2580 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Immunitätsausschusses

über das Ersuchen des Landesgerichtes Klagenfurt (19 Hv 23/13t) um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Stefan Petzner

 

Das Landesgericht Klagenfurt ersucht mit Schreiben vom 13. Mai 2013, 19 Hv 23/13t, eingelangt am 17. Mai 2013, um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Stefan Petzner wegen des Verdachtes einer strafbaren Handlung nach § 111 Abs. 1 und 2 StGB.

 

Der Immunitätsausschuss hat dieses Ersuchen in seinen Sitzungen am 12. Juni und 3. Juli 2013 in Verhandlung gezogen und mit Stimmenmehrheit (dafür: S, V, G; dagegen: F, B) beschlossen, dem Nationalrat zu empfehlen, festzustellen, dass kein Zusammenhang zwischen der vom Privatankläger behaupteten strafbaren Handlung und der politischen Tätigkeit des Abgeordneten zum Nationalrat Stefan Petzner besteht.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Immunitätsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:

In Behandlung des Ersuchens des Landesgerichtes Klagenfurt, GZ. 19 Hv 23/13t, um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Stefan Petzner wird im Sinne des Art. 57 Abs. 3 B­VG festgestellt, dass kein Zusammenhang zwischen der vom Privatankläger behaupteten strafbaren Handlung und der politischen Tätigkeit des Abgeordneten zum Nationalrat Stefan Petzner besteht.

Wien, 2013 07 03

                                 Nikolaus Prinz                                                                       Otto Pendl

                                   Berichterstatter                                                                 Obmannstellvertreter