaftliche Planung und bessere Standortwahl. Der wachsende Stromverbrauch ist durch den Einsatz von effizienteren Geräten einzudämmen und Anlagen an den Stand der Technik anzupassen. Bestehende technische Möglichkeiten zur Staub- und Stickstoffoxid-Minderung sind auszuschöpfen. Zur Schonung der Umwelt und zur Verringerung der Importabhängigkeit von stofflichen Ressourcen ist eine Steigerung der Ökoeffizienz notwendig.

Verkehr

Europa und Österreich verfolgen ambitionierte Ziele für die Reduktion der Energienachfrage, der Treibhausgase und von Luftschadstoffen. Seit 1990 verzeichnet der Verkehr den weitaus stärksten Anstieg bei Treibhausgas-Emissionen. Für die Trendwende seit 2005 sind der Einsatz von Biokraftstoffen, Effizienzsteigerungen bei Einzelfahrzeugen und höhere Energiepreise maßgeblich. Bei den Luftschadstoffen sind nach wie vor die Partikel- und Stickstoffoxid-Emissionen problematisch, bei den Stickstoffoxiden ist der Verkehr der größte Verursacher. Um die Umweltziele zu erreichen, sind Rahmenbedingungen für eine Trendwende zu einem nachhaltigeren Verkehrssystem mit sinkenden Treibhausgas-Emissionen notwendig. Kurzfristig wirksam und rasch umsetzbar sind fiskalische Maßnahmen, um emissionsarme Antriebs- und Kraftstofftechnologien sowie den öffentlichen Verkehr zu fördern. Um den Verkehr langfristig nachhaltig zu verringern, sind umweltpolitische Zielsetzungen in der Verkehrs- und Raumplanung verbindlich zu integrieren und die Infrastrukturentwicklung an der Zielerreichung auszurichten.

Tourismus

Eine nachhaltige Entwicklung des Tourismus trägt zu Wachstum und zur Erreichung umweltpolitischer Ziele bei. Seit über 20 Jahren gibt es erfolgreiche Initiativen zu umweltfreundlichem Reisen, die Umweltzeichen für Tourismusbetriebe und für Reiseangebote sind etabliert. 2010 wurde die Neue Österreichische Tourismusstrategie vorgelegt. Die wichtigste Herausforderung besteht darin, Umweltbelastungen durch touristische Infrastrukturen, die An- und Abreise und touristische Aktivitäten zu minimieren. Ökologisch sensible Gebirgsregionen geraten durch die Auswirkungen des Klimawandels und fehlende Anpassungen zunehmend unter Druck. Touristisch relevante Landes- und Bundesförderungen sind an Nachhaltigkeitskriterien zu binden. Eine ressort- und gebietskörperschaftsübergreifende Zusammenarbeit sowie die grundsätzliche Orientierung an den Prinzipien der nachhaltigen Entwicklung ist erforderlich und in den unterschiedlichen Handlungsfeldern des Tourismus anzuwenden.

 

Raumentwicklung

Die Österreichische Nachhaltigkeitsstrategie sieht vor, den Zuwachs der täglichen Inanspruchnahme durch Bau- und Verkehrsflächen auf maximal 2,5 ha zu reduzieren. Empfohlen wird die Freihaltung von Hochwasserrückhalte- und Hochwasserabflussbereichen, ökologisch wertvollen Frei- und Grünräumen sowie die rechtliche Verankerung der Gefahrenzonenpläne. Die Flächeninanspruchnahme lag in der Periode 2009 bis 2012 unverändert hoch bei 22,4 ha/Tag. Maßnahmen zur Baulandmobilisierung werden in nahezu allen Bundesländern verfolgt, in einigen Bundesländern ist auch das Ausweisem von Hochwasserabfluss- und Rückhalteflächen in der Raumordnung bereits verankert. Zur Reduktion der Flächeninanspruchnahme ist ein gemeinsam von Gemeinden, Ländern und Bund getragener Aktionsplan zu entwickeln und umzusetzen. Für die Erhaltung wichtiger Ökosystemleistungen sind Vorranggebiete zu definieren und auszuweisen. Zur Naturgefahrenvorsorge ist die verstärkte rechtliche Koppelung von Gefahrenzonenplanung und Flächenwidmung umzusetzen.

Umwelt und Gesundheit

Gesundheit und Wohlbefinden sind stark durch Umwelteinflüsse geprägt. Das verlangt eine Vernetzung von Umwelt- und Gesundheitspolitik. Insbesondere zum Schutz empfindlicher Bevölkerungsgruppen vor schädlichen Chemikalien in Produkten ist die raschere Umsetzung von Maßnahmen zu empfehlen. Die KonsumentInnen sind über alle Aufnahmepfade chemischen Mischungen ausgesetzt, mögliche Risiken sind unzureichend erfasst und derzeit nicht geregelt. Dies gilt auch für den Bereich der Innenraumluft, wobei Maßnahmen in Kindertagesstätten und Schulen vorrangig sind. In manchen Regionen ist die natürliche Belastung in Innenräumen durch das radioaktive Gas Radon erhöht. Hier können durch einfache bauliche Maßnahmen deutliche Reduktionen der Belastung erreicht werden. In allen genannten Punkten sind Information und Handlungsempfehlungen für KonsumentInnen zur Reduktion möglicher Wirkungen auf die Gesundheit hilfreich.

Nachhaltige Entwicklung

Die in den Nachhaltigkeitsstrategien der EU sowie Österreichs benannten Ziele werden insbesondere im ökologischen Bereich bei Weitem nicht erreicht. Es braucht daher die Entwicklung ökologischer und zugleich lebensnaher nachhaltiger Wirtschaftsmodelle. Ein erster Schritt dazu sollte eine ökosoziale Steuerreform sein. Zur Messung der Lebensqualität und der Evaluierung gesellschaftspolitischer Entscheidungen hinsichtlich nachhaltiger Entwicklung braucht es eine etablierte Berichts- und Evaluationskultur, in der über das BIP hinausgehende Daten zu Nachhaltigkeitsindikatoren erhoben und regelmäßig gemeinsam interpretiert und dargestellt werden.

 

Aufgrund eines am 19. Juni 2013 eingebrachten Verlangens des Grünen Klubs wird der vorliegende Bericht gemäß § 28b Abs. 4 des Geschäftsordnungsgesetzes des Nationalrates nicht enderledigt. Gemeinsam mit diesem Verlangen hat der Klub gemäß § 28b Abs. 5 des Geschäftsordnungsgesetzes verlangt, dass der gegenständliche Bericht im Rahmen der zwei auf das Verlangen nächstfolgenden Sitzungswochen im Sinne des § 13 Abs. 5 des Geschäftsordnungsgesetzes vom Nationalrat behandelt wird.

 

Der Umweltausschuss hat den gegenständlichen Bericht in seiner Sitzung am 20. Juni 2013 in Verhandlung genommen.

An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters Abgeordneten Mag. Josef Lettenbichler, die Abgeordneten Hannes Weninger, Franz Hörl, Harald Jannach, Mag. Rainer Widmann, Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Ing. Hermann Schultes, Dr. Gabriela Moser, Werner Neubauer, der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft und die Ausschussobfrau Abgeordnete Mag. Christiane Brunner.

Bei der Abstimmung wurde mit Stimmenmehrheit (dafür: S, V, G, B dagegen: F) beschlossen, dem Nationalrat die Kenntnisnahme des gegenständlichen Berichtes zu empfehlen.

 

 

 

 

 

 

 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Umweltausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle den Zehnten Umweltkontrollbericht des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (III-426 der Beilagen) zur Kenntnis nehmen.

 

Wien, 2013 06 20

                         Mag. Josef Lettenbichler                                                Mag. Christiane Brunner

                                   Berichterstatter                                                                            Obfrau