2569 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Gesundheitsausschusses

über den Antrag 1070/A(E) der Abgeordneten Tanja Windbüchler-Souschill, Kolleginnen und Kollegen betreffend Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Tabakkonsum und dessen negativen gesundheitlichen Folgen

Die Abgeordneten Tanja Windbüchler-Souschill, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 25. März 2010 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Österreich hat im OECD-Vergleich (OECD-Studie Society at a Glance 2009) bei den 15-jährigen die höchste Raucherquote und ein besonders frühes Raucheinstiegsalter von 11 Jahren. In der Gruppe der 16­ und 17-jährigen übertrifft der Anteil der RaucherInnen sogar den der Erwachsenen.

Der Erwerb und der Konsum von Tabakwaren ist in den 9 Jugendschutzgesetzen der Länder geregelt. In Wien, NÖ, dem Burgenland, Tirol und Vorarlberg ist jungen Menschen bis zum Alter von 16 Jahren der Konsum von Tabakwaren an allgemein zugänglichen Orten und bei öffentlichen Veranstaltungen verboten.

In Oberösterreich, Salzburg, Kärnten und der Steiermark ist jungen Menschen bis zum Alter von 16 Jahren der Konsum von Tabakwaren generell verboten.

Tabakwaren dürfen von jungen Menschen unter 16 Jahren nicht erworben werden und an diese dürfen Tabakwaren auch nicht abgegeben werden.

In der Praxis sind diese unterschiedlichen Regelungen kein effizienter Schutz vor dem Nikotinkonsums und den negativen gesundheitlichen Folgen für Kinder und Jugendliche. Die eingangs zitierten Zahlen des OECD-Ländervergleichs zeigen, dass dringender gesundheitspolitischer Handlungsbedarf besteht. Das besonders frühe Raucheinstiegsalter in Österreich führt durch das frühere Auftreten der Raucherkrankheiten zu besonders dramatischen gesundheitspolitischen Folgen.

Da die länderspezifischen Jugendschutzbestimmungen und die daraus resultierende Praxis Kindern und Jugendlichen offensichtlich nicht genügend Schutz vor Tabakkonsum bietet, ist der Bundesminister für Gesundheit zum Gesundheitsschutz aller Kinder und Jugendlichen zum Handeln aufgefordert.“

 

Der Gesundheitsausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seinen Sitzungen am 20. Juni 2012 und am 27. Juni 2013 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber die Abgeordneten Mag. Johann Maier, Tanja Windbüchler-Souschill, Bernhard Vock, Dr. Erwin Rasinger und Josef A. Riemer.

Im Zuge der Debatte haben die Abgeordneten Dr. Kurt Grünewald, Dr. Sabine Oberhauser, MAS und Dr. Erwin Rasinger einen Abänderungsantrag eingebracht.

Bei der Abstimmung wurde der gegenständliche Entschließungsantrag unter Berücksichtigung des oben erwähnten Abänderungsantrages der Abgeordneten Dr. Kurt Grünewald, Dr. Sabine Oberhauser, MAS und Dr. Erwin Rasinger einstimmig beschlossen.

Zur Berichterstatterin für den Nationalrat wurde Abgeordnete Ridi Maria Steibl gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Gesundheitsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle die angeschlossene Entschließung annehmen.

Wien, 2013 06 27

                                Ridi Maria Steibl                                              Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein

                                 Berichterstatterin                                                                           Obfrau