2555 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Gesundheitsausschusses

über die Regierungsvorlage (2445 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Registrierung von Gesundheitsberufen (Gesundheitsberuferegister-Gesetz – GBRegG) erlassen und das Gesundheits- und Krankenpflegegesetz geändert wird

Inhalt:

Im Regierungsprogramm für die XXIV. Gesetzgebungsperiode ist „die Registrierung der Berufsberechtigungen sowie der absolvierten Fortbildungen und die Ausstellung von Berufsausweisen durch die bestehenden überbetrieblichen Interessensvertretungen“ vorgesehen.

Im Rahmen der Entschließung des Europäischen Parlaments vom 8. März 2011 zu dem Abbau gesundheitlicher Ungleichheit in der EU (2012/C 199 E/04), ABl. C 199 E/25 vom 7.7.2012, hebt das Europäische Parlament hervor, dass gesundheitliche Ungleichheit in der Union nicht überwunden werden kann, solange es keine gemeinsame und umfassende Strategie für die Beschäftigten im Gesundheitssektor in der EU gibt, die koordinierte Maßnahmen für das Ressourcenmanagement, Aus- und Weiterbildung, Mindestnormen in den Bereichen Qualität und Sicherheit und die Registrierung der Angehörigen der Gesundheitsberufe einschließt.

Die Führung des Gesundheitsberuferegisters erfolgt entsprechend dem Regierungsprogramm durch die Bundesarbeitskammer. Näheres zum Geltungsbereich und zur Führung des Gesundheitsberuferegisters ist dem Besonderen Teil der Erläuterungen zu entnehmen.

Entsprechende Anpassungen im Gesundheits- und Krankenpflegegesetz erfolgen in Art. 2.

Kompetenzgrundlage:

In kompetenzrechtlicher Hinsicht stützt sich das vorliegende Bundesgesetz auf Artikel 10 Abs. 1 Z 12 B­VG („Gesundheitswesen“), Artikel 10 Abs. 1 Z 11 B-VG („Kammern für Arbeiter und Angestellte“) und Artikel 10 Abs. 1 Z 16 („Einrichtung der Bundesbehörden und sonstigen Bundesämter“).

 

Der Gesundheitsausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 27. Juni 2013 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordneten Dr. Sabine Oberhauser, MAS die Abgeordneten Dr. Erwin Rasinger, Claudia Durchschlag, Dr. Kurt Grünewald, Dr. Wolfgang Spadiut, Dr. Andreas Karlsböck und Bernhard Vock sowie der Bundesminister für Gesundheit Alois Stöger, diplômé und die Ausschussobfrau Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein.

Im Zuge der Debatte haben die Abgeordneten Dr. Sabine Oberhauser, MAS und Dr. Erwin Rasinger einen Abänderungsantrag eingebracht, der wie folgt begründet war:

„In der 191. Sitzung des Ministerrates wurde die gegenständliche Regierungsvorlage beschlossen und im Rahmen einer Protokollanmerkung vereinbart, dass ‚über die offene Frage der Registrierung der gehobenen medizinisch-technischen Dienste im parlamentarischen Prozess bis zum Gesundheitsausschuss weitere Gespräche mit dem Ziel einer Einigung zu führen sind.‘

In Umsetzung der Ergebnisse dieser Gespräche werden die Berufsangehörigen der gehobenen medizinisch-technischen Dienste in das Gesundheitsberuferegister-Gesetz aufgenommen.“

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf unter Berücksichtigung des oben erwähnten Abänderungsantrages der Abgeordneten Dr. Sabine Oberhauser, MAS und Dr. Erwin Rasinger mit Stimmenmehrheit (dafür: S, teilweise V dagegen: teilweise V, F, G, B) beschlossen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Gesundheitsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2013 06 27

                     Dr. Sabine Oberhauser, MAS                                   Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein

                                 Berichterstatterin                                                                           Obfrau