2541 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Ausschusses für innere Angelegenheiten

über den Antrag 738/A der Abgeordneten Mag. Alev Korun, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem Bundesgesetz über die österreichische Staatsbürgerschaft geändert wird

Die Abgeordneten Mag. Alev Korun, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Initiativantrag am 10. Juli 2009 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Die vergangenen Staatsbürgerschaftsnovellen 2005 und 2008 haben das ohnehin schon äußerst restriktive Staatsbürgerschaftsrecht Österreichs weiter verschärft und einbürgerungswilligen AnwärterInnen so den Zugang zu einer Staatsbürgerschaft weitgehend unmöglich gemacht. Dies spiegelt sich auch in den stark sinkenden Einbürgerungszahlen der letzten Jahre wider: Wurden 2004 noch 42.174 die Staatsbürgerschaft verliehen, so senkte die Novelle 2006 die Verleihungen auf 26.259 ab. Im Jahr 2008 erreichten die Verleihungen mit einem Viertel der 2004 verliehenen Zahl einen Tiefpunkt von 10.268. Damit hält Österreich nun einen traurigen Rekord in der EU: Nicht nur hat es stark sinkende Einbürgerungszahlen vorzuweisen, sondern besitzt mittlerweile auch das restriktivste Staatsbürgerschaftsrecht Europas. Wenn man berücksichtigt, dass die Staatsbürgerschaft jedoch der wichtigste Faktor für die gesellschaftliche Integration und rechtliche Gleichstellung von MigrantInnen in Österreich ist, stimmt dies bedenklich.

Im Zuge der Staatsbürgerschaftsnovelle 2005 wurde § 10 Abs 1 Z. 7 StbG dahingehend geändert, dass – ausnahmslos – nur mehr solche Personen eingebürgert werden können, deren Lebensunterhalt aktuell gesichert ist. Im Zusammenhang mit den verlangten, hohen Richtsätzen des 293 ASVG bedeutet dies für eine beträchtliche Anzahl von Personen, welche bereits jahrelang in Österreich leben und gearbeitet haben, aber unverschuldet innerhalb der letzten drei Jahren in eine finanzielle Notlage geraten sind (so z.B. durch schwere Krankheit oder vorübergehenden Arbeitsplatzverlust), nun die de-facto Unerreichbarkeit der österreichischen Staatsbürgerschaft.

Vor der Novelle sah dies noch anders aus: War eine Person schuldlos in eine finanzielle Notlage geraten, wurde der Einzelfall von der Verleihungsbehörde näher geprüft. Wurde festgestellt, dass tatsächlich ein Härtefall vorliegt, konnte dennoch die Staatsbürgerschaft verliehen werden. Mit der Streichung dieser Ausnahme im Zuge der Novelle 2005 wurde die Möglichkeit der Einzelfallprüfung jedoch ersatzlos abgeschafft.

Dies führt seit Jahren zu ungerechtfertigten Härtefällen bei Personen, die in den letzten drei Jahren unverschuldet ihren Arbeitsplatz verloren haben, Menschen in ohnehin prekären Arbeitsverhältnissen, alleinerziehende Mütter und Kinder aus einkommensschwachen Familien. Das heißt: Die jetzige Bestimmung des § 10 Abs 1. Z.7 StbG trägt dazu bei, dass ohnehin strukturell benachteiligte Personenkreise noch weiter benachteiligt werden. Auch die Volksanwaltschaft berichtete mehrmals (im 31. Parlamentsbericht Pkt. 7.1.8.1., S.209; Volksanwaltschaftsbericht 2008 Pkt. 2.5.2, S. 59) über solche Härtefälle.

Aufgrund des derzeitigen § 10 Abs 1 Z.7 StbG darf die verleihende Behörde jedoch solche Einzelfälle nicht aufgreifen, bzw. diese nicht nach humanitären und verhältnismäßigen Aspekten beurteilen. Die beantragte Umänderung des betreffenden Satzes in „…sein Lebensunterhalt gesichert ist oder ihn an seiner finanziellen Notlage kein Verschulden trifft…“ wäre ein geringer legistischer Aufwand, würde für Praxis- und Lebensnähe sorgen und hätte großen humanitären Impakt. Es würde eine Einzelfallprüfung bei Notlagen ermöglichen bzw. eine sachgerechte Prüfung und faire Entscheidung der Staatsbürgerschaftsanträge sicherstellen.“

Der Ausschuss für innere Angelegenheiten hat den gegenständlichen Initiativantrag erstmals in seiner Sitzung am 5. November 2009 in Verhandlung genommen. Nach der Debatte, an der sich außer der Berichterstatterin Mag. Alev Korun die Abgeordneten Günter Kößl, Dr. Walter Rosenkranz und Angela Lueger beteiligten, fasste der Ausschuss den Beschluss, die Verhandlung zu vertagen.

In der Sitzung des Ausschusses für innere Angelegenheiten am 20. Juni 2013 wurden die Verhandlungen wieder aufgenommen und es wurde ein öffentliches Hearing gemäß § 37 Abs. 9 GOG abgehalten. In Rahmen dieses Hearings wurden folgende Experten befragt:

  -   Univ.-Prof. Dr. Rainer Bauböck, European University Institute (Florenz),

  -   Mag. Dietmar Hudsky, Leiter der Abteilung Aufenthalt und Staatsbürgerschaftswesen im Bundesministerium für Inneres, und

  -   Rechtsanwalt Dr. Thomas Neugschwendtner, Ecker Embacher Neugschwendtner Rechtsanwälte/-in.

An der Debatte mit den Experten beteiligten sich die Abgeordneten Mag. Alev Korun, Dr. Walter Rosenkranz, Sonja Ablinger, Dr. Franz-Joseph Huainigg, Ulrike Königsberger-Ludwig, Mag. Wolfgang Gerstl und Dr. Peter Pilz. Anschließend wurde die Verhandlung erneut vertagt.

In der Sitzung des Ausschusses für innere Angelegenheiten am 27. Juni 2013, in der die Verhandlungen wieder aufgenommen wurden, ergriffen die Abgeordneten Mag. Alev Korun, Harald Vilimsky, Mag. Albert Steinhauser, Ing. Peter Westenthaler, Angela Lueger, Martina Schenk sowie die Bundesministerin für Inneres Mag. Johanna Mikl-Leitner das Wort.

 

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Initiativantrag keine Mehrheit (dafür: G, dagegen: S, V,F,B,T).

 

Als Berichterstatter für das Plenum wurde Abgeordneter Johann Singer gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für innere Angelegenheiten somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2013 06 27

                                  Johann Singer                                                                       Otto Pendl

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann