2545 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Ausschusses für innere Angelegenheiten

über den Antrag 1960/A(E) der Abgeordneten Mag. Alev Korun, Kolleginnen und Kollegen betreffend Schließung einer verheerenden Lücke im Staatsbürgerschaftsgesetz

Die Abgeordneten Mag. Alev Korun, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 16. Mai 2012 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Herr Eugen Nerger ist Sohn einer ukrainischen Mutter, die später deutsche Staatsbürgerin wurde und eines Moldawiers, der später Österreicher wurde. Herr Nerger ist Pensionist und lebte 46 Jahre lang als Österreicher, mit österreichischem Pass und im Glauben er ist österreichischer Staatsbürger. Bis die Behörden plötzlich seinen Pass einzogen und seine Staatsbürgerschaft  aberkannten mit dem Argument ihm sei damals nur aufgrund eines Irrtums die Staatsbürgerschaft verliehen worden, da die Staatsbürgerschaft des Vaters nie auf ihn erstreckt worden sei. Herr Nerger gilt nun als Ausländer. (Standard 8. Mai 2012) Als Pensionist mit Kleinstrente hat er keine Chance die Staatsbürgerschaft mit der er sein Leben lang gelebt hatte, wiederzuerlangen.

Herr Igor Dötl wurde, nachdem er 21 Jahre lang als österreichischer Staatsbürger  und Wiener lebte, plötzlich die Staatsbürgerschaft entzogen. Nachdem sich- für ihn überraschend - herausgestellt hatte, dass sein österreichischer Vater, von dem sich die Staatsbürgerschaft abgeleitet hatte, doch nicht sein leiblicher Vater war, gab ihm die Behörde eine falsche Auskunft, nämlich dass sich dadurch für ihn nichts ändere, da seine Mutter mittlerweile Österreicherin war. Die Auskunft stellte sich als falsch heraus und Herrn Dötl wurde –anlässlich seiner Hochzeit- die Staatsbürgerschaft entzogen. (Kurier 28.3.2011) Herr Dötl ist in Österreich geboren, aufgewachsen, hat Zivildienst geleistet und ist mit einer Österreicherin verheiratet.  Er gilt nun als Ausländer, die Staatsbürgerschaft könnte er frühestens in 6 Jahren beantragen, bis dahin muss er mit einem humanitären Aufenthaltstitel hier leben.

Obwohl in solchen Fällen der vorangegangene Irrtum nicht von den Betroffenen verschuldet wurde, trifft sie die plötzliche Aberkennung der österreichischen Staatsbürgerschaft mit voller Härte. Die Problematik von Kindern, die als ÖsterreicherInnen aufwachsen, aber bei denen oft Jahre bzw. Jahrzehnte später durch die Behörden festgestellt wird, dass sie nur „vermeintliche ÖsterreicherInnen“ waren, ist der Regierung seit langem bekannt. Die Volksanwaltschaft fordert seit Jahrzehnten die Schließung dieser Lücke. Die Grünen haben durch parlamentarische Anfragen und wiederholte Thematisierung im Innenausschuss des Nationalrats ebenfalls die Lösung dieses Problems gefordert. Obwohl es sich nur um eine Handvoll Fälle jedes Jahr handelt, bürgert die Regierung lieber langjährige ÖsterreicherInnen aus, indem sie sich auf Formalismen zurückzieht, anstatt zu handeln und die Lücke endlich zu schließen.

Um die Ausbürgerung von Personen zu vermeiden, die als ÖsterreicherInnen sozialisiert wurden und bis ins Erwachsenenalter in dem festen Glauben gelebt haben, ÖsterreicherInnen zu sein, oder z.B. ihren Militärdienst oder Zivildienst für Österreich abgeleistet haben, muss endlich die Schließung dieser unwürdigen Gesetzeslücke erfolgen.“

 

Der Ausschuss für innere Angelegenheiten hat den gegenständlichen Entschließungsantrag zunächst in seiner Sitzung am 20. Juni 2013 in Verhandlung genommen und ein öffentliches Hearing gemäß § 37 Abs. 9 GOG abgehalten. In Rahmen dieses Hearings wurden folgende Experten befragt:

  -   Univ.-Prof. Dr. Rainer Bauböck, European University Institute (Florenz),

  -   Mag. Dietmar Hudsky, Leiter der Abteilung Aufenthalt und Staatsbürgerschaftswesen im Bundesministerium für Inneres, und

  -   Rechtsanwalt Dr. Thomas Neugschwendtner, Ecker Embacher Neugschwendtner Rechtsanwälte/-in.

An der Debatte mit den Experten beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordneten Mag. Alev Korun die Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Sonja Ablinger, Dr. Franz-Joseph Huainigg, Ulrike Königsberger-Ludwig, Mag. Wolfgang Gerstl und Dr. Peter Pilz. Anschließend wurden die Verhandlungen vertagt.

In der Sitzung des Ausschusses für innere Angelegenheiten am 27. Juni 2013, in der die Verhandlungen wieder aufgenommen wurden, ergriffen die Abgeordneten Mag. Alev Korun, Harald Vilimsky, Mag. Albert Steinhauser, Ing. Peter Westenthaler, Angela Lueger, Martina Schenk sowie die Bundesministerin für Inneres Mag. Johanna Mikl-Leitner das Wort.

 

Bei der Abstimmung fand der Entschließungsantrag 1960/A(E) der Abgeordneten Mag. Alev Korun, Kolleginnen und Kollegen nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit (für den Antrag: G,T, dagegen: S,V,F,B).

 

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Johann Singer gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für innere Angelegenheiten somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2013 06 27

                                  Johann Singer                                                                       Otto Pendl

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann