2544 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Ausschusses für innere Angelegenheiten

über den Antrag 468/A(E) der Abgeordneten Mag. Alev Korun, Kolleginnen und Kollegen betreffend Chancengleichheit für Kinder von Geburt an - Verankerung des Geburtslandprinzips (ius Soli) im Staatsbürgerschaftsgesetz

Die Abgeordneten Mag. Alev Korun, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 26. Februar 2009 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Die Staatsbürgerschaftsnovelle 2006 hat zu einem dramatischen Einbruch bei der Verleihung der Staatsbürgerschaft geführt. Im Jahr 2007 gab es laut Statistik Austria mit 14 041  nur noch halb so viel Einbürgerungen wie im Jahr 2006. Der Abwärtstrend hat sich im Jahr 2008 weiter fortgesetzt. In den ersten 3 Quartalen wurden zusammengerechnet 7959 Staatsbürgerschaften verliehen. Zum Vergleich  waren es in den ersten 3 Quartalen des Jahres 2003 noch 32 006. Ähnlich geringe Einbürgerungszahlen wie im Jahr 2008 gab es zuletzt im Jahr 1991 (!).

Vielfach sind von dem Rückgang sogenannte Erstreckungswerber betroffen, sprich EhepartnerInnen und minderjährige Kinder. Anlässlich der letzten Novelle wurden zusätzlich die Bedingungen für die Staatsbürgerschaftsverleihung an Minderjährige verschärft. Nachdem vor der Novelle Minderjährige nach einem durchgehenden Aufenthalt von 4 Jahren die Staatsbürgerschaft erlangen konnten, wurde dieser Zweitraum auf 6 Jahre ausgedehnt. Zusätzlich wurde das Kriterium der Geburt in Österreich eingezogen. Minderjährige, die lange hier leben, aber nicht in Österreich geboren wurden, haben daher statt 4 Jahren gleich 10 Jahre Wartefrist für den Erhalt der österreichischen Staatsbürgerschaft. Damit wurden und werden jährlich zahlreiche Kinder per Gesetz erst zu „AusländerInnen gemacht“.

Bereits jetzt werden ca. 30% der Personen, die die Staatsbürgerschaft jährlich erhalten in Österreich geboren. In Österreich gibt es pro Jahr rund 9000 Geburten von NichtösterreicherInnen. Geht man davon aus, dass ein Großteil dieser Neugeborenen Elternteile hat, die bereits mehrjährig rechtmäßig in Österreich niedergelassen sind, so ist von grob geschätzt 7000 Kinder, die in den Genuss eines ius soli kommen könnten, auszugehen.

Es gibt vielfältige Möglichkeiten, die Erlangung der Staatsbürgerschaft für Kinder zu erleichtern. Es ist auch aus integrationspolitischen Gründen geboten, dass junge Menschen möglichst rasch Chancengleichheit vorfinden und damit die Einheit der Gesellschaft sichergestellt wird. Die Verankerung eines ius soli unter gewissen Voraussetzungen wird diesen Kindern auch ein stärkeres Zugehörigkeitsgefühl zu Österreich vermitteln.

Viele Staaten haben das erkannt und mit unterschiedlichen Modellen zum ius soli gute Erfahrungen gemacht.“

 

Der Ausschuss für innere Angelegenheiten hat den gegenständlichen Entschließungsantrag erstmals in seiner Sitzung am 5. November 2009 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordneten Mag. Alev Korun die Abgeordneten Günter Kößl, Dr. Walter Rosenkranz und Angela Lueger. Anschließend wurden die Verhandlungen vertagt.

Im Zuge der Wiederaufnahme der Verhandlungen am 20. Juni 2013 wurde ein öffentliches Hearing gemäß § 37 Abs. 9 GOG abgehalten, in dem folgende Experten befragt wurden:

  -   Univ.-Prof. Dr. Rainer Bauböck, European University Institute (Florenz),

  -   Mag. Dietmar Hudsky, Leiter der Abteilung Aufenthalt und Staatsbürgerschaftswesen im Bundesministerium für Inneres, und

  -   Rechtsanwalt Dr. Thomas Neugschwendtner, Ecker Embacher Neugschwendtner Rechtsanwälte/-in.

An der Debatte mit den Experten beteiligten sich die Abgeordneten Mag. Alev Korun, Dr. Walter Rosenkranz, Sonja Ablinger, Dr. Franz-Joseph Huainigg, Ulrike Königsberger-Ludwig, Mag. Wolfgang Gerstl und Dr. Peter Pilz. Danach beschloss der Ausschuss, die Verhandlungen erneut zu vertagen.

In der Sitzung des Ausschusses für innere Angelegenheiten am 27. Juni 2013, in der die Verhandlungen wieder aufgenommen wurden, ergriffen die Abgeordneten Mag. Alev Korun, Harald Vilimsky, Mag. Albert Steinhauser, Ing. Peter Westenthaler, Angela Lueger, Martina Schenk sowie die Bundesministerin für Inneres Mag. Johanna Mikl-Leitner das Wort.

 

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag keine Mehrheit (für den Antrag: G, dagegen: S,V,F,B,T)

 

Als Berichterstatter für das Plenum wurde Abgeordneter Johann Singer gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für innere Angelegenheiten somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2013 06 27

                                  Johann Singer                                                                       Otto Pendl

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann