2543 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Ausschusses für innere Angelegenheiten

über den Antrag 1199/A der Abgeordneten Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die österreichische Staatsbürgerschaft geändert wird

Die Abgeordneten Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Initiativantrag am 7. Juli 2010 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Laut dem Übereinkommen über die Rechtsstellung von Staatenlosen ist ein "Staatenloser" eine Person, die kein Staat auf Grund seines Rechtes als Staatsangehörigen ansieht. Bei der Problematik Staatenloser handelt es sich um ein rechtliches Phänomen, bei dem Menschen zu „Nicht-Personen“ werden, weil sie z.B. keine Dokumente über ihre Herkunft und Abstammung besitzen und daher ihre Rechte nicht automatisch anerkannt werden. Obwohl die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte unterstreicht, dass jeder das Recht auf eine Staatsangehörigkeit hat, lebten allein 2009 in Österreich 4585 Staatenlose in dieser rechtlichen Ungewissheit.

Darunter befinden sich Menschen, deren Heimatländer sich aufgelöst haben (zB Ex-Jugoslawien) oder die während des zweiten Weltkrieges geboren wurden und deren Identität in den Kriegswirren unterging. Einige mussten aus politischen Gründen versteckt werden.

Die ORF Sendung „Bürgeranwalt“ im Dezember 2009 behandelte den Fall des staatenlosen Herrn Anton Szklarski. Seine Mutter, eine Polin, fürchtete Verfolgung unter dem NS-Regime und versteckte ihn im Alter von zwei Monaten bei seinem österreichischem Vater. Die Notwendigkeit sich zu verstecken verhinderte lange Jahre die Ausstellung einer Geburtsurkunde, deren Einholung nach dem Tod des Vaters auch von der zuständigen Jugendwohlfahrt verabsäumt wurde. So verbrachte Herr Szklarski sein Leben als „Staatenloser“ und war auf sich gestellt, da er aufgrund der Staatenlosigkeit keinen Zugang zu Arbeit hatte. Da er keine Arbeit finden konnte und auch aufgrund fehlender Staatszugehörigkeit kein geregeltes Leben führen konnte, wurde er straffällig und ist nun vorbestraft. Seine Vorstrafen verhindern nachhaltig - auch nach bald 70 Jahren Aufenthalt in Österreich - seine Legitimisierung als Österreicher. Er befindet sich damit in einem Teufelskreis: Die fehlenden Dokumente führen dazu, dass er keine Arbeitserlaubnis bekam und daher auch keine Chance hatte, einer geregelte Arbeit nachzugehen. Diese Notsituation wiederum brachte ihn in eine prekäre Lage und drängte ihn immer mehr in die Illegalität. Die Vorstrafen verhindern wiederum nachhaltig die Einbürgerung, die die einzige Chance auf ein geregeltes Leben bieten würde.

Dieser menschlich unhaltbare Zustand muss geändert werden, indem Staatenlose tatsächlich das Recht, bzw. eine faire Chance auf Erhalt der Staatsbürgerschaft bekommen. Menschen, die ihr ganzes Leben hier verbracht haben und ohne eigenes Verschulden staatenlos sind, sollen eine Chance auf ein gleichberechtigtes Leben in Österreich haben. Dazu bedarf es nachfolgender Gesetzesänderung.“

 

Der Ausschuss für innere Angelegenheiten hat den gegenständlichen Initiativantrag erstmals in seiner Sitzung am 14. September 2010 in Verhandlung genommen. Nach der Debatte, an der sich außer dem Berichterstatter Mag. Albert Steinhauser die Abgeordneten Erwin Hornek und Mag. Alev Korun beteiligten, fasste der Ausschuss den Beschluss, die Verhandlungen zu vertagen.

 

Im Zuge der Wiederaufnahme der Verhandlungen am 20. Juni 2013 wurde ein öffentliches Hearing gemäß § 37 Abs. 9 GOG abgehalten. In Rahmen dieses Hearings wurden folgende Experten befragt:

  -   Univ.-Prof. Dr. Rainer Bauböck, European University Institute (Florenz),

  -   Mag. Dietmar Hudsky, Leiter der Abteilung Aufenthalt und Staatsbürgerschaftswesen im Bundesministerium für Inneres, und

  -   Rechtsanwalt Dr. Thomas Neugschwendtner, Ecker Embacher Neugschwendtner Rechtsanwälte/-in.

An der Debatte mit den Experten beteiligten sich die Abgeordneten Mag. Alev Korun, Dr. Walter Rosenkranz, Sonja Ablinger, Dr. Franz-Joseph Huainigg, Ulrike Königsberger-Ludwig, Mag. Wolfgang Gerstl und Dr. Peter Pilz. Anschließend wurde die Verhandlung vertagt.

In der Sitzung des Ausschusses für innere Angelegenheiten am 27. Juni 2013, in der die Verhandlungen wieder aufgenommen wurden, ergriffen die Abgeordneten Mag. Alev Korun, Harald Vilimsky, Mag. Albert Steinhauser, Ing. Peter Westenthaler, Angela Lueger, Martina Schenk sowie die Bundesministerin für Inneres Mag. Johanna Mikl-Leitner das Wort.

 

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Initiativantrag keine Mehrheit (für den Antrag: G, T, dagegen: S,V,F,B).

 

Als Berichterstatter für das Plenum wurde Abgeordneter Johann Singer gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für innere Angelegenheiten somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2013 06 27

                                  Johann Singer                                                                       Otto Pendl

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann