2490 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Umweltausschusses

über den Antrag 2359/A(E) der Abgeordneten Ing. Hermann Schultes, Hannes Weninger, Kolleginnen und Kollegen betreffend Güllebehälter und Gülleausbringung

Die Abgeordneten Ing. Hermann Schultes, Hannes Weninger, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 14. Juni 2013 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Reaktiver Stickstoff bzw. Ammoniak ist als Auf- und Abbaustoff einer der wichtigsten Bestandteile für organisches Leben, es ist Baustein aller organischen Eiweißverbindungen. Ein Verursacher für Ammoniakemissionen in die Luft ist auch der Sektor Landwirtschaft. Die höchsten Ammoniak-Stickstoffverluste treten in der Tierhaltung auf. Weiters wird im Zuge der Mineraldüngerherstellung durch chemische Synthetisierung und deren Anwendung Ammoniak freigesetzt. Obwohl in Österreich die im Emissionshöchstmengengesetz-Luft festgelegten Höchstmengen für Ammoniak unterschritten werden, kann in einigen Regionen die Landwirtschaft - zur Minderung der Schadstoffbelastungen Luft beitragen. In Frage kommen in erster Linie Maßnahmen, die eine umweltgerechte Lagerung/Behandlung und die bodennahe Ausbringung von Wirtschaftsdüngern betreffen. Abdeckungen von Güllebehältern insbesondere in der Schweinehaltung sind in nach Immissionsschutzgesetz-Luft (IG-L) ausgewiesenen belasteten Gebieten anzustreben, um die Bildung von sekundärem Feinstaub zu vermindern. Eine Abdeckung von neu zu errichtenden Güllebehältern in der Schweinehaltung sollte daher einen besonderen Förderungsschwerpunkt darstellen. Bereits bestehende Güllebehälter sollen ebenso erfasst werden, soferne eine technische Lösung wirtschaftlich sinnvoll ist.

Das Programm für die Ländliche Entwicklung für die Jahre 2014-2020 wird in den nächsten Monaten konzipiert und sollte – da das Jahr 2014 noch nach den Bestimmungen der aktuellen Periode fortgeführt wird – mit 1. 1. 2015 wirksam werden. Eines der Ziele sollte die stickstoffverlustarme Lagerung und Ausbringung von Gülle darstellen.

Bei der Investitionsförderung sollte eine Abdeckung durch eine feste Decke bei neu zu errichtenden bzw. Erweiterungen von Güllebehältern gefördert werden. Bei bereits bestehenden Güllebecken sollten auch Maßnahmen (z.B. Granulatschüttung, feste Schwimmkörper, Folien) unterstützt werden, die keiner baurechtlichen Neubewilligung bedürfen.“

 

Der Umweltausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 20. Juni 2013 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters Abgeordneten Ing. Hermann Schultes, die Abgeordneten Peter Stauber, Dipl.­Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Harald Jannach, Mag. Rainer Widmann und  Erwin Hornek.

 

Bei der Abstimmung wurde der Entschließungsantrag 2359/A(E) der Abgeordneten Ing. Hermann Schultes, Hannes Weninger, Kolleginnen und Kollegen einstimmig beschlossen.


 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Umweltausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle die angeschlossene Entschließung annehmen.

Wien, 2013 06 20

                          Ing. Hermann Schultes                                                  Mag. Christiane Brunner

                                   Berichterstatter                                                                            Obfrau