EU Jahresvorschau des BMLFUW  2011

auf Grundlage der Arbeitsprogramme der EU-Präsidentschaften

 

 

LANDWIRTSCHAFT UND FISCHEREI

 

Das Arbeitsprogramm der ungarischen Präsidentschaft steht unter dem Motto „Starkes Europa“ und legt folgende Ziele fest: Europa im Dienste der Bürger, Umgang mit Effekten der Wirtschaftskrise und Umsetzung der Strategie Europa 2020. In diesen Rahmen ist auch das Arbeitsprogramm des Landwirtschafts- und Fischereisektors eingebettet. Bei den landwirtschaftlichen Prioritäten der ungarischen Präsidentschaft steht die Zukunft der Gemeinsamen Agrarpolitik im Mittelpunkt; diese Frage wird zweifelsohne auch die darauffolgende polnische Präsidentschaft prägen.  

 

 

LANDWIRTSCHAFT

 

Gemeinsame Agrarpolitik bis 2020

 

Die Diskussion zur Zukunft der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) wurde unter französischer Präsidentschaft im 2. Halbjahr 2008 begonnen (erstmalige Behandlung beim Informellen Rat Landwirtschaft in Annecy) und unter den folgenden Vorsitzen weiter geführt.

 

Im November 2010 legte die Europäische Kommission (EK) unter belgischer Präsidentschaft eine Mitteilung mit dem Titel „Die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) bis 2020: Nahrungsmittel, natürliche Ressourcen und ländliche Gebiete – die künftigen Herausforderungen“ vor. Darin werden drei Reformoptionen dargestellt: 1) Behebung der dringendsten Mängel der GAP, 2) Gestaltung einer umweltfreundlicheren, gerechteren, effizienteren und wirkungsvolleren GAP,          3) Schwerpunktverlagerung zu Umwelt- und Klimazielen. Alle drei Optionen sehen die Beibehaltung der Zwei-Säulen-Struktur vor.

 

Mit der Reform sollen die Dynamik und Wettbewerbsfähigkeit des europäischen Agrarsektors gesteigert und den neuen Herausforderungen begegnet sowie ein wesentlicher Beitrag zur Strategie Europa 2020 im Sinne eines nachhaltigen, intelligenten und integrativen Wachstums geleistet werden.

 

Die Kommission nennt in der Mitteilung eine rentable Nahrungsmittelerzeugung, eine nachhaltige Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen und Klimamaßnahmen sowie die Erhaltung der räumlichen Ausgewogenheit und der Vielfalt der ländlichen Gebiete als die drei grundlegenden Ziele der GAP. Die Mitteilung geht der Frage nach, mit welchen Instrumenten sich diese am besten verwirklichen lassen.

 

Für den Bereich der Direktzahlungen kommt die Kommission zur Einschätzung, dass die zukünftige Verteilung der Mittel nach objektiven und gerechten Kriterien zu erfolgen habe und die Direktzahlungen neben der Einkommensstützung auch der Förderung einer nachhaltigen Landwirtschaft dienen müssen.

 

Für den Bereich der marktbezogenen Maßnahmen (z. B. öffentliche Intervention, Beihilfen für die private Lagerhaltung) sind für die Kommission gewisse Verbesserungen und Vereinfachungen erforderlich. Die bestehenden Instrumente könnten mit einem Element zur Verbesserung der Funktionsweise der Lebensmittelversorgungskette ergänzt werden.

 

Im Bereich der ländlichen  Entwicklung sollten die Themen Umwelt, Klimawandel und Innovation horizontal in alle Programme einbezogen werden. Die Kommission sieht zudem eine größere Bedeutung bei den Direktverkäufen, lokalen Märkten und den JunglandwirtInnen. Neben einer besseren Integration des LEADER-Konzepts, stellt die Kommission die Einführung eines Instrumentariums für das Risikomanagement vor, um besser auf Marktunsicher­heiten und Einkommensschwankungen reagieren zu können.

 

Auf Grundlage der im Rat geführten Diskussionen und des Berichts des Europäischen Parlaments zu der Mitteilung sowie der Ergebnisse der Öffentlichkeitskonsultation wird die Kommission Mitte 2011 (Juli oder September) Legislativvorschläge vorlegen.  

 

Die ungarische Präsidentschaft wird die unter belgischer Präsidentschaft begonnene Diskussion zu den einzelnen festgelegten Zielen der GAP bei den Ratstagungen im Jänner und Februar fortsetzen. Des Weiteren plant sie – voraussichtlich bei der Ratstagung im März 2011 – die  Annahme von Schlussfolgerungen des Rates zur vorliegenden Mitteilung. Unter polnischer Präsidentschaft, also im 2. Halbjahr 2011, werden die Legislativvorschläge beraten.

 

Im Hinblick auf die zukünftigen Herausforderungen – wie z.B. Versorgungssicherheit mit Lebensmitteln, Klimawandel, die zunehmende Preisvolatilität, Wassermanagement und Biodiversität – sowie die Ziele der EU 2020 Strategie ist auch in Zukunft eine Gemeinsame Agrarpolitik notwendig, die dem Agrarsektor ermöglicht, diesen Anforderungen der Gesellschaft gerecht zu werden und seine multifunktionellen Aufgaben auch in Zukunft wahrzunehmen. Neben der nachhaltigen Versorgung mit ausreichenden, qualitativ hochwertigen und sicheren Lebensmitteln sollen auch zukünftig die anderen zahlreichen öffentlichen Serviceleistungen, wie Umwelt-, Tier- und Landschaftsschutz gewährleistet werden. Darüber hinaus soll die Landwirtschaft ihren Beitrag für die Prioritäten und Schwerpunktsetzungen der EU 2020 Strategie leisten können.

 

Die Gemeinsame Agrarpolitik der Europäischen Union soll auch nach 2013 einen Schlüsselbereich der Gemeinschaftspolitik bilden, da sie wesentlich zur Zielerreichung der EU Strategie 2020 beiträgt. Österreich hält an der bewährten Zwei-Säulen-Struktur der GAP fest – nicht zuletzt um auch in Zukunft eine flächendeckende Landwirtschaft aufrecht zu erhalten – wobei  eine  klare Trennung der beiden Säulen gegeben sein soll. Den Direktzahlungen kommt auch weiterhin entscheidende Bedeutung zu, eine Renationalisierung der ersten Säule wird abgelehnt. Im Hinblick auf die zunehmende Markt- und Preisvolatilität ist die Beibehaltung der bisher bewährten Marktordnungsinstrumente sowie die Prüfung neuer Instrumente zur Dämpfung der Preisschwankungen bzw. der Abfederung von Krisensituationen notwendig. Die Bedeutung der Ländlichen Entwicklung wird auch für die Zeit nach 2013 unterstrichen. Hier liegt der Akzent vor allem auf dem bewährten Agrar-Umweltprogramm – nicht zuletzt auch im Hinblick auf die neuen Herausforderungen (Klimaschutz, Biodiversität etc.) -, der Beibehaltung der Ausgleichszulage für Berg- und benachteiligte Gebiete und auf Maßnahmen zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit sowie auf Innovation.

 

 

Milchpaket

 

Auf Grundlage der Arbeiten und Empfehlungen der hochrangigen Gruppe, welche als Konsequenz der Milchkrise eingesetzt wurde, legte die Europäische Kommission Anfang Dezember 2010 Legislativvorschläge vor. Ein wesentlicher Punkt dabei sind die schriftlichen Verträge mit deren Hilfe die  Stellung der Milcherzeuger in der Milchversorgungskette verbessert werden und der Sektor auf eine stärkere Marktorientierung vorbereitet werden soll.

 

 

Zudem wird die Möglichkeit vorgeschlagen, die Bedingungen solcher Verträge in einem bestimmten Ausmaß über Erzeugerorganisationen kollektiv zu verhandeln, was zu einer deutlichen Stärkung der  Verhandlungsposition der Milcherzeuger gegenüber den milchverarbeitenden Betrieben beitragen wird. Die angedachten Branchenverbände, in die alle Akteure der Wertschöpfungskette eingebunden werden sollten, sollen eine Diskussionsplattform über den gesamten Sektor darstellen. Im Rahmen dieser Organisationen könnten die Kenntnisse über die Milcherzeugung und den Milchmarkt verbessert und bewährte Praktiken bei der Milcherzeugung und –verarbeitung gefördert werden. Die Verbesserung der Transparenz mit verpflichtenden Meldungen innerhalb der gesamten Lebensmittelkette ist ein weiterer wichtiger Punkt der aufgegriffen wurde. Dem Vorschlag entsprechend sollen die Maßnahmen bis 2020 laufen und in diesem Zeitraum zwei Zwischenprüfungen durchgeführt werden.

 

Unter ungarischer Präsidentschaft werden die Vorschläge im Detail vom Rat und dem Europäischen Parlament geprüft werden. Bei der Ratstagung im Juni 2011 soll eine generelle Annäherung erreicht werden. Darüber hinaus wird es auch weiterhin pro Quartal einen Bericht der Europäischen Kommission zur Lage auf dem Milchmarkt geben, der Produktion, Nachfrage, Preise und Exportentwicklung sowie die Maßnahmen, die ergriffen wurden, darstellt.

 

Die Milchproduktion ist in Österreich generell, speziell aber in den Berggebieten, von großer Bedeutung. Daher begrüßt Österreich die Vorlage eines Legislativvorschlages der Europäischen Kommission, der Lösungsmöglichkeiten präventiver Natur zur Vermeidung derartiger  Krisen in Zukunft vorsieht. Damit soll aber auch die Wettbewerbsfähigkeit des Sektors gestärkt  und die Milcherzeugung nachhaltig sichergestellt werden.

 

 

Qualität bei landwirtschaftlichen Erzeugnissen („Qualitätspaket“)

 

Im Anschluss an die 2009 geführte Diskussion über die Mitteilung der Kommission zur Qualitätspolitik für landwirtschaftliche Erzeugnisse hat die Kommission diesbezügliche Vorschläge ausgearbeitet und Anfang Dezember angenommen. Darin werden unter anderem die Neufassung der Vorschriften zu den geografischen Angaben, die Festlegung spezifischer Angaben sowie Regeln für die Angabe der Herkunft der landwirtschaftlichen Erzeugnisse vorgeschlagen.

 

Dieses Qualitätspaket wird ebenfalls einen Schwerpunkt der ungarischen Präsidentschaft darstellen, die vorliegenden Vorschläge sollen umfassend diskutiert werden. Bei der Ratstagung im April wird es dazu eine weitere Debatte geben und möglicherweise könnte bei der Tagung im Juni 2011 eine politische Einigung erzielt werden.

 

Österreich begrüßt die Vorlage der Vorschläge, vor allem die Schaffung einer Rechtsgrundlage für die obligatorische Angabe des Erzeugungsortes, die  Vereinfachung und Straffung bei Verfahrensabläufen und der  Erhalt der Maßnahmen betreffend geschützte traditionelle Spezialitäten werden positiv bewertet. Österreich wird sich für die Schaffung des optionalen Qualitätsbegriffes „Bergerzeugnis“ einsetzen. Kritisch hingegen sieht Österreich die vorgesehene Beschränkung bei geschützten traditionellen Spezialitäten auf Fertigmahlzeiten und Verarbeitungserzeugnisse.  

 

 

Vereinfachung des Agrarrechts sowie Anpassungen an den Vertrag von Lissabon

 

Mit dem Vertrag von Lissabon haben sich die Durchführungsbefugnisse der Kommission geändert und es müssen nun die bestehenden Bestimmungen entsprechend Art. 290 und Art. 291 des AEUV angepasst werden. Außerdem gibt es auch einen Adaptierungsbedarf an die  Regelungen der neuen Komitologieverordnung.

 

Parallel dazu versucht die Kommission in einigen Bereichen den vielfachen Forderungen der Mitgliedstaaten nach Vereinfachung der Bestimmungen gerecht zu werden. Die Kommission hat im September 2010 einen indikativen Zeitplan für die Anpassung von 49 Rechtsakten vorgestellt und in der Zwischenzeit bereits die Vorschläge zur der Anpassung der Verordnungen für die Ländliche Entwicklung, der Direktzahlungen, der Finanzierung der Gemeinsamen Agrarpolitik und der einheitlichen gemeinsamen Marktorganisation vorgelegt. Diese werden derzeit auf Arbeitsgruppenebene im Rat und Europäischen Parlament behandelt. In weiterer Folge werden alle Rechtsvorschriften des agrarischen Bereichs angepasst werden.

 

Die ungarische Präsidentschaft beabsichtigt, möglichst große Fortschritte bei diesen Anpassungen zu erzielen.

 

 

Reform der Regelungen zur Modernisierung des EU-Regimes der Pflanzengesundheit unter Berücksichtigung von Globalisierung und Klimawandel

 

Das heute existierende EU-Regime zum Schutz vor Pflanzenkrankheiten und -schädlingen, das in seinen Grundzügen bis 1977 zurückreicht, soll effektiver gestaltet werden, wobei beabsichtigt  ist, besonders auf die neuen Herausforderungen Globalisierung und Klimawandel einzugehen. Ziel ist es, die Überwachungsstrategie für schädliche Organismen neu auszurichten und die Kontrollen bei der Einfuhr sowie die Rolle des „Pflanzenpasses“ als Begleitdokument im innergemeinschaftlichen Handel zu stärken. Ebenso soll das Konzept von besonders geschützten Zonen auf seine Nützlichkeit hin überprüft werden. Die Notmaßnahmen beim Auftreten von Pflanzenkrankheiten und mögliche EU Unterstützungsmodelle werden diskutiert.

 

Die Legislativvorschläge werden erst 2012 unter dänischer Präsidentschaft beraten.

 

Österreich begrüßt die derzeit laufende Revision der Vorschriften im Bereich der Pflanzengesundheit. Insbesondere wird ein starker Außenschutz der EU gegenüber Drittländern befürwortet, da sich einmal eingeschleppte Schadorganismen oft rasch ausbreiten und Folgeschäden  nur mit großem Aufwand verhindert werden können (Beispiele: Maiswurzelbohrer, Kiefernholznematoden). Österreich unterstützt alle Bestrebungen, die zukünftig ein effizienteres Arbeiten in diesem Sektor ermöglichen.

 

 

Marketingmaßnahmen für Saat- und Pflanzgut

 

Derzeit unterliegen die sieben Saatgutverkehrsrichtlinien und fünf Pflanzgutverkehrsrichtlinien (Forst, Wein, Obst, Zierpflanzen und Gemüse) der EU einer Evaluierung durch die EK, für welche sie Vorschläge für ein oder zwei Sammelverordnungen konzipieren will.

 

 

 

 

Unter ungarischer Präsidentschaft wird ein öffentliches Konsultationsverfahren, welches sich auf einen Folgeabschätzungsbericht der EK bezieht, eingeleitet. Die Legislativvorschläge werden unter polnischer Präsidentschaft voraussichtlich im Spätherbst vorgelegt.

 

Seitens Österreichs bestehen keine Einwände gegen eine Zentralisierung im Zulassungsverfahren und die Einbeziehung der Saatgutwirtschaft (Ausweitung der Autorisierungen gem. Saatgutgesetz in der Sortenprüfung und auch auf die Produktion von Vermehrungssaatgut bei der Saatgutanerkennung). Die nationale Sortenprüfung sollte jedoch im Hinblick auf die Feststellung des landeskulturellen Wertes der Pflanzensorten unbedingt in der Kompetenz jedes Mitgliedstaates bleiben (Bedeutung für die Anbauberatung der Landwirte), wobei Österreich aber die Nutzung von Synergeieffekten in der Zusammenarbeit mit anderen Mitgliedstaaten aktiv unterstützt.  

 

 

FISCHEREI

 

Mehrjahrespläne

 

Mehrjahrespläne sind zunehmend stärker eingesetzte Maßnahmen zur Bewirtschaftung von Fischereibeständen. Sie enthalten Vorgaben mehrjähriger Bewirtschaftungsziele wie die Festlegung von Fangquoten, Fischereiaufwand, Schließzeiten sowie Sperrgebieten und erstrecken sich entsprechend ihrer Bezeichnung über mehrere Jahre. Damit ist eine bessere Planung für den Fischereisektor gegeben.

 

Unter ungarischer Präsidentschaft werden die Arbeiten zu mehreren Mehrjahresplänen aufgenommen. Dazu zählen z.B. der nördliche Seehecht, pelagische Arten in der Ostsee (Hering, Sprotte, Lachs) oder der Stöcker. Bei den Ratstagungen im April und im Juni 2011 werden auch die politischen Debatten über die Mehrjahrespläne für das Baltische Meer stattfinden.

 

Österreich unterstützt im Hinblick auf das Prinzip einer ökologischen und ressourcenschonenden Bewirtschaftung grundsätzlich Vorschläge, die – etwa durch flexible Regelungen und mehrjährige Verwaltung auf Basis wissenschaftlicher Empfehlungen – zum nachhaltigen Wiederaufbau der Fischbestände führen. Der Ansatz der mehrjährigen Bewirtschaftungspläne sollte jedenfalls fortgesetzt und ausgebaut werden.

 

 

Reform der Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP) und Reform der Gemeinsamen Marktordnung Fischerei

 

Da einerseits die Überfischung in den Gemeinschaftsgewässern nicht wirklich in den Griff zu bekommen war und andererseits der Fischereisektor nicht länger isoliert vom breiteren Kontext der Meeresumwelt sowie von anderen politischen Maßnahmen betrachtet werden kann, fand in den beiden letzten Jahren eine umfassende Debatte über die Verwaltung der Fischerei in der EU statt. Ziel dieser Diskussion war, die derzeitigen Vorschriften der gemeinsamen Fischereipolitik umzugestalten und an künftige Herausforderungen anzupassen.

 

Höchstwahrscheinlich noch unter ungarischer Präsidentschaft wird die Kommission bei der Ratstagung im Juni 2011 die Legislativvorschläge zur Reform der GFP vorlegen.

 

Österreich unterstützt grundsätzlich den Reformansatz der Europäischen Kommission, der der Verbesserung der Nachhaltigkeit im Fischereisektor dienen soll. Einerseits ist die EU der weltweit größte Fischimporteur und andererseits werden nachhaltige Fang- bzw. Züchtungsmethoden auch für die Konsumenten immer wichtiger. Daher hat Österreich besonderes Interesse an der Fortführung und dem Ausbau der Förderung für die Aquakultur im Rahmen des Europäischen Fischereifonds (EFF). Österreich hat diesbezüglich bereits mit den anderen Binnenstaaten der EU eine Kooperation begonnen und Kommissarin Damanaki eine Deklaration zur Förderung zur Förderung und dem Ausbau der Binnenaquakultur übergeben.

 

 

Externe Fischereipolitik

 

Unter ungarischer Präsidentschaft werden die Verhandlungen zu Fischereipartnerschaftsabkommen (FPA) der EU u.a. mit Marokko, Mosambik und Mauretanien begonnen, die der EU Flotte Zugang zu den Gewässern der Drittstaaten sichern und den Partnerländern Unterstützung beim Aufbau ihrer Infrastruktur im Fischerei- und Hafenbereich zur Verfügung stellt.

 

Österreich unterstützt grundsätzlich Verhandlungen über Fischereiabkommen, die dem partnerschaftlichen und ökologischen Ansatz entsprechen sowie die  wirtschaftliche Entwicklung, das Verantwortungsbewusstsein und die nachhaltige Fischerei in den betreffenden Partnerländern fördern.

 

 

Total allowable catches (TAC) 2012

 

Am Ende der polnischen Präsidentschaft, also den Ratstagungen im November und Dezember, setzt der Rat auf Basis wissenschaftlicher Empfehlungen die maximale Fangmenge pro kommerzieller Fischart, Mitgliedstaat und Meeresuntergebiet für die Nord- und Ostsee, das Schwarze Meer und Norwegen fest.

 

Österreich wird die auf den Empfehlungen der Wissenschaft basierenden Vorschläge über die maximalen Fangmengen 2012 im Sinne des Prinzips einer ökologisch verträglichen und nachhaltigen Nutzung der Fischereibestände unterstützen.

 


UMWELT

 

Diese Vorschau wurde auf Basis des Arbeitsprogramms der Europäischen Kommission (EK)  und des ungarischen Präsidentschaftsprogramms erstellt. Für den polnischen EU-Vorsitz in der zweiten Jahreshälfte 2011 liegen noch keine Dokumente vor. 

 

 

Klimawandel

 

Als  Follow-up der COP 16 (Vertragsstaatenkonferenz zur Klimarahmenkonvention) in Cancún/Mexiko (29.11.-10.12.2010) plant die ungarische  Präsidentschaft  bei der Ratstagung im März 2011 eine umfassende Diskussion der dort erzielten Ergebnisse. Ebenfalls im Rahmen der Ratstagung im März behandelt werden soll die für Februar 2011 angekündigte Roadmap der EK für eine sichere und nachhaltige CO2-arme Wirtschaft bis zum Jahr 2050. Dies möglicherweise gemeinsam mit einer – von der EK noch vorzulegenden – Analyse der politischen Optionen zur Verringerung der Treibhausgas-Emissionen um mehr als 20%.  Der Rat Umwelt hat die EK am 14.10.2010 aufgefordert, die in ihrer Mitteilung betreffend einen Übergang auf -30% Treibhausgas-Reduktion angeführten politischen Optionen näher zu konkretisieren und weitere Analysen über die Auswirkungen auf Ebene der Mitgliedstaaten durchzuführen. Unklar ist derzeit, ob die EK auch einen Vorschlag für die Revision der Verordnung über fluorierte Gase vorlegen wird, der dann allenfalls unter der ungarischern Präsidentschaft  behandelt wird.

 

Österreich  begrüßt das Ergebnis der COP 16. Positiv gesehen wird das Signal, dass der multilaterale Prozess nach einem Jahr der Stagnation wieder in der Lage ist, Ergebnisse zu erzielen. Österreich tritt für ein umfassendes Abkommen ein, das für alle Parteien rechtsverbindlich ist und eine solide Basis für die Bekämpfung des Klimawandels darstellt. Mit Blick auf die COP 17 Ende 2011 in Durban/Südafrika wird es daher in den kommenden Monaten wichtig sein, dass die EU ihre internen Arbeiten sowie ihre Kommunikation nach außen  zur Frage einer zweiten Verpflichtungsperiode unter dem Kyoto-Protokoll sowie im Hinblick auf eine allfällige Erhöhung des EU-Reduktionsziels auf 30% - intensiviert. Österreich  teilt die Meinung der EK, dass derzeit die Bedingungen für ein 30%-iges Reduktionsziel - insbesondere mangels vergleichbarer Angebote von Drittstaaten - nicht gegeben sind. Darüber hinaus sind aus österreichischer Sicht zusätzliche Analysen der Auswirkungen auf die einzelnen Mitgliedsstaaten erforderlich.

 

 

Biodiversität

 

Nach den für die EU erfolgreichen Ergebnissen der 10. Vertragsstaatenkonferenz zur Konvention über die biologische Vielfalt (Oktober 2010, Nagoya/Japan) und im Anschluss an das internationale Jahr der biologischen Vielfalt 2010 geht es nun um die Umsetzung der beschlossenen Verpflichtungen auf EU-Ebene. Dies betrifft insbesondere die Erreichung der neuen, 20 globalen Biodiversitätsziele 2020 zur Bekämpfung der Ursachen der Biodiversitätsverluste,  Verbesserung des Schutzes der Biodiversität sowie zur verstärkten Umsetzung der Konvention über die biologische Vielfalt (CBD). Dazu wird die EK Anfang 2011 ihre EU Biodiversitätsstrategie post 2010 vorlegen. Es sollen insbesondere die Biodiversitätsziele in den relevanten Politikbereichen (Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Fischerei, Naturschutz) berücksichtigt und die Ursachen der Biodiversitätsverluste effektiv angegangen werden (gebietsfremde Arten, Luftverschmutzung, Klimaänderung, Übernutzung, Landnutzungsänderung/Fragmentierung, etc.). Ein Ziel der Strategie soll auch die Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosystemleistungen darstellen, insbesondere  durch Schaffung einer ökosystemverbindenden sogenannten "Grünen Infrastruktur" sowie die Stärkung des Beitrags der EU zum Erhalt der globalen Biodiversität.

 

Zudem sollen auch die Unterzeichnung, sowie erste Schritte zur Ratifizierung und Umsetzung des Nagoya-Protokolls zu ABS („Access and Benefit Sharing) und verbundenem traditionellen Wissen erfolgen. Mit dem Protokoll wird ein völkerrechtlicher Rahmen geschaffen, der sicherstellen soll, dass der Zugang zu genetischen Ressourcen auf gegenseitiger Zustimmung basiert und ein Ausgleich zwischen den unterschiedlichen Interessen zwischen den Ursprungsländern der genetischen Ressourcen und deren Nutzer erfolgt.

 

Es sind Schlussfolgerungen des Rates zur Biodiversitätsstrategie beim Junirat 2011 geplant. Österreich  begrüßt generell die Vorhaben für eine EU Politik zur Biodiversität nach 2010. Insbesondere werden rasche Maßnahmen zur Bekämpfung und Vermeidung der Schäden vor allem durch gebietsfremde, invasive Arten, die Sicherstellung einer ausreichenden Finanzierung und die effektive Einbeziehung der Biodiversität in alle relevanten Politikbereiche unterstützt.

 

 

Wasser

 

Am 8. Dezember 2010 veröffentlichte die Europäische Kommission die „Strategie der Europäischen Union für den Donauraum“, die sog. „Donaustrategie“ und den dazugehörigen Aktionsplan. Die Idee dafür geht auf eine österreichisch-rumänische Initiative zurück.

 

Ziel ist ein nachhaltiger Rahmen für eine kohärente Entwicklung der Region und die Stärkung der Zusammenarbeit. Es wird dafür aber keine zusätzlichen  EU-Mittel, keine neuen Rechtsvorschriften und keine neuen Strukturen geben. Die Donaustrategie umfasst vier große Prioritäten mit dazugehörigen Aktionsfeldern und Vorschläge für Ziele:

 

·         Bessere Verbindungen innerhalb der Donauregion - Verkehr (Inlandwasserwege und Bahn/Straße/Luft), Energie, zwischenmenschliche Kontakte

·         Schutz der Umwelt in der Donauregion - Wasserqualität, besseres Management von Umweltrisiken, insbesondere Überschwemmungen, Biodiversität

·         Schaffung von Wohlstand in der Donauregion - Wissensgesellschaft, Wettbewerbs-fähigkeit von Unternehmen, Bildung

·         Stärkung der Donauregion - institutionelle Zusammenarbeit, Sicherheit

 

Deklariertes zentrales Ziel der ungarischen Präsidentschaft ist die Verabschiedung der Donaustrategie im Rat, wobei Ungarn der Wasserbereich im Rahmen dieser Strategie ein ganz besonderes Anliegen ist. Neben der Annahme von Ratsschlussfolgerungen, in denen die Notwendigkeit der Einbeziehung von Wasseraspekten in alle Politikbereiche besonders hervorgehoben werden soll, beabsichtigt die ungarische Präsidentschaft, die Arbeiten der Kommission zur Herausgabe des für 2012 vorgesehenen Papiers zur integrierten Wasserpolitik (Blue Print to Safeguard Europe's Waters) zu flankieren. Österreich unterstützt die Vorhaben der unga-rischen Präsidentschaft im Wasserbereich insbesondere im Bereich der Donaustrategie.

 

Die ursprünglich für Ende 2010/Anfang 2011 vorgesehene Veröffentlichung eines neuen Vorschlages ‚Prioritärer Stoffe’ dürfte nun erst im Laufe des ersten Halbjahres 2011 erfolgen und somit nicht mehr unter ungarischer Präsidentschaft bearbeitet werden können. 
Bereits eingeleitete Arbeiten zu den Themen klimawandelbedingte Extremereignisse und Wasserknappheit, Ökosystemleistungen und die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Wasserbereich sollen über eine Reihe von Veranstaltungen und Konferenzen weiter vorangetrieben werden und abschließend in Ratsschlussfolgerungen münden.

 

 

Ressourceneffizienz/Nachhaltige Materialverwendung

 

Wie in der Europa 2020 Strategie bereits angekündigt, wird die EK 2011 ihre Vorstellungen zum Thema „Ressourceneffizienz“ formulieren und damit neue Wege für eine integrierte Politikgestaltung auf EU-Ebene eröffnen. Die Ressourceneffizienz Leitinitiative der Europa 2020 Strategie hat erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt und die Wettbewerbsfähigkeit und ist eng mit dem neuen Vorschlag über die europäische Industriepolitik verbunden. Die Leitinitiative soll die Grundlage für Maßnahmen bilden, die die Umstellung auf eine ressourcenschonende und kohlenstoffarme Wirtschaft erleichtern und dadurch Folgendes erreichen sollen:

 

·               Stärkung der Wirtschaftsleistung bei gleichzeitiger Verringerung des Ressourceneinsatzes

·               Ermittlung und Schaffung neuer Wachstums- und Innovationsmöglichkeiten sowie Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der EU

·               Sicherung der Versorgung mit wesentlichen Ressourcen

·               Bekämpfung des Klimawandels und Eindämmung der Umweltauswirkungen der Ressourcennutzung.

 

Ende Jänner 2011 wurde die Mitteilung der Kommission über „Ressourcenschonendes Europa – eine Leitinitiative innerhalb der Strategie Europa 2020“ vorgelegt, die als Grundlage für die Roadmap dienen soll. Die geplante Roadmap wird sich mit nachhaltiger Materialwirtschaft (sustainable materials management, SMM), nachhaltigem Konsum und nachhaltiger Produktion (sustainable consumption and production, SCP) sowie Abfallwirtschaft auseinandersetzen.

 

Die Ressourceneffizienz und die damit verbundene nachhaltige Verwendung von Materialien stellen eine der Prioritäten unter ungarischer Präsidentschaft dar. Die Roadmap für ein ressourcenschonendes Europa soll gegen Ende des zweiten Quartals 2011 vorgelegt werden. Der ungarische Vorsitz plant die Verabschiedung von Schlussfolgerungen beim Umweltrat im März 2011. Eine österreichische Position zu diesem umfassenden Thema wird unter Einbeziehung von Bundesministerien, Sozialpartnern und Bundesländern erarbeitet

 

 

Europäische Nachhaltigkeitsstrategie

 

Im Juni 2006 legten die Staats- und Regierungschefs unter österreichischer EU Präsidentschaft beim Beschluss der erneuerten EU-Strategie für nachhaltige Entwicklung fest, dass der Europäische Rat spätestens im Jahr 2011 entscheiden wird, wann eine umfassende Überprüfung der Strategie einzuleiten ist. Österreich setzt sich für die Notwendigkeit dieser Überprüfung ein. Weiters haben die Staats- und Regierungschefs im Dezember 2009 klargestellt, dass die Strategie weiterhin eine langfristige Vision bietet und den übergreifenden politischen Rahmen für alle Unionspolitiken und -strategien bilden wird.

 

 

 

 

 

Die Kommission wird im September 2011 den dritten Fortschrittsbericht über die Durchführung der Strategie in der EU und in den Mitgliedstaaten vorlegen, der auch künftige Prioritäten, Ausrichtungen und Maßnahmen enthält. Der Europäische Rat wird im Dezember 2011 auf dieser Grundlage sowie unter Berücksichtigung der Prioritäten der EU 2020 Strategie die Fortschritte und Prioritäten überprüfen und allgemeine Ausrichtungen über Politiken, Strategien und Instrumente für nachhaltige Entwicklung festlegen. Es ist davon auszugehen, dass der Europäische Rat im Dezember 2011 auch erste Orientierungen bezüglich des EU-Beitrags zur Vorbereitung der Rio 2012 Konferenz (UNCSD 2012, UN Commission on Sustainable Development/ UN-Kommission für nachhaltige Entwicklung), der im Programm der Kommission als Schwerpunkt genannt ist. Thematische Schwerpunkte bei der Rio 2013 Konferenz werden „Grüne Wirtschaft“ und „Institutioneller Rahmen für nachhaltige Entwicklung“ sein.

 

 

Gentechnisch veränderte Organismen (GVOs)

 

Beim Umweltministerrat am 25. Juni 2009 leitete Österreich eine Initiative zur rechtlichen Verankerung eines Selbstbestimmungsrechtes der Mitgliedstaaten auf einen gentechnikfreien Anbau ein, welche von der Mehrheit der Mitgliedstaaten der EU unterstützt wurde.

 

Die Europäische Kommission legte daraufhin am 13. Juli 2010 einen Vorschlag zu einer Verordnung vor, der den Mitgliedstaaten die Möglichkeit einräumen soll, den Anbau von GVOs auf ihrem Hoheitsgebiet zu beschränken oder zu untersagen. In den bisherigen Diskussionen äußerten mehrere Mitgliedstaaten Bedenken an der WTO-Konformität des Vorschlags. Die EK arbeitet derzeit an Begründungen für ein etwaiges Anbauverbot. Die ungarische Präsidentschaft ist entschlossen, das Dossier voranzutreiben. Aus österreichischer Sicht wird der Kommissionsvorschlag sehr begrüßt, wobei die Wiederaufnahme von Gesundheits- und Umweltaspekten zur Begründung der Anbauverbote angestrebt wird.

 

 

Review des 6. Umweltaktionsprogramms

 

Das 10-jährige 6. Umweltaktionsprogramm (6. UAP)  läuft Mitte 2012 aus. Die EK wird 2011  - nach einer Zwischenbewertung 2007 - ihre Schlussbewertung vorlegen. Erst danach sind Diskussionen über ein allfälliges Nachfolgeprogramm geplant. Gestützt auf bereits vorliegende Analysen, wie z. B. den SOER (European Environment State and Outlook Report) 2010 der Europäischen Umweltagentur tritt Österreich bereits jetzt für ein im Mitentscheidungsverfahren beschlossenes 7. UAP ein, um der Umweltpolitik in der nächsten Dekade einen strategischen Rahmen zu geben.

 

 

Quecksilber

 

Die Kommission hat am 10. Dezember 2010 eine Mitteilung zur Überprüfung der Gemeinschaftsstrategie für Quecksilber vorgelegt. Darin werden die Fortschritte, die bei der Umsetzung der 2005 beschlossenen Maßnahmen zu verzeichnen sind, umrissen und jeweils die mögliche weitere Vorgangsweise angesprochen.

 

Bei der Emissionsminderung konnten durch die Strategie Fortschritte erzielt werden. Eine Verringerung des Angebots wird durch eine EU-Verordnung erzielt, die die Ausfuhr von metallischem Quecksilber und Quecksilberverbindungen verbietet und die sichere Lagerung von Quecksilber vorschreibt. Einen weiteren Schwerpunkt der Quecksilberstrategie bildet die sichere Lagerung, wobei auch die Umwandlung des flüssigen Quecksilbers in eine feste Verbindung eine Rolle spielen soll. Maßnahmen zum Schutz von Arbeitskräften, Empfehlungen zur Höchstmenge von Methylquecksilber in Fischen und Forschungsprojekte zum Monitoring und zur sicheren Entsorgung bilden weitere Schwerpunkte.

 

Die EU hat sich auch dazu bekannt, internationale Maßnahmen zu fördern, ein globales Quecksilber-Abkommen zu unterstützen und Drittländer im Rahmen von UNECE (UN Wirtschaftskommission für Europa) und UNEP (UN Umweltprogramm) zu unterstützen.

 

Die Arbeiten für ein internationales Quecksilberübereinkommen schreiten unter dem engagierten Vorsitz von Uruguay voran. Ein multilaterales Umweltübereinkommen ist das geeignetste Instrument, um in flexibler Weise alle Phasen des Lebenszyklus von Quecksilber von der Produktion, Inverkehrsetzen und Verwendung bis zu Freisetzungen, Lagerbeständen und Abfällen abzudecken. Diese Arbeiten werden von Österreich unterstützt. Vor dem 27. UNEP-Verwaltungsrat 2013 soll das Übereinkommen fertig gestellt sein, weshalb die Arbeiten auf internationaler Ebene auch 2011 intensiv fortgesetzt werden.  Quecksilber ist ein ubiquitäres Umweltgift, das wie alle Metalle nicht abgebaut wird, sondern immer höhere Konzentrationen in Erde, Wasser, Mensch und Tier erreicht. 

 

 

Nuklearenergie

 

Die Europäische Kommission hat in ihrer Mitteilung vom 10. November 2010 „Energie 2020 - Eine Strategie für wettbewerbsfähige, nachhaltige und sichere Energie“, angekündigt, dass der Rechtsrahmen für die kerntechnische Sicherheit und Sicherungsmaßnahmen durch die Halbzeitüberprüfung der Richtlinie zur nuklearen Sicherheit, die Durchführung der Richtlinie über nukleare Abfälle, die Neufestlegung der grundlegenden Sicherheitsnormen zum Schutz von Arbeitnehmern und der Bevölkerung und einen Vorschlag für eine europäische Herangehensweise an nukleare Haftungsregelungen weiter verbessert werden soll. Eine stärkere Harmonisierung der Kraftwerkskonstruktion und -zertifizierung auf internationaler Ebene soll entsprechend der Mitteilung der Europäischen Kommission ebenfalls aktiv verfolgt werden.

 

Der in der oben erwähnten Mitteilung der Europäischen Kommission angekündigte „Vorschlag für eine europäische Herangehensweise an nukleare Haftungsregelungen“ wird sowohl aus kompetenzrechtlicher Sicht als auch vor dem Hintergrund der Vorzüge des österreichischen Atomhaftungsgesetzes gegenüber den internationalen Regimes einer genauen Prüfung zu unterziehen sein. Eine Aufweichung der Prinzipien des österreichischen Atomhaftungsrechts ist aus österreichischer Sicht keinesfalls akzeptabel.

 

Bereits am 3. November 2010 legte die EK einen Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über die sichere Behandlung von abgebrannten Brennelementen und von radioaktivem Abfall vor. Österreich unterstützt diese  Initiative grundsätzlich, und erachtet Terminvorgaben für eine baldige Festlegung einer nationalen Entsorgungsstrategie für notwendig, um das vorhandene Wissen und die schon gewonnenen Erfahrungen zu nutzen, Verantwortung zu zeigen und konkrete Lösungsansätze jetzt zu definieren und die Lösung der Probleme nicht späteren Generationen aufzubürden.

 

Der ebenfalls angekündigte Vorschlag für eine Richtlinie zur Änderung der Strahlenschutz-grundnormen sollte sich nach österreichischer Auffassung an den kürzlich verabschiedeten Vorgaben der Internationalen Kommission für Strahlenschutz sowie der Internationalen Atom-energieorganisation orientieren.

Legislativdossiers

 

·       WEEE-Richtlinie (englisch: Waste Electrical and Electronic Equipment; deutsch: Elektro- und Elektronikgeräte-Abfall)

 

Der Vorschlag über eine Neufassung der Richtlinie über Elektro- und Elektronikaltgeräte hat zum Ziel, die Freisetzung gefährlicher Stoffe in die Umwelt zu vermeiden und einen nachhaltigen Material-Recyclingkreislauf ohne gefährliche Stoffe zu gewährleisten. Zu diesem Zweck werden im Wesentlichen die Rücknahme bzw. Sammlung und Verwertung von Elektro- und Elektronikaltgeräten geregelt, Mindestbehandlungsgrundsätze aufgestellt und die finanzielle Verantwortung der Hersteller klargestellt. Ein in den Verhandlungen noch ausstehender Diskussionspunkt sind insbesondere der Herstellerbegriff und  die Finanzierung der Gerätesammlung durch die Hersteller bzw. die öffentliche Hand. Es ist eine politische Einigung des Rates bei der Ratstagung im März 2011 geplant.

 

Österreich befürwortet seit jeher praktikable Regelungen für Sammel- und Finanzierungssysteme in den Mitgliedsstaaten unter Bedachtnahme auf eine Verantwortung des Herstellers. Wesentlich ist dabei, dass auf den Hersteller, der die Geräte im jeweiligen MS in Verkehr bringt, abgestellt wird.

 

·       Seveso-Richtlinie (RL zur Beherrschung der Gefahren bei schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen)

 

Ende 2010 hat die Europäische Kommission einen Vorschlag für eine Neuerlassung  der Seveso II-RL vorgelegt. Ziel dieser Richtlinie ist es, schwere Unfälle (Chemieunfälle, Störfälle) mit großen Mengen gefährlicher Stoffe zu verhüten und deren  Folgen für Mensch und Umwelt zu begrenzen. Die Revision ist erforderlich, um die Bezeichnung der in der Richtlinie erwähnten Chemikalien an das neue GHS (Globally Harmonised System) anzupassen, darüber hinaus werden die Bestimmungen zur Information der Öffentlichkeit und zur Kontrolle betroffener Anlagen gestärkt.

 

Die ungarische Ratspräsidentschaft möchte bis zum Junirat 2011 eine politische Einigung erreichen, was sehr ehrgeizig erscheint, obwohl die Richtlinie in vielen Punkten gegenüber der geltenden Rechtslage unverändert bleiben soll. Die österreichische Position wird noch erarbeitet.

 

 

 


Termine Rat Landwirtschaft und Fischerei 2011

 

·         Rat Landwirtschaft und Rat Fischerei

24. Jänner 2011

21. Februar 2011

17.-18. März 2011

14.-15. April 2011

16.-17. Mai 2011

27.-28. Juni 2011

18.-19. Juli 2011

19.-20. September 2011

20.-21. Oktober 2011

14.-15. November 2011

15.-16. Dezember 2011

 

·         Informeller Rat Landwirtschaft

29.-31. Mai 2011 in Debrecen/Ungarn

11.-13. September 2011 in Polen

 

Termine Rat Umwelt 2011

 

·         Rat Umwelt

14. März 2011

17. Juni 2011

10. Oktober 2011

 

·         Informeller Rat Umwelt

24.-26. Juni 2011 in Budapest & Gödöllö/Ungarn

11.-12. Juli 2011 in Polen

 

Sonstige hochrangige Treffen

 

·         21.-25. Februar 2011 26. Sitzung des UNEP Verwaltungsrates/Globales UmweltministerInnenforum in Nairobi/Kenia

 

·         1. März 2011 Ministerkonferenz zu Rückwürfen (im Rahmen der GFP-Reform auf Initiative Kommissarin Damanaki) in Brüssel

 

·         8.-9. März 2011 Alpenkonferenz der Alpenkonvention in Brdo/Slowenien

 

·         9.-10.März 2011 Hochrangige Konferenz zur GFP-Reform auf Initiative des NL Fischereiministeriums in Noordwijk/Niederlande

 

·         14.-18. März   4. Verwaltungsrat des Internationalen Vertrages über pflanzengenetische Ressourcen in Bali/Indonesien

 

·         23.-25. März 2011 Ministerkonferenz über die Zukunft der europäischen Gewässer in Budapest/Ungarn

 

·         6.-8. April 2011 Generaldirektoren Forst in Visegrad/Ungarn

 

·         6.-8. April 2011 Leiter der Veterinärdienste in Budapest/Ungarn

 

·         25.-29. April 2011 5. Vertragsstaatenkonferenz der Stockholmer Konvention (persistente organische Schadstoffe) in Genf/Schweiz

 

·         2.-13.5.2011 19. Sitzung der Kommission für nachhaltige Entwicklung in New York

 

·         2.-4. Mai 2011 Leiter der Pflanzenschutzdienste in Budapest/Ungarn

 

·         18.-20. Mai 2011 Konferenz der Zahlstellen Direktoren in Budapest/Ungarn

 

·         23.-25. Mai 2011 Generalversammlung IMPEL (Network for the Implementation and Enforcement of Environmental Law)  in Budapest/Ungarn

 

·         25.-27. Mai 2011 Generaldirektoren Wasser in Budapest/Ungarn

 

·         5.-7. Juni 2011 Generaldirektoren Fischerei in Budapest/Ungarn

 

·         6.-8. Juni 2011 Generaldirektoren Ländliche Entwicklung in Eger/Ungarn

 

·         7.-9. Juni 2011 Generaldirektoren Naturschutz in Balatonfüred/Ungarn

 

·         20.-24. Juni 2011 5. Vertragsstaatenkonferenz der Rotterdamer Konvention (Prior Informed Consent -  PIC) in Genf/Schweiz

 

·         25.Juni-2.Juli 2011  37. FAO Konferenz

 

·         28.-29. Juni 2011 Erste Europäische Nuklear- und Strahlenschutzregulatorenkonferenz in Brüssel

 

·         6. Juli 2011 Konferenz zur Förderung der Vermarktung hochqualitativer Lebensmittel in Warschau/Polen

 

·         16. Juli 2011 Biomassekonferenz in Sopot/Polen

 

·         21.-23. September 2011 Konferenz der Zahlstellen Direktoren in Sopot/Polen

 

·         21.-23. September 2011 Ministerkonferenz UNECE „Environment for Europe“ in Astana/Kasachstan

 

·         12.-14. Oktober 2011 Wassermanagement in der Landwirtschaft in Falenty/Polen

 

·         17.-21. Oktober 2011 10. Vertragsstaatenkonferenz der Basler Konvention in Cartagena/Kolumbien

 

·         19.-20. Oktober 2011 Kongress zur Ländlichen Entwicklung in Warschau/Polen

 

·         14.-18. November 2011 Vertragsstaatentreffen des Montreal-Protokolls in Bali/Indonesien

 

·         23. November 2011 Konferenz zum Europäischen Schweinemarkt in Warschau/Polen

 

·         24.-25. November 2011 Generaldirektoren Ländliche Entwicklung (Veranstaltungsort wird noch bekanntgegeben)

 

·         28.11-9.12.2011 17. Vertragsstaatentreffen der Klimarahmenkonvention und 7. Vertragsstaatentreffen des Kyotoprotokolls in Durban/Südafrika