2574 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Verfassungsausschusses

über den Antrag 2340/A der Abgeordneten Otto Pendl, Johann Singer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Gehaltsgesetz 1956, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz und das Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz geändert werden

Die Abgeordneten Otto Pendl, Johann Singer, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Initiativantrag am 13. Juni 2013 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Aufgrund des Adoptionsrechts-Änderungsgesetzes 2013 werden in Bezug auf die Stiefkindadoption die maßgeblichen Bestimmungen des ABGB und des EPG geändert, wonach die Stiefkindadoption für gleichgeschlechtliche Paare (in gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaft und für eingetragene Partner) rechtlich ermöglicht wird (Urteil des EGMR vom 19.2.2013) wegen Verletzung von Art. 14 iVm Art. 8 EMRK).

Im Bereich des Dienst- und Besoldungsrechts finden sich einige Bestimmungen, die einen Konnex zum EPG herstellen und die folglich anzupassen wären.

Im Hinblick auf den Gleichheitssatz sollen beispielsweise bei der Herabsetzung der Wochendienstzeit zur Betreuung eines Kindes oder bei einem Karenzurlaub zur Betreuung eines Kindes, aber auch bei der Familienhospizfreistellung die Ansprüche unterschiedslos auch für gleichgeschlechtliche Paare ermöglicht werden.“

 

Der Verfassungsausschuss hat den gegenständlichen Initiativantrag in seiner Sitzung am 28. Juni 2013 in Verhandlung genommen und Abgeordneter Otto Pendl erstattete den Bericht dazu.

Bei der Abstimmung wurde der im Initiativantrag enthaltene Gesetzentwurf mit Stimmenmehrheit (dafür: S, V, G; dagegen: F, B) beschlossen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Verfassungsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2013 06 28

                                      Otto Pendl                                                                   Dr. Peter Wittmann

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann