BMWFJ-20.150/0018-C2/4/2011

 

 

 

 

Bericht des Bundesministers

für Wirtschaft, Familie und Jugend zu den Vorhaben der Europäischen Union 2011

 

 

 

 

 

1. Grundlagen des Berichtes zu den EU-Vorhaben 2011. 2

2. Schwerpunkt Wachstum... 5

3. Schwerpunkt Binnenmarkt 19

4. Schwerpunkt Außenwirtschaft 23

 

 

 

 

 

 

 

 

Wien, am 3. Februar 2011

 

 


Einleitung

Gemäß Artikel 23 f Abs. 2 B-VG sowie gemäß Beschluss des Ministerrates vom 17. November 2004 betreffend das Zusammenwirken von Bundesregierung und Parlament in EU-Angelegenheiten hat jeder Bundesminister jährlich einen Bericht zum Legislativ- und Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission sowie zum Programm des Rates aus Sicht des eigenen Wir­kungsbereichs dem Parlament vorzulegen.

1. Grundlagen des Berichtes zu den EU-Vorhaben 2011

Grundlage für den Bericht des BMWFJ zu den Vorhaben der Europäischen Union 2011 sind das Achtzehnmonatsprogramm der drei EU-Ratspräsidentschaften (Spanien, Belgien und Ungarn) für 2010 bis zum 1. Halbjahr 2011, das Arbeitsprogramm der ungarischen Präsidentschaft für das 1. Halbjahr 2011 und das Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission für 2011.

1.1. Achtzehnmonatsprogramm der drei EU-Ratspräsidentschaften

Das Achtzehnmonatsprogramm der drei EU-Präsidentschaften Spanien, Belgien und Ungarn erstreckt sich auf den Zeitraum Jänner 2010 bis Juni 2011 und beinhaltet nachstehende vier Schwerpunkte:

Ø  EU 2020 Strategie;

Ø  Energiepolitik;

Ø  Wettbewerbspolitik;

Ø  Handelspolitik.

 

Primäres Ziel der drei EU-Präsidentschaften ist die Schaffung der Grundlage für ein umfassend nachhaltiges Wachstumsmodell zur Bewältigung der künftigen Herausforderungen der Union.

 

Die Überarbeitung der Lissabon Strategie war eine der wichtigsten Prioritäten der drei Ratspräsident­schaften. Eines der wichtigsten Ziele der neuen Strategie muss daher darin bestehen, die negativen wirtschaftlichen und sozialen Folgen der Weltwirt­schaftskrise zu bewältigen, wobei Forschung, Entwicklung und Innovation nach Ansicht der Präsidentschaften weiterhin eine Schlüsselrolle einnehmen sollen.

 

Auch die Durchführung und Überarbeitung des Klima- und Energiepakets ist von höchster Priorität für die drei Vorsitze. Sie legten daher in ihrem Programm fest, dass insbesondere Maßnahmen zur Verbesserung und Förderung erneuerbarer Energiequellen, der Energieeffizienz von Gebäuden, der Energieinfra­strukturen und umweltfreundlicher Verkehrsmittel vorangetrieben werden sollen. Die Sicherheit der Energieversorgung ist nach Ansicht der Präsidentschaften auch weiterhin eine Kernfrage für Europa.

 

Während der 18-monatigen Trio-Präsidentschaft Spaniens, Belgiens und Ungarns wird auch der Er­weiterungsprozess weiter vorangetrieben. Die Beitrittsanträge der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien, Albaniens, Islands und Montenegros werden behandelt. Der Abschluss der Beitrittsverhandlungen mit Kroatien ist ein erklärtes Ziel der Ratspräsidentschaften. Die Europäische Nachbarschaftspolitik hat das Ziel, die nachhaltige Entwicklung der Wirtschaft und Stabilität in der Region zu unterstützen. Sowohl die Östliche Partnerschaft als auch die Union für den Mittelmeerraum werden in koordinierter und aus­gewogener Weise verstärkt werden. Darüber hinaus bemühen sich die drei Ratspräsidentschaften die Wirksamkeit des außenpolitischen Handelns der EU zu verbessern. In diesem Zusammenhang sollen auch die Beziehungen der EU zu ihren wichtigsten bilateralen und regionalen Partnern weiter ausgebaut werden. Auch der Abschluss der WTO-Verhandlungen ist ein vorrangiges Ziel im Arbeitsprogramm der drei Ratspräsidentschaften.

1.2. Arbeitsprogramm der ungarischen Präsidentschaft

Das Programm der ungarischen Präsidentschaft für das erste Halbjahr 2011 widmet sich besonders  den Herausforderungen der Weltwirtschaftskrise. Es baut auf den Arbeiten und Ergebnissen der spanischen und belgischen Präsidentschaften auf. Hauptaufgaben werden insbesondere sein:

Ø  Verbesserung der Wirtschaftsleistung;

Ø  Schaffung von Arbeitsplätzen;

Ø  nachhaltiges Wirtschaftswachstum;

Ø  Erholung von der Weltwirtschaftskrise.

 

Das Programm der ungarischen Präsidentschaft beinhaltet vier Prioritäten, mit welchen die anstehen­den Herausforderungen gemeistert werden sollen:

Ø  Wachstum, Jobs und soziale Einbeziehung zur Unterstützung des europäischen Sozialsystems;

Ø  Ein stärkeres Europa;

Ø  Eine bürgernahe Union;

Ø  Erweiterung und globales Engagement.

1.3. Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission für 2011

Die Europäische Kommission hat ihr Arbeitsprogramm für das Jahr 2011 am 27. Oktober 2010 verab­schiedet. Dieses Arbeitsprogramm ist das erste nach dem neuen Planungszyklus. Mit Jänner 2011 beginnt das sogenannte Europäische Semester als zentraler Rahmen für die wirtschaftspolitische Koordinierung auf europäischer Ebene.

Die Europäische Kommission setzt in ihrem Arbeitsprogramm für 2011 nachstehende Prioritäten:

Ø  Bewältigung der Wirtschaftskrise und Schaffung der Grundlage für den Aufschwung.

Ø  Wachstumsbelebung zur Schaffung von Arbeitsplätzen durch beschleunigte Umsetzung der Reformagenda der EU 2020 Strategie (Europäische Strategie für Wachstum und Beschäfti­gung).

Ø  Schaffung eines Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts.

Ø  Aufnahme der Verhandlungen über einen modernen EU-Haushalt.

Ø  Europa in der Welt: Verstärkung der Präsenz auf der internationalen Bühne.

 

Schwerpunkte des Arbeitsprogrammes der Europäischen Kommission im Wirkungsbereich des BMWFJ sind:

 

1.     Wachstumsbelebung zur Schaffung von Arbeitsplätzen durch beschleunigte Umsetzung der Reformagenda der EU 2020 Strategie.

 

Intelligentes Wachstum: Bisher hat die Europäische Kommission im Zuge der Umsetzung der EU 2020 Strategie unter diesem Schlagwort folgende Leitinitiativen vorgelegt: „Innovationsunion“, „Jugend in Bewegung“ und „Eine digitale Agenda für Europa“.

 

Nachhaltiges Wachstum: 2011 formuliert die Europäische Kommission ihre Vorstellungen zum Thema "Ressourceneffizienz". Ziel ist gemäß der Formulierung im Arbeitsprogramm, die schrittweise Schaf­fung eines auf dem Konzept der Ressourceneffizienz ba­sierenden Rahmens, der den Übergang zu einer emissionsarmen Gesellschaft unterstützt und sek­torspezifische Politikbereiche wie Energie, Verkehr und Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen in ei­nem langfristigen und nach­haltigen Rahmen integrieren soll. Ein besonderer Schwerpunkt in diesem Zusammenhang wird auf der Energieversorgungsinfrastruktur und der Energieeffizienz liegen. Beide Bereiche sind mit unmit­telbaren ökologischen und ökonomischen Vorteilen verbunden, stärken die Energie­versor­gungs­sicher­heit und bieten enormes Potential zur Schaffung von Arbeitsplätzen. Auch die Fortsetzung der Bekämpfung des Klimawandels ist eines der wichtigsten Vorhaben der Europäischen Kommission im gegenständlichen Arbeitsprogramm. Die internationalen Bemühungen um ein ehrgeiziges globales Klimaabkommen sollen nach Ansicht der Europäischen Kommission weiter vorange­trieben werden, wobei eng mit bilateralen Partnern zusam­mengearbeitet werden soll (etwa durch gemein­same Pro­jekte in den Bereichen saubere Technologien, Emissionshandel und erneuerbare Energien).

 

Binnenmarkt: Basierend auf dem Bericht von Prof. Mario Monti zur Analysierung der Schwächen des Binnenmarktes, der 2010 präsentiert wurde, hat die Europäische Kommission am 27. Oktober 2010 konkrete Vorschläge zur Neubelebung des Binnenmarktes in einer Binnenmarktinitiative, der Binnenmarktakte, vorgelegt, ebenso wie auch gemäß der EU 2020 Strategie die Leitinitiative zur Industriepolitik. Die Europäische Kommission wird ihr Bestreben fortsetzen, den Marktzugang für europäische Unternehmen - insbe­sondere für KMU - zu verbessern.

 


2.     Europa in der Welt: Verstärkung der Präsenz auf der internationalen Bühne.

 

Handelspolitik: Die Europäische Kommission hat im November 2010 ihre neue Handelsstrategie vor­ge­stellt. Einem erfolgreichen Abschluss der WTO-Doha-Verhandlungen sowie der Verhandlungen mit wichtigen Handelspartnern wird größte Priorität eingeräumt. Parallel dazu wird die EU weitere Maß­nahmen ergreifen um europäische Unternehmen auf dem Weltmarkt besser zu positionieren. Die Europäische Kom­mis­sion wird 2011 dazu insbesondere Vorschläge für Verhandlungen über Investitionen zur Unterstützung von KMU bei der Erschließung neuer Märkte und zur Verbesserung des Zu­gangs zu den öffentlichen Beschaffungsmärkten in Industrie- und wichtigen Schwellenländern vorle­gen. Besonderes Augenmerk wird auf die Sicherung fairer Handelsbedingungen und den Abbau von Handelshemmnissen gelegt.

 

EU-Erweiterung: Der Erweiterungsprozess wird auch 2011 fortgesetzt und die Nachbarschaftspolitik intensiviert. Die Fortschritte bei den Verhandlungen über einen EU-Beitritt und eventuelle Neu­auf­nahmen von Verhandlungen hängen von den Fortschritten der Kandidatenländer ab. Beson­dere Aufmerksamkeit gilt dabei der Einhaltung des Rechtsstaatsprinzips.

EU-Vorhaben im Wirkungsbereich des BMWFJ

2. Schwerpunkt Wachstum

Die Europäische Kommission legt ihr Arbeitsprogramm für 2011 zu einem Zeitpunkt vor, der trotz bestehender Risiken einen Aufwärtstrend in der wirtschaftlichen Lage erkennen lässt. Nach der schweren Wirt­schafts- und Finanzkrise in den letzten Jahren gibt es deutliche Anzeichen für einen Aufschwung. Nunmehr gilt es aber diesen Aufschwung zu festigen und das Wirtschafts­wachstum in Europa voranzutreiben. Aus diesem Grund soll 2011 insbesondere die EU 2020 Strate­gie als Gerüst der EU und deren Mitgliedsstaaten bei deren Bemühungen um Herbeiführung eines intelli­genten, nach­haltigen und integrativen Wachstums fest verankert werden.

 

Der internationale Handel und Investitionen sind wichtig für Europa und seine Bürger, weil sie ein Motor für globales Wachstum sind und zur langfristigen Schaffung von Arbeitsplätzen in der EU beitra­gen. Der Handel hat einen reellen Einfluss auf das tägliche Leben der Menschen und auf europäische Unternehmen. Darüber hinaus öffnet er auch jenen Entwicklungschancen, die dies am meisten benö­tigen. Die Europäische Union ist weltweit führend im Bereich des internationalen Handels und der Investitionen. Aus diesem Grund gilt es Europas Weltmarktstellung zu erhalten, weiter zu verbessern sowie durch Handel einen Weg aus der derzeitigen Wirtschafts- und Finanzkrise zu finden.


2.1. EU 2020 Strategie

Die EU 2020 Strategie - als Nachfolgestrategie der Lissabon Strategie - ist das neue, auf zehn Jahre angelegte Wirtschaftsprogramm der EU. Ziel ist „intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachs­tum“. Diese Strategie, die von der Europäischen Kommission am 3. März 2010 initiiert und am 17. Juni 2010 am Europäischen Rat angenommen wurde, setzt zu­künft­ige Prioritäten fest, um das Wirtschaftswachstum der Europäischen Union langfristig anzutreiben und zu sichern. Sie wird Europa helfen, die Krise zu bewältigen um gestärkt aus ihr hervorzugehen. Die zentralen Elemente der EU 2020 Strategie sind:

Ø  die Integrierten Leitlinien,

Ø  die gesetzten quantifizierten europaweiten Ziele in 5 Bereichen:

1.     Erhöhung der Beschäftigungsquote auf mindestens 75%,

2.     Erhöhung der Investitionen in Forschung & Entwicklung auf mindestens 3% des BIP,

3.     Reduzierung der Treibhausgasemissionen um 20% im Vergleich zu 1990, Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien auf 20% und Steigerung der Energieeffizienz um 20%,

4.     Reduzierung des Anteils von Schulabbrechern auf 10% und Steigerung von Hochschulabsolventen im Alter von 30 bis 34 Jahren auf mindestens 40%,

5.     Förderung der sozialen Inklusion, insbesondere durch Reduzierung der Armut (20 Millionen Bürger sollen aus der Armut entkommen).

Ø  sieben Leitinitiativen zur Unterstützung bei der Erreichung der fünf oben gesetzten Ziele:

1.     Innovationsunion,

2.     Jugend in Bewegung,

3.     Digitale Agenda,

4.     Ressourceneffizientes Europa,

5.     Industriepolitik für das Zeitalter der Globalisierung,

6.     Agenda für neue Fähigkeiten und Jobs,

7.     Europäische Plattform gegen Armut.

Ø  Länderspezifische Empfehlungen und

Ø  Makroökonomische Bottlenecks, also Hemmnisse für Wachstum und Beschäftigung, die von den Mitgliedsstaaten und auf EU-Ebene zu adressieren sind.

 

Die Europäische Kommission hat am 12. Jänner 2011 den ersten jährlichen Wachstumsbericht, der den Startschuss für das Europäische Semester gibt, vorge­legt. Darin fordert die Europäische Kommission Maßnahmen in den nachstehenden Bereichen:

Ø  Makroökonomische Bedingungen für Wachstum: Fiskalische Konsolidierung, Korrektur von makro­ökonomischen Ungleichgewichten und das Sicherstellen der Stabilität des Finanzsektors.

Ø  Arbeitsmarktreformen: Arbeit attraktiver machen, die Reform der Pensionssysteme voran­trei­ben und Arbeitslose wieder in Arbeit bringen.

Ø  Wachstumsstärkende Maßnahmen: Diese betreffen in besonderem Maße die Agenden des BMWFJ. Es gilt das Vorziehen von Reformen voranzutreiben um rasch Wachstum zu generieren und um Schulden und Arbeitslosigkeit abbauen zu können. Erreicht werden kann dies unter anderem durch:

Ø  Ausschöpfung des Potentials des Binnenmarktes: Umsetzung der Dienstleistungs-RL, Abbau von Restriktionen im Dienstleistungsbereich, Abschluss der Doha-Runde und Vorantreiben von Freihandelsabkommen zum Beispiel mit Indien, Kanada und Mercosur. Vorschläge der Europäischen Kommission zur Modernisierung der MwSt-Systeme der Mitgliedsstaaten, koordinierter europäischen Ansatz für eine Finanz­markt­steuer. Verminderung der Steuern auf Arbeit und Anpassung des europäischen Rahmens für Ener­gie­steuern im Hinblick auf Klima- und Energieziele.

Ø  Kapitalzugang für KMU und innovative Start-ups erleichtern.

Ø  Kostengünstiger Zugang zu Energie: Energiebinnenmarktpaket umsetzen, Energieffizienz erhöhen, EU-weite Standards für energieeffiziente Produkte entwickeln.

2.2. Österreichisches Nationales Reformprogramm

Im Rahmen der EU 2020 Strategie wurde Mitte November 2010 der Ent­wurf des Nationalen Reform­programms (NRP) für Österreich an die Europäische Kommission über­mittelt, nachdem dieser am 16. November 2010 vom Ministerrat verabschiedet wurde. Dargestellt werden das makroökonomische Szenario sowie makrostrukturelle Wachstumshemmnisse (Bottlenecks). Diese sind für Österreich:

Ø  Umsetzung einer raschen, wachstumsschonenden Budgetkonsolidierung.

Ø  Stärkung des Finanzsektors mit überregionaler Bedeutung.

Ø  Mehr Wissensbasierung und Innovation der Wirtschaft im globalen Wettbewerb.

Ø  Weitere Erhöhung der Erwerbsbeteiligung im Lichte einer alternden Bevölkerung.

Ø  Stärkung der Binnennachfrage bei Sicherstellung der Wettbewerbsfähigkeit.

 

In Entsprechung der fünf EU 2020 Kernziele definiert das Nationale Reformprogramm die fünf nationa­len Ziele und behandelt als weiteren Bereich das Themenfeld Unter­neh­mertum und Wett­bewerb. Wettbewerb und unternehmerisches Umfeld sind ein Thema, das außerhalb der normalen NRP-Struktur, speziell im österreichischen NRP Beachtung findet. Die fünf österreichischen nationa­len Ziele sind:

Ø  Beschäftigung: Unter den 20- bis 64- jährigen Frauen und Männern wird eine Beschäfti­gungsquote von 77 bis 78 % angestrebt, der Fokus soll dabei vor allem auf einer deutlich stärkeren Erwerbsbeteiligung älterer ArbeitnehmerInnen, insbesondere durch die Anhebung des effektiven Pensionsantrittsalters liegen.

Ø  Forschung & Entwicklung: Bis 2020 soll die F&E Quote 3,76 % des BIP betragen. Die Aufwendungen sollen dabei zumindest zu 66 %, möglichst zu 70 %, von privater Seite getragen werden.

Ø  Klimaschutz und Energie: 16% Treibhausgasreduktion gegenüber dem Niveau des Jahres 2005 in den Nicht-Emissionshandelssektoren; 34 % Anteil der erneuerbaren Energien am Bruttoendenergieverbrauch; Stabilisierung des Endenergieverbrauchs auf dem Niveau des Basisjahres 2005.

Ø  Bildung: Angestrebt wird, bis 2020 die SchulabbrecherInnenquote auf 9,5 % zu senken und den Anteil der 30- bis 34-jährigen, die ein Hochschulstudium abgeschlossen haben oder über einen gleichwertigen postsekundären Abschluss verfügen, auf 38 % zu erhöhen.

Ø  Verminderung der Armut und sozialen Ausgrenzung: In der nationalen Umsetzung bis 2020 wird ein Beitrag zum EU-Ziel erfasst durch die drei Indikatoren Armutsgefährdung, materielle Deprivation und Erwerbslosenhaushalt, in der Höhe von 235.000 Personen angestrebt.

 

Die EU-Mitgliedsstaaten sollen bis April 2011 ihr Stabilitäts- und Wachstumsprogramm sowie die end­gültigen Nationalen Reformprogramme der Europäischen Kommission vorlegen. Die Inhalte des öster­reichischen Nationalen Reformprogrammes werden sich mit denjenigen im Entwurf decken, aber kon­kretere Maßnahmen enthalten.

 

2.3. Beitrag des BMWFJ zur EU 2020 Strategie

 

Für die Koordinierung der EU 2020 Strategie in Österreich ist das Bundeskanzleramt federführend zu­stän­dig. Das BMWFJ leistet aber insbesondere in nachstehenden Bereichen wesentliche Beiträge:

 

Ø  Was die Kernziele betrifft ist das BMWFJ insbesondere im Bereich Forschung und Entwicklung (F&E) sowie Energie zuständig. Wichtige Basis dafür leisten einerseits die in Ausarbeitung befindliche Strategie der Bundesregierung für Forschung, Technologie und Innovation und andererseits die Maßnahmenvorschläge in der Energiestrategie. Aber auch zum Beschäftigungsziel leistet das BMWFJ einen wichtigen Beitrag einerseits durch Maßnahmen für KMU oder Innovationsförderung als Grundstein für mehr Wachstum und damit auch mehr Beschäftigung, andererseits auch sehr konkret über die Zuständigkeit für die Lehrlingsausbildung. Jede politische Maßnahme, die dazu beiträgt Beschäftigung zu erhöhen, hilft auch der Bekämpfung der Armut.

Ø  Was die Leitinitiativen betrifft, ist das BMWFJ für die Leitinitiative Industrie federführend zuständig. Gemeinsam mit anderen Ressorts ist das BMWFJ darüber hinaus auch - wenngleich nicht federführend - für die Leitinitiativen Innovation und Ressourcen­schonendes Europa zuständig.

 

Die Grundlagen sowie die damit in Verbindung stehenden operativen Maßnahmen hinsichtlich der Kernziele der EU 2020 Strategie und die für das BMWFJ maßgeblichen Leitinitiativen werden im fol­gen­den Abschnitt näher dargestellt.

 

2.4. EU 2020 Instrumente zur Umsetzung und operative Maßnahmen

2.4.1. Energie - Klima

Mit der Vorlage der Leitinitiative "Ressourcenschonendes Europa" gemäß der EU 2020 Strate­gie soll der Übergang zu einer emissionsärmeren Gesellschaft unterstützt werden. Sektorspezifische Politikbereiche wie Energie, Verkehr und Verwendung natürlicher Ressourcen sollen in einem lang­fristigen und nachhaltigen Rahmen besser integriert werden. Besondere Aufmerksamkeit wird den Vorhaben Energieversorgungsinfrastruktur, Energieeffizienz und Energiesicherheit gewidmet.

 

Auch die Fortsetzung der Bekämpfung des Klimawandels ist in den Arbeitsprogrammen der Euro­päi­schen Kommission, der ungarischen Präsi­dent­schaft und der drei Ratspräsidentschaften ein wichtiges Thema. Die internationalen Bemühungen um ein ehrgeiziges globales Klimaabkommen sollen weiter vorangetrieben werden. So insbesondere durch gemeinsame Projekte und Forschung in den Berei­chen saubere Technologien, Emissionshandel und erneuer­bare Energien.

 

Im letzten Jahr fand auf EU-Ebene ein umfassender Meinungsaustausch zur Europäischen Energie­strategie 2020 statt. Der Ansatz einer Energiepolitik in Abstimmung mit der Roadmap 2050 sowie die zukünftige Rolle erneuerbarer Energien, aber auch der Ausbau der Technologieführerschaft wurden andiskutiert.

 

Ein wichtiger klimapolitischer Arbeitsschwerpunkt mit weitreichenden wirtschaftspolitischen Auswir­kun­gen wird auch die weitere Umsetzung der Novelle der Emissionshandelsrichtlinie zur Harmoni­sierung des Emissionshandels nach 2012 sein.

2.4.1.1. Leitinitiative "Ressourcenschonendes Europa"

Ziel ist die Unterstützung des Übergangs zu einer emissionsarmen Wirtschaft, die ihre Ressourcen wirkungsvoll einsetzt. Es geht darum, das Wirtschaftswachstum vom Ressourcen- und Energie­verbrauch abzukoppeln um so CO2-Emissionen zu reduzieren. Dies soll vor allem durch den Einsatz kohlenstoffarmer Technologien, verstärkte Nutzung erneuerbarer Energien, Modernisierung des Verkehrssystems und durch die Förderung der Energieeffizienz geschafft werden. Gleichzeitig soll die Wettbe­werbsfähigkeit gefördert und eine größere Energieversorgungssicherheit gewährleistet werden.

 

Die ausreichende Verfügbarkeit von natürlichen Ressourcen ist nicht nur für die Lebensqualität in Österreich, sondern auch für die österreichischen Unternehmen von großer Bedeutung. Insbe­sondere Energierohstoffe, Erze und Industrieminerale stehen nicht unbegrenzt zur Verfügung und sind zu­sätz­lich künstlich herbeigeführten Verknappungen oder Preiskrisen ausgesetzt. Ein möglichst effizienter Umgang mit allen natürlichen Re­ssourcen zählt daher zu den Schlüsselstrategien. Um den Struktur­wandel innerhalb der Wirtschaft zu unterstützen, müssen innovative Energie- und Umwelttechnologien rascher zur Marktreife gebracht werden. Kreativ­wirtschaft, Umwelt- und Energietechnologien bieten hier insbesondere neue Potentiale für die heimi­sche Wirtschaft, die es zu nutzen und zu unterstützen gilt. So beispielsweise durch die zwei nachstehenden Förderprogramme des BMWFJ, die sich bereits gut bewährt haben:

 

Ø  Neue Förderprogramme für Öko-Innovationen: Mit Dezember 2010 hat das BMWFJ neue Förderprogramme für Öko-Innovationen gestartet. Einerseits erschließt die Austria Wirtschafts­service (aws) mit der neuen Cleantech-Initiative zusätzliches privates Risikokapital für die Gründungs- und Wachstumsphase von Unternehmen, andererseits unterstützt die Forschungs­förderungs­gesel­lschaft (FFG) mit der zweiten Ausschreibung der "Research Studios" Forschungseinheiten für Energietechnologien.

 

Ø  Thermische Sanierung: Die Förderung "Thermische Gebäudesanierung" wird 2011 bis 2014 in einer gemeinsamen Aktion von BMWFJ und BMLFUW durchgeführt. Angelehnt an die äußerst erfolgreiche Förderaktion 2009 im Rahmen des Konjunkturpakets II sollen die Mittel für thermische Gebäudesanierung von privaten Wohnbauten und von betrieblichen Gebäu­den in Form eines einmaligen nicht rückzahlbaren Zuschusses zur Verfügung gestellt werden.

2.4.1.2. Fahrplan bis 2050 für ein CO2-armes Europa (Roadmap 2050)

Im ersten Quartal 2011 wird die Europäische Kommission die Mitteilung "ROADMAP 2050" vorlegen, in der sie die Transformation zu einer CO2-armen Gesellschaft mit dem Ziel -80 bis -95 % Treibhausgase bis 2050 inklusive einem Zwischenziel für 2030 vorschlagen wird.

 

Das BMWFJ tritt dafür ein, dass langfristige EU-Ziele im Einklang mit Zielen und Maßnahmen in anderen großen Volkswirtschaften stehen müssen. Klimapolitische Ziele können nur gemeinsam auf globaler Ebene durch international koordinierte Maßnahmen erreicht werden. Gleichzeitig muss in Europa, wo bereits heute effizienter und umweltfreundlicher produziert wird als an konkurrierenden Standorten, die industrielle Basis als einer der wichtigsten Wertschöpfungs- und Innovationsmotoren erhalten bleiben. Der Fokus muss in der EU weg von immer höheren unilateralen Zielen hin zu einer Forschungs- und Innovations­führerschaft gelegt werden.

 

Aufbauend auf den Vorschlägen der Europäischen Kommission für langfristige klimapolitische und daraus abgeleitete wirtschaftspolitische Rahmenbedingungen wird auch in Österreich der Meinungsbildungsprozess fortgesetzt. Das BMWFJ wird diesbezüglich umfassende wissenschaftliche Untersuchungen durchführen und die Umsetzung langfristiger Klimaschutzmaßnahmen und –ziele, insbesondere in Industrie und Gewerbe, in Einklang mit Wachstum von Produktion und Arbeitsplätzen in Österreich bringen.

 

2.4.1.3. Energiesicherheit

Die Mitteilung der Europäischen Kommission zur Energie-Versorgungssicherheit und internationaler Zu­sam­men­arbeit wird gegen Ende der ungarischen Präsidentschaft erwartet.

 

Im Bereich einer gemeinsamen europäischen „Energieaußenpolitik“ tritt das BMWFJ für Kohärenz und Koordination der EU sowie der Mitgliedsstaaten insbesondere in den strategischen Bereichen der Energieaußenbeziehungen ein. Österreich unterstreicht dabei den Mehrwert verstärkter regionaler Abstimmung und Zusammenarbeit, etwa im Rahmen der Donauraumstrategie oder Schwarzmeerstrategie. Das BMWFJ unterstützt Maßnahmen zur Erhöhung der Versorgungs­sicherheit, wie beispielsweise durch den Ausbau von Reverse-Flow-Systemen (Systeme mit bidirektionaler Verwendung) oder durch die Diversifizierung der Pipelinerouten. Wie hoch Österreich die Bedeutung von Reverse Flow-Pro­jekten im Gassektor einstuft belegt der Umstand, dass im Rahmen des Europäischen Energieprogramms zur Konjunkturbelebung insgesamt vier Projekte einflossen, die die Aufrüstung von be­stehenden Pipelines für Gasflüsse in beide Richtungen zum Gegenstand haben. Eines dieser Pro­jek­te betrifft die West Austria Gasleitung (WAG, verbindet die Slowakei über Österreich mit Deutschland), ein weiteres die Penta West Pipeline (zweigt von der WAG ab und stellt eine Verbin­dung nach Süd-Bayern her) und zwei betreffen die Trans Austria Gasleitung (TAG, verbindet die Slowakei über Österreich mit Italien und Slowenien). Aus österreichischer Sicht ist das Konzept der bi­direktionalen Gasflüsse essentiell für die Steigerung der Versorgungssicherheit und zur weiteren Inte­gra­tion der Gasnetze und sollte daher unbedingt Bestandteil der künftigen EU-Bemühungen im Be­reich Gasinfrastruktur sein.

 

Das Thema der Versorgungsicherheit ist - sowohl im Bereich Erdgas als auch Elektrizität - für Österreich von zentraler Bedeutung. Auf EU-Ebene tritt Österreich für einen solidarischen Ansatz zur Steigerung der Versorgungssicherheit ein. Um zwischenstaatliche Solidarität zu ermöglichen, ist es not­wendig, die Energieinfrastruktur weiter auszubauen. Die Diversifizierung der Energielieferanten und Versorgungsrouten, die Erschließung neuer Transportoptionen im Rahmen der transeuropäischen Netze und der Bau von Flüssiggas-Terminals sind erforderlich. Das für Österreich prioritäre Projekt ist die Nabucco-Gaspipeline, die Energiequellen und Routen differenziert.

2.4.1.4. Energiestrategie 2020

Zur Energiestrategie 2020 gibt es eine breite Unterstützung für den Ansatz der Europäischen Kom­mission, allerdings unter Wahrung der nationalen Präferenzen beim Energiemix. Die EU-Energiestrategie 2020 enthält 17 konkrete Aktionen in fünf politisch prioritären Bereichen. Diese fünf Bereiche sind:

Ø   Schaffung eines "energieeffizienten Europas" beispielsweise durch die Einsparungen in den Be­rei­chen Transport und Gebäude (Gebäudesanierungen, Steigerung der Energieeffizienz);

Ø  Schaffung eines europaweiten integrierten Energiemarktes durch Umsetzung der Binnen­markt­regulierungen und Vereinheitlichung von Regeln und Zu­lass­ungs­ver­fah­ren für Infrastruktur­projekte;

Ø  Stärkung von Konsumenteninteressen und Durchsetzung eines höchstmöglichen Sich­er­heits­ni­ve­aus, beispielsweise durch Senkung der Energiepreise durch aktive Wettbewerbspolitik und ver­bes­ser­te Informationsleistungen sowie durch Verbesserungen der Sicherheitsstandards;

Ø  Ausweitung des europäischen Vorsprungs bei Energietechnologien und Innovation durch Um­setz­ung des Europäischen Strategieplans für Energietechnologie (SET-Plan), Sicherstellung langfristi­ger Wettbewerbsfähigkeit;

Ø  Stärkung der externen Komponente des EU-Energiemarktes, beispielsweise durch Partner­schaf­ten mit besondes wichtigen Staaten, Integration des Energiemarktes und des Regulierungs­umfelds mit den EU-Nachbarstaaten sowie Stärkung der glo­ba­len Rolle der EU für zukünftige CO2-arme Energien.

2.4.1.5. Nachhaltige Mobilität

Unter dem Kernziel der EU 2020 Strategie "Nachhaltiges Wachstum" ist auch das Thema Nachhaltige Mobilität, als eine klassische Querschnittsmaterie, enthalten.

 

Zentrales Dokument dafür ist die Mitteilung der Europäischen Kommission "Eine europäische Strategie für saubere und energie­effiziente Fahrzeuge". Inhalt dieser Mitteilung sind zum Einen die Reduktion der CO2-Emissionen und Steigerung der Energieeffizienz herkömmlicher Verbren­nungs­motoren und zum Anderen der Einsatz, CO2-armer Technologien. Dies geschieht durch unter­schiedliche Maßnahmen, z.B. durch Infrastrukturmaßnahmen wie den Aufbau von Netz­in­fra­strukturen für elektrische Mobilität, intelligentes Verkehrsmanagement, bessere Logistik, die weitere Reduzierung der CO2-Emissionen bei Straßenfahrzeugen, im Luft- und Schiffsverkehr und die Einleitung einer großen europäischen Initiative für umweltfreundliche Automobile, mit der - auf der Grundlage der Forschung, gemeinsamer Normen und der Entwicklung der notwendigen Infrastruktur - neue Technologien sowie elektrische und Hybridfahrzeuge gefördert werden.

 

Der Paradigmenwechsel im Verkehr bietet eine große Zukunftschance für Österreich. Mobilität und damit auch Flexibilität gewinnen zunehmend an Bedeutung und sind insgesamt ein wichtiger umwelt-, gesellschafts- und wirtschaftspolitischer Faktor. Als Technologie- und Innovationsland sieht Österreich gerade darin eine große Chance. Durch innovationsstimulierende Maßnahmen muss jetzt die Entwick­lung moderner und sauberer Fahrzeuge - wobei der Elektromobilität eine besondere Bedeutung zukommt - sowie hocheffizienter Fahrzeugkomponenten gefördert werden. Neben sauberer Mobilität kann auch Wertschöpfung und Beschäftigung generiert und durch Technologieexport weiter ausgebaut werden.

 

Die im Oktober 2010 wiedereingesetzte Hochrangige Gruppe CARS 21, welche sich aus führenden Ver­tre­tern der Automobilindustrie, Gewerkschaften, NGOs, Verbraucherverbänden, neun ausge­wählten Mitgliedsstaaten, sieben Kommissaren der Europäischen Kommission und anderen EU-Institutionen zusam­mensetzt, hat das Mandat zur Beratung der Europäischen Kommission bei der Entwicklung einer wirkungsvollen EU-Industriepolitik für die Automobilbranche und bei der Umsetzung der EU-Strategie für saubere und energieeffiziente Fahrzeuge sowie Entwicklung von Empfehlungen zur Wett­be­werbs­fähigkeit und dem nachhaltigen Wachstum der Automobilindustrie. Ein erster Zwischen­bericht zu den Themen Standards im Bereich Elektromobilität, Verbesserung der Handelsbedingungen durch inter­nationale Zusammenarbeit im Bereich der Regulierung und Politik­ansätze für eine Strategie zur Re­duktion der CO2- Emissionen für schwere Nutzfahrzeuge ist für Sommer 2011, der Abschlussbericht für Frühjahr 2012 geplant.

 

Durch die Teilnahme Österreichs in der Hochrangigen Gruppe CARS 21 - ver­tre­ten durch Herrn Bundesminister Dr. Reinhold Mitterlehner - ist es möglich, die Interessen der öster­reichischen automotiven Industrie auf europäischer Ebene zu positionieren und dadurch die für Österreich wichtige Zulieferindustrie zu unterstützen und an der weiteren zukünftigen Entwicklung aktiv teilzunehmen.

 

Auf nationaler Ebene arbeitet das BMWFJ in Kooperation mit dem BMLFUW und dem BMVIT an einem  Um­setzungsplan mit einem Maß­nah­menkatalog zu Elektromobilität in und aus Österreich.

2.4.2. Forschung, Entwicklung und Innovation

2.4.2.1. Leitinitiative "Innovationsunion"

Die am 6. Oktober 2010 angenommene Leitinitiative "Innovationsunion" im Rahmen der EU 2020 Stra­tegie enthält eine umfassende Innovationsstrategie für Europa. Sie ist zwar grundsätzlich themen­offen, soll aber insbesondere auch zur Lösung jener Probleme beitragen, denen die Hauptsorge der Bürger gilt, wie etwa Klimawandel, Energieeffizienz und gesunde Lebens­weise. Das Innovations­konzept ist breit angelegt und erstreckt sich nicht nur auf Technologien, sondern auch auf Geschäfts­modelle, Gestaltung, Markenpolitik und Dienstleistungen, die nicht nur Vorteile für die Nutzer, sondern auch wirtschaftlichen Wert hervorbringen.

 

Durch ein partnerschaftliches Zusammenwirken aller Mitglieds­staaten bei nationalen und regionalen Maßnahmen soll die Effizienz und die Effektivität der Innovat­ions­systeme gesteigert werden. Die Mitgliedstaaten sollen nach Überprüfung der nationalen und regionalen Innovationssysteme ent­spre­ch­ende nationale Reformprogramme entwickeln.

 

Österreich trägt mit einer angestrebten F&E-Quote von 3,76 % des BIP bis 2020 zum EU-Ziel von 3 % bei, wobei die Aufwendungen zumindest zu 66 %, möglichst zu 70 % vom privaten Sektor getragen werden sollen. Mit der in Ausarbeitung befindlichen FTI-Strategie der Bundes­regierung für Forschung, Techno­logie und Innovation und der dieser vorgelagerten System­evalu­ierung sowie der FTI-Strategie des Rates für Forschung und Technologieentwicklung hat Österreich bereits eine Überprüfung seines nationalen Innovationssystems vorgenommen und für einen Zeitraum bis 2020 in Anlehnung an die Über­legungen der Mitteilung der Europäischen Kommission ein umfas­sendes Maßnahmenbündel entwickelt. Schwerpunktmaßnahmen in Österreich wurden auch bereits im Entwurf des österreich­ischen Nationalen Reformprogramms zur EU 2020 Strategie angeführt:

 

Stärkung der Innovationskraft der Unternehmen: Um die Innovationskraft und damit das Wachstums­potenzial zu erhöhen, müssen Unternehmen auch weiterhin über effektive Anreize und Rahmen­bedingungen sowie mehr Wettbewerb zu Forschung und Entwicklung stimuliert werden. Die Herausforderung liegt darin, mit den eingesetzten Mitteln eine maximale Hebelwirkung auf die F&E-Ausga­ben von Leitbetrieben ebenso wie von KMU zu erzielen. Konkret werden insbesondere Grün­dung und Wachstum von technologiebasierten, wissensintensiven und innovativen Unternehmen so­wie die Ansiedelung forschungsintensiver Unternehmen aus dem Ausland unterstützt. Die Intensi­vierung der Forschung in KMU sowie in den technologiepolitisch wichtigen Großbetrieben wird ziel­gerich­tet gefördert. Zusätz­lich gilt es, die Wissens- und Innovationsintensität der österreichischen Produkt- und Dienstleistungs­struktur, die Zusammenarbeit zwischen Wissenschaft und Wirtschaft und die internationale F&E-Kooperationen zu forcieren und die Umsetzung der Ergebnisse von Forschung und Entwicklung in marktfähige und insbesondere umwelt- und klimaschonende Innovationen zu verbessern. Im Rahmen des Einsatzes der EFRE-Mittel (Europäischer Fonds für regionale Entwick­lung - 2007-2013) wird die Stärkung der Innovationskraft auch auf Ebene der Regionalpolitik unter­stützt.

 

Stärkung der Forschung: Im internationalen Vergleich liegt die österreichische Grundlagenforschung im Mittelfeld – sowohl bei Input- als auch Output-Indikatoren. Global wettbewerbsfähige Forschungs­infrastrukturen zu schaffen und universitäre sowie außeruniversitäre Forschungs­einrich­tungen zu stärken, stellen daher wichtige nationale Ziele dar.

 

Aus Sicht des BMWFJ ist dabei auch ein Fokus auf die angewandte Forschung zu legen. Das heißt, die angewandte Forschung soll sowohl an den Universitäten, in den außeruniversitären F&E-Einrich­tungen, als auch in den Unternehmen das Ziel verfolgen, auf der Basis der Forschungsarbeiten Proto­typen für die spätere industrielle Fertigung zu entwickeln, Technologietransfer von der For­schung in die Umsetzung zu unterstützen sowie bessere Rahmenbedingungen für Exzellenz im Aus- und Weiterbildungssystem auch hinsichtlich der angewandten Forschung zu schaffen. Durch das österreichische Fördersystem werden daher Anreize mit entsprechenden Hebelwirkungen geschaffen, die Unternehmen zu mehr Investitionen in anwendungsorientierter Forschung und Entwicklung anre­gen.

 

Informationsgesellschaft: Breitbandnetze bilden eine Stütze der Informationsgesellschaft. Das im Frühjahr 2010 errichtete „Kompetenzzentrum Internetgesellschaft“ wird der Bundesregierung 2011 eine erste, in Folge dann regelmäßig zu erstellende, Prioritätenliste vorlegen, mit der konkrete Schritte zur Entwicklung der IKT (Informations- und Kommunikationstechnologie) in Österreich vorgestellt wer­den. Mit der Prioritätensetzung erforderlicher Maßnahmen wird eine klare, gesamthafte Koordinier­ung der österreichischen IKT-Politik erreicht.

 

Das BMWFJ sieht auch 2011 eine Reihe von Maßnahmen vor, die verschiedene Phasen der For­sch­ungs- und Innovationsentwicklung der Unternehmen unterstützen und die auch mit den Über­legun­gen auf EU-Ebene korrespondieren. So etwa beispielsweise:

Ø  Förderung der Zusammenarbeit von Wissenschaft und Wirtschaft, von Technologietransfer und Innovation durch beispielsweise:

Ø  Innovationsscheck;

Ø  Kompetenzzentren;

Ø  Kooperative Forschungsinstitute;

Ø  außeruniversitäre Forschungseinrichtungen;

Ø  Nutzung des Potenzials der Kreativwirtschaft.

Ø  Unternehmensgründungen und Finanzierung:

Ø  Unterstützung der Gründung und Entwicklung von innovativen Unternehmen, Forcierung von Venture Capital speziell im Bereich von Öko-Innovationen.

2.4.3. Familie und Jugend

Auf Initiative der ungarischen Präsidentschaft wird ein informelles Familienministertreffen stattfinden. Schwerpunkt des Treffens werden Fragen zu Demographie und der Vereinbarkeit von Familie und Beruf sein. Darüber hinaus sind im ersten Halbjahr 2011 unter der ungarischen Präsidentschaft keine EU-Vorhaben oder Maßnah­men im Familienbereich geplant, insbesondere weil dieser Politikbereich in die Kompetenz der einzelnen Mitglieds­staaten fällt. Österreich beteiligt sich an internationalen Veranstaltungen im Bereich Familie und Jugend stets mit seinen Erfahrungen und Best-Practice Beispielen.

2.4.3.1. Leitinitiative "Jugend in Bewegung"

"Jugend in Bewegung" ist eine der sieben Leitinitiativen im Rahmen der EU 2020 Strategie. Zur Präzisierung dieser Leitlinie wurde im September 2010 von der Europäischen Kommission eine Mit­teilung herausgegeben "Jugend in Bewegung - eine Initiative zur Freisetzung des Potenzials junger Menschen". Jugendlichen soll ermög­licht werden, sich in der europäischen wissensbasierten Wirt­schaft zu behaupten und diese voranzutreiben. Die vier Handlungsschwerpunkte umfassen Maßnah­men inner­halb des Systems für lebens­langes Lernen, die Erhöhung der HochschulabsolventInnen-Quote, die Förderung von Mobilität zu Lern­zwecken und die Verbesserung der Beschäftigungs­chancen junger Menschen.

 

Die Europäische Kommission sieht insbesondere die nachstehende jugendrelevante Initiative vor:

Empfehlung zur Anerkennung und Validierung von informellem und nicht-formalem Lernen: Der Jugendsektor bietet die meisten Möglich­keiten für nicht-formales und informelles lernen. Nationale Qualifikationsrahmen sollen helfen, auch die im nicht-formalen Sektor erworbenen Fähig­keiten aufzuwerten und zu nutzen.

 

Das BMWFJ setzt sich dafür ein, dass für eine verbesserte Situation junger Menschen auf dem Arbeitsmarkt vermehrt auch nicht-formale Lernergebnisse herangezogen werden. Sie haben eine komplementäre Funktion zu den im formalen Bildungssektor erworbenen Befähigungen. Bereits unter österreichischer EU-Präsidentschaft 2006 wurde eine Entschließung zur Anerkennung von nicht - formalem und informellem Lernen im Jugendbereich verabschiedet. Die in der Leitinitiative "Jugend in Bewegung" für 2011 vorgesehene Empfehlung führt diese Arbeiten im Rahmen der EU 2020 Strategie fort.

2.5. Tourismus in Europa

Tourismus hat für die gesamte Europäische Union und insbesondere auch für Österreich eine enorme wirtschaftliche, be­schäf­tigungspolitische und gesellschaftliche Bedeutung. Als wichtiger Wirtschafts­faktor mit guten Wachs­tums­prognosen leistet er einen wesentlichen Beitrag zu nachhaltigem Wachstum, auch im Sinne der EU 2020 Strategie. Deshalb gibt es ein besonderes In­ter­es­se für eine Gestaltung von Rahmenbe­dingungen auch auf europäischer Ebene, die eine wettbewerbsfähige und nachhaltige Tou­rismus­entwick­lung langfristig unterstützen und es erlauben Potentiale voll auszuschöpfen. Vom BMWFJ wird auf EU-Ebene angeregt, relevante Themen für den Tourismus (Visabestimmungen, Entzerrung von zeitlichen und räumlichen Spitzen) sei­tens der Europäischen Kommission aktiver als bisher aufzugreifen und zu diskutieren. Der österreichische Tourismus profitiert durch aktive Teilnahme an spezifischen europäischen Initiativen (z.B. grenzüberschreitende Kulturrouten, Wissensnetzwerke, gesamteuropäische Studien oder das EDEN Projekt). Der Aus­tausch und die Vernetzung Österreichs mit anderen Mitgliedstaaten müssen auf europäischer Ebene weiter­hin forciert werden.

 

Die Europäische Kommission veröffentlichte im Juni 2010 die Mitteilung "Europa - wichtigstes Reise­ziel der Welt: ein neuer politischer Rahmen für den europäischen Tourismus". Nunmehr soll ein koordiniertes Konzept bzw. ein Aktionsrahmen für die tourismusbezogenen europäischen Initiativen mit folgenden Zielen geschaffen werden:

Ø  Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit des Tourismus in Europa;

Ø  Förderung der Bemühungen um einen nachhaltigen, verantwortungsvollen Qualitätstourismus;

Ø  Konsolidierung des Images und der Außenwirkung Europas als eine aus nachhaltigen Qualitätsreisezielen bestehende Einheit;

Ø  Bestmögliche Nutzung des Potenzials der politischen Maßnahmen und der Finanzinstrumente der EU zur Entwicklung des Tourismus.


Zur Verwirklichung dieser Ziele schlug die Europäische Kommission einen Maß­nah­menkatalog vor. Die geplanten Maßnahmen sollen in einem Aktionsplan konkretisiert werden. Dieser wird derzeit diskutiert. Vorgeschlagene Themen sind etwa die Diversifizierung des Angebots von touristischen Dienstleistungen; die Entwicklung von Innovation in der Tourismuswirtschaft; die Verbesserung der Fähigkeiten und Fertigkeiten der Arbeits­kräfte; Anreize zur Saisonverlängerung; die Verbesserung der Wissensbasis; die Förderung von nach­halti­gem, verantwortungsvollem Qualitätstourismus; die Stärkung des Images und Profils von Europa als nachhaltiges, qualitativ hochwertiges Tourismusziel sowie proaktives Monitoring von EU Politiken mit Auswirkungen auf den Tourismus.

 

Das BMWFJ unterstützt die Intention der Euro­päischen Kommission einen Rahmen bzw. ein koordiniertes Konzept für tourismuspolitische Maß­nahmen auf europäischer Ebene unter Einhaltung der Subsidiarität zu schaffen und die Zielsetzungen. In der Umsetzung ist es wichtig darauf zu achten, dass jede einzelne Maßnahme einen kon­kreten Mehrwert auf europäischer Ebene bringt und eine gute Kosten-Nutzen-Relation aufweist. Besonders gefördert wird auch, dass die Europäische Kommission Initiativen aus anderen Bereichen auf ihre Aus­wirkungen auf den Tourismus prüft. Die Auf­gabe des BMWFJ wird es zukünftig wei­ter­hin sein, in Kooperation mit anderen Mitglieds­staaten,  auf die Ausgestaltung und den Mehrwert der Aktivitäten der EU zu achten, die österreichischen Interessen einzubringen und durch gezielte Information und Unter­stütz­ung die Beteiligung Österreichs an Maßnahmen zu maximieren.

 

In ihrer Mitteilung hat die Europäische Kommission die langjährige Forderung Österreichs zur Entzerrung der Ferienzeiten aufgegriffen. Als ersten Schritt schlägt sie einen freiwil­ligen Informationsaustausch der Mitgliedsstaaten über Ferienzeiten zwecks einer bes­ser­en Koordi­nation der Schulferien vor. Das BMWFJ wird eine für alle europäischen Staaten wichtige Entzerrung der Reisezeiten weiter verfolgen.

 

Eine weitere Forderung des BMWFJ ist im Rahmen der europäischen Visabestimmungen eine ausgewogene Abstimmung der sicherheitspolitischen Erwägungen mit den tourismuspolitischen Erwägungen. Österreich als tourismusintensives Land mit einem hohen Anteil an ausländischen Gästen auch aus bedeutenden Wachstumsmärkten (z.B.: Russ­land, China, Arabischer Raum), deren Bürger der Visumspflicht unterliegen hat, wie viele andere EU-Staaten, großes Interesse daran. Auch dieses Thema wurde von Österreich in der Vergangenheit kontinuierlich aufgegriffen. Vizepräsident der Europäischen Kommission Tajani hat die Thematik aufgenommen und im Vorfeld des europäischen Tourismusforums in Malta im November 2010 erste Ideen geäußert und medial kommuniziert. Auch auf dem Forum selbst und in der daran anschließenden Ministerrunde wurde die Notwendigkeit von Erleichterungen der Formalitäten für bestimmte Märkte (BRIC Länder) angesprochen.

 

Die Mitteilung der Europäischen Kommission sieht auch die Schaffung von Qualitätssiegeln im Tourismus vor. Um einen nachhaltigen und verantwortungsvollen europäischen Qualitätstourismus zu stärken wurde bereits 2010 auf Initiative der österreichischen Tourismuswirtschaft und gemeinsam mit Deutschland, den Niederlanden, Schweden, der Schweiz, Tschechien und Ungarn die "Hotelstars Union" gegründet, welche ein länderübergreifendes transparentes Hotel-Klassifizierungssystem anstrebt. Österreich wird sich auch in Zukunft dafür einsetzen, dass auf europäischer Ebene keine neuen Qualitätssiegel bzw. Labels geschaffen werden, die in Wettbewerb zu bereits erfolgreichen - aus der Wirtschaft selbst entstandenen - Initiativen wie jene der "Hotelstars Union" stehen. Es wird angestrebt, dass diese Initiativen weiterentwickelt und  internationalisiert werden.

 

Der Alpenraum ist - wie auch der Donauraum - ein hervorragendes Beispiel für transnationale Kooperation, wo sich Österreich auch zukünftig aktiv einbringen wird. In Umsetzung der neuen österreichischen Tourismusstrategie wurde im September 2010 in Innsbruck die überregionale Initiative der Alpenländer theALPS gegründet. Ziel ist eine verstärkte gemeinsame Vermarktung des Alpenraums sowohl auf den Kernmärkten in Europa als auch auf den Hoff­nungs­märkten in Übersee. Eine engere regionale Zusammenarbeit führt zu einer stärkeren Positi­onierung des Tourismus im internationalen Wettbewerb.

 

 


3. Schwerpunkt Binnenmarkt

Für die EU 2020 Strategie ist das Binnenmarktkonzept von fundamentaler Bedeutung. Grundsätzlich gilt es daher, den Binnenmarkt kontinuierlich zu vervollkommnen, um das Potential für Wachstum und Beschäftigung in Europa bestmöglich auszuschöpfen. Das Aus­schöpfen des Potentials des Binnen­marktes und die Beseitigung der bestehenden Defizite im Binnen­markt erfolgt nun auch unter Berück­sichtigung der Erkenntnisse im Gefolge der Finanz- und Wirtschafts­krise der letzten Jahre. Die Ergebnisse des 2010 veröffentlichten Berichtes von Prof. Mario Monti zur Evaluierung des Binnenmarktes müssen ebenfalls in die Belebung einfließen.

 

Die Europäische Kommission hat bereits zahl­reiche Vorschläge zur Neubelebung des Binnenmarktes in einer Binnenmarktinitiative, der Binnenmarktakte, vorgelegt sowie auch die Leitinitiative zur Industrie­politik im Rahmen der EU 2020 Strategie. Anliegen der Europäischen Kommission ist es den Marktzugang für europäische Unternehmen und insbesondere für KMU zu verbessern.

3.1. Leitinitiative zur Industriepolitik

Die Mitteilung der Europäischen Kommission zur "integrierten Industriepolitik im Zeitalter der Globa­lisierung" wurde am 28. Oktober 2010 von der Europäischen Kommission vorgelegt und ist eine der sieben Leitinitiativen der EU 2020 Strategie. Sie definiert neue horizontale und sektorale Maß­nah­men, um ein entsprechendes Umfeld für ein dynamisches und wettbewerbsfähiges verarbeitendes Gewer­be zu schaffen, das den Übergang zu einer nachhaltigeren, integrativeren und re­ssour­cen­schonenderen Wirtschaft erleichtert. Die Mitteilung schließt an die beiden vorangegangenen industrie­politischen Mitteilungen aus den Jahren 2005 und 2007 an. Im Unterschied zu den genannten Vorgängermitteilungen ist diese Mitteilung aber ein Teil der EU 2020 Strategie und damit in einen breiten Rahmen eingebettet. Die wichtigsten Inhalte der Leitinitiative sind:

 

Verbesserungen der Rahmenbedingungen für die Industrie: Ziel ist eine intelligente Recht­setzung (smart regulation) durch verbesserte Folgeabschätzungen einerseits (ex-ante Betrachtung) und an­derer­seits durch die Einführung von regelmäßigen Tests (fitness checks) um die Qualität beste­hender Rechts­vorschriften zu überprüfen (ex-post Betrach­tung). Auch der erleichterte Zugang zu Fi­nanz­mitteln, etwa durch Evaluierung bestehender europäischer Finanzinstrumente soll die Rahmenbe­dingungen verbessern. Ebenso wie auch die Steigerung der Effizienz von Finanzmärkten und der Erfahrungs­aus­tausch zwischen den einzelnen Mitgliedsstaaten bezüglich ihrer staatlichen Systeme für den Zugang zu Finanzierungsmitteln.

 

Stärkung des Binnenmarktes: Zum Funktionieren des Binnenmarktes sind unter anderem die recht­zeitige Umsetzung der Binnenmarktinitiative, die bessere Durchsetzung von Rechten an geistigem Eigentum, ein effektives Wettbewerbsrecht, die Verbesserung der Infra­stru­ktur (in Energie, Transport und Kommunikation) sowie die Verbesserung des Normungs­wesens vorrangig.

 

Eine neue Politik für die industrielle Innovation: Im Vordergrund stehen die Förderung von wettbe­werbs­fähigen, wichtigen Grundlagente­ch­nolo­gien, die Verbes­serung der industriellen Forschung & Ent­wicklung, eine neue Strategie für Cluster und Netz­werke so­wie Strategien für eine bessere Qualifikationsbasis.

 

Größtmöglichen Nutzen aus der Globalisierung ziehen: Die Europäische Kommission plant die Vorabvorlage von Folgenabschätzungen vor dem Abschluss internationa­ler Handels­ab­kom­men, die Erstellung eines Jahresberichts über Handels- und Investi­tions­hem­mnisse für den Euro­päischen Rat im Frühjahr 2011, eine Mitteilung über Handel und Entwicklung, eine Strategie zur Unterstützung der Internationalisierung von KMU sowie die Vorlage einer Rohstoffstrategie.

 

Förderung der industriellen Modernisierung: Die Europäische Kommission legt den Schwerpunkt auf Ressourcen-, Energie- und Kohlenstoffeffizienz im Einklang mit dem bevorstehenden EU-Fahrplan für eine kohlenstoffarme Wirtschaft bis 2050. Neben dem Thema "strukturelle Über­kapa­zitäten" steht auch eine Initiative zur unternehmerischen Verantwortung bevor.

 

Ein zielgerichteter Ansatz für sektorale Maßnahmen: Die Europäische Kommission kündigt für fünf konkrete Bereiche - Raumfahrt; Nachhaltige Mobilität; Klimawandel, Gesundheit und Sicherheit; Sektoren bei denen die Berücksichtigung der Wertschöpfungsketten von spezieller Wichtigkeit sind sowie Energieintensive Industrie - erste Initiativen an.

 

Das BMWFJ unterstützt die geplanten Initiativen der Europäischen Kommission und bringt vor allem die Bedeutung der KMU und die Notwendigkeit der Einbindung von KMU ein. Weiters sieht das BMWFJ nachstehende Punkte als vorrangig an: Diskriminierungsfreie Zugänge zu Energie- und Rohstoffmärkten, Verbesserung der Rahmenbedingungen für nachhaltige Versorgung mit innereuropäischen Rohstoffen, langfristige Sicherung einer industriellen Basis im Zuge der Schaffung einer CO2-armen Gesellschaft und die Verbesserung des Zugangs zu Finanzen für KMU.

3.2. Binnenmarktakte

Das ökonomische Potenzial des europäischen Binnenmarktes wird noch nicht zur Gänze ausge­schöpft. Die Binnenmarktakte (Single Market Act) ist ein Kompendium von 50 Politik­maßnahmen, die bis zum Jahr 2012 umgesetzt sein sollen und dem Binnenmarkt eine neue Dynamik - bis hin zu seiner Vollendung - verleihen sollen. Die Binnenmarktakte berührt unter­schiedliche Politikfelder und verdeutlicht, dass der Binnenmarkt so gut wie jeden Lebensbereich der Menschen in Europa berührt und deswegen von integraler europapolitischer Bedeutung ist. Die Binnenmarktakte wurde Ende Oktober 2010 als Mitteilung der Europäischen Kommission der Öffentlichkeit vorgestellt und im Rat Wettbewerbsfähigkeit diskutiert. Bis Ende Februar 2011 läuft eine öffentliche Konsultation. Es ist zu erwarten, dass dabei das Maßnahmenpaket noch priorisiert und ver­dich­tet wird. Die endgültige Binnenmarktakte soll dann ebenfalls noch im ersten Halbjahr 2011 verab­schie­det werden und kann als Ergänzung der EU 2020 Strategie ange­sehen werden.

 

Österreich unterstützt die Bemühungen zur Stärkung des Binnenmarktes. Die Binnenmarktakte ist dabei eine vielversprechende Komponente, welche dazu beitragen kann, die Kräfte des Binnenmarktes zu mobilisieren und ihn stärker wahrzunehmen.

 

Die Umsetzung der Binnenmarktakte soll sich für Österreich positiv auswirken. Vor allem soll dadurch die Wettbewerbsfähigkeit der klein- und mittelständisch organisierten Wirtschaft gestärkt werden. Für das Monitoring der Umsetzung der Binnenmarktakte hat der Rat Wettbewerbsfähigkeit eine zentrale, koordinierende Funktion. Das BMWFJ hat im Rahmen der Umsetzung der Binnenmarktakte in Österreich die Funktion eines Koordinators und Kommunikators. Darüber hinaus wird die Umsetzung von Maßnahmen, die in den Zuständigkeitsbereich des BMWFJ fallen, vorangetrieben werden, beispielsweise im Bereich Standardisierung oder rund um das Thema Energieeffizienz. In jenen Berei­chen, in denen eine federführende Kompetenz des BMWFJ nicht gegeben ist, fungiert das Ressort als Inputgeber und Ge­sprächs­partner. Die konkrete Ausgestaltung einzelner Binnenmarkt­maßnahmen bleibt zum jetztigen Zeitpunkt jedoch noch abzuwarten.

3.3. Small Business Act

Beim "Small Business Act" aus dem Jahr 2008 handelt es sich, aufbauend auf die "Europäische Charta für Kleinunternehmen" aus dem Jahr 2000, um die erste umfassende europäische Initiative zur nach­haltigen Förderung von Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit der kleinen und mittleren Unter­nehmen. Auf Basis des im Jahr 2008 verabschiedeten "Small Business Act" sieht das BMWFJ feder­führend bzw. koordinierend Maßnahmen insbesondere in folgenden Bereichen vor:

Ø  Stärkung der Innovation: Wichtiges Instrument ist die nachfrageseitige, vor allem die innovations­fördernde öffentliche Beschaffung.

Ø  Zukunftsorientierte Aus- und Weiterbildung: Qualitätsmanagement in der Lehre (z. B. Ausbilder-Qualifikation, Berufswettbewerbe, qualitätsbezogene Förderungen, be­trieb­liche Ausbildungsfortschrittskontrolle) wird weiterentwickelt.

Ø  Nachhaltiges und verantwortliches Unternehmertum: Der "Nationale Aktionsplan 2010 für erneuerbare Energie für Österreich" enthält Maßnahmen, die bis 2020 eine Steigerung des Anteils erneuerbarer Energie am Bruttoener­gie­verbrauch auf den Zielwert von 34 % ermöglichen sollen. Ein Anliegen Österreichs ist es von Anfang an im Bereich des verantwortungsvollen Unternehmertums besonders KMU anzusprechen.

Ø  Förderung der unternehmerischen Initiative: "Erziehung zur unternehmerischen Initiative" (Entrepreneurship Education) wird forciert, etwa durch die Ausweitung auf alle berufs­bilden­den und auch allgemeinbildenden Schulen sowie die verstärkte Verankerung in der Lehrer­aus- und -fortbildung.

Ø  Kreativwirtschaft: Das Programm "evolve" wurde ins Leben gerufen, um das Innovationspotenzial der Kreativwirtschaft zu heben. Diese Initiative, die vom BMWFJ mit einem Gesamtbudget von etwa € 25 Mio. von 2009 bis 2013 gefördert wird, bietet - um der Viel­falt unterschiedlicher Bedürfnisse im Kreativbereich zu entsprechen - einen Mix aus finan­ziel­ler Förderung, Aus- und Weiterbildung, Service und Beratung sowie Vernetzung. 

Ø  Erleichterung des Zugangs zur und der Teilnahme an der Normung: Das Europäische Komitee für Normung und das Europäische Komitee für Normung im Bereich der Elektrotechnik haben im März 2010 einen KMU-Helpdesk eingerichtet, der u. a. Defiziten im insti­tutionellen Wissen um Normung entgegenwirken soll. Ein KMU-Helpdesk soll in ähnlicher Form auch auf der Homepage des Austrian Standards Institute geschaffen werden.

Ø  Stärkere Beteiligung am öffentlichen Auftragswesen: Mit dem "praxisorientierten Leitfaden für ein innovationsförderndes öffentliches Beschaffungs- und Vergabewesen" soll die öffentliche Be­schaffung als Instrument für nachfrageseitige Innovationspolitik genutzt werden. In einem weiteren Schritt wird ein entsprechendes Aktionsprogramm erarbeitet und umgesetzt werden.

Ø  Maßgeschneiderte Rahmenbedingungen für Ein-Personen-Unternehmen (EPU): EPU werden in den nächsten Jahren noch weiter an Bedeutung ge­win­nen. Bereits derzeit sind deutlich mehr als ein Drittel der Unternehmen EPU. Im "Gemein­samen Aktionsprogramm 2011/12" - gemeinsam mit dem WIFI der WKÖ - wird versucht werden, explizit auf die Anliegen und Bedürfnisse der EPU - stärker noch als bisher - einzugehen. 

Ø  Weitere Förderung des weiblichen Unternehmertums: Bereits mehr als ein Drittel (35 %) der Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft steht unter weiblicher Leitung. Österreich liegt da­mit deutlich über dem europäischen Durchschnitt. Dessen ungeachtet hat das BMWFJ die Förder­ung weiblichen Unternehmertums in seine Prioritätenliste für 2011 aufgenommen.

 


4. Schwerpunkt Außenwirtschaft

Die Herausforderung in den kommenden Jahren ist die Weltmarktstellung Europas in einer sich rasch verändernden Welt weiter auszubauen und durch Handel einen Weg aus der der­zeitigen Wirtschafts- und Finanzkrise zu finden. Nach wie vor ist die Europäische Union weltweit im Bereich des internationalen Handels und der Investitionen führend. Nach Schätzungen der Europäischen Kommission hängen heute mehr als sechsunddreißig Millionen Arbeits­plätze in Europa direkt oder indirekt vom Handel ab. Unbestritten ist auch, dass offene Märkte und Handel zu günstigeren Preisen und einer größeren Produktpalette führen, was schlussendlich wieder den europäischen Konsumenten zu Gute kommt. Trotz des guten Lebensstandards der Europäer muss aber dafür gesorgt werden, dass Europa auch in den kom­men­den Jahren mit den schnell wachsenden Volkswirtschaften Asiens und Südamerikas konkurrieren kann und die nachhaltige Schaffung von Arbeitsplätzen sichergestellt ist. Nach Ansicht der Europäischen Kommission ist eine erfolgreiche Handelspolitik ein zentraler Pfeiler der EU 2020 Strategie und eine essentielle Voraussetzung für erfolgreiches und nachhaltiges Wirt­schafts­wachstum in den kommenden Jahren. Sich diesen Aufgaben erfolgreich zu stel­len obliegt der neuen EU-Handelspolitik, die eine wesentliche Priorität der Europäischen Kommission darstellt.

 

Mit der Internationalisierungsoffensive hat Österreich in den letzten Jahren bereits ein beispiel­gebendes Instru­men­tarium zur Verbesserung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit der öster­reich­ischen Wirtschaft mit besonderer Aufmerksamkeit auf KMU entwickelt. Evaluierungsstudien belegen den Erfolg des Pro­gram­ms. Sogar im Krisenjahr 2009 nahm die Zahl der exportierenden Betriebe auf mit­tler­weile fast 40.000 zu. Im Jahr 2000 sind es gerade 12.500 gewesen. Für die Fortsetzung der Inter­nat­io­nali­sier­ungs­offensive stehen 2011 20 Mio. Euro und 2012 19 Mio. Euro zur Verfügung. We­sen­tliche Ele­men­te werden die noch stärkere Konzentration auf Wachstumsmärkte außerhalb Europas und auf Zu­kunft­smärkte sowie auf Direkt­investitionen sein. Neben der Fortführung erfolgreicher Pro­jekte - natürlich unter Berücksichtigung der Evaluierungsergebnisse - werden auch neue, innovative Förder­konzepte vorbereitet.

4.1. Neue Handelspolitik im Rahmen der EU 2020 Strategie

Die Europäische Kommission hat ihre Mitteilung zur neuen EU-Handelsstrategie "Handel, Wachstum und Weltgeschehen" im November 2010 vorgelegt. Damit wird, aufbauend auf der "Global Europe-Strate­gie" von 2006, die grundsätzlich liberale EU-Handelspolitik fortgeschrieben und im Lichte der Wirt­schafts­krise und der weiterhin erforderlichen Abwehr protektionistischer Maßnahmen ergänzt. Der Euro­päische Rat hat im Dezember 2010 Schlussfolgerungen hierzu verabschiedet.

 


Folgende Vorschläge der Europäischen Kommission sind in der Mitteilung enthalten:

Abschluss der laufenden Verhandlungen im Rahmen der WTO ("Doha-Runde") sowie der Abkommen mit wichtigen Handels­partnern (Indien, Kanada, Mercosur, Singapur, Malaysia, Ukraine); Vertiefung der Handelsbeziehungen mit wichtigen strategischen Partnern wie den USA, China, Russland und Japan (insbesondere Abbau von Handelshemmnissen); Beseitigung von, durch die Offenheit des EU-Marktes entstandenen, Ungleichgewichten gegenüber abgeschotteten Märkten anderer Länder (z.B. zu erwartender Legislativvorschlag zur Verbesserung des Zugangs zu öffentlichen Beschaf­fungsmärkten); Aufnahme von Verhandlungen mit wichtigen Partnern über Investitionen; Sicherung fairer Handelsbedingungen und bessere Rechtsdurchsetzung; Verbesserung der Kohärenz mit an­deren Politikbereichen, insbesondere Binnenmarkt und Außenpolitik; Stärkere Befassung mit den Problemen der KMU (zu erwartender Vorschlag betreffend Unterstützungsmaßnahmen für europäische KMU bei der Entwicklung ihrer Wirtschaftsaktivitäten außerhalb der EU); Förderung der Integration der Ent­wick­lungsländer in die Weltwirtschaft durch handelspolitische Maßnahmen der EU, wie z.B. mittels des Allgemeinen Präfer­enzsystems (APS). Ein VO-Entwurf für eine umfassend überarbeitete APS-Grund­verordnung befin­det sich derzeit in Ausarbeitung. Der diesbezügliche Entwurf soll zusammen mit einer Folgeabschätzung im ersten Halbjahr 2011 von der Europäischen Kommission angenommen und danach dem Euro­päischen Parlament und dem Rat vorgelegt werden. Die umfassend überarbeitete APS-Grund­verordnung soll spätestens Anfang 2014 in Kraft treten. Ziel ist es, die positiven Auswirkungen des Systems für die nach­hal­tige Entwicklung und insbesondere für bedürftige Entwicklungsländer zu maximieren.

 

Für Österreich als kleine, offene und exportorientierte Volkswirtschaft ist der Zugang zu den Märkten der Handelspartner von zentraler Bedeutung. Daher ist auch in Zeiten der Krise der Kampf gegen Protektionismus auf allen Ebenen besonders wesentlich. Der österreichische Beitrag zur neuen EU-Handelsstrategie unterstreicht dies. Die Bemühungen der Europäischen Kommis­sion in diese Richtung werden da­her unterstützt.

4.2. Asien

Die aufstrebenden und zum großen Teil rasch wachsenden Staaten Asiens bilden einen Schwerpunkt der bilateralen und regionalen Handelspolitik der EU. Das Freihandelsabkommen (FHA) EU-Korea wird - als erstes FHA nach den Bestimmungen des Vertrages von Lissabon - nach Unter­zeich­nung und Ausverhandlung von Zusatzbestimmungen im Vorjahr nunmehr im Europäischen Par­la­ment behandelt und soll 2011 in Kraft treten. Die FHA mit Indien und den ASEAN-Staa­ten (derzeit Singapur und Malaysia, weitere könnten in Kürze folgen) sind in Verhandlung. Bei den Verhandlungen mit Singapur und Indien könnte ein Verhandlungsabschluss noch im Laufe dieses Jahres erfolgen. Mit China, Japan und Indien als strategische Partner soll außerdem enger in handelsrelevanten Bereichen (insbesondere regulatorische Fragen, d.h. im Wesentlichen die An­gleich­ung und Harmonisierung von rechtlichen Rahmenbedingungen und größere Chancengleichheit von EU-Unternehmen auf lokalen Märkten) zusammengearbeitet werden.

 

Addiert man die österreichischen Exporte in diejenigen asiatischen Staaten, die von den laufenden Verhandlungen der EU um Freihandelsabkommen oder von dem geplanten Ausbau der strategischen EU-Partnerschaften betroffen sind, so ergibt sich ein Anteil an den österreichischen Gesamtexporten von rund 6 %.

 

Das BMWFJ setzt sich im Rahmen der relevanten EU-Gremien im Sinne des Wachstumspotentials der angesprochenen Staaten für das Ziel der EU ein, durch Freihandelsabkommen, Verhandlungen und andere Instrumente den Marktzugang österreichischer Unter­nehmen zu verbessern und eine Ausgeglichenheit in den wirtschaftlichen Beziehungen - insbe­sondere mit China - zu erreichen. Die österreichischen Interessen sind angesichts der Heterogenität der Märkte vielschichtig und reichen von horizontalen Anliegen wie Rechtssicherheit und Rechts­durchsetzung, Schutz geistiger Eigentumsrechte, Anerkennung von EU-Standards (z.B. berufliche Qualifikationen, technischen Standards) bis hin zu Zertifizierungen sowie konkreten, länderspezifischen Zoll­ab­bau­maßnahmen, wie etwa in den Bereichen Kunstfasern, Agrarprodukte, Papier und Zellstoffe.

4.3. Amerika

Die EU-Handelspolitik gegenüber Amerika ist länderspezifisch und regional ausgerichtet. Die USA sind einer der wichtigsten strategischen Partner der EU. Handelspolitische Fragen werden mit dem Ziel, die transatlantische Konvergenz voranzutreiben im wiederbelebten Transatlantischen Wirtschaftsrat behandelt. Mit Kanada wird seit Oktober 2009 mit guten Fortschritten über ein umfas­sendes Freihandelsabkommen verhandelt. Offene Fragen betreffen unter anderem noch die Bereiche Landwirtschaft, KFZ, Pharmazeutika sowie Nachhaltig­keit. Die Verhandlungen mit Mercosur wurden im Mai 2010 wieder aufgenommen, ohne bisher die sensi­blen Forderungen (unter anderem Landwirtschaftsliberalisierungen der EU, Industrie­liberalisierungen des Mercosur), an denen die früheren Verhandlungen scheiterten, angesprochen zu haben. Die Verhandlungen mit Zentralamerika und den Andenstaaten werden als abgeschlossen betrachtet. Als Voraussetzung für die Implementierung sind noch die entsprechenden Dokumente zu finalisieren.

 

Addiert man die österreichischen Exporte in diejenigen amerikanischen Staaten, die von den laufen­den Verhandlungen der EU über Freihandelsabkommen oder von dem geplanten Ausbau der strate­gischen EU-Partnerschaften betroffen sind, so ergibt sich ein Anteil an den österreichischen Ge­samt­exporten von rund 5 %.

 

Die Beziehungen mit dem strategischen Partner USA sollen weiter intensiviert werden. Dem BMWFJ ist insbesondere am regulatorischen Bereich, d.h. der Harmonisierung der rechtlichen Rahmen­beding­ungen und einem offenen transatlantischen Markt gelegen. Auch eine Vertiefung der Beziehungen zu Kanada wird durch das BMWFJ unterstützt, wobei hier österreichische Offen­sivinteressen beim Marktzugang insbesondere hochwertige Lebensmittel und Umweltprodukte betref­fen und auch die Anerkennung technischer Standards ein Anliegen darstellen. Was den Ver­hand­lungs­ab­schluss mit Zentralamerika und den Andenstaaten betrifft ist eine Beurteilung erst nach Vorl­age der ausständigen Dokumente über den Verhandlungsstand möglich.

4.4. Afrika und Naher Osten

Die Handelspolitik der EU gegenüber Afrika und Nahost ist weitgehend von entwicklungspolitischen Aspekten geprägt und es sind nicht selten die (intra-regionale) politische Agenda oder Grund­satz­fragen, deren Auswirkungen auch in handelspolitischen Fragen spürbar werden. Die Verhandlungen um ein Freihandelsabkommen EU-Golfkooperationsrat (GKR), die seit 20 Jahren laufen, sind mangels Einig­ung zum einzigen offenen handelsrelevanten Punkt (EU-Ablehnung des GKR-Wunsches nach Zu­las­sung von Exportsteuern) seit 2008 ins Stocken geraten und derzeit ohne Aussicht auf eine be­vor­stehende Annäherung. Die seit fünf Jahren laufenden Verhandlungen um eine Aufwertung der be­steh­en­den Assoziationsabkommen mit den südlichen Mittelmeeranrainerstaaten im Rahmen des Euromed-Prozesses (Union für den Mittelmeerraum) verlaufen schlep­pend. Nur mit einzelnen Staaten konnten die Verhandlungen zur Verbesserung der Beziehungen im Landwirt­schafts­bereich, so etwa mit Jordanien, Ägypten, Israel und Marokko bzw. zu Streitbeilegung mit Tunesien, dem Libanon, Marokko, Jordanien und Ägypten abgeschlossen werden. Bei Dienst­leist­ungen und Niederlassungen steht ein Durchbruch nicht unmittelbar bevor. Dies gilt auch für die Ver­handl­ungen mit den afrikanischen AKP-Staaten betreffend umfassende und entwicklungsorientierte Wirt­schafts­partner­schafts­abkommen. Im Spannungsfeld zwischen WTO-Kompatibilität und ent­wick­lungs­po­litischen Forderun­gen bzw. eingeschränkten Kapazitäten der afrikanischen Partner ist aus heutiger Sicht kein Fortschritt bzw. Lösungsansatz in Sicht.

 

Addiert man die österreichischen Exporte in diejenigen Staaten Afrikas und des Nahen Ostens, die von den lau­fen­den Verhandlungen der EU über Freihandelsabkommen betroffen sind, so ergibt sich ein Anteil an den österreichischen Gesamtexporten von rund 1 %. Im Hinblick auf das Nachfragepotential und der Bedeutung der natürlichen Ressourcen unterstützt das BMWFJ Initiativen zur Erzielung von Verhand­lungs­fort­schritten insbesondere im Sinne des Entwicklungsaspektes und bringt punktuelle Interessen zu Fragen des Marktzugangs in den relevanten EU-Gremien ein.


4.5. Erweiterung der Europäischen Union

4.5.1. Kroatien und Westbalkan

Ziele der Verhandlungen sind eine wirtschaftliche und politische Stabilisierung der Region im Rahmen des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses (SAP), langfristige Integration in EU-Strukturen sowie langfristig ein EU-Beitritt. Darüber hinaus ist die EU auch um fortgesetzte Unterstützung beim Wiederaufbau und den nötigen politischen, wirtschaftlichen, rechtlichen und administrativen Reformen bemüht. Aus diesem Grund wird die Donauraumstrategie der Europäischen Kommission eben­falls forciert.

 

Die Beitrittsverhandlungen mit Kroatien befinden sich in der Schlussphase. Neben Kroatien haben auch Mazedonien (2005) und Montenegro (seit Dezember 2010) Kan­didatenstatus. Zu Albaniens Beitrittsantrag hat die Europäische Kommission in ihrem Avis vom No­vem­ber 2010 noch keine Empfehlung ausgesprochen. Der Avis zum Beitrittsantrag Serbiens wird im Erweiterungspaket 2011 erwartet. Bosnien und Herzegowina hat noch keinen Beitrittsantrag ge­stellt. Die Eröffnung von Beitrittsverhandlungen mit Mazedonien ist aufgrund des Namensstreits mit Grie­chen­land weiterhin blockiert. Der Kosovo nimmt im Wege eines Kontrollmechanismus am Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess der EU für den Westbalkan teil. Vertragsbeziehungen zwischen der EU und dem Kosovo bestehen derzeit noch nicht, weil Spanien, Griechenland, Zypern, Rumänien und die Slo­wak­ei die kosovarische Unabhängigkeit bisher nicht anerkannt haben.

 

Öster­reich begrüßt die Reformbemühungen Kroatiens sowie den raschen Abschluss der Beitrittsver­hand­lun­gen. Der baldige Beitritt Kroatiens zur Europäischen Union hätte eine bedeutende Signalwirkung für die gesamte Region und könnte dem EU-Heranführungsprozess aller übrigen Staaten des West­balkans neue Dynamik verleihen. Die Eröffnung von Beitrittsverhandlungen mit Mazedonien und Montenegro wird ebenfalls unterstützt. Die österreichische Wirtschaft hat von der fortschreitenden EU-Inte­gration, vor allem dank der traditionellen Handelsbeziehungen und dem rechtzeitigen Eintritt in diese Wachstumsmärkte, signifikant profitiert. Daher ist Österreich heute wirtschaftlich so stark mit der Re­gion verflochten wie kein anderer Mitgliedsstaat der Union und hat sich als bedeutender Wirt­schafts­partner und Topinvestor (Nr. 1 in Kroatien; Serbien, Bosnien-Herzegowina) in der Region etabliert. Diese Position gilt es zukünftig weiterhin zu halten.

4.5.2. Türkei

Ziel ist die Führung der Beitrittsverhandlungen mit der Türkei unter voller Berücksichtigung der Aufnahmefähigkeit der EU als ergebnisoffener Prozess und in Abhängigkeit vom Fortschritt der Türkei bei der Acquis-Anpassung und der Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Ankara-Protokoll, welches die Ausdehnung der seit 1996 bestehenden Zollunion der EU mit der Türkei auf die zehn neuen Mitglieder, die der EU im Mai 2004 beigetreten sind, darunter auch das von der Türkei nicht anerkannte Zypern, zum Gegenstand hat. Aufgrund feh­len­der Fortschritte in der Normalisierung der Beziehun­gen mit Zypern ist derzeit aber keine Änder­ung des Status quo bei den Verhandlungen zu erwarten. Wirtschaftlich zählt die Türkei nach wie vor zu den wichtigsten Außenhandelspartnern in der Schwarzmeerregion. Auch bei den ausländischen Direktinvestitionen ist Österreich bereits seit Jahren unter den Top-10-Ländern zu finden, insbesondere auch im Energiesektor.

 

Die Verhandlungen mit der Türkei müssen aus österreichischer Sicht vor dem Hintergrund der Auf­nah­mefähigkeit der EU ergebnisoffen geführt werden. Österreich bevorzugt - in Abhängigkeit von den Fort­schritten bei der Acquis-Anpassung - eine maßgeschneiderte Lösung anstelle eines klassischen Bei­trittsszenarios.

4.5.3. Island

Die Beitrittsverhandlungen mit Island wurden im Juli 2010 eröffnet. Der Verhandlungsbeginn mit Island wird aber grundsätzlich begrüßt. Island muss seine Reformbestrebungen insbesondere in den Bereichen Justiz und Inneres sowie bei der Umstrukturierung des Finanzsektors verstärken. Ein EU-Beitritt Islands wäre für Europa insgesamt von großer strate­gisch­er Bedeutung, direkte außen­wirt­schaftspolitische Auswirkungen für Österreich sind jedoch nicht zu erwarten.

4.6. Zentralasien

4.6.1. Kasachstan, Turkmenistan, Usbekistan, Tadschikistan und Kirgisistan

Der besonderen strategischen und geopolitischen Lage Zentralasiens soll durch die EU verstärkt Re­chnung getragen werden. Dies insbesondere mit Blick auf den Energiebereich. Auch die baldige WTO-Mit­glied­schaft aller fünf Staaten wird angestrebt (derzeit ist nur Kirgisistan WTO-Mitglied). Die schritt­weise Annäherung der Gesetze und Verfahren der Staaten an den handelsbezogenen Acquis der EU, wie in den einzelnen Partnerschafts- und Kooperationsabkommen vorgesehen, soll diesen Pro­zess beschleunigen und zu einer Verbesserung des Investitionsklimas führen. Im Vordergrund steht die Umsetzung der Zentralasien-Strategie aus dem Jahr 2007. Diese enthält neben Schwer­punkten für die fünf einzelnen Staaten (bilaterale Prioritätspapiere) Schwerpunkte für Gesamt-Zentral­asien in den Bereichen Bildung, Rechts­staatlich­keit sowie Energie und Umwelt. Österreich unterstützt die EU-Bemühungen zur Umsetzung der Zentral­asien-Strategie, insbesondere auch vor dem Hintergrund der Frage der Ener­gie­sicherheit (Schlagwort: Nabucco-Pipeline).

4.7. Russische Föderation (RF)

Ziel der Verhandlungen mit Russland ist der ehestmögliche Abschluss der seit 2008 laufenden Ver­hand­lun­gen über ein Nachfolgeabkommen für das Partnerschafts- und Kooperationsabkommen (PKA). Das Abkommen soll auch einen Handels- und Investitionsteil umfassen. Für Verhandlungen eines umfassenden Freihandelsabkommens ist der WTO-Bei­tritt Russlands Voraussetzung. Ziel ist ein russischer WTO-Beitritt spätestens Ende 2011. Österreich unterstützt einen möglichst raschen Beitritt Russlands zur WTO, zumal es die einzige große Wirtschaftsmacht außerhalb der WTO ist. Es ist daher wichtig, die Han­dels­beziehungen ehestmöglich auf eine solide rechtliche Basis zu stellen.

 

Obwohl Russland von der weltweiten Wirtschafts- und Finanzkrise besonders stark betroffen war und die österreichischen Exporte nach jahrelanger positiver Entwicklung 2009 einen starken Einbruch ver­zeich­nen mussten (-29,5 %), ist Russland nach wie vor für die österreichische Wirtschaft ein be­sonders wichtiger Partner. Ein rascher WTO-Beitritt Russlands und der Abschluss der Verhandlungen wären für die österreichische Wirtschaft von besonderer Bedeutung und werden daher durch das BMWFJ unterstützt.

4.8. EU-Donauraumstrategie

Die EU-Donauraumstrategie wurde am 8. Dezember 2010 von der Europäischen Kommis­sion in Form einer Mitteilung samt Aktionsplan angenommen und dem Europäischen Rat sowie dem Euro­päischen Parlament übermittelt. Details zur Steuerung und Implementierung der Stra­te­gie sollen beim Europäischen Rat im Juni 2011 festgelegt werden. Für Ungarn ist die Verabschiedung der Donau­raum­strategie einer der Schwerpunkte seiner Präsidentschaft.

 

Österreich unterstützt die Donauraumstrategie und war – gemeinsam mit Rumänien – einer der Initiatoren der Strategie. Österreich hat auch gemeinsam mit der Slowakei eine erfolgreiche Konferenz mit dem Ziel, die Inhalte in den Bereichen Transport, Energie und Umwelt zu definieren, ausgerichtet. Die Donauraumstrategie wird sowohl von Österreich als auch den einzelnen Bundes­ländern aktiv als eine prioritäre Initiative mitgetragen und mitgestaltet, weil sie die Möglichkeit zur Stärkung und zum Ausbau der territorialen Kohäsion in Form trans­nationaler Vorhaben eröffnet. Für das BMWFJ von besonderer Bedeutung ist dabei die Verankerung des Tourismus­bereichs im Rahmen der Donauraumstrategie. Dadurch erfährt der Sektor eine be­deuten­de politische Aufwertung auf europäischer Ebene wodurch national wie transnational derzeit un­ge­nütz­te Synergien und Potentiale ausgeschöpft werden können. Seitens des BMWFJ ist geplant, durch die Über­nahme eines Projektvorsitzes im Bereich "Tourismus" an der Umsetzung der Donau­raum­strategie aktiv mitzuwirken.

4.9. Europäische Nachbarschaftspolitik - Östliche Partnerschaft

Ziel der Östlichen Partnerschaft als Teil der Europäischen Nachbarschaftspolitik ist die Stärkung und der Ausbau der Beziehungen zu den östlichen Part­ner­staaten Moldau, Ukraine und Belarus sowie den Südkaukasus-Staaten Armenien, Aserbai­dschan und Georgien. Ein weiteres Ziel ist die politische und wirtschaftliche An­näher­ung zwischen der EU und den Partnerländern. Die Östliche Partnerschaft erfasst auch den Abschluss von ver­tieften und umfassenden Freihandelsabkommen. Im Mai 2011 wird ein Gipfeltreffen in Budapest statt­finden, an dem auch Österreich teilnehmen wird.

 

Österreich unterstützt eine Weiterentwicklung der Europäischen Nachbarschaftspolitik und ins­be­son­de­re die vorgesehenen Schritte zur weiteren wirtschaftlichen Integration über vertiefte und um­fas­sen­de Freihandelsabkommen. Besonders die Konsolidierung der Reformprozesse zur politischen und wirt­schaft­lichen Stabilität der Staaten dieser Region steht für Österreich im Vordergrund, vor allem im Hinblick auf die österreichischen Interessen in der Schwarzmeerregion. Die künftige außen­wirt­schafts­pol­itische Schwerpunkt­setzung Österreichs in der Schwarzmeerregion, die im Wesentlichen die Län­der der Östlichen Partnerschaft (ausgenommen Belarus) umfasst, ist eine logische Weiter­ent­wick­lung und Fortsetzung des erfolgreichen Engagements Österreichs im Donauraum und in Südost-Europa. Mit mehr als 140 Mio. Einwohnern ist der Schwarzmeerraum ein Zukunftsmarkt mit er­heb­lich­em Ent­wick­lun­gs­po­tential. Dieses Potential gilt es für Österreich zukünftig zu nutzen.