2536 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft

über den Antrag 2289/A(E) der Abgeordneten Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend sofortiges Verbot von Neonicotinoid-Insektizide zum besseren Schutz der Bienen und der Umwelt

Die Abgeordneten Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 14. Mai 2013 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Seit mehreren Jahren bedroht das Bienensterben und der Zusammenbruch ganzer Bienenvölker direkt die menschliche Nahrungskette und die Biodiversität Österreichs. Eine der Ursachen für das Bienensterben sind die in Pflanzenschutzmitteln häufig verwendeten Neonicotinoide, deren Einsatz, obwohl sie Nervengifte sind, in Österreich noch immer erlaubt ist. Sie werden in der konventionellen Landwirtschaft eingesetzt und gelten als hochwirksame, systemische Insektizide, die auf das Nervensystem der Insekten wirken und sowohl als Kontakt- als auch als Frassgift wirken können.

Laut Landwirtschaftsminister Nikolaus Berlakovich werden in Österreich pro Jahr rund zehn Tonnen der umstrittenen Neonicotinoide eingesetzt. Sie werden gut über die Wurzeln aufgenommen und in die Blätter transportiert, die dann vor beißenden und saugenden Insekten geschützt sind. Deshalb werden diese Stoffe auch als Saatgutbeizmittel verwendet.

Da die Wirkstoffe in der Pflanze nur langsam abgebaut werden, hält die Wirkung dieser Pflanzenschutzmittel längere Zeit an. Dabei werden aber nicht nur Schadinsekten sondern auch Bienen oder Schmetterlinge, die Pollen oder Nektar von einer behandelten Pflanze fressen, vergiftet.

Bereits im Frühjahr 2008 kam es in Deutschland (Rheingraben), Italien und Slowenien nach dem Einsatz von clothianidingebeiztem Maissaatgut mit pneumatischen Sämaschinen zu schweren Bienenverlusten. Die dazu in Deutschland durchgeführten Untersuchungen ergaben einen kausalen Zusammenhang zwischen der Anwendung dieses insektiziden Beizmittelwirkstoffes und den aufgetretenen Bienenschäden.

In Österreich wurden mit dem Projekt Melissa auch Untersuchungen zum Auftreten von Bienenverlusten in Mais- und Rapsanbaugebieten Österreichs und möglicher Zusammenhänge mit Bienenkrankheiten und dem Einsatz von Pflanzenschutzmitteln gemacht. Dabei zeigte sich, dass die aufgetretenen Bienenschäden in Österreich rückstandsanalytisch häufig mit der Verwendung von insektizidgebeiztem Mais- und Ölkürbissaatgut in Zusammenhang zu bringen sind. Aber nicht nur bei Bienen sondern auch bei Bienenbrotproben, Pflanzen- und Honigproben wurden Rückstände von insektiziden Saatgutbeizmitteln festgestellt.

In Deutschland und Italien wurde bereits mit einem Verbot der Bienen gefährdenden Beizmittel reagiert. Trotz weiterer Bienenschäden wurden in Österreich zur Vermeidung von Bienenschäden durch den weiteren Einsatz von insektiziden Saatgutbehandlungsmitteln lediglich Änderungen beim Ausbringen des gebeizten Saatgutes umgesetzt.

Obwohl eine Studie des österreichischen Umweltbundesamtes zu der Schlussfolgerung kommt, dass die Neonicotinoide für das Bienensterben verantwortlich sind und der Einsatz deshalb im Sinne des Vorsorgeprinzips ausgesetzt werden sollte wurde ein Verbot von Neonicotinoide bisher nicht umgesetzt.

Auch Wissenschaftler der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) haben im Jänner 2013 „eine Reihe von Risiken für Bienen identifiziert, die von drei Neonicotinoid-Insektiziden ausgehen, nachdem sie von der Europäischen Kommission mit der Bewertung der Risiken im Zusammenhang mit der Verwendung von Clothianidin, Imidacloprid und Thiamethoxam zur Saatgutbehandlung bzw. in Form von Granulat ersucht wurden. Denn Neonicotinoiede stellen aus Sicht des Bienenschutzes vor allem in Mais-, Raps- und Sonnenblumenbeständen ein Risiko für die Bienen dar.

Angesichts des weltweiten Bienensterbens will nun die EU-Kommission den Gebrauch bestimmter Insektenvernichtungsmittel einschränken, dabei soll aber die Verwendung der Pestizide für Wintergetreide und Pflanzen, die keine Bienen anlocken, weiterhin erlaubt werden. Um die Gesundheit von Mensch, Tier und Umwelt zu schützen ist aber auch ein Verbot von Neonicotinoiden für Wintergetreide und anderen Pflanzen wünschenswert.

Es ist auch ein österreichweiter Reduktionsplan bei der Verwendung von Pflanzenschutzmitteln notwendig, damit die Verwendung von chemischen Pflanzenschutzmitteln unter Festlegung von konkreten Zielen auf ein Mindestmaß reduziert wird und regelmäßige Evaluierungen stattfinden. Im Nationalen Aktionsplan zur Reduktion des Pflanzenschutzmitteleinsatzes sind daher Programme zur stetigen Verringerung der Risiken und Auswirkungen durch die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt festzulegen, mit denen die Entwicklung und Einführung des integrierten Pflanzenschutzes sowie alternativer Methoden oder Verfahren gefördert werden, um damit die Abhängigkeit von Pflanzenschutzmitteln zu reduzieren.

Oberstes Ziel muss es sein, die Umweltbelastungen in der Landwirtschaft zu verringern und die natürlichen Ressourcen zu schützen und zu verbessern. Daher muss es für die bäuerlichen Klein- und Mittelbetriebe für die Umstellung auf Bio-Landbau bessere Förderungen geben, die auch Entschädigungszahlungen bei Schäden vorsehen.“

 

Der Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 26. Juni 2013 gemeinsam mit dem Antrag

2282/A(E) der Abgeordneten Harald Jannach, Kolleginnen und Kollegen betreffend Vereinheitlichung des Sachkundenachweises

sowie den von seinem Unterausschuss vorbehandelten Anträgen

1109/A(E) der Abgeordneten Gerhard Huber, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verbot von Bienen schädigenden Saatgutbeizmitteln,

1113/A(E) der Abgeordneten Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verbot von Neonicotinoid-gebeiztem Mais-Saatgut,

1414/A(E) der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verbot der Anwendung von insektizid-gebeiztem Saatgut aus der Wirkstoffgruppe der Neonicotinoide als Maßnahme gegen das Bienensterben,

1538/A(E) der Abgeordneten Gerhard Huber, Kolleginnen und Kollegen betreffend sofortiger Zulassungsstopp und neuerliche Risikobewertung für Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Glyphosat,

1602/A(E) der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verbot von Glyphosat und POEA (polyethoxyliertes Tallowamin),

1931/A(E) der Abgeordneten Gerhard Huber, Kolleginnen und Kollegen betreffend sofortiger Zulassungsstopp und neuerliche Risikobewertung für Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Chlorpyrifos,

2081/A(E) der Abgeordneten Dipl.­Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen betreffend Schutz der Bienen im Rahmen des Maisanbaus in Österreich sowie
1415/A(E) der Abgeordneten Dipl.­Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen betreffend Nationaler Aktionsplan Pflanzenschutzmittel (NAP)

in Verhandlung genommen.

Gemäß § 37 Abs. 2 GOG-NR beschloss der Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft einstimmig, Abgeordneten Erich Tadler zur Teilnahme an dieser Sitzung mit beratender Stimme beizuziehen.

An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Gerhard Huber die Abgeordneten Harald Jannach, Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Mag. Kurt Gaßner, Ing. Hermann Schultes, sowie der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.­Ing. Nikolaus Berlakovich und der Ausschussobmann Abgeordneter Jakob Auer.

Bei der Abstimmung fand der Entschließungsantrag 2289/A(E) der Abgeordneten Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit (dafür: F, G, B, dagegen: S, V).

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Peter Mayer gewählt.

 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2013 06 26

                                    Peter Mayer                                                                        Jakob Auer

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann