2571 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Gesundheitsausschusses

über die Regierungsvorlage (2376 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Bangseuchen-Gesetz, das Rinderleukosegesetz und das Bundesgesetz zur Bekämpfung der Infektiösen Bovinen Rhinotracheitis und der Infektiösen Pustulösen Vulvovaginitis aufgehoben wird

Durch den vorliegenden Entwurf sollen jene Gesetze aufgehoben werden, welche derzeit die Rechtsgrundlage für die Bekämpfung der Bangseuche, der Rinderleukose und der IBR/IPV bilden. Deren Überwachung soll ab 2014 mit einer Rindergesundheits-Überwachungsverordnung auf Grundlage des Tiergesundheitsgesetzes geregelt werden; der Entwurf zu dieser Verordnung wird derzeit ausgearbeitet und steht kurz vor der Einleitung der allgemeinen Begutachtung.

Der vorliegende Entwurf enthält Übergangsbestimmungen für Verfahren zur Zuerkennung einer Ausmerzentschädigung, sowie die Beibehaltung der bestehenden Untersuchungsverordnungen im Gesetzesrang für den Fall, dass die geplante Verordnung zur Überwachung der Rindergesundheit nicht bis zum 1. Jänner 2014 in Kraft tritt.

 

Der Gesundheitsausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 27. Juni 2013 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordneten Anna Höllerer der Abgeordnete Bernhard Vock sowie der Bundesminister für Gesundheit Alois Stöger, diplômé.

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf einstimmig beschlossen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Gesundheitsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (2376 der Beilagen) die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2013 06 27

                                  Anna Höllerer                                                Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein

                                 Berichterstatterin                                                                           Obfrau