2570 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Gesundheitsausschusses

über die Regierungsvorlage (2400 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz geändert wird

Problem und Ziel:

In den letzten Monaten sind schwere Verletzungen im Kennzeichnungsrecht von Lebensmitteln bekannt geworden („Pferdefleischskandal“). Mit der vorliegenden Gesetzesnovelle werden die gebotenen Verschärfungen der Strafbestimmungen geschaffen. Das Inverkehrbringen von Fleisch, das der Untersuchungspflicht unterliegt, ohne dass es den vorgeschriebenen Untersuchungen unterzogen wurde, wird unter Freiheitsstrafe gestellt. Das Kennzeichnungsrecht stellt für die Konsumentinnen und Konsumenten eine wesentliche Quelle für die Kaufentscheidung von Lebensmitteln dar. In diesem Zusammenhang kann allerdings nicht ausgeschlossen werden, dass in Einzelfällen von Lebensmittelunternehmern/unternehmerinnen die Falschkennzeichnung bewusst eingesetzt wird, um Konsumentinnen und Konsumenten zu täuschen und in die Irre zu führen um letztlich die eigenen Chancen auf dem Markt zu verbessern.

Kompetenzgrundlage:

In kompetenzrechtlicher Hinsicht stützt sich die im Entwurf vorliegende Gesetzesnovelle auf Art. 10 Abs. 1 Z 12 B-VG („Ernährungswesen einschließlich der Nahrungsmittelkontrolle“) und Art. 10 Abs. 1 Z 6 B­VG („Strafrechtswesen“).

 

Der Gesundheitsausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 27. Juni 2013 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters Abgeordneten Dietmar Keck die Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Dr. Wolfgang Spadiut, Anna Höllerer und Bernhard Vock sowie der Bundesminister für Gesundheit Alois Stöger, diplômé.

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf einstimmig beschlossen.

Ferner beschloss der Gesundheitsausschuss einstimmig folgende Feststellung:

Der Gesundheitsausschuss hält zu § 90 Abs. 1 und 2 fest, dass mit der Einführung von Mindeststrafen wissentliche Falschkennzeichnungen von Lebensmitteln wie sie beim „Pferdefleischskandal“ bekannt geworden sind verhindert werden sollen. Große Mengen von falsch gekennzeichneten Erzeugnissen wurden über einen längeren Zeitraum in Verkehr gesetzt, wobei auch zahlreiche Mitgliedstaaten der EU betroffen waren. Die Wiederholung eines solchen Falles soll durch die abschreckende Wirkung der Mindeststrafen nicht mehr vorkommen. Entscheidend ist, dass das Falschkennzeichnen bedeutende Folgen hat, wenn z.B. Verbraucherinnen und Verbraucher über einen längeren Zeitraum getäuscht werden oder wenn große Mengen überregional angeboten werden.


 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Gesundheitsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (2400 der Beilagen) die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2013 06 27

                                   Dietmar Keck                                                 Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein

                                   Berichterstatter                                                                            Obfrau