Entschließung

 

Die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung werden ersucht sicher zu stellen, dass im Rahmen des Mutter-Kind-Passes die verpflichtende Hals-, Nasen- und Ohrenuntersuchung jedenfalls durch einen Facharzt für Hals-, Nasen- und Ohrenerkrankungen durchzuführen ist.