2530 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP
Bericht
des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft
über den Antrag 1414/A(E) der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verbot der Anwendung von insektizid-gebeiztem Saatgut aus der Wirkstoffgruppe der Neonicotinoide als Maßnahme gegen das Bienensterben
sowie
über den Antrag 2081/A(E) der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen betreffend Schutz der Bienen im Rahmen des Maisanbaus in Österreich.
Die Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen haben den Entschließungsantrag 1414/A(E) am 4. Februar 2011 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:
„Schon seit Jahren beobachten ImkerInnen in Österreich in den agrarisch intensiv genutzten Gebieten zur Zeit der Maisaussaat massive Bienenverluste. Viele Flugbienen kehren nicht heim und vor den Bienenkästen werden flugunfähige, verendete Tiere gefunden. Zuletzt wurden im Juni 2010 dem Institut für Bienenkunde für den Zeitraum zwischen Auswinterung und Berichtsstichtag aus 64 Imkereien Vergiftungsverdachtsfälle gemeldet. Die betroffenen 80 Bienenstände verteilten sich auf 5 Bundesländer. Im Jahr 2009 kam es zur Zeit der Maisaussaat bei 618 Bienenvölkern zu Schäden (erhöhter Bienentotenfall, akute Vergiftungssymptome, Flugunfähigkeit, Krabbler, Bienengrüppchen im Gras vor den Fluglöchern, Zittern etc.).
Eine Studie der AGES mit der Bezeichnung „MELISSA“ hat das Auftreten von Bienenverlusten in Mais-, Kürbis- und Rapsanbaugebieten und möglicher Zusammenhänge mit Bienenkrankheiten und dem Einsatz von Pflanzenschutzmitteln untersucht. Zwischenergebnisse zeigen, was Imker bereits seit langem beklagen: Bienen werden durch insektizide Beizmittel aus der Wirkstoffgruppe der Neonicotinoide geschädigt. Beizmittelabrieb aus Saatgut-Säcken und von Sämaschinen gelangt beim Sä-Vorgang auf benachbarte blühende Pflanzen und von dort wird der Wirkstoff von den Bienen aufgenommen. Maispflanzen, deren Samen mit diesen Insektiziden gebeizt worden waren, können auch hohe bienentoxische Konzentrationen dieser Beizmittelwirkstoffe über das Guttationswasser ausscheiden. Somit sind Bienen, die derartige Guttationstropfen als Wasserquelle nutzen, einem hohen Vergiftungsrisiko ausgesetzt.
Während Deutschland und Italien mit einem Verbot der bienengefährdenden Beizmittel reagierten, werden in Österreich die Imkereien mit Maßnahmen hingehalten, die keinen ausreichenden Schutz bieten. Auch eine verpflichtende Einhaltung der Fruchtfolge, die beim Maisanbau eine massive Reduktion des Schädlingsdrucks bewirken würde, ist nicht vorgeschrieben.“
Der Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft hat den Entschließungsantrag 1414/A(E) zunächst in seinen Sitzungen am 22. Juni 2011, am 4. Oktober 2011, am 29. November 2011 sowie am 17. April 2012 in Verhandlung genommen.
Am 22. Juni 2011 beteiligten sich an der Debatte außer dem Berichterstatter Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber die Abgeordneten Ing. Hermann Schultes, Gerhard Huber und Rosemarie Schönpass sowie der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich.
Am 4. Oktober 2011 wurden die Verhandlungen neuerlich vertagt.
In der Debatte vom 29. November 2011 ergriffen die Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Peter Mayer, Gabriele Binder-Maier, Maximilian Linder und Gerhard Huber das Wort.
An den am 17. April 2012 wiederaufgenommenen Verhandlungen beteiligten sich die Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Gerhard Huber, Ulrike Königsberger-Ludwig, Rosemarie Schönpass und Harald Jannach sowie der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich.
Die Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen haben den Entschließungsantrag 2081/A(E) am 5. Oktober 2012 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:
„Bienen sind wichtige Nutztiere. Zwei Drittel der wichtigsten Kulturpflanzen sind laut FAO von der Bestäubung durch Bienen abhängig.
Nicht umsonst stellt der Entwurf eines Berichtes über die Gesundheit von Honigbienen und die Herausforderungen für den Bienenzuchtsektor des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung im Europäischen Parlament fest,
„dass Imkerei und biologische Vielfalt miteinander in Wechselwirkung stehen; in Erwägung, dass Bienenvölker mit der Bestäubung für die Umwelt und die Gesellschaft wichtige öffentliche Güter bereitstellen und somit Ernährungssicherheit gewährleisten und die biologische Vielfalt erhalten. In Erwägung, dass Bienenweiden und ein abwechslungsreiches Trachtangebot Bienen mit den reichhaltigen Nährstoffen versorgen, die sie für ihre Gesundheit benötigen…“.
Dabei wird auch festgehalten, dass der Imkereisektor ein fester Bestandteil der europäischen Landwirtschaft sei, der mehr als 600.000 Bürgern der europäischen Union als Haupt- oder Nebenerwerbseinkommensquelle dient und – durch Bestäubung – der Landwirtschaft grundlegende Dienste leistet und damit zum Erhalt der biologischen Vielfalt beiträgt.
„Schätzungen zufolge sind in Europa 84% aller Pflanzenarten und 76% der Nahrungsmittelproduktion von der Bestäubung der Pflanzen durch Bienen abhängig – der ökonomische Wert dieser Leistung übersteigt bei weitem den Wert des erzeugten Honigs und wird für die EU mit etwa 15 Mrd. Euro jährlich veranschlagt. Auch für das Ökosystem erbringt die Bienenzucht in Form der Bestäubung eine wichtige Leistung, denn sie trägt zur Verbesserung der biologischen Vielfalt bei, indem sie für die genetische Vielfalt der Pflanzen und die Stabilität des ökologischen Gleichgewichts sorgt. Darüber hinaus ist die Imkerei Teil des europäischen landwirtschaftlichen Erbes und nationaler Traditionen. Die Bienenzucht ist im Vergleich zu anderen Viehzuchtbereichen einzigartig,…“
„Von 1993 bis 2009 ist der Wert der ökologischen Dienstleistung durch Bestäubung von rund 200 Mrd. USD pro Jahr auf etwa 350 Mrd. USD pro Jahr gestiegen“, haben Wissenschaftler um den Landschaftsökologen Sven Lautenbach vom deutschen Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung in einer Studie ausgerechnet.
Beginnend mit Mitte 1990 in Frankreich wird in den letzten Jahren ein weltweites Sterben von Bienenvölkern beobachtet.
Erstmals etwa 2003 wird auch in Österreich das außergewöhnlich hohe Sterben der Bienen beobachtet und zum Thema gemacht. Schon damals gab es Hinweise, dass der Einsatz von Pestiziden in der Landwirtschaft eine große Gefahr für Bienen darstellt.
2006/2007 berichteten die Medien weltweit vom großflächigen Bienensterben in Amerika und 2008 gab es bereits Alarm in Deutschland über massive Bienenverluste vor allem aber im Raum Baden-Württemberg im Rheingraben, was eine regelrechte Flucht von Berufsimkern aus dieser Region zur Folge hatte. Auch in Österreich meldeten die Imker beträchtliche Schäden an ihren Bienenvölkern. Daraufhin wurden in den Jahren 2009 und 2010 die in den Verdacht stehenden Mittel in Italien und Deutschland verboten bzw. deren Zulassung aufgehoben oder keine Zulassung ausgesprochen.
2009 sieht sich nach zahlreichen Berichten von Imkern und Umweltschutzorganisation über massives Bienensterben auch in Österreich das Landwirtschaftsministerium veranlasst, dass Forschungsprojekt MELISSA durch die AGES zu starten. Finanziert wird das Forschungsprojekt der AGES „Untersuchungen zum Auftreten von Bienenverlusten in Mais- und Rapsanbaugebieten und möglicher Zusammenhänge mit Bienenkrankheiten und dem Einsatz von Pflanzenschutzmitteln“ vom Landwirtschaftsministerium, den Bundesländern, der AGES, BASF Österreich, Bayer CropScience, Bayer Austria, Syngenta Agro und der Vereinigung der Pflanzenzüchter und Saatgutkaufleute Österreich.
Ergebnis: Die Beobachtungen der ImkerInnen – wonach die Beizmittel Ursache der Bienenvergiftungen waren – wurden mit der Studie eindeutig bestätigt!
Obwohl die Imker vom Landwirtschafsministerium das sofortige Verbot der infrage stehenden Pestizide seit 2010 verlangen, bleiben beide Wirkstoffe von der Zulassungsbehörde (BAES) zugelassen.
Anfang 2011 schreibt der Koordinator der Arbeitsgemeinschaft Bienenforschung an der Universität für Bodenkultur Wien und Imker Stefan Mandl einen offenen Brief indem auf die systemische Wirkung dieser Pflanzenschutzmittel hingewiesen wird, wodurch auch Nektar und Pollen bienengiftig würden.
Demnach erfolgt die Vergiftung bei der Aussaat, bei der Guttation der Jungpflanzen, beim Pollensammeln und beim Verzehr im Stock, sowie durch Pollen der Nachkulturen, weshalb die Maßnahmen bei der Aussaat zur Vermeidung von Stäube zu kurz greifen, nur eine Vergiftungsquelle von vielen betreffen.
Mittlerweile ist der Einsatz dieser Pestizide nicht nur in Deutschland und Italien, sondern auch in Slowenien verboten.
Obwohl bei den toten Bienen das Gift der Hersteller zweifelsfrei nachgewiesen wurde, weigern sich diese, Schadenersatzzahlungen an die ImkerInnen zu leisten.
Im Rahmen der im Februar 2012 stattgefundenen Fachtagung des Österreichischen Erwerbsimkerbundes in Graz wurde ein Forschungsergebnis aus Italien präsentiert, welches eindeutig nachweist, dass kleinste Dosen der Nervengifte die Funktion der Bienenvölker beeinträchtigen und Krankheiten auslösen können.
Nicht unerwähnt bleiben soll in diesem Zusammenhang, dass fünf bereits lange verbotene, für Mensch und Umwelt gefährliche Pestizide im vorliegenden MELISSA-Projekt nachgewiesen wurden. Eine entsprechende Sachverhaltsdarstellung einer Umweltorganisation über die Verwendung illegaler Pestizide wurde den zuständigen Behörden in den Bundesländern übermittelt.
Alle Nützlinge, nicht nur Bienen, auch Hummeln, Wildbienen, Vögel, werden ebenso geschädigt, wie langfristig das Trinkwasser gefährdet wird, da es zu Anreicherungen im Boden und weiters zu Ab- und Ausschwemmungen in das Grundwasser und in Oberflächengewässer kommt. Die längerfristigen Belastungen und die ökologischen Gesamtschäden sind also kaum erforscht.
Die Ausrottung bzw. Verhinderung des Maiswurzelbohrers ist bis dato nicht möglich.
Um wirtschaftliche und ökologische Schäden auf Dauer zu verhindern, ist neben einem Pestizidverbot die Fruchtfolge in Kombination mit Alternativanbau das beste und wirksamste Bekämpfungsmittel.“
Der Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft hat den Entschließungsantrag 2081/A(E) in seiner Sitzung am 11. Dezember 2012 erstmals in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber die Abgeordneten Franz Eßl und Rosemarie Schönpass.
Am 30. Mai 2012 hat der Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft nach Wortmeldungen der Abgeordneten Ing. Hermann Schultes, Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber und Harald Jannach beschlossen, einen Unterausschuss zur Vorbehandlung der folgenden Anträge einzusetzen:
1109/A(E) der Abgeordneten Gerhard Huber, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verbot von Bienen schädigenden Saatgutbeizmitteln,
1113/A(E) der Abgeordneten Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verbot von Neonicotinoid-gebeiztem Mais-Saatgut,
1414/A(E) der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verbot der Anwendung von insektizid-gebeiztem Saatgut aus der Wirkstoffgruppe der Neonicotinoide als Maßnahme gegen das Bienensterben,
1538/A(E) der Abgeordneten Gerhard Huber, Kolleginnen und Kollegen betreffend sofortiger Zulassungsstopp und neuerliche Risikobewertung für Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Glyphosat,
1602/A(E) der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verbot von Glyphosat und POEA (polyethoxyliertes Tallowamin), und
1931/A(E) der Abgeordneten Gerhard Huber, Kolleginnen und Kollegen betreffend sofortiger Zulassungsstopp und neuerliche Risikobewertung für Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Chlorpyrifos.
Am 11. Dezember 2012 wurde der Unterausschuss vom Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft zudem mit der Vorbehandlung der Anträge
2081/A(E) der Abgeordneten Dipl.Ing. Dr.
Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen betreffend Schutz der Bienen im
Rahmen des Maisanbaus in Österreich sowie
1415/A(E) der Abgeordneten Dipl.Ing. Dr. Wolfgang
Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen betreffend Nationaler Aktionsplan
Pflanzenschutzmittel (NAP) betraut.
Diese Anträge wurden in der 4. und 5. Sitzung des Unterausschusses gemeinsam mit den vorstehenden Anträgen in Verhandlung genommen.
Als Mitglieder des Unterausschusses wurden die Abgeordneten Jakob Auer, Mag. Christiane Brunner, Rupert Doppler, Mag. Kurt Gaßner, Anna Höllerer, Gerhard Huber, Harald Jannach, Ulrike Königsberger-Ludwig, Dipl.Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Josef A. Riemer, Ewald Sacher, Rosemarie Schönpass, Walter Schopf, Ing. Hermann Schultes, Gabriele Tamandl und Ing. Franz Windisch nominiert.
Der Unterausschuss ist zu insgesamt fünf Sitzungen am 15. Juni, 11. Juli und 28. September 2012 sowie am 12. März und 21. Juni 2013 zusammengetreten.
In der konstituierenden Sitzung des Unterausschusses am 15. Juni 2012 wurden Abgeordneter Jakob Auer zum Obmann und die Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Mag. Kurt Gaßner und Gabriele Tamandl zu Obmann-Stellvertretern gewählt. Weiters wurden die Abgeordneten Harald Jannach, Rosemarie Schönpass und Ing. Hermann Schultes zu Schriftführern gewählt.
Der Unterausschuss beschloss alle Anträge, zu deren Vorbehandlung er eingesetzt wurde, gemeinsam, jedoch getrennt in General- und Spezialdebatten durchzuführen.
Teilnehmer dieser Sitzung waren die Abgeordneten Jakob Auer, Mag. Kurt Gaßner, Ulrike Königsberger-Ludwig, Ewald Sacher, Rosemarie Schönpass, Josef A. Riemer, Rupert Doppler, Harald Jannach, Dipl.Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Gerhard Huber, Ing. Franz Windisch, Anna Höllerer, Gabriele Tamandl sowie Ing. Hermann Schultes.
In der 2. Sitzung am 11. Juli 2012 fand eine Generaldebatte samt Expertenhearing statt. Gemäß § 40 Abs. 1 GOG-NR wurden als Experten Dipl.-Ing. Dr. Josef Hoppichler (Bundesanstalt für Bergbauernfragen), Mag. Dr. Robert Brodschneider (Universität Graz, Institut für Zoologie), Dipl.Ing. Leopold Girsch (AGES), Mag. Dr. Ulrike Rießberger-Gallé (Universität Graz, Institut für Zoologie), Dipl.-Ing. Dr. Helmut Burtscher (GLOBAL 2000) und Univ.Prof. Dr. Roland Pechlaner (ehemaliger Vorstand des Institutes für Zoologie und Limnologie an der Universität Innsbruck) beigezogen.
Teilnehmer dieser Sitzung waren außerdem die Abgeordneten Jakob Auer, Ing. Hermann Schultes, Gabriele Tamandl, Anna Höllerer, Ing. Franz Windisch, Gerhard Huber, Dipl.Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Rupert Doppler, Harald Jannach, Josef A. Riemer, Rosemarie Schönpass, Ulrike Königsberger-Ludwig, Ewald Sacher sowie Mag. Kurt Gaßner.
In der 3. Sitzung am 28. September 2012 wurde eine Spezialdebatte zum Thema „Pflanzenschutz im landwirtschaftlichen und außerlandwirtschaftlichen Bereich, unter Berücksichtigung der Wettbewerbsfähigkeit und Preiswürdigkeit für die Landwirtschaft und Lebensmittelwirtschaft“ abgehalten. Gemäß § 40 Abs. 1 GOG-NR wurden als Experten Dipl.-Ing. Dr. Josef Hoppichler (Bundesanstalt für Bergbauernfragen), Dipl.-Ing. Christian Prohaska (AGES), Dr. Hans Theo Jachmann (Präsident Industrieverband Agrar), Mag. Maximilian Liedlbauer (Biene Österreich), Dipl.-Ing. Dr. Helmut Burtscher (Global 2000) und Univ.-Prof. Dr. Roland Pechlaner (ehemaliger Vorstand des Institutes für Zoologie und Limnologie an der Universität Innsbruck) beigezogen.
Teilnehmer dieser Sitzung waren die Abgeordneten Jakob Auer, Mag. Kurt Gaßner, Rosemarie Schönpass, Johann Hechtl, Josef A. Riemer, Harald Jannach, Dipl.Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Anna Höllerer, Ing. Franz Windisch, Anna Franz, Ing. Hermann Schultes, Gerhard Huber, Rupert Doppler sowie Kai Jan Krainer.
In der 4. Sitzung am 12. März 2013 wurde eine Spezialdebatte zum Thema „Pflanzenschutz im landwirtschaftlichen und außerlandwirtschaftlichen Bereich, Entwicklung der Anwendung und Kontrolle von Pflanzenschutzmittel aus Sicht des Umwelt- und Konsumentenschutzes“ abgehalten. Gemäß § 40 Abs. 1 GOG-NR wurden als Experten Dipl.-Ing. Dr. Josef Hoppichler (Bundesanstalt für Bergbauernfragen), Dr. Rudolf Pfeil (Bundesamt für Risikoforschung), Dipl.-Ing. Robert Womastek (AGES), Roland Netter, Dipl.-Ing. Dr. Helmut Burtscher (GLOBAL 2000) und Dipl.-Ing. Volkhard Zukale beigezogen.
Teilnehmer dieser Sitzung waren außerdem die Abgeordneten Jakob Auer, Mag. Kurt Gaßner, Ulrike Königsberger-Ludwig, Rosemarie Schönpass, Ewald Sacher, Gabriele Binder-Maier, Josef A. Riemer, Harald Jannach, Dipl.Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Gerhard Huber, Anna Höllerer, Erwin Hornek, Ing. Hermann Schultes sowie Rupert Doppler.
In der 5. Sitzung am 21. Juni 2013 wurde eine Debatte über die „Durchführungsverordnung (EU) Nr. 485/2013 der Kommission vom 24. Mai 2013 zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 540/2011 hinsichtlich der Bedingungen für die Genehmigung der Wirkstoffe Clothianidin, Thiamethoxam und Imidacloprid sowie des Verbots der Anwendung und des Verkaufs von Saatgut, das mit diese Wirkstoffe enthaltenden Pflanzenschutzmitteln behandelt wurde“ sowie deren rechtskonforme Umsetzung in Österreich durchgeführt. Gemäß § 40 Abs. 1 GOG-NR wurden als Experten Dipl.-Ing. Robert Womastek (AGES) sowie Dr. Albert Posch, LL.M.(Verfassungsdienst) angehört.
Teilnehmer dieser Sitzung waren die Abgeordneten Jakob Auer, Ing. Hermann Schultes, Ing. Franz Windisch, Anna Höllerer, Gerhard Huber, Dipl.Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Harald Jannach, Rupert Doppler, Mag. Sonja SteßlMühlbacher, Ulrike Königsberger-Ludwig, Christine Marek sowie Mag. Kurt Gaßner und der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich.
Schließlich hat der Unterausschuss in seiner Sitzung am 21. Juni 2013 zum Abschluss seiner Verhandlungen einstimmig beschlossen, einen schriftlichen Bericht an den Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft zu erstatten, der an die Mitglieder des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft verteilt wurde. Die Verhandlungen des Unterausschusses haben zur Gänze gemäß § 35 Abs. 7 der Geschäftsordnung des Nationalrates vertraulich stattgefunden.
Hinsichtlich der im Unterausschuss in Verhandlung stehenden Anträge konnte im Unterausschuss kein Einvernehmen erzielt werden.
In seiner Sitzung vom 26. Juni 2013 hat der Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft die vom Unterausschuss vorbehandelten Anträge gemeinsam mit den Anträgen 2282/A(E) und 2289/A(E) in Verhandlung genommen.
Gemäß § 37 Abs. 2 GOG-NR beschloss der Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft einstimmig, Abgeordneten Erich Tadler zur Teilnahme an dieser Sitzung mit beratender Stimme beizuziehen.
An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Harald Jannach, Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Gerhard Huber, Mag. Kurt Gaßner, Ing. Hermann Schultes, sowie der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.Ing. Nikolaus Berlakovich und der Ausschussobmann Abgeordneter Jakob Auer.
Im Zuge der Debatte haben die Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Jakob Auer, Mag. Kurt Gaßner, Gerhard Huber, Kolleginnen und Kollegen einen Abänderungsantrag eingebracht, der wie folgt begründet war:
„Schon seit Jahren beobachten ImkerInnen in Österreich in den agrarisch intensiv genutzten Gebieten zur Zeit der Maisaussaat massive Bienenverluste. Viele Flugbienen kehren nicht heim und vor den Bienenkästen werden flugunfähige, verendete Tiere gefunden. Zuletzt wurden im Juni 2010 dem Institut für Bienenkunde für den Zeitraum zwischen Auswinterung und Berichtsstichtag aus 64 Imkereien Vergiftungsverdachtsfälle gemeldet. Die betroffenen 80 Bienenstände verteilten sich auf 5 Bundesländer. Im Jahr 2009 kam es zur Zeit der Maisaussaat bei 618 Bienenvölkern zu Schäden (erhöhter Bienentotenfall, akute Vergiftungssymptome, Flugunfähigkeit, Krabbler, Bienengrüppchen im Gras vor den Fluglöchern, Zittern etc.).
Eine Studie der AGES mit der Bezeichnung „MELISSA“ hat das Auftreten von Bienenverlusten in Mais-, Kürbis- und Rapsanbaugebieten und möglicher Zusammenhänge mit Bienenkrankheiten und dem Einsatz von Pflanzenschutzmitteln untersucht. Zwischenergebnisse zeigen, was Imker bereits seit langem beklagen: Bienen werden durch insektizide Beizmittel aus der Wirkstoffgruppe der Neonicotinoide geschädigt. Beizmittelabrieb aus Saatgut-Säcken und von Sämaschinen gelangt beim Sä-Vorgang auf benachbarte blühende Pflanzen und von dort wird der Wirkstoff von den Bienen aufgenommen. Maispflanzen, deren Samen mit diesen Insektiziden gebeizt worden waren, können auch hohe bienentoxische Konzentrationen dieser Beizmittelwirkstoffe über das Guttationswasser ausscheiden. Somit sind Bienen, die derartige Guttationstropfen als Wasserquelle nutzen, einem hohen Vergiftungsrisiko ausgesetzt.
Während Deutschland und Italien mit einem Verbot der bienengefährdenden Beizmittel reagierten, werden in Österreich die Imkereien mit Maßnahmen hingehalten, die keinen ausreichenden Schutz bieten. Auch eine verpflichtende Einhaltung der Fruchtfolge, die beim Maisanbau eine massive Reduktion des Schädlingsdrucks bewirken würde, ist nicht vorgeschrieben.“
Bei der Abstimmung wurde der Entschließungsantrag 1414/A(E) der Abgeordneten Dipl.Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen in der Fassung des erwähnten Abänderungsantrages der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Jakob Auer, Mag. Kurt Gaßner, Gerhard Huber, Kolleginnen und Kollegen mit Stimmenmehrheit (dafür: S,V,G,B; dagegen: F) beschlossen.
Der Entschließungsantrag 2081/A(E) der Abgeordneten Dipl.Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen ist damit miterledigt.
Ein von den Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Harald Jannach, Gerhard Huber, Kolleginnen und Kollegen im Zuge der Debatte gem. § 27 Abs. 3 GOG-NR am 30. Mai 2012 eingebrachter selbständiger Antrag auf Beschlussfassung einer Entschließung betreffend Schutz der Bienen im Rahmen des Maisanbaus in Österreich fand nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit (dafür: F,G,B, dagegen: S,V).
Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Peter Mayer gewählt.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft somit den Antrag, der Nationalrat wolle die angeschlossene Entschließung annehmen.
Wien, 2013 06 26
Peter Mayer Jakob Auer
Berichterstatter Obmann