2561 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Gesundheitsausschusses

über den Antrag 2327/A(E) der Abgeordneten Dr. Wolfgang Spadiut, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verbesserung der Situation der chronischen Schmerzpatienten in Österreich

Die Abgeordneten Dr. Wolfgang Spadiut, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 12. Juni 2013 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Rund 1,7 Millionen Österreicherinnen und Österreicher sind chronische Schmerzpatienten. Die Situation der gesundheitlichen Versorgung dieser Personengruppe kann zu Recht als unbefriedigend bezeichnet werden. Jeder Zweite dieser Patienten ist mit der Schmerzbehandlung unzufrieden. Es fehlt an Behandlungsmöglichkeiten und es dauert oft jahrelang bis eine entsprechende Diagnose erstellt ist.

So ist es nicht verwunderlich, dass ein gewaltiger volkswirtschaftlicher Schaden entsteht. Rund ein Drittel ist arbeitsunfähig und 21 Prozent befinden sich in Frühpension. Der dadurch entstehende Schaden wird mit bis zu 3 Mrd. Euro angegeben.

Wie schon in einer Petition zum Thema (150/PET) ist es dringend notwendig die unbefriedigende Situation zu verbessern. Etwa durch die Einführung eines flächendeckenden Angebot an interdisziplinären Schmerzambulanzen und mehr Ärzte mit Schmerzdiplom im niedergelassenen Bereich. Ebenso ist es unbefriedigend, dass nicht alle Präparate, die in der EU zur Behandlung chronischer Schmerzen zugelassen sind, auch in Österreich verwendet werden dürfen.

Leider hat sich seit der parlamentarischen Behandlung dieser Petition nichts verändert. Im April wandte sich die Österreichische Schmerzgesellschaft mit dem Ersuchen an den Herrn Bundesminister für Gesundheit durch Schaffung von multiprofessionellen und integrativen Versorgungsformen auf allen Versorgungsebenen die Lage der Schmerzpatienten zu verbessern. Leider bislang ohne Ergebnis.“

 

Der Gesundheitsausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 27. Juni 2013 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Dr. Wolfgang Spadiut der Abgeordnete Dr. Erwin Rasinger sowie der Bundesminister für Gesundheit Alois Stöger, diplômé.

Im Zuge der Debatte haben die Abgeordneten Dr. Wolfgang Spadiut, Dr. Sabine Oberhauser, MAS, Dr. Erwin Rasinger und Dr. Kurt Grünewald einen Abänderungsantrag eingebracht.

Bei der Abstimmung wurde der gegenständliche Entschließungsantrag unter Berücksichtigung des oben erwähnten Abänderungsantrages der Abgeordneten Dr. Wolfgang Spadiut, Dr. Sabine Oberhauser, MAS, Dr. Erwin Rasinger und Dr. Kurt Grünewald einstimmig beschlossen.

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Dr. Erwin Rasinger gewählt.


 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Gesundheitsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle die angeschlossene Entschließung annehmen.

Wien, 2013 06 27

                              Dr. Erwin Rasinger                                            Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein

                                   Berichterstatter                                                                            Obfrau