2562 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Gesundheitsausschusses

über die Regierungsvorlage (2377 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Gehaltskassengesetz 2002 geändert wird

Die Pharmazeutische Gehaltskasse für Österreich ist eine Körperschaft öffentlichen Rechts, der unter anderem die Bemessung und Auszahlung der Bezüge aller in öffentlichen Apotheken oder in Anstaltsapotheken aufgrund eines Dienstvertrags angestellten ApothekerInnen und AspirantInnen sowie die Errichtung eines Reservefonds zur Sicherstellung der Besoldung obliegt. Mit der vorliegenden Novelle sollen Regelungslücken im Gehaltskassengesetz geschlossen werden und inhaltliche Klarstellungen erfolgen.

Die Delegiertenversammlung der Pharmazeutischen Gehaltskasse hat einstimmig eine Anzahl von Vorschlägen zu einer Novellierung des Gehaltskassengesetzes 2002 auf Basis der bisherigen Vollzugserfahrung mit dem Ersuchen um Prüfung und gegebenenfalls Umsetzung übermittelt. Diese Vorschläge betreffen neben legistischen Klarstellungen und Definitionen Regelungen zur Dienstzeitanrechnung, über eine Neuverteilung bestimmter Kompetenzen zwischen Vorstand und Delegiertenversammlung, Klarstellungen im Zusammenhang mit Abstimmungen und Wahlen und zu Kundmachungen der Gehaltskasse.

Weiters soll nunmehr vorgesehen werden, dass eine Mitgliedschaft nicht bloß entweder in der Abteilung der DienstnehmerInnen oder jener der DienstgeberInnen, sondern für die Frage der Leistungen der Gehaltskasse und der Bezahlung von Mitgliedsbeiträgen an die Gehaltskasse künftig eine gleichzeitige Mitgliedschaft in beiden Abteilungen möglich sein soll.

 

Der Gesundheitsausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 27. Juni 2013 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligte sich im Anschluss an die Ausführungen der Berichterstatterin Abgeordneten Renate Csörgits der Bundesminister für Gesundheit Alois Stöger, diplômé.

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf einstimmig beschlossen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Gesundheitsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (2377 der Beilagen) die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2013 06 27

                                 Renate Csörgits                                               Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein

                                 Berichterstatterin                                                                           Obfrau