2488 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Umweltausschusses

über den Antrag 219/A(E) der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Befreiung von Betrieben vom Andienungszwang

Die Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 10. Dezember 2008 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Mit 33.000 Beschäftigten und einem Umsatz von 4 Milliarden Euro in 3.317 Unternehmen stellt die österreichische Abfall- und Abwasserwirtschaft einen bedeutenden Wirtschaftszweig dar. Ein Dorn im Auge der Unternehmer ist aber die Kompetenzzersplitterung zwischen Bund und Ländern.

Es gibt in Österreich ein bundesweit geltendes Abfallwirtschaftsgesetz, das sich aber nur auf bestimmte Bereiche bezieht. Alles andere ist Ländersache, wodurch es in neun Bundesländern verschiedene Regelungen gibt. Das ist vor allem für jene Betriebe, die in mehr als einem Bundesland tätig sind, ein wesentlicher Nachteil.

Einen wesentlichen Kritikpunkt stellt die Tatsache dar, dass die neun Landesabfallwirtschaftsgesetze jeweils unterschiedliche Regelungen dahingehend enthalten, ob ein Betrieb seine nicht gefährlichen Abfälle über die kommunale Entsorgung abzuführen hat.

Der Fachverband für Abfall- und Abwasserwirtschaft schlägt vor, für Betriebe mit mehr als 20 Beschäftigten eine Ausnahme vom Andienungszwang zu machen. Diese Betriebe sind gemäß § 10 Abfallwirtschaftsgesetz nämlich ohnehin zur Erstellung eines eigenen Abfallwirtschaftskonzeptes verpflichtet, wodurch eine ordnungsge­mäße und sachgerechte Entsorgung sichergestellt ist.

Dieser Vorschlag ist zu unterstützen, da die Befreiung vom Andienungszwang den Unternehmen eine individuelle Gestaltungsfreiheit erlauben würde. Daher soll er im Rahmen einer Bundesstaatsreform umgesetzt werden.

 

Der Umweltausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 20. Juni 2013 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Werner Neubauer, die Abgeordneten Franz Hörl, Hannes Weninger, Ing. Hermann Schultes, Mag. Rainer Widmann, sowie der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich und die Ausschussobfrau Abgeordnete Mag. Christiane Brunner.

Bei der Abstimmung fand der Entschließungsantrag 219/A(E) der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit (für den Antrag: F, B, dagegen: S, V, G).

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Franz Hörl gewählt.

 

 

 

 

 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Umweltausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2013 06 20

                                     Franz Hörl                                                             Mag. Christiane Brunner

                                   Berichterstatter                                                                            Obfrau