2581 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Immunitätsausschusses

über das Ersuchen der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt (11 ST 32/13p) um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Johann Rädler

Die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt ersucht mit Schreiben vom 7. Juni 2013, 11 ST 32/13p, eingelangt am 12. Juni 2013, um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Johann Rädler wegen des Verdachtes einer strafbaren Handlung nach § 302 Abs. 1 StGB.

 

Der Immunitätsausschuss hat dieses Ersuchen in seiner Sitzung am 3. Juli 2013 in Verhandlung gezogen und mit Stimmenmehrheit (dafür: S, V, G, B, dagegen: F ) beschlossen, dem Nationalrat zu empfehlen, festzustellen, dass kein Zusammenhang zwischen der inkriminierten Handlung und der politischen Tätigkeit des Abgeordneten zum Nationalrat Johann Rädler besteht.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Immunitätsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:

In Behandlung des Ersuchens der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt, GZ 11 St 32/13p, um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Johann Rädler wird im Sinne des Art. 57 Abs. 3 B-VG festgestellt, dass kein Zusammenhang zwischen der inkriminierten Handlung und der politischen Tätigkeit des Abgeordneten zum Nationalrat Johann Rädler besteht.

 

Wien, 2013 07 03

                                 Nikolaus Prinz                                                                       Otto Pendl

                                   Berichterstatter                                                                 Obmannstellvertreter