2532 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft

über den Antrag 1602/A(E) der Abgeordneten Dipl.­Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verbot von Glyphosat und POEA (polyethoxyliertes Tallowamin)

Die Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 16. Juni 2011 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Glyphosat ist das weltweit am häufigsten eingesetzte Unkrautbekämpfungsmittel. Glyphosat ist ein nicht-selektives Blattherbizid mit systemischer Wirkung, das über grüne Pflanzenteile aufgenommen wird. Es wird gegen einkeim- und zweikeimblättrige Unkräuter im Acker-, Wein- und Obstbau, beim Anbau von Zierpflanzen, auf Wiesen, Weiden und Rasenflächen sowie im Forst verwendet. UmweltschützerInnen warnen seit Jahren vor den Gefahren, die von dem giftigen Präparat ausgehen. Wissenschaftliche Erkenntnisse in Bezug auf Oberflächen- und Sickerwässer und damit nachfolgend in Bezug auf das Grundwasser legen eine Neubewertung der Glyphosatanwendung nahe.

Im Rahmen des EDISSOC-Projektes wurden 2008 Glyphosatkonzentrationen im Sickwasser gemessen, die bis zum 80fachen über dem Trinkwasser-Grenzwert lagen. Im Bericht wird festgehalten: „Der Nachweis von Glyphosat im Sickerwasser zeigt jedoch, dass die Substanz prinzipiell von Agrarflächen ins Grundwasser gelangen kann (leaching). Im Hinblick auf die Exposition gegenüber anderen Umweltchemikalien und den weitgehend unerforschten Kombinationswirkungen von Chemikaliengemischen sollte die Exposition auf Basis des „precautionary principle“ so gering wie möglich gehalten werden.“[1] Die Datenlage legt nahe, dass bei andauernder und großflächiger Anwendung von Glyphosat letztlich die Grundwasserkörper sehr stark Gefahr laufen, über den Trinkwassergrenzwert von 0,1 μg kontaminiert zu werden und somit für die Trinkwasservorsorge verloren zu gehen.

In den letzten Jahren fanden sich zahlreiche Hinweise auf negative Wirkungen von Glyphosat auf trächtige Ratten, die Spermienbildung bei Kaninchen und auf die Nieren von Mäusen (zitiert in Benachour et al. 2007). Dosisabhängig wurden vermehrt DNA-Strangbrüche und Zellkernveränderungen bei Erythrocyten von Goldfischen beobachtet (Cavas & Könen 2007). Marc et al. (2004) beschriebennegative Effekte auf die DNA-Synthese und Zellteilung bei Seeigel-Embryonen durch Roundup3plus. In Zelllinien (rat hepatoma tissue culture) führte niedrigdosierte Glyphosat-Behandlung zu Veränderungen der Lysosomen und der Mitochondrienmembranen sowie zu morphologischen und funktionellen Veränderungen der Zellkerne (Malatesta et al. 2008). Zell- und gentoxische Effekte fanden sich auch in Studien mit menschlichen Zellen, so wurden vermehrt Chromosomen-Aberrationen nachgewiesen (Monroy et al. 2005, Lioi et al. 1998).

Glyphosat, POEA (und AMPA) schädigen menschliche Zellen und führen zu deren raschem Absterben, selbst bei Konzentrationen, wie sie in der agronomischen Praxis auftreten können; außerdem wurden anti-östrogene und anti-androgene Effekte beschrieben, die zu endokrinen Störungen führen (Benachour et al. 2007, Benachour & Seralini 2009, Gasnier et al. 2009).

DNA-Fragmentierung, Schrumpfung und Fragmentierung der Zellkerne wurden beobachtet. Die Hemmung des Enzyms Aromatase das Androgene in Östrogene umwandelt und daher eine zentrale Rolle bei der Östrogen-Produktion und damit bei der Keimzellbildung und Fortpflanzung spielt, wird als besonders problematisch gesehen. Unter den getesteten Roundup-Versionen (R450, R400, R360, R7.2) erwiesen sich R400 und POEA als besonders toxisch. Glyphosat allein war in der Regel weniger toxisch, was auf eine durch die POEA (bzw. Formulierungsmittel) induzierte zusätzliche Toxizität hinweist, die mit der durch POEA erleichterten Aufnahme von Glyphosat durch die Zellmembranen in Verbindung gebracht wird. Für die Autoren der genannten Arbeiten steht Roundup damit im Verdacht, die menschliche Fortpflanzung und Embryonalentwicklung zu stören, zudem würden toxische Effekte und hormonelle Wirkungen der Formulierungen bislang unterschätzt. Glyphosat steht darüber hinaus im Verdacht, bestimmte Krebserkrankungen wie das Non-Hodgkin-Lymphom (Krebserkrankung des lymphatischen Systems) zu fördern (Eriksson et al. 2008) und die Entstehung von Hauttumoren zu begünstigen (George et al. 2010). Glyphosat beeinträchtigt selbst bei niedrigen Dosen die Embryonalentwicklung von Fröschen und Küken erheblich. Behandelte Embryos zeigten eine abnorme Entwicklung und Missbildungen insbesondere im Kopfbereich und Nervensystem (Paganelli et al. 2010) und (Carrasco et al. 2010)

Aus Gründen des Schutzes der Umwelt, der Biodiversität und der Gesundheit des Menschen ist es dringend geboten, den Einsatz von Glyphosat und POEA (polyethoxyliertes Tallowamin) zu verbieten. Dies gilt auch für den Haus und Gartenbereich sowie für Verkehrswege im weitesten Sinne (Straßen, Wege und Plätze, Feldwege, Gleisanlagen, Flughäfen).

Nach Berichten des Deutschen Naturschutzbundes hat die Universität Leipzig Futtermittel für Nutz- und Haustiere untersucht und darin Rückstände von Glyphosat gefunden. Es ist derzeit vollkommen unklar, welche Mengen an Glyphosat, AMPA und Tallowamin die österreichischen KonsumentInnen über die unterschiedlichen Pfade der Nahrungskette konsumieren. Um eine angemessene Vorsorge zu treffen und Risiken für die menschliche Gesundheit zu minimieren, ist ein Screening auf Rückstände an Glyphosat, AMPA und Tallowamin in Fleisch, Milchprodukten, Eiern, aber auch Futtermittelimporten erforderlich.“

 

Der Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft hat den gegenständlichen Entschließungsantrag zunächst in seinen Sitzungen am 4. Oktober 2011, am 29. November 2011 sowie am 17. April 2012 in Verhandlung genommen.

 

In der Sitzung am 4. Oktober 2011 wurden im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters Abgeordneten Dipl.­Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber die Verhandlungen vertagt.

An den am 29. November 2011 wiederaufgenommenen Verhandlungen beteiligten sich die Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Gerhard Huber, Ing. Hermann Schultes, Mag. Kurt Gaßner sowie der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich.

In der Debatte vom 17. April 2012 ergriffen die Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Harald Jannach und der Ausschussobmann Abgeordneter Jakob Auer das Wort. Anschließend wurden die Verhandlungen neuerlich vertagt.

Am 30. Mai 2012 hat der Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft nach Wortmeldungen der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber und Harald Jannach beschlossen, einen Unterausschuss zur Vorbehandlung der folgenden Anträge einzusetzen:

 

1109/A(E) der Abgeordneten Gerhard Huber, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verbot von Bienen schädigenden Saatgutbeizmitteln,

1113/A(E) der Abgeordneten Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verbot von Neonicotinoid-gebeiztem Mais-Saatgut,

1414/A(E) der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verbot der Anwendung von insektizid-gebeiztem Saatgut aus der Wirkstoffgruppe der Neonicotinoide als Maßnahme gegen das Bienensterben,

1538/A(E) der Abgeordneten Gerhard Huber, Kolleginnen und Kollegen betreffend sofortiger Zulassungsstopp und neuerliche Risikobewertung für Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Glyphosat,

1602/A(E) der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verbot von Glyphosat und POEA (polyethoxyliertes Tallowamin), und

1931/A(E) der Abgeordneten Gerhard Huber, Kolleginnen und Kollegen betreffend sofortiger Zulassungsstopp und neuerliche Risikobewertung für Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Chlorpyrifos.

 

Am 11. Dezember 2012 wurde der Unterausschuss vom Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft zudem mit der Vorbehandlung der Anträge

2081/A(E) der Abgeordneten Dipl.­Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen betreffend Schutz der Bienen im Rahmen des Maisanbaus in Österreich sowie
1415/A(E) der Abgeordneten Dipl.­Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen betreffend Nationaler Aktionsplan Pflanzenschutzmittel (NAP) betraut.

Diese Anträge wurden in der 4. und 5. Sitzung des Unterausschusses gemeinsam mit den vorstehenden Anträgen in Verhandlung genommen.

 

Als Mitglieder des Unterausschusses wurden die Abgeordneten Jakob Auer, Mag. Christiane Brunner, Rupert Doppler, Mag. Kurt Gaßner, Anna Höllerer, Gerhard Huber, Harald Jannach, Ulrike Königsberger-Ludwig, Dipl.­Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Josef A. Riemer, Ewald Sacher, Rosemarie Schönpass, Walter Schopf, Ing. Hermann Schultes, Gabriele Tamandl und Ing. Franz Windisch nominiert.

 

Der Unterausschuss ist zu insgesamt fünf Sitzungen am 15. Juni, 11. Juli und 28. September 2012 sowie am 12. März und 21. Juni 2013 zusammengetreten.

 

In der konstituierenden Sitzung des Unterausschusses am 15. Juni 2012 wurden Abgeordneter Jakob Auer zum Obmann und die Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Mag. Kurt Gaßner und Gabriele Tamandl zu Obmann-Stellvertretern gewählt. Weiters wurden die Abgeordneten Harald Jannach, Rosemarie Schönpass und Ing. Hermann Schultes zu Schriftführern gewählt.

Der Unterausschuss beschloss alle Anträge, zu deren Vorbehandlung er eingesetzt wurde, gemeinsam, jedoch getrennt in General- und Spezialdebatten durchzuführen.

 

Teilnehmer dieser Sitzung waren die Abgeordneten Jakob Auer, Mag. Kurt Gaßner, Ulrike Königsberger-Ludwig, Ewald Sacher, Rosemarie Schönpass, Josef A.  Riemer, Rupert Doppler, Harald Jannach, Dipl.­Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Gerhard Huber, Ing. Franz Windisch, Anna Höllerer, Gabriele Tamandl sowie Ing. Hermann Schultes.

 

In der 2. Sitzung am 11. Juli 2012 fand eine Generaldebatte samt Expertenhearing statt. Gemäß § 40 Abs. 1 GOG-NR wurden als Experten Dipl.-Ing. Dr. Josef Hoppichler (Bundesanstalt für Bergbauernfragen), Mag. Dr. Robert Brodschneider (Universität Graz, Institut für Zoologie), Dipl.­Ing. Leopold Girsch (AGES), Mag. Dr. Ulrike Rießberger-Gallé (Universität Graz, Institut für Zoologie), Dipl.-Ing. Dr. Helmut Burtscher (GLOBAL 2000) und Univ.­Prof. Dr. Roland Pechlaner (ehemaliger Vorstand des Institutes für Zoologie und Limnologie an der Universität Innsbruck) beigezogen.

Teilnehmer dieser Sitzung waren außerdem die Abgeordneten Jakob Auer, Ing. Hermann Schultes, Gabriele Tamandl, Anna Höllerer, Ing. Franz Windisch, Gerhard Huber, Dipl.­Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Rupert Doppler, Harald Jannach, Josef A. Riemer, Rosemarie Schönpass, Ulrike Königsberger-Ludwig, Ewald Sacher sowie Mag. Kurt Gaßner.

 

In der 3. Sitzung am 28. September 2012 wurde eine Spezialdebatte zum Thema „Pflanzenschutz im landwirtschaftlichen und außerlandwirtschaftlichen Bereich, unter Berücksichtigung der Wettbewerbsfähigkeit und Preiswürdigkeit für die Landwirtschaft und Lebensmittelwirtschaft“ abgehalten. Gemäß § 40 Abs. 1 GOG-NR wurden als Experten Dipl.-Ing. Dr. Josef Hoppichler (Bundesanstalt für Bergbauernfragen), Dipl.-Ing. Christian Prohaska (AGES), Dr. Hans Theo Jachmann (Präsident Industrieverband Agrar), Mag. Maximilian Liedlbauer (Biene Österreich), Dipl.-Ing. Dr. Helmut Burtscher (Global 2000) und Univ.-Prof. Dr. Roland Pechlaner (ehemaliger Vorstand des Institutes für Zoologie und Limnologie an der Universität Innsbruck) beigezogen.

Teilnehmer dieser Sitzung waren die Abgeordneten Jakob Auer, Mag. Kurt Gaßner, Rosemarie Schönpass, Johann Hechtl, Josef A. Riemer, Harald Jannach, Dipl.­Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Anna Höllerer, Ing. Franz Windisch, Anna Franz, Ing. Hermann Schultes, Gerhard Huber, Rupert Doppler sowie Kai Jan Krainer.

In der 4. Sitzung am 12. März 2013 wurde eine Spezialdebatte zum Thema „Pflanzenschutz im landwirtschaftlichen und außerlandwirtschaftlichen Bereich, Entwicklung der Anwendung und Kontrolle von Pflanzenschutzmittel aus Sicht des Umwelt- und Konsumentenschutzes“ abgehalten. Gemäß § 40 Abs. 1 GOG-NR wurden als Experten Dipl.-Ing. Dr. Josef Hoppichler (Bundesanstalt für Bergbauernfragen), Dr. Rudolf Pfeil (Bundesamt für Risikoforschung), Dipl.-Ing. Robert Womastek (AGES), Roland Netter, Dipl.-Ing. Dr. Helmut Burtscher (GLOBAL 2000) und Dipl.-Ing. Volkhard Zukale beigezogen.

Teilnehmer dieser Sitzung waren außerdem die Abgeordneten Jakob Auer, Mag. Kurt Gaßner, Ulrike Königsberger-Ludwig, Rosemarie Schönpass, Ewald Sacher, Gabriele Binder-Maier, Josef A. Riemer, Harald Jannach, Dipl.­Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Gerhard Huber, Anna Höllerer, Erwin Hornek, Ing. Hermann Schultes sowie Rupert Doppler.

In der 5. Sitzung am 21. Juni 2013 wurde eine Debatte über die „Durchführungsverordnung (EU) Nr. 485/2013 der Kommission vom 24. Mai 2013 zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 540/2011 hinsichtlich der Bedingungen für die Genehmigung der Wirkstoffe Clothianidin, Thiamethoxam und Imidacloprid sowie des Verbots der Anwendung und des Verkaufs von Saatgut, das mit diese Wirkstoffe enthaltenden Pflanzenschutzmitteln behandelt wurde“ sowie deren rechtskonforme Umsetzung in Österreich durchgeführt. Gemäß § 40 Abs. 1 GOG-NR wurden als Experten Dipl.-Ing. Robert Womastek (AGES) sowie Dr. Albert Posch, LL.M.(Verfassungsdienst) angehört.

Teilnehmer dieser Sitzung waren die Abgeordneten Jakob Auer, Ing. Hermann Schultes, Ing. Franz Windisch, Anna Höllerer, Gerhard Huber, Dipl.­Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Harald Jannach, Rupert Doppler, Mag. Sonja Steßl­Mühlbacher, Ulrike Königsberger-Ludwig, Christine Marek sowie Mag. Kurt Gaßner und der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich.

Schließlich hat der Unterausschuss in seiner Sitzung am 21. Juni 2013 zum Abschluss seiner Verhandlungen einstimmig beschlossen, einen schriftlichen Bericht an den Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft zu erstatten, der an die Mitglieder des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft verteilt wurde. Die Verhandlungen des Unterausschusses haben zur Gänze gemäß § 35 Abs. 7 der Geschäftsordnung des Nationalrates vertraulich stattgefunden.

Hinsichtlich der im Unterausschuss in Verhandlung stehenden Anträge konnte im Unterausschuss kein Einvernehmen erzielt werden.

 

In seiner Sitzung vom 26. Juni 2013 hat der Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft die vom Unterausschuss vorbehandelten Anträge gemeinsam mit den Anträgen 2282/A(E) und 2289/A(E) in Verhandlung genommen.

Gemäß § 37 Abs. 2 GOG-NR beschloss der Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft einstimmig, Abgeordneten Erich Tadler zur Teilnahme an dieser Sitzung mit beratender Stimme beizuziehen.

An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Harald Jannach, Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Gerhard Huber, Mag. Kurt Gaßner, Ing. Hermann Schultes, sowie der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.­Ing. Nikolaus Berlakovich und der Ausschussobmann Abgeordneter Jakob Auer.

 

Bei der Abstimmung fand der Entschließungsantrag 1602/A(E) der Abgeordneten Dipl.­Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber Kolleginnen und Kollegen nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit (dafür: G, B, dagegen: S, V, F).

 

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Peter Mayer gewählt.

 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2013 06 26

                                    Peter Mayer                                                                        Jakob Auer

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann

 



[1] Einfluss unterschiedlicher Bodenbearbeitungssysteme auf Kohlenstoffdynamik, CO 2-Emissionen und das Verhalten von Glyphosat und AMPA im Boden Effects of Different Soil management Systems on Carbon Sequestration, CO 2  Emissions and Behaviour of Glyphosate and AMPA in Soils ,„EDISSOC”, Abschlussbericht, S. 283