2505 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit und Soziales

über den Antrag 2321/A(E) der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verlängerung der Übergangsfristen für die Öffnung des österreichischen Arbeitsmarktes für Rumänien und Bulgarien

Die Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 23. Mai 2013 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Wie aus der aktuellen Beschäftigtenstatistik der Sozialversicherung hervorgeht, ist seit der Ost-Öffnung des österreichischen Arbeitsmarktes im Mai 2011 die Zahl der Arbeitskräfte aus den neuen EU-Ländern um 55.000 auf 128.000 gestiegen.

Die Anzahl der ungarischen Arbeitnehmer am österreichischen Arbeitsmarkt hat sich fast verdoppelt. Im März überholten die Ungarn erstmals die Türken und sind nach den Deutschen bereits die zweitstärkste Ausländergruppe am österreichischen Arbeitsmarkt.

Schon im Februar 2013 hat es heftige Reaktionen auf die Entwicklungen am burgenländischen Arbeitsmarkt gegeben. Die burgenländische SPÖ forderte die Umsetzung eines Arbeitsmarkt-Schutzschirmes und begründet dies in ihrer Aussendung vom 8.02.2013 (http://burgenland.orf.at/news/stories/2570520/) folgendermaßen:

Mehr Arbeitslose, aber auch mehr Beschäftigte. So lässt sich die Lage auf dem burgenländischen Arbeitsmarkt kurz zusammenfassen. Doch von diesem Wachstum haben im Vorjahr nicht die Burgenländer profitiert, sagt Soziallandesrat Peter Rezar (SPÖ). ‚Das gesamte Beschäftigungsplus im Burgenland – so sagen uns die Analysen des AMS – ging ausschließlich auf das Konto ausländischer Beschäftigter. Gestiegen ist die Arbeitslosigkeit, vor allen Dingen in den Hilfsberufen, im Handel, am Bau und bei den Fremdenverkehrsberufen‘, so Rezar.

[…] Illedits (Anmerkung: SPÖ-Klubobmann) kritisiert außerdem, dass sich ausländische Unternehmen oft nicht an Gesetze halten und dadurch zur unfairen Konkurrenz auf dem Arbeitsmarkt werden.

Einen weiteren Zustrom auf den österreichischen Arbeitsmarkt erwarten Experten ab Jänner 2014, denn ab dann gilt die volle Arbeitnehmerfreizügigkeit auch für Rumänen und Bulgaren. Die deutsche Bundesagentur für Arbeit rechnet mit einem Nettozugang von bis zu 180.000 Arbeitskräften pro Jahr und warnt vor einem Anstieg der Schwarzarbeit. Für Österreich soll eine noch nicht veröffentlichte WIFO­Studie Prognosen des Zustromes liefern.

Vor diesem Hintergrund ist die aktuelle Situation auf dem österreichischen Arbeitsmarkt zu betrachten. Ende April 2013 hat es in Österreich 353.120 arbeitslose Personen (inklusive Schulungsteilnehmer) gegeben. Damit waren Ende April 2013 im Vergleich zum Vorjahresmonat um 9,7 Prozent mehr Personen ohne Arbeit. Die Zahl der Schulungsteilnehmer stieg sogar um 14,3 Prozent. Die Arbeitslosenquote nach nationaler Definition stieg um 0,5 Prozentpunkte auf 7,3 Prozent.

Weiters waren Ende April 2013 bei den regionalen Geschäftsstellen des AMS 63.907 arbeitslose ausländische Personen gemeldet. Das waren um 7.987 Personen bzw. 14,3 Prozent mehr als im Vergleichsmonat des Vorjahres.

Bei den Inländern fiel der Anstieg der Anstieg der Arbeitslosigkeit prozentuell geringer aus: plus 13.311 bzw. plus 6,8 Prozent auf 209.214 vorgemerkte Personen.

Vor diesem Hintergrund scheint es dringend notwendig, auf europäischer Ebene umgehend in Verhandlungen zu treten, um eine Verlängerung der Übergangsfristen für die Öffnung des österreichischen Arbeitsmarktes für Rumänien und Bulgarien zu bewirken.“

 

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 25. Juni 2013 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein die Abgeordneten Ulrike Königsberger-Ludwig, Johann Höfinger, Ridi Maria Steibl, Werner Herbert, Karl Öllinger, Sigisbert Dolinschek, Wolfgang Katzian, August Wöginger, Walter Schopf und Werner Neubauer sowie der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag keine Mehrheit (für den Antrag: F,B, dagegen: S,V,G ).

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Dietmar Keck gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2013 06 25

                                   Dietmar Keck                                                                   Renate Csörgits

                                   Berichterstatter                                                                            Obfrau