2507 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit und Soziales

über den Antrag 2332/A(E) der Abgeordneten Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen betreffend konkrete Maßnahmen für Österreichs Freiwillige II

Die Abgeordneten Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 12. Juni 2013 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Anfang Juni 2013 wurde Österreich von einer der schlimmsten Hochwasserkatastrophen in der Geschichte des Landes heimgesucht und noch immer sind tausende freiwillige Helfer der Feuerwehr und der Rettungsdienste damit beschäftigt, die verheerenden Schäden der Flut zu beseitigen und die Opfer zu versorgen. Die FPÖ sieht sich im besonderen Maße unseren Blaulichtorganisationen wie Feuerwehr und Rettung verpflichtet.

In Österreich sind 46 Prozent der Bevölkerung, also rund 3,3 Millionen Menschen, ehrenamtlich tätig. Diese freiwilligen Helfer leisten einen unbezahlbaren Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenhalt, für die Gesundheit und die Sicherheit der Menschen in unserem Land.

Das sog. Freiwilligengesetz, welches im Frühjahr 2012 beschlossen wurde, definiert nur die Begriffe im Rahmen der Freiwilligentätigkeit und beschäftigt sich im zweiten Abschnitt mit den Rahmenbedingungen für das Freiwillige Soziale Jahr. Was aber nach wie vor fehlt, sind konkrete Maßnahmen für die freiwilligen Helfer.

Folgende Maßnahmen für Freiwillige sollen umgesetzt werden:

-       Berücksichtigung jahrelanger Freiwilligenarbeit für Blaulichtorganisationen beim Pensionsanspruch,

-       bevorzugte Aufnahme von Freiwilligen in den Öffentlichen Dienst,

-       Entgeltfortzahlung und Sonderurlaub für freiwillige Helfer bei Katastrophen; Refundierung zugunsten der Arbeitgeber,

-       Reduktion von Selbstbehalten für jene Freiwillige, die dem Gesundheitswesen dienen.“

 

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 25. Juni 2013 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Werner Herbert die Abgeordneten Ulrike Königsberger-Ludwig, Johann Höfinger, Ridi Maria Steibl, Karl Öllinger, Sigisbert Dolinschek, Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Wolfgang Katzian, August Wöginger, Walter Schopf und Werner Neubauer sowie der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag keine Mehrheit (für den Antrag: F,B, dagegen: S,V,G ).

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Walter Schopf gewählt.


 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2013 06 25

                                  Walter Schopf                                                                  Renate Csörgits

                                   Berichterstatter                                                                            Obfrau