2527 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft

über den Antrag 2298/A(E) der Abgeordneten Harald Jannach, Kolleginnen und Kollegen betreffend: EU-Holzverordnung (EU) Nr. 995/2010

Die Abgeordneten Harald Jannach, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 22. Mai 2013 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Mit 03.03.2013 trat eine neue EU-Holzverordnung in Kraft, der zufolge Holzimporteure sowie heimische Waldbesitzer und Forstwirte strenge Dokumentationspflichten erfüllen müssen.

Dies bringt laut Aussendung des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft zwar angebliche Sicherheit für Konsumentinnen und Konsumenten, keine Holzprodukte aus illegalem Holzeinschlag zu erwerben, jedoch erschweren die geforderten detaillierten Aufzeichnungspflichten die tägliche Arbeit des Land- und Forstwirts erheblich.

Österreichische Bauern sind keinesfalls Holzverwerter im großen Stil - mit dieser Verordnung wird ihnen aber pauschal unterstellt, illegal Holz in Verkehr bringen zu wollen. Somit wird einerseits der Ruf des Forstwirts geschädigt, und andererseits die Arbeit des Forstwirts durch Aufzeichnungspflichten, vermehrte Kontrollen und letztendlich auch durch erhöhte Kosten massiv erschwert.

Das Ministerium bestätigt, dass die heimischen Forstwirte aufgrund der Wettbewerbsgleichheit denselben Bedingungen wie ausländischen Holzverarbeitern ausgesetzt sein müssen und sie die Legalität jedes einzelnen Holzerzeugnisses dezidiert nachzuweisen haben.

Diese neue Verordnung ist zwar ein Schritt zur Bekämpfung des illegalen Holzeinschlages auf internationaler Eben, stellt aber für die zahlreichen betroffenen heimische Landwirte eine zusätzliche und unnütze Belastung dar.“

 

Der Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 26. Juni 2013 in Verhandlung genommen.

 

Gemäß § 37 Abs. 2 GOG-NR beschloss der Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft einstimmig, Abgeordneten Erich Tadler zur Teilnahme an dieser Sitzung mit beratender Stimme beizuziehen.

 

An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Harald Jannach, die Abgeordneten Gerhard Huber, Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Franz Eßl, Maximilian Linder, Gabriele Binder-Maier, Rupert Doppler sowie der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.­Ing. Nikolaus Berlakovich und der Ausschussobmann Abgeordneter Jakob Auer.

 

Bei der Abstimmung fand der Entschließungsantrag 2298/A(E) der Abgeordneten Harald Jannach, Kolleginnen und Kollegen nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit (für den Antrag: F, teilweise G, dagegen: S, V, teilweise G, B).

 

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Ing. Franz Windisch gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2013 06 26

                             Ing. Franz Windisch                                                                 Jakob Auer

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann