2557 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Gesundheitsausschusses

über den Antrag 2328/A(E) der Abgeordneten Dr. Kurt Grünewald, Kolleginnen und Kollegen betreffend Gesundheitsberufe-Register durch überbetriebliche Interessensvertretungen

Die Abgeordneten Dr. Kurt Grünewald, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 12. Juni 2013 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Das Regierungsprogramm 2008-2013 beinhaltet im Kapitel Gesundheit folgende Maßnahme:

‚Die Registrierung der Berufsberechtigungen sowie der absolvierten Fortbildungen und die Ausstellung von Berufsausweisen obliegt den bestehenden überbetrieblichen Interessensvertretungen.‘

Ein Gesundheitsregister für alle nichtärztlichen Gesundheitsberufe ist dringend notwendig und verfolgt mehrere Ziele: Qualitätssicherung und PatientInnenschutz und -information sowie Schaffung von Planungs- und Steuerungsgrundlagen für das Gesundheitswesen.

Für viele nichtärztliche Gesundheitsberufe wie z.B. Hebammen, MusiktherapeutInnen, PsychotherapeutInnen und klinische PsychologInnen gibt es bereits eine gesetzliche Verpflichtung zur Führung eines Berufsregisters, die von den Berufsverbänden selbst geführt werden. Für die große Gruppe der Pflegefachberufe und der gehobenen medizinisch technischen Dienste gibt es bis jetzt noch keine verpflichtenden Berufslisten. Als überbetriebliche Interessensvertretungen führen der Österreichische Gesundheits-und Krankenpflegeverband und MTD-Austria jedoch bereits eine freiwillige Registrierung durch.

Die im vorliegenden Ministerialentwurf für ein Gesundheitsberuferegister-Gesetz mit der Registrierung der Gesundheits- und Krankenpflegeberufe und für die gehobenen medizinisch technischen Dienste beauftragte Bundesarbeitskammer ist aus mehreren Gründen dafür nicht geeignet.

Die gesetzliche Zuständigkeit der Bundesarbeitskammer und der Arbeiterkammern besteht in der Vertretung von ArbeitnehmerInnen. Dies führt z.B. im Zuge einer notwendigen Aberkennung einer Berufsberechtigung zu einem Interessenskonflikt.

Freiberuflich tätige Angehörige nichtärztlicher Gesundheitsberufe fallen gar nicht in den Zuständigkeitsbereich der Arbeiterkammer.“

 

Der Gesundheitsausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 27. Juni 2013 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Dr. Kurt Grünewald die Abgeordneten Dr. Sabine Oberhauser, MAS, Dr. Erwin Rasinger, Claudia Durchschlag, Dr. Wolfgang Spadiut, Dr. Andreas Karlsböck und Bernhard Vock sowie der Bundesminister für Gesundheit Alois Stöger, diplômé und die Ausschussobfrau Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag keine Mehrheit (für den Antrag: F, G, B dagegen: S, V).

Zur Berichterstatterin für den Nationalrat wurde Abgeordnete Dr. Sabine Oberhauser, MAS gewählt.


 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Gesundheitsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2013 06 27

                     Dr. Sabine Oberhauser, MAS                                   Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein

                                 Berichterstatterin                                                                           Obfrau