2539 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Ausschusses für innere Angelegenheiten

über die Regierungsvorlage (2303 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Staatsbürgerschaftsgesetz 1985 geändert wird

Mit vorliegendem Entwurf soll zum einen das Verleihungsverfahren für Adoptivkinder von Österreichern erleichtert und beschleunigt werden. Des Weiteren soll die besondere Bedeutung der Staatsbürgerschaftsverleihung durch die gesetzliche Ausgestaltung des feierlichen Rahmens herausgehoben werden, und wird im Hinblick auf den Staatsbürgerschaftstest vorgeschlagen, dass dieser nunmehr auch explizit Fragen über Kenntnisse der Grundprinzipien der österreichischen Verfassungsrechtsordnung beinhalten soll. Ferner wird ein neuer Verleihungstatbestand vorgeschlagen, der es ermöglicht, besonders gut integrierte Fremde nach einer verkürzten Aufenthaltsdauer einzubürgern.

Neben diesen Änderungsvorschlägen werden zum anderen – der Entschließung des Nationalrates betreffend Novellierung der fremdenrechtlichen Materiengesetze (1889 d.B., XXIV. GP) vom 05. Juli 2012 entsprechend – weitere Adaptierungen des Staatsbürgerschaftsgesetzes 1985 vorgeschlagen. Daher soll nach dem Wortlaut dieses Entschließungsantrages für Personen, die über einen längeren Zeitraum von einer österreichischen Behörde irrtümlich als Staatsbürger behandelt wurden, eine Regelung vorgeschlagen werden, die ihnen einen erleichterten Zugang zur Staatsbürgerschaft ermöglicht. Darüber hinaus soll ein Ausnahmetatbestand für Personen eingeführt werden, die aufgrund einer Behinderung nicht oder nicht im ausreichenden Ausmaß am Erwerbsleben teilnehmen können und somit einen gesicherten Lebensunterhalt nicht aus Eigenem nachzuweisen vermögen. Überdies soll die Novelle genutzt werden, um das Staatsbürgerschaftsgesetz 1985 an die Judikatur des Verfassungsgerichtshofes und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) anzupassen. Vor dem Hintergrund einer Gleichstellung ehelicher und unehelicher Kinder soll künftig im gesamten Gesetz eine Gleichstellung erzielt werden, so dass insbesondere auch für uneheliche Kinder der Staatsbürgerschaftserwerb durch Abstammung vom österreichischen Vater möglich sein soll.

 

Der Ausschuss für innere Angelegenheiten hat die gegenständliche Regierungsvorlage zunächst in seiner Sitzung am 20. Juni 2013 in Verhandlung genommen und ein öffentliches Hearing gemäß § 37 Abs. 9 GOG abgehalten. In Rahmen dieses Hearings wurden folgende Experten befragt:

-              Univ.-Prof. Dr. Rainer Bauböck, European University Institute (Florenz),

-              Mag. Dietmar Hudsky, Leiter der Abteilung Aufenthalt und Staatsbürgerschaftswesen im              Bundesministerium für Inneres, und

-              Rechtsanwalt Dr. Thomas Neugschwendtner, Ecker Embacher Neugschwendtner              Rechtsanwälte/-in.

An der Debatte mit den Experten beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen der Berichterstatterin Abgeordneten Gabriele Tamandl die Abgeordneten Mag. Alev Korun, Dr. Walter Rosenkranz, Sonja Ablinger, Dr. Franz-Joseph Huainigg, Ulrike Königsberger-Ludwig, Mag. Wolfgang Gerstl und Dr. Peter Pilz. Anschließend wurden die Verhandlungen vertagt.

In der Sitzung des Ausschusses für innere Angelegenheiten am 27. Juni 2013, in der die Verhandlungen wieder aufgenommen wurden, ergriffen die Abgeordneten Mag. Alev Korun, Harald Vilimsky, Günter Kößl, Mag. Albert Steinhauser, Ing. Peter Westenthaler, Angela Lueger, Martina Schenk sowie die Bundesministerin für Inneres Mag. Johanna Mikl-Leitner das Wort.

 

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf mit Stimmenmehrheit (dafür: S,V,T dagegen: F,G,B) beschlossen.

 

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Johann Singer gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für innere Angelegenheiten somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (2303 der Beilagen) die verfassungs­mäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2013 06 27

                                  Johann Singer                                                                       Otto Pendl

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann