Vorblatt

 

Ziel(e)

 

- Erhöhung der Zahl an Studienplätzen für Studienanfängerinnen und Studienanfänger im Bereich der Humanmedizin und damit Erhöhung der Anzahl der Bildungsabschlüsse durch Einrichtung eines Studiums der Humanmedizin in Form eines Bachelor-/Master-Studiums und eines PhD-Studiums an der Universität Linz.

- Stärkung des Forschungsstandortes Österreich

 

Inhalt

 

Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):

 

- Errichtung und Betrieb einer Medizinischen Fakultät an der Universität Linz.

- Organisatorische und finanzielle Beteiligung des Landes Oberösterreich an der Errichtung und am Betrieb einer Medizinischen Fakultät an der Universität Linz.

- Abschluss einer Kooperationsvereinbarung zwischen der Universität Linz und der Medizinischen Universität Graz oder einer anderen österreichischen universitären medizinischen Einrichtung.

 

Wesentliche Auswirkungen

Durch die Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG erfolgt eine Einbindung des Landes Oberösterreich in die "Anschubfinanzierung" der Medizinischen Fakultät an der Universität Linz und eine Stärkung von Kooperationen zwischen Universitäten.

 

Finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt und andere öffentliche Haushalte:

 

Das Studium der Humanmedizin an der Medizinischen Fakultät der Universität Linz und damit die vorklinische Ausbildung in Graz oder an einer anderen österreichischen universitären medizinischen Einrichtung soll mit dem Studienjahr 2014/2015 beginnen. Faktisch startet damit die (klinische) Ausbildung in Linz mit dem Studienjahr 2016/2017. Die 120 vorklinischen Ausbildungsplätze in Graz oder an einer anderen österreichischen universitären medizinischen Einrichtung für in Linz zugelassene Studierende werden schrittweise aufgebaut: jeweils 60 Studierende in den Studienjahren 2014/2015 und 2015/2016; 120 Studierende ab dem Studienjahr 2016/2017. Mittelfristig sollen durch eine solche Kooperation 300 Studienplätze für ein Studium der Humanmedizin in Linz zur Verfügung stehen, wobei der Vollausbau für 2028 geplant ist. Der Auf- und Ausbau des Studiums in Linz bedingt den Bedarf von Erstinvestitionen und die kontinuierliche Steigerung der Kosten, bis 2028 der Vollausbau erreicht ist.

 

Die langfristigen finanziellen Auswirkungen der Maßnahme(n) auf den Bundeshaushalt, die Haushalte der Länder erhöhen die öffentliche Verschuldung bis zum Ende des Jahres 2042 um 0,23 % des BIP bzw. 1.244 Mio. € (zu Preisen von 2013) gegenüber dem Basisszenario der 30-jährigen Budgetprognose gem. §15 (2) BHG 2013. Die Berechnungsparameter (Zinssätze, Bruttoinlandsprodukt, Inflation, öffentliche Verschuldung) sind der 30-jährigen Budgetprognose entnommen.

 

Gesamt für die ersten fünf Jahre

 

in Tsd. €

2013

2014

2015

2016

2017

Auszahlungen

240

5.527

7.998

17.821

25.990

 

Auswirkungen auf die Gleichstellung von Frauen und Männern:

Gemäß § 44 UG ist auf alle Angehörigen einer Universität sowie auf die Bewerberinnen und Bewerber um Aufnahme in ein Arbeitsverhältnis zur Universität oder um Aufnahme als Studierende das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz, BGBl. Nr. 100/1993 anzuwenden.

Durch die Errichtung von organisatorischen Einrichtungen, insbesondere einer Medizinischen Fakultät mit einem Klinischen Bereich an der Universität Linz ergibt sich eine Ausweitung des Anwendungsbereiches des B-GlBG und somit eine Ausweitung des durch dieses Bundesgesetz vorgesehenen hohen Standards an Maßnahmen zur Gleichstellung von Frauen und Männern und der Antidiskriminierung.

 

Gesamtwirtschaftliche Auswirkungen:

Mit den Erstinvestitionen in Gebäudeinfrastruktur durch Mittel des Landes Oberösterreich erfolgte eine Förderung der Bauwirtschaft. Mittel- und langfristig sind positive Auswirkungen auf den Wirtschaftsstandort Linz zu erwarten.

 

In den weiteren Wirkungsdimensionen gemäß § 17 Abs. 1 BHG 2013 treten keine wesentlichen Auswirkungen auf.

 

Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union:

Die vorgesehenen Regelungen fallen nicht in den Anwendungsbereich des Rechts der Europäischen Union.

 

Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens:

Der vorliegende Entwurf basiert auf Art. 15a B-VG ("Vereinbarungen gemäß Art. 15a").

 

Wirkungsorientierte Folgenabschätzung

 

Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und dem Land Oberösterreich über die Errichtung und den Betrieb einer Medizinischen Fakultät und die Einrichtung des Studiums der Humanmedizin an der Universität Linz.

 

Einbringende Stelle:

Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung

Laufendes Finanzjahr:

2013

 

Inkrafttreten/

Wirksamwerden:

2013

 

 

Problemanalyse

Problemdefinition

Die vorliegende Art. 15a B-VG Vereinbarung bildet die Grundlage für eine auf Grund von § 2 des Bundesverfassungsgesetzes über die Regelung der finanziellen Beziehungen zwischen dem Bund und den übrigen Gebietskörperschaften (Finanz-Verfassungsgesetz 1948 – F-VG 1948), BGBl. Nr. 45/1948, erforderliche rechtliche Regelung, mit der – abweichend von § 12 des Bundesgesetzes über die Organisation der Universitäten und ihre Studien (Universitätsgesetz 2002 – UG) – die Kostenaufteilung zwischen dem Bund und dem Land Oberösterreich festgeschrieben wird. Diese Vorgehensweise soll die Einbeziehung aller betroffenen Gebietskörperschaften durch die vorherige Einbindung in den Abstimmungsprozess gewährleisten und somit auch eine von § 12 UG abweichende Regelung zur Finanzierung einer Medizinischen Fakultät an der Universität Linz mit einer organisatorischen und finanziellen Beteiligung des Landes Oberösterreich an der Errichtung und dem Betrieb einer Medizinischen Fakultät an der Universität Linz, sowie an der Durchführung des Studiums der Humanmedizin in Form eines Bachelor-/Master-Studiums und eines PhD-Studiums, ermöglichen.

 

Nullszenario und allfällige Alternativen

- kein Ausbau der Anzahl an Studienplätzen für Studienanfängerinnen und Studienanfänger im Bereich der Humanmedizin

- Ausbau der Anzahl der Studienplätze für Studienanfängerinnen und Studienanfänger an den vorhandenen Medizinischen Universitäten, ohne eine Medizinische Fakultät an der Universität Linz einzurichten

- Errichtung und Finanzierung einer Privatuniversität für das Studium der Humanmedizin durch das Land Oberösterreich

 

Interne Evaluierung

 

Zeitpunkt der internen Evaluierung: 2018

Evaluierungsunterlagen und -methode: Begleitung und Kontrolle der vereinbarten Verpflichtungen anhand der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG durch die zuständigen Fachabteilungen des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung.

 

Ziele

 

Ziel 1: Erhöhung der Zahl an Studienplätzen für Studienanfängerinnen und Studienanfänger im Bereich der Humanmedizin und damit Erhöhung der Anzahl der Bildungsabschlüsse, durch Einrichtung eines Studiums der Humanmedizin in Form eines Bachelor-/Master-Studiums und eines PhD-Studiums an der Universität Linz.

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

Anzahl der angebotenen Studienplätze für Studienanfängerinnen und Studienanfänger im Bereich der Humanmedizin an der Universität Linz: derzeit 0

Anzahl der angebotenen Studienplätze für Studienanfängerinnen und Studienanfänger im Bereich der Humanmedizin an der Universität Linz im Studienjahr 2017/2018: 120

 

Beitrag zu Wirkungsziel oder Maßnahme im Bundesvoranschlag:

Wirkungsziel 1 der Untergliederung 31 (Wissenschaft und Forschung): "Erhöhung der Anzahl der Bildungsabschlüsse an Universitäten, Fachhochschulen und Privatuniversitäten, unter Berücksichtigung der Kapazitäten in den Studien, wobei die soziale Herkunft der Studierenden die soziale Struktur der Bevölkerung widerspiegeln soll."

 

Ziel 2: Stärkung des Forschungsstandortes Österreich

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

Anzahl der wissenschaftlichen Veröffentlichungen des Personals der Universität Linz gemäß der Kennzahl 2.A.4 der Wissensbilanzverordnung 2010, BGBl. I Nr.216/2010 im Jahre 2013

Erhöhung der Anzahl der wissenschaftlichen Veröffentlichungen des Personals der Universität Linz gemäß der Kennzahl 2.A.4 der Wissensbilanzverordnung 2010, BGBl. I Nr.216/2010 (Vergleichswert: Veröffentlichungen 2017)

 

Beitrag zu Wirkungsziel oder Maßnahme im Bundesvoranschlag:

Wirkungsziel 5 der Untergliederung 31 (Wissenschaft und Forschung): Sicherstellung eines hohen Grads an Spitzenforschung sowie einer aktiven Teilnahme am europäischen Forschungsraum durch Einwerbung von Forschungsmitteln aus dem Forschungsrahmenprogramm.

Wirkungsziel 3 im Detailbudget "Universitäten": Bildung von Profilen und Schwerpunkten in der universitären Lehre und Forschung bzw. Entwicklung und Erschließung der Künste sowie verstärkter Abgleich des Lehrangebotes.

 

Maßnahmen

 

Maßnahme 1: Errichtung und Betrieb einer Medizinischen Fakultät an der Universität Linz.

Beschreibung der Maßnahme:

Die Errichtung einer Medizinischen Fakultät an der Universität Linz stellt eine Ergänzung der medizinischen Hochschullandschaft in Österreich dar und ermöglicht als Neugründung auch die Etablierung und Evaluierung neuer, innovativer Modelle in Verwaltung und Infrastruktur. Gleichzeitig wird der Forschungsstandort Österreich durch die geplanten Forschungsschwerpunkte "Versorgungsforschung" und "Klinische Altersforschung" gestärkt.

Durch die Etablierung eines neuen Standortes kann die Anzahl der angebotenen Studienplätze für Studienanfängerinnen und Studienanfänger im Bereich der Humanmedizin erhöht werden.

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

Anzahl der an einer Universität eingerichteten Medizinischen Fakultäten: 0

Anzahl der an einer Universität eingerichteten Medizinischen Fakultäten: 1

 

Maßnahme 2: Organisatorische und finanzielle Beteiligung des Landes Oberösterreich an der Errichtung und am Betrieb einer Medizinischen Fakultät an der Universität Linz.

Beschreibung der Maßnahme:

Durch die Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG wird genau festgelegt, wie die bei der Errichtung und beim Betrieb der Medizinischen Fakultät an der Universität Linz anfallenden Kosten zwischen dem Bund und dem Land Öberösterreich aufgeteilt werden. In der Anlage 1 der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG befinden sich Tabellen, die genau regeln, welche Gebietskörperschaft welche Kosten zu tragen hat. Die Anlage 2 der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG beinhaltet Grundsätze zur Berechnung des klinischen Mehraufwandes.

Das Land Oberösterreich erfüllt seine Verpflichtungen unter anderem durch die Durchführung der erforderlichen Baumaßnahmen, die zur Aufnahme des Betriebs einer Medizinischen Fakultät an der Universität Linz notwendig sind.

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

Es existiert keine Regelung, welche eine etwaige Finanzierungsbeteiligung des Landes Oberösterreich vorsieht

Einhaltung der Finanzierungszusagen insbesondere durch die Umsetzung der Bauvorhaben

 

Maßnahme 3: Abschluss einer Kooperationsvereinbarung zwischen der Universität Linz und der Medizinischen Universität Graz oder einer anderen österreichischen universitären medizinischen Einrichtung.

Beschreibung der Maßnahme:

Ab dem Studienjahr 2014/2015 sollen 60 Studienanfängerinnen und Studienanfänger und ab 2016/2017 bis zu 120 dieser Studienanfängerinnen und Studienanfänger pro Studienjahr die ersten beiden (vorklinischen) Studienjahre – auf Grund einer Kooperation der Universität Linz mit der Medizinischen Universität Graz oder einer anderen österreichischen universitären medizinischen Einrichtung – nicht an der Universität Linz absolvieren. Im Rahmen dieser Kooperation werden auch die praktischen Sezierübungen in Anatomie für alle Studierenden an der Medizinischen Universität Graz oder einer anderen österreichischen universitären medizinischen Einrichtung erfolgen.

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

Anzahl der universitären Kooperationen der Universität Linz mit der Medizinischen Universität Graz oder einer anderen österreichischen universitären medizinischen Einrichtung im Rahmen des Studiums der Humanmedizin an der Universität Linz: 0

Anzahl der universitären Kooperationen der Universität Linz mit der Medizinischen Universität Graz oder einer anderen österreichischen universitären medizinischen Einrichtung im Rahmen des Studiums der Humanmedizin an der Universität Linz: 1

 

Abschätzung der Auswirkungen

 

Finanzielle Auswirkungen für alle Gebietskörperschaften und Sozialversicherungsträger

 

Hinweis: Aufgrund von Rundungsdifferenzen kann es zu geringfügigen Abweichungen zwischen Ergebnis- und Finanzierungshaushalt kommen.

 

Finanzierungshaushalt – Gesamt für die ersten fünf Jahre

 

in Tsd. €

2013

2014

2015

2016

2017

Auszahlungen

240

5.527

7.998

17.821

25.990

davon Bund

0

2.745

4.747

11.235

15.891

davon Länder

240

2.782

3.251

6.586

10.099

 

Bei dieser Übersicht werden die für den Bund und das Land Oberösterreich anfallenden Gesamtkosten der Errichtung der Medizinischen Fakultät an der Universität Linz für die ersten fünf Jahre dargestellt. Die in den Berechnungen angeführten Beträge sind nicht valorisiert.

 

- Langfristige finanzielle Auswirkungen

 

Es erfolgt ein schrittweiser Aufbau der Medizinischen Fakultät an der Universität Linz, wobei die jährlichen Kosten des Bundes für den Vollausbau 2027/2028 mit ungefähr 58,3 Mio Euro (Preisbasis 2014) angenommen werden. Im Zeitraum 2014 bis 2027 werden die jährlichen Erhaltungs- und Reinvestitionskosten vom Land Oberösterreich getragen. Ab dem Jahr 2028 übernimmt der Bund die Finanzierung dieser anfallenden Kosten.

Die Finanzierung der Reinvestitionskosten der Forschungsgroßgeräte und die Personal-, Sach-, und Betriebskosten werden von Beginn an vom Bund getragen.

 

- Auswirkungen auf die öffentliche Verschuldung

 

 

In Mio. €

In % des BIP

Änderung des Schuldenstands bis zum Ende des Jahres 2042 gegenüber der 30-jährigen Budgetprognose gem. §15 (2) BHG 2013

1.244

0,23

*zu Preisen von 2013

 

Die Annahmen zu BIP-Entwicklung, öffentlicher Verschuldung, sowie Zinssätzen und Inflation zur Berechnung der Auswirkungen auf die öffentliche Verschuldung folgen der 30-jährigen Budgetprognose gem. §15 (2) BHG 2013.

Zur Berechnung der Auswirkungen auf die öffentliche Verschuldung werden, zur Ermittlung der Änderung des Schuldenstandes, die Ein- bzw. Auszahlungen jeden Jahres aufgezinst und aufsummiert bis zum Jahr 2042 und über die erwartete Inflationsrate in den nächsten dreißig Jahren diskontiert. Vereinfachend wird angenommen, dass die Zahlungen jeweils am Ende jeden Jahres getätigt werden.

 

Finanzielle Auswirkungen für den Bund

 

- Ergebnishaushalt – Projekt

 

in Tsd. €

2013

2014

2015

2016

2017

Transferaufwand

0

0

0

2.300

2.300

Aufwendungen gesamt

0

0

0

2.300

2.300

 

in Tsd. €

2018

2019

2020

2021

2022

Transferaufwand

3.450

3.450

3.450

3.450

0

Aufwendungen gesamt

3.450

3.450

3.450

3.450

0

 

in Tsd. €

2023

2024

2025

2026

2027

Transferaufwand

0

0

0

0

0

Aufwendungen gesamt

0

0

0

0

0

 

in Tsd. €

2028

2029

2030

2031

2032

Transferaufwand

0

0

0

0

0

Aufwendungen gesamt

0

0

0

0

0

 

in Tsd. €

2033

2034

2035

2036

2037

Transferaufwand

0

0

0

0

0

Aufwendungen gesamt

0

0

0

0

0

 

in Tsd. €

2038

2039

2040

2041

2042

Transferaufwand

0

0

0

0

0

Aufwendungen gesamt

0

0

0

0

0

 

in Tsd. €

Gesamt

Transferaufwand

18.400

Aufwendungen gesamt

18.400

 

Erläuterung

 

Davon erfasst sind die Erstinvestitionskosten für die Forschungsgroßgeräte (2016-2021).

 

- Ergebnishaushalt – Laufende Auswirkungen

 

in Tsd. €

2013

2014

2015

2016

2017

Transferaufwand

0

2.745

4.747

8.935

13.591

Aufwendungen gesamt

0

2.745

4.747

8.935

13.591

 

Erläuterung

 

Vom Transferaufwand erfasst sind: die laufenden Kosten für die Infrastruktur, laufende Sachkosten, Kosten für VST, UST und den klinischen Mehraufwand, die Personalkosten und anfallende Kosten für die Kooperation mit der Universität Graz. Die Kosten für 120 Studierende pro Studienjahr in Graz werden in der Leistungsvereinbarung mit der Medizinischen Universtät Graz verankert.

Die Medizinische Fakultät ist bis 2028 im Aufbau begriffen, sodass sich laufende Auswirkungen regulär erst ab dem Vollausbau (2028) nachvollziehbar angeben lassen. Für die vom Bund zu tragenden Kosten bedeutet dies im Jahr 2028 folgende Verteilung: Personalkosten: 42,8%; Infrastrukturkosten: 14,6%; laufende Sachkosten: 14,7%; Steuern: 7,5%. Die restlichen Anteile entfallen auf: Gebäudereinvestitionen, Forschungsgeräteinvestitionen und Kosten der Kopperation mit der Medizinischen Universität Graz.

 

Bedeckung

 

in Tsd. €

Detailbudget

2013

2014

2015

2016

2017

Die Auszahlungen (brutto) erfolgen in

150101 Zentralstelle

0

2.745

4.747

11.235

15.891

Die Bedeckung erfolgt

durch Entnahme von Rücklagen aus

150101 Zentralstelle

0

2.745

4.747

11.235

15.891

 

 

Erläuterung der Bedeckung

Die für den Bund anfallenden Kosten von 2014 bis einschließlich 2017 (Summe rund 35 Mio Euro) werden aus Rücklagen des Finanzministeriums bedeckt. Ab 2018 wird das Wissenschaftsbudget jedenfalls um die für den jeweiligen Umsetzungsstand der Medizinischen Fakultät Linz entsprechenden, notwendigen Finanzmittel aufgestockt.

 

Finanzielle Auswirkungen für die Länder

 

- Kostenmäßige Auswirkungen – Projekt

 

in Tsd. €

2013

2014

2015

2016

2017

Werkleistungen

240

1.500

0

0

0

Transferkosten

0

725

1.800

3.580

5.329

Kosten gesamt

240

2.225

1.800

3.580

5.329

 

in Tsd. €

2018

2019

2020

2021

2022

Werkleistungen

0

0

0

0

0

Transferkosten

7.046

6.920

6.794

6.667

6.541

Kosten gesamt

7.046

6.920

6.794

6.667

6.541

 

in Tsd. €

2023

2024

2025

2026

2027

Werkleistungen

0

0

0

0

0

Transferkosten

6.414

6.288

6.161

6.035

5.909

Kosten gesamt

6.414

6.288

6.161

6.035

5.909

 

in Tsd. €

2028

2029

2030

2031

2032

Werkleistungen

0

0

0

0

0

Transferkosten

5.782

5.656

5.529

5.403

5.276

Kosten gesamt

5.782

5.656

5.529

5.403

5.276

 

in Tsd. €

2033

2034

2035

2036

2037

Werkleistungen

0

0

0

0

0

Transferkosten

5.150

5.024

4.897

4.771

4.644

Kosten gesamt

5.150

5.024

4.897

4.771

4.644

 

in Tsd. €

2038

2039

2040

2041

2042

Werkleistungen

0

0

0

0

0

Transferkosten

4.518

3.983

3.256

2.139

1.054

Kosten gesamt

4.518

3.983

3.256

2.139

1.054

 

in Tsd. €

Gesamt

Werkleistungen

1.740

Transferkosten

143.291

Kosten gesamt

145.031

 

Erläuterung

 

Die Werkleistungen inkludieren die von 2013 bis 2014 anfallenden Vorlaufkosten.

 

Transferkosten: Hierbei handelt es sich um die vom Land Oberösterreich zu tätigenden Erstinvestitionen in die Gebäude, die für die Errichtung der Medizinischen Fakultät an der Universität Linz benötigt werden. Dafür sind für die Jahre 2014 bis 2018 insgesamt rund 105 Mio Euro vorgesehen. Es erfolgt eine Kostendarstellung anhand der vom Land Oberösterreich zu zahlenden Annuitäten. Siehe dazu: die Anlage 1 der 15a Vereinbarung.

 

- Kostenmäßige Auswirkungen – Laufende Auswirkungen

 

in Tsd. €

2013

2014

2015

2016

2017

Transferkosten

0

557

1.451

3.006

4.770

Kosten gesamt

0

557

1.451

3.006

4.770

 

Erläuterung

 

Von den Transferkosten sind umfasst: die Reinvestitionskosten für Gebäude (darin enthalten ist die Erhaltungs- und Reinvestitionspauschale) und die laufenden Kosten (Erhaltung der Infrastruktur inklusive Erhaltungsaufwendungen für Mietobjekte und die Steuern für die Erhaltung).

 

Aus dem Vorhaben ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen für Gemeinden und Sozialversicherungsträger.

Auswirkungen auf die Gleichstellung von Frauen und Männern

 

Auswirkungen auf die Bildungsbeteiligung von Frauen und Männern

Einrichtung des Studiums der Humanmedizin in Form eines Bachelor-/Master-Studiums und eines PhD-Studiums an der Universität Linz. Die Zahl der Studierenden soll im Studienjahr 2014/15 60 betragen und mit jedem zweiten der darauf folgenden Studienjahre um weitere 60 ansteigen. Der Endausbau wird mit dem Studienjahr 2022/23 erreicht und wird 300 Studienplätze für Studienanfängerinnen und Studienanfänger betragen.

Bei der Zulassung zum Studium der Humanmedizin an der Medizinischen Fakultät der Universität Linz sind die ergänzenden Bestimmungen für die Zulassung zu den vom deutschen Numerus Clausus betroffenen Studien des § 124b UG zu beachten. Gemäß § 124b Abs. 1 kann daher das Rektorat, den Zugang entweder durch ein Aufnahmeverfahren vor der Zulassung oder durch die Auswahl der Studierenden bis längstens zwei Semester nach der Zulassung beschränken. Des weiteren stehen zum Schutz der Homogenität des Bildungssystems 75 vH der jeweiligen Gesamtstudienplätze für Studienanfängerinnen und Studienanfänger den Inhaberinnen und Inhabern von in Österreich ausgestellten Reifezeugnissen zur Verfügung (§ 124b Abs. 5).

Das Aufnahmeverfahren für die Zulassung zu einem Studium der Humanmedizin soll in Zukunft im Gleichklang aller Standorte auf einem gemeinsamen und gendergerechten Verfahren basieren.

Durch die Erhöhung der Studienplätze wird damit einer größeren Anzahl von Frauen und Männern der Zugang zu einer Universitären Ausbildung ermöglicht.

 

Maßnahmen zur Förderung der tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern im betroffenen Schultyp/der Bildungseinrichtung/dem Bildungsbereich

Gemäß § 44 UG ist auf alle Angehörigen der Universität sowie auf die Bewerberinnen und Bewerber um Aufnahme in ein Arbeitsverhältnis zur Universität oder um Aufnahme als Studierende das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz, BGBl. Nr. 100/1993 anzuwenden.

Durch die Errichtung von organisatorischen Einrichtungen, insbesondere einer Medizinischen Fakultät mit einem Klinischen Bereich an der Universität Linz ergibt sich eine Ausweitung des Anwendungsbereiches des B-GlBG und somit eine Ausweitung des durch dieses Bundesgesetz vorgesehenen hohen Standards an Maßnahmen zur Gleichstellung von Frauen und Männern und der Antidiskriminierung.

 

Auswirkungen auf die Teilhabe an Entscheidungsprozessen oder die Zusammensetzung von Entscheidungsgremien

 

Das Vorhaben hat keine wesentlichen Auswirkungen auf die Teilhabe an Entscheidungsprozessen oder die Zusammensetzung von Entscheidungsgremien.

 

Erläuterung

Die §§ 41 bis 44 UG behandeln die Gleichstellung von Frauen und Männern und schreiben an jeder Universität die Einrichtung eines Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen vor, dessen Aufgabe es ist Diskrimierungen durch Universitätsorgane auf Grund des Geschlechts sowie auf Grund der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion oder Weltanschauung, des Alters oder der sexuellen Orientierung entgegenzuwirken. Gemäß § 41 UG haben außerdem alle Organe der Universität darauf hinzuwirken, dass in allen universitären Arbeitsbereichen ein ausgewogenes Zahlenverhältnis zwischen den an der Universität tätigen Frauen und Männern erreicht wird. Die Erreichung dieses Ziels ist durch geeignete Maßnahmen, insbesondere durch die Erlassung und Umsetzung eines Frauenförderungsplans, anzustreben.

 

Gesamtwirtschaftliche Auswirkungen

 

Nachfrageseitige Auswirkungen auf die öffentlichen Investitionen

Die öffentlichen Investitionen erfolgen durch Mittel des Landes Oberösterreich im Infrastrukturbereich.

 

Nachfrageseitige Auswirkungen auf den öffentlichen Konsum

Es wird die Aufnahme von zusätzlichem Personal an der Medizinischen Fakultät Linz erwartet. Teilweise erfolgt dies durch die Verwendung von bestehendem Personal des Krankenanstaltenträgers oder Neuberufungen durch die Universität Linz. Inwieweit bei Inanspruchnahme für universitäre Zwecke zusätzliches Personal für die Routineversorgung vom Krankenanstaltenträger aufgenommen wird, kann derzeit nicht exakt ermittelt werden. Für diese Zwecke wird von einer gleichmäßigen Nachbesetzung ausgegangen.

 

Veränderung der Nachfrage

 

in Mio. Euro

2013

2014

2015

2016

2017

Investitionen öffentlich

Sonstiger Bau

0,0

10,5

15,8

26,3

26,3

Konsum

Öffentlich

0,0

0,6

0,8

2,4

4,0

Gesamtinduzierte Nachfrage

0,0

11,1

16,6

28,7

30,3

 

Unter Verwendung der „Joanneum Multiplikatoren 2013 bis 2017“ ergeben sich aufgrund der voraussichtlichen Nachfrageänderung folgende gesamtwirtschaftlichen Effekte:

 

Gesamtwirtschaftliche Effekte

2013

2014

2015

2016

2017

Wertschöpfung in Mio. €

0

19

32

57

67

Wertschöpfung in % des BIP

0,00

0,01

0,01

0,02

0,02

Importe *)

0

4

8

14

16

Beschäftigung (in JBV)

0

293

481

862

1.004

 

*) Ein Teil der Nachfrage fließt über Importe an das Ausland ab.

 

Durch die Erstinvestitionen im Baubereich sind positive Auswirkungen durchgesteigerte Nachfrage in der Baubranche zu erwarten.

 

Angebotsseitige Auswirkungen auf das gesamtwirtschaftliche Arbeitsangebot bzw. die Arbeitsnachfrage

Durch die Erstinvestitionen in die Gebäudeinfrastrukrtur sind Auswirkungen auf die Baubranche zu erwarten. Ebenfalls sind durch die nötige technische und sonstige Ausstattung Nachfrageseitige Effekte zu erwarten.

 

Angebotsseitige Auswirkungen auf die Produktivität der Produktionsfaktoren

Durch die Gründung einer Medizinischen Fakultät und die damit verbundene medizinische Forschung und Entwicklung, wird der medizinische bzw. medizinisch-technische Fortschritt gefördert.

 

Auswirkungen auf den Wirtschaftsstandort

Laut Angaben des Landes Oberösterreich wird die Attraktivität des Wirtschaftsstandortes Linz gefördert. Insbesondere sind davon betroffen: Kooperationsmöglichkeiten, Lebensqualität, Wachstumsaussichten.

Soziale Auswirkungen

 

Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt

 

Unter Verwendung der „Joanneum Multiplikatoren 2013 bis 2017“ ergeben sich aufgrund der voraussichtlichen Nachfrageänderung folgende Beschäftigungseffekte:

 

Quantitative Auswirkung auf die Beschäftigung (in Jahresbeschäftigungsverhältnissen), gerundet

 

Betroffene Personengruppe

2013

2014

2015

2016

2017

unselbständig Beschäftigte

0

270

443

793

925

                davon 15 bis unter 25 Jahre

0

44

71

126

144

                davon 25 bis unter 50 Jahre

0

166

272

486

563

                davon 50 und mehr Jahre

0

60

100

182

218

selbständig Beschäftigte

0

23

38

69

79

Gesamt

0

293

481

862

1.004

 

Auswirkungen auf die Anzahl der unselbständig erwerbstätigen Ausländerinnen/Ausländer

Sofern der im allgemeinen eher hohe Anteil an unselbständig erwebstätigen Ausländerinnen/Ausländer in der Baubranch bestehen bleibt, ist durch die erwarteten positiven Effekte auf die Baubranche, mit einer Tendenz zu rechnen.

 

 

Anhang mit detaillierten Darstellungen

 

 

Detaillierte Darstellung der finanziellen Auswirkungen*)

 

*) Jahre, die ident mit den Folgejahren sind, werden nicht explizit ausgewiesen. Es wird darauf hingewiesen, dass der Personalaufwand gem. der WFA-Finanziellen Auswirkungen-VO valorisiert wird.

 

Werkleistungen – Projekt

 

Jahr

Bezeichnung

Körperschaft

Menge

Preis je Einheit (€)

Gesamt (in €)

2013

Vorlaufkosten (Land OÖ)

Länder

1

240.000,00

240.000,00

2014

Vorlaufkosten (Land OÖ)

Länder

1

1.500.000,00

1.500.000,00

 

Transferaufwand – Projekt

 

Jahr

Bezeichnung

Körperschaft

Anzahl

Aufwand

Ges. (in €)

2014

Erstinvestition Gebäude (Annuität 25 Jahre)

Länder

1

724.874,00

724.874,00

2015

Erstinvestition Gebäude (Annuität 25 Jahre)

Länder

1

1.799.542,00

1.799.542,00

2016

Forschungsgroßgeräte

Bund

1

2.300.000,00

2.300.000,00

2016

Erstinvestition Gebäude (Annuität 25 Jahre)

Länder

1

3.580.119,00

3.580.119,00

2017

Forschungsgroßgeräte

Bund

1

2.300.000,00

2.300.000,00

2017

Erstinvestition Gebäude (Annuität 25 Jahre)

Länder

1

5.329.088,00

5.329.088,00

2018

Forschungsgroßgeräte

Bund

1

3.450.000,00

3.450.000,00

2018

Erstinvestition Gebäude (Annuität 25 Jahre)

Länder

1

7.046.450,00

7.046.450,00

2019

Forschungsgroßgeräte

Bund

1

3.450.000,00

3.450.000,00

2019

Erstinvestition Gebäude (Annuität 25 Jahre)

Länder

1

6.920.018,00

6.920.018,00

2020

Forschungsgroßgeräte

Bund

1

3.450.000,00

3.450.000,00

2020

Erstinvestition Gebäude (Annuität 25 Jahre)

Länder

1

6.793.587,00

6.793.587,00

2021

Forschungsgroßgeräte

Bund

1

3.450.000,00

3.450.000,00

2021

Erstinvestition Gebäude (Annuität 25 Jahre)

Länder

1

6.667.155,00

6.667.155,00

2022

Erstinvestition Gebäude (Annuität 25 Jahre)

Länder

1

6.540.724,00

6.540.724,00

2023

Erstinvestition Gebäude (Annuität 25 Jahre)

Länder

1

6.414.292,00

6.414.292,00

2024

Erstinvestition Gebäude (Annuität 25 Jahre)

Länder

1

6.287.861,00

6.287.861,00

2025

Erstinvestition Gebäude (Annuität 25 Jahre)

Länder

1

6.161.429,00

6.161.429,00

2026

Erstinvestition Gebäude (Annuität 25 Jahre)

Länder

1

6.034.998,00

6.034.998,00

2027

Erstinvestition Gebäude (Annuität 25 Jahre)

Länder

1

5.908.566,00

5.908.566,00

2028

Erstinvestition Gebäude (Annuität 25 Jahre)

Länder

1

5.782.135,00

5.782.135,00

2029

Erstinvestition Gebäude (Annuität 25 Jahre)

Länder

1

5.655.703,00

5.655.703,00

2030

Erstinvestition Gebäude (Annuität 25 Jahre)

Länder

1

5.529.272,00

5.529.272,00

2031

Erstinvestition Gebäude (Annuität 25 Jahre)

Länder

1

5.402.840,00

5.402.840,00

2032

Erstinvestition Gebäude (Annuität 25 Jahre)

Länder

1

5.276.409,00

5.276.409,00

2033

Erstinvestition Gebäude (Annuität 25 Jahre)

Länder

1

5.149.977,00

5.149.977,00

2034

Erstinvestition Gebäude (Annuität 25 Jahre)

Länder

1

5.023.546,00

5.023.546,00

2035

Erstinvestition Gebäude (Annuität 25 Jahre)

Länder

1

4.897.114,00

4.897.114,00

2036

Erstinvestition Gebäude (Annuität 25 Jahre)

Länder

1

4.770.683,00

4.770.683,00

2037

Erstinvestition Gebäude (Annuität 25 Jahre)

Länder

1

4.644.251,00

4.644.251,00

2038

Erstinvestition Gebäude (Annuität 25 Jahre)

Länder

1

4.517.820,00

4.517.820,00

2039

Erstinvestition Gebäude (Annuität 25 Jahre)

Länder

1

3.982.593,00

3.982.593,00

2040

Erstinvestition Gebäude (Annuität 25 Jahre)

Länder

1

3.255.612,00

3.255.612,00

2041

Erstinvestition Gebäude (Annuität 25 Jahre)

Länder

1

2.138.800,00

2.138.800,00

2042

Erstinvestition Gebäude (Annuität 25 Jahre)

Länder

1

1.053.596,00

1.053.596,00

 

Transferaufwand – Laufende Auswirkungen

 

Jahr

Bezeichnung

Körperschaft

Anzahl

Aufwand

Ges. (in €)

2014

laufende Kosten Infrastruktur

Bund

1

191.035,00

191.035,00

2014

laufende Sachkosten

Bund

1

618.000,00

618.000,00

2014

Summe VST, UST und KMA

Bund

1

153.617,00

153.617,00

2014

Kooperation Graz

Bund

1

1.104.617,00

1.104.617,00

2014

Personalkosten

Bund

1

677.434,00

677.434,00

2014

laufende Kosten (Infrastruktur und Steuer)

Länder

1

60.084,00

60.084,00

2014

Reinvestition Gebäude

Länder

1

496.559,00

496.559,00

2015

laufende Kosten Infrastruktur

Bund

1

665.004,00

665.004,00

2015

laufende Sachkosten

Bund

1

669.500,00

669.500,00

2015

Summe VST, UST und KMA

Bund

1

238.390,00

238.390,00

2015

Kooperation Graz

Bund

1

2.361.044,00

2.361.044,00

2015

Personalkosten

Bund

1

812.920,00

812.920,00

2015

laufende Kosten (Infrastruktur und Steuer)

Länder

1

209.156,00

209.156,00

2015

Reinvestition Gebäude

Länder

1

1.241.397,00

1.241.397,00

2016

laufende Kosten Infrastruktur

Bund

1

1.662.509,00

1.662.509,00

2016

laufende Sachkosten

Bund

1

1.014.550,00

1.014.550,00

2016

Summe VST, UST und KMA

Bund

1

580.096,00

580.096,00

2016

Kooperation Graz

Bund

1

3.192.084,00

3.192.084,00

2016

Personalkosten

Bund

1

2.485.542,00

2.485.542,00

2016

laufende Kosten (Infrastruktur und Steuer)

Länder

1

522.891,00

522.891,00

2016

Reinvestition Gebäude

Länder

1

2.482.794,00

2.482.794,00

2017

laufende Kosten Infrastruktur

Bund

1

3.325.018,00

3.325.018,00

2017

laufende Sachkosten

Bund

1

1.308.100,00

1.308.100,00

2017

Summe VST, UST und KMA

Bund

1

1.015.991,00

1.015.991,00

2017

Kooperation Graz

Bund

1

3.919.417,00

3.919.417,00

2017

Personalkosten

Bund

1

4.022.677,00

4.022.677,00

2017

laufende Kosten (Infrastruktur und Steuer)

Länder

1

1.045.781,00

1.045.781,00

2017

Reinvestition Gebäude

Länder

1

3.724.191,00

3.724.191,00

 

Investitionen – Projekt

 

 

Langfristige finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt, die Haushalte der Länder (in Mio. €)

 

 

Bund

Länder

Jahr

Einz.

Ausz.

Einz.

Ausz.

2013

0,00

0,00

0,00

0,24

2014

0,00

2,75

0,00

2,78

2015

0,00

4,75

0,00

3,25

2016

0,00

11,24

0,00

6,59

2017

0,00

15,89

0,00

10,10

2018

0,00

23,73

0,00

13,58

2019

0,00

29,83

0,00

13,98

2020

0,00

34,40

0,00

13,85

2021

0,00

38,10

0,00

13,72

2022

0,00

41,09

0,00

13,60

2023

0,00

44,40

0,00

13,47

2024

0,00

46,69

0,00

13,34

2025

0,00

48,98

0,00

13,22

2026

0,00

50,12

0,00

13,09

2027

0,00

51,27

0,00

12,97

2028

0,00

58,33

0,00

5,78

2029

0,00

58,33

0,00

5,66

2030

0,00

58,33

0,00

5,53

2031

0,00

58,33

0,00

5,40

2032

0,00

58,33

0,00

5,23

2033

0,00

58,33

0,00

5,15

2034

0,00

58,33

0,00

5,02

2035

0,00

58,33

0,00

4,90

2036

0,00

58,33

0,00

4,77

2037

0,00

58,33

0,00

4,64

2038

0,00

58,33

0,00

4,52

2039

0,00

58,33

0,00

3,98

2040

0,00

58,33

0,00

3,26

2041

0,00

58,33

0,00

2,14

2042

0,00

58,33

0,00

1,05

 

Auswirkungen auf die öffentliche Verschuldung – Berechnungsmethode

 

Die Annahmen zu BIP-Entwicklung, öffentlicher Verschuldung, sowie Zinssätzen und Inflation zur Berechnung der Auswirkungen auf die öffentliche Verschuldung folgen der 30-jährigen Budgetprognose gem. §15 (2) BHG 2013.

Zur Berechnung der Auswirkungen auf die öffentliche Verschuldung werden, zur Ermittlung der Änderung des Schuldenstandes, die Ein- bzw. Auszahlungen jeden Jahres aufgezinst und aufsummiert bis zum Jahr 2042 und über die erwartete Inflationsrate in den nächsten dreißig Jahren diskontiert. Vereinfachend wird angenommen, dass die Zahlungen jeweils am Ende jeden Jahres getätigt werden.

Um Rückwirkungen auf das BIP und die daraus resultierenden Rückwirkungen auf den öffentlichen Finanzierungssaldo zu berücksichtigen, wird ein allgemeiner Fiskalmultiplikator von ca. 0,5 (kumuliert über 2 Jahre) entsprechend den Ergebnissen des IMF-WEO 10/10 verwendet. Die Rückwirkungen auf den öffentlichen Finanzierungssaldo werden mit der letzten von der Statistik Austria veröffentlichten Steuer- und Abgabenquote ermittelt.