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Österreichisches

Stabilitätsprogramm

 

Fortschreibung für die Jahre 2012 bis 2017

 

 

 

 

 


 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bundesministerium für Finanzen

Wien, 16. April 2013

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Dieses Programm kann auf der Internetseite des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) abgerufen werden: http://www.bmf.gv.at


 

Inhalt

 

1.     Einleitung. 1

2.     Entwicklung der österreichischen Wirtschaft. 3

2.1.     Gedämpftes Wachstum im Jahr 2012. 3

2.2.     Entwicklungen am Finanzsektor 4

2.3.     Kurz-  und mittelfristige Perspektiven 2013 bis 2017. 6

3.     Wirtschafts- und budgetpolitische Strategie. 9

3.1.     Das Bundesbudget 2012 (vorläufiger Gebarungserfolg) 13

3.2.     Bundeshaushalt 2013. 14

3.3.     Die Schuldenbremse 15

3.4.     Verfahren wegen eines übermäßigen Defizits 16

3.5.     Maßnahmen des Stabilitätspakets 19

4.     Sensitivitätsanalyse. 23

4.1.     Abweichungen gegenüber der letzten Fortschreibung. 23

4.2.     Sensitivität des Basisszenarios bezüglich exogener Schocks 23

4.3.     Prognosegüte 24

5.     Nachhaltigkeit in den öffentlichen Finanzen. 26

6.     Qualität der öffentlichen Finanzen. 29

6.1.     Funktionelle Gliederung der öffentlichen Ausgaben. 29

6.2.     Verwaltungsreformmaßnahmen. 30

6.3.     Verwaltungskosten senken. 31

6.4.     Gesundheitsreform 2012. 32

6.6.     Pensionsreform.. 34

6.7.     Spekulationsverbot 34

7.     Institutionelle Faktoren. 36

7.1.     Österreichischer Stabilitätspakt 36

7.2.     Wirkungsorientierte Budgetierung. 36

7.3.     Mittelfristige Haushaltsplanung. 37

7.4.     Stellung des Stabilitätsprogramms 38

 

 



Tabellen

 

Tabelle 1: Makroökonomische Entwicklung.. 7

Tabelle 2: Preise und Deflatoren.. 7

Tabelle 3: Arbeitsmarkt. 8

Tabelle 4: Sektorkonten.. 8

Tabelle 5: Konjunkturelle Entwicklung und Budgetsalden.. 17

Tabelle 6: Entwicklung der öffentlichen Schulden.. 17

Tabelle 7: Budgetäre Entwicklungen.. 18

Tabelle 8: "No-policy change"- Annahme. 19

Tabelle 9: Von der Ausgabenregel ausgenommene Ausgaben.. 19

Tabelle 10: Einsparungen des Bundes (Werte gegenüber 2011). 21

Tabelle 11: Steuerliche Maßnahmen (Werte gegenüber 2011). 22

Tabelle 12: Offensivmaßnahmen.. 22

Tabelle 13: Vergleich mit der Fortschreibung vom April 2012.. 23

Tabelle 14: Wirtschaftswachstum und öffentliche Haushalte in drei Szenarien.. 24

Tabelle 15: Langfristprojektionen der EK und des WPA... 27

Tabelle 16: Öffentliche Garantien.. 27

Tabelle 17: Funktionelle Gliederung der öffentlichen Ausgaben.. 29

 

Abbildungen

 

Abbildung 1: Wachstum des realen BIP.. 3

Abbildung 2: Zusammensetzung des realen Wachstums. 3

Abbildung 3: Langfristige Zinsen.. 4

Abbildung 4: Finanzmarktperformance. 4

Abbildung 5: Budgetsaldo.. 19

Abbildung 6: Bruttoverschuldung.. 19

Abbildung 7: Prognosefehler für das reale BIP.. 25

 


 


1.      Einleitung

 

Gemäß EU-Verordnung 1466/97 i.d.F.v. Verordnung 1175/2011 haben die Teilnehmer der Eurozone jährlich ein Stabilitätsprogramm und die übrigen EU-Mitgliedsstaaten ein Konvergenzprogramm vorzulegen. Die vorliegende Fortschreibung des Österreichischen Stabilitätsprogramms für die Jahre 2012 bis 2017 folgt in Inhalt und Form den Vorgaben des Code of Conduct gemäß Beschluss des ECOFIN-Rates vom 3. September 2012.

 

Die Strategie der Bundesregierung für den Zeitraum 2013 bis 2017 steht unter dem Motto „Stabile Finanzen durch Reformen. Wachstum durch Offensivmaßnahmen“ und ist auf drei Ziele ausgerichtet:

·         Erzielen eines ausgeglichenen Haushalts bis 2016, Sicherstellung der langfristigen Nachhaltigkeit und Rückführung der Schuldenquote auf 60% des BIP

·         Forcieren von Investitionen in den Bereichen Bildung, Universitäten, F&E und Infrastruktur für Wachstum und Beschäftigung

·         Fortsetzung der Strukturreformen in den Bereichen Pensionen, Gesundheitspolitik, öffentliche Verwaltung, Förderungen und Arbeitsmarkt

 

Mit einer Schuldenbremse und der Implementierung des Stabilitätspakets für den Zeitraum 2012-2016 wird Österreich die dargelegten nationalen Ziele erfüllen und den Vorgaben der reformierten EU-Haushaltsüberwachung („Sixpack“, „Twopack“) sowie des neuen Vertrages über Stabilität, Koordinierung und Steuerung in der Wirtschafts- und Währungsunion (VSKS) gerecht. Damit leistet Österreich einen wichtigen Beitrag zur Festigung des Vertrauens in die eigene Volkswirtschaft, in Europa und in die gemeinsame Währung.

 

Die neuen Regeln der EU-Haushaltsüberwachung sind mit 13. Dezember 2011 in Kraft getreten. Das so genannte „Sixpack“ umfasst fünf Verordnungen und eine Richtlinie. Neben den beiden geänderten Rechtstexten zum präventiven und korrektiven Arm des Stabilitäts- und Wachstumspakts (SWP) auf Basis der Art. 121 und 126 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) sind dies eine Verordnung zu neuen finanziellen Sanktionen für Mitgliedstaaten der Eurozone auf Grundlage Art. 136 AEUV, eine Richtlinie nach Art. 126 AEUV zu Mindestanforderungen an die nationalen Haushaltsrahmen sowie zwei Verordnungen zu einem neuen Verfahren zur Prävention und Korrektur makroökonomischer Ungleichgewichte aufbauend auf Art. 121 und 136 AEUV.

 

Der präventive Arm des SWP wird durch einen Richtwert für das Wachstum der staatlichen Primärausgaben[1]  ergänzt, um die Fortschritte in Richtung der mittelfristigen Haushaltsziele (MTO) effizienter messen und bewerten zu können. Abweichungen vom Anpassungspfad an das MTO und von der Ausgabenregel können bei Nichtkorrektur zu verzinslichen Einlagen in Höhe von 0,2% des BIP führen.

 

Ergänzt werden die Bestimmungen des Sixpack durch den mit 1. Jänner 2013 in Kraft getretenen VSKS, der eine Untergrenze von -0,5% des BIP für das MTO (definiert als struktureller Saldo) und die Implementierung von Schuldenbremsen auf nationaler Ebene vorsieht.

 

Die Reform des korrektiven Arms des SWP operationalisiert das bis dato vernachlässigte Schuldenkriterium. Übermäßige Schulden müssen gemäß einer numerischen Regel („1/20-Regel“) zurückgeführt werden, ansonsten droht ein Verfahren wegen übermäßigen Defizits. Außerdem kann nunmehr bereits bei der Entscheidung über ein übermäßiges Defizit eine unverzinsliche Einlage von 0,2% des BIP gegen Mitgliedstaaten der Eurozone verhängt werden, welche bei Nichtbefolgung der Empfehlungen in eine Geldbuße umgewandelt werden kann. Bei den Sanktionsentscheidungen im Rat kommt zudem die „umgekehrte Abstimmung“ („Reversed Qualified Majority“-Regel) zur Anwendung, wodurch Empfehlungen der Kommission nur mehr mit qualifizierter Mehrheit aufgehoben werden können.

 

Das vorliegende Programm basiert auf den Daten der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung der Statistik Austria (STAT) bis 2012, der Konjunkturprognose des Österreichischen Instituts für Wirtschaftsforschung (WIFO) bis 2017 sowie eigenen Berechnungen und Einschätzungen des Bundesministeriums für Finanzen (BMF). Es wird gemeinsam mit dem Nationalen Reformprogramm (NRP) übermittelt, welches die Maßnahmen für mehr „smartes, grünes und einschließendes Wachstum“ und für die Überwachung der Makroungleichgewichte im Rahmen des Europäischen Semesters und der Europa 2020-Ziele darlegt.

 

Die Fortschreibung des Stabilitätsprogramms ist auf der Internetseite des BMF abrufbar (http://www.bmf.gv.at).

 

 


 

2.      Entwicklung der österreichischen Wirtschaft

 

2.1.    Gedämpftes Wachstum im Jahr 2012

 

Die österreichische Wirtschaft konnte die Wirtschaftskrise gut überwinden und in den Jahren 2010 und 2011 um 2,1% bzw. 2,7% wachsen; das durchschnittliche Wachstum in den Jahren 2003 bis 2012 betrug im Vergleich dazu 1,6%.

Mit vorläufig 0,8% fiel das reale Wachstum im vergangenen Jahr jedoch deutlich schwächer aus. Dies ist vor allem auf die internationale Wachstumsverlangsamung gegen Ende des Jahres zurückzuführen (im vierten Quartal 2012 sank das reale BIP um 0,1% gegenüber dem Vorquartal, nach +0,1% im dritten Quartal). Darüber hinaus belastete die ungünstige Entwicklung im Euroraum (Staatsschuldenkrise) die heimische Wirtschaft und führte zu einer deutlichen Abschwächung der Exportentwicklung. Auch von der Konsumnachfrage gingen kaum Wachstumsimpulse aus und die Investitionstätigkeit (Bruttoanlageinvestitionen) fiel deutlich schwächer aus als noch im Jahr zuvor.

Nichts desto trotz konnte 2012 (wie auch in den Jahren zuvor) der Wachstumsvorsprung gegenüber der Eurozone gehalten werden (siehe Abbildung 1).

 

Abbildung 1: Wachstum des realen BIP

Abbildung 2: Zusammensetzung des realen Wachstums

Linke Skala: Veränderung des realen BIP gegenüber dem Vorjahr in %

Quelle: EUROSTAT

Linke Skala: Wachstumsbeiträge der Nachfragekomponenten zum realen BIP in Prozentpunkten

Quelle: STAT

 

Der österreichische Arbeitsmarkt entwickelte sich 2012 unterschiedlich. Die Zahl der beim Arbeitsmarktservice (AMS) vorgemerkten Arbeitslosen stieg erstmals seit 2009 an. Mit knapp +14.000 bzw. +5,7% stieg der Bestand auf 260.643 und erreichte wieder das Niveau von  2009, als sich die Arbeitslosigkeit im Zuge der Finanzmarkt- und Wirtschaftskrise um etwa 48.100 erhöhte.

Mit 4,4% (+0,2 Prozentpunkte) verzeichnete Österreich jedoch die geringste Arbeitslosenquote (lt. Eurostat) in der Europäischen Union und auch bei den unter 25-jährigen lag Österreich mit 8,7% (+0,4 Prozentpunkte) nur knapp hinter Deutschland auf Rang 2. Die Registerquote (Arbeitslosenquote lt. AMS)  betrug 7% (+0,3 Prozentpunkte gegenüber dem Vorjahr).

Weiterhin positiv und das trotz schwacher internationaler Konjunktur entwickelte sich 2012 die Beschäftigung. Die Zahl der aktiv Erwerbstätigen stieg gegenüber 2011 um 52.100 Personen bzw. 1,4% auf 3,81 Mio.

 

Die Inflation (HVPI) im Jahr 2012 entsprach mit 2,6% in etwa dem Durchschnitt der Eurozone, fiel im Vergleich zum Vorjahr (3,6%) jedoch deutlich niedriger aus. Hauptpreistreiber waren die Ausgabengruppen „Wohnung, Wasser und Energie“, „Nahrungsmittel und alkoholfreie Getränke“ sowie „Verkehr“.

 

2.2.    Entwicklungen am Finanzsektor

 

Die Ankündigung eines möglichen Staatsanleihenaufkauf-Programms durch die EZB („Outright Monetary Transactions“) und Fortschritte bei einer gemeinsamen Bankenaufsicht in der Eurozone sorgten ab August/September 2012 in einigen Euro-Ländern für deutlichere Rückgänge bei den Zinsspreads zu Deutschland. Ab Jänner 2013 waren aufgrund politischer Unsicherheiten kurzzeitig wieder steigende Risikoprämien in einigen Ländern zu verzeichnen.

 

Abbildung 3: Langfristige Zinsen

Abbildung 4: Finanzmarktperformance

Rechte Skala: Spread in Basispunkten

Linke Skala: Langfristige Zinsen in %

Quelle: Macrobond

Linke Skala: Index

Quelle: Macrobond

 

Die Ratingagentur „Standard and Poor’s“ hat den Ratingausblick für Österreich am 29. Jänner 2013 von „negativ“ auf „stabil“ erhöht (das langfristige Kreditrating Österreichs blieb unverändert bei „AA+“) und begründete dies mit der Erwartung, dass die Budgetziele bis 2016 eingehalten werden („Moody’s“: Triple A mit negativen Ratingausblick; „Fitch“: Triple A mit stabilen Ausblick).

 

Bankensektor

 

Prägend im Jahr 2012 waren das niedrige Zinsumfeld sowie die wirtschaftliche Eintrübung, die vor allem in CESEE (Zentral-, Ost- und Südosteuropa) den Vorsorgebedarf negativ beeinflusste.

Das unkonsolidierte Betriebsergebnis der österreichischen Banken betrug im Jahr 2012 6,9 Mrd. € und lag somit etwa 8,8% unter dem Vorjahreswert. Die Aufwand-Ertrag Relation verschlechterte sich von 60,9% Ende 2011 auf 63,8% im Jahr 2012. Ertragsseitig zeigte sich vor allem ein schwaches Zinsergebnis, welches mehr als 8% unter dem Vergleichswert des Vorjahres lag. Insgesamt erwirtschafteten die heimischen Kreditinstitute 2012 einen unkonsolidierten Jahresüberschuss von 3,2 Mrd. €. Das entspricht einer Gesamtkapitalrentabilität nach Steuern von rund 0,3%.

 

Die Kreditqualität in Österreich blieb im Jahr 2012 weitgehend unverändert. Der Anteil wertberichtigter Kundenforderungen lag Ende Dezember 2012 bei 3,3%. Im Gegensatz dazu verschlechterte sich die Kreditqualität in CESEE weiter. Die konsolidierte Wertberichtigungsquote lag im dritten Quartal 2012 bei 4,6%. Eine ähnliche Entwicklung zeigte sich bei den notleidenden Krediten. Zum dritten Quartal 2012 betrugen die Werte hier 4,5% unkonsolidiert sowie 9,3% konsolidiert.

 

Das Ausleihungsvolumen der österreichischen Banken an inländische Kunden lag Ende 2012 bei 330,4 Mrd. € und somit rund 0,4% über dem Vergleichswert des Vorjahres. Vor allem die letzten Monate des Jahres zeigten eine deutliche Abschwächung des Kreditwachstums. Der Fremdwährungskreditanteil bei Kundenkrediten lag Ende des Jahres bei 14,4%.

 

Die konsolidierte Eigenmittelquote betrug Ende September 2012 13,5%, die Kernkapitalquote 10,6%. Im Vergleich zum Jahr 2011 waren diese Werte leicht rückläufig.

 

Der Ausstieg aus den staatlichen Hilfsmaßnahmen für den Bankensektor wird im Rahmen des Interbankmarktstärkungsgesetzes (IBSG) umgesetzt. Mit 28. Februar 2013 beliefen sich die Garantien auf Wertpapieremissionen von Finanzinstitutionen auf rd. 7,4 Mrd. €.

Auf Basis des Finanzmarktstabilitätsgesetzes (FinStaG) wurden in den letzten Jahren kapital- und liquiditätsstärkende Mittel in Höhe von insgesamt rund 13,6 Mrd. € zur Verfügung gestellt, wovon  4,1 Mrd. € auf das von fünf österreichischen systemrelevanten Banken gezeichnete Partizipationskapital sowie 3 Mrd. € auf ein Garantieprogramm für kurzfristige  Wertpapieremissionen der KA Finanz entfallen. Ende 2011 wurde der Auftrag zur Privatisierung der Kommunalkredit Austria erteilt. Diese ist gemäß Vereinbarung mit der Europäischen Kommission Mitte 2013 abzuschließen. Eine eventuelle Fristverlängerung steht in Verhandlung mit der Europäischen Kommission.

 

Maßnahmen im Jahr 2012 betrafen die Hypo Alpe Adria, die KA Finanz und die Österreichische Volksbanken AG (ÖVAG). Bei der Hypo Alpe Adria wurden in Form einer Kapitalerhöhung und einer Haftungsübernahme für die Emission einer Nachranganleihe Maßnahmen in Höhe von insgesamt 1,5 Mrd. € gesetzt.  Bei der KA Finanz wurde eine Kapitalerhöhung in Höhe von 389 Mio. € vorgenommen. Des Weiteren wurde eine erstmalig Ende 2011 gewährte Haftung auf (griechische) Kredite und Wertpapiere von der KA Finanz in Anspruch genommen. Dies hat zu einer Zahlung in Höhe von rund 134 Mio. € geführt.  Im Zuge der Teil-Verstaatlichung der ÖVAG im Februar 2012 wurden ein Kapitalschnitt des staatlichen Partizipationskapitals in Höhe von 700 Mio. € und eine Kapitalzeichnung über 250 Mio. € vorgenommen. Zusätzlich wurde eine Haftungsübernahme in Höhe von 100 Mio. € vereinbart.

 

Im Jahr 2012 wurden Dividendenzahlungen für das gezeichnete Partizipationskapital in Höhe von 289 Mio. € an den Bund geleistet, die Einnahmen für Haftungsentgelte betrugen 205 Mio. €. Für 2013 wird mit Einnahmen in annähernd gleicher Höhe gerechnet. Dort wo der Staat Eigentumsanteile erworben hat (Kommunalkredit, Hypo Alpe Adria und ÖVAG), erfolgen im Einklang mit dem EU-Beihilfenrecht nachhaltige Umstrukturierungen bzw. eine Neuausrichtung der Geschäftspolitik. Ergänzend wird eine Strategie für die Veräußerung der erworbenen Eigentumsanteile erarbeitet.

 

Im Hinblick auf das Engagement österreichischer Kreditinstitute in Zentral- und Osteuropa wurde mit den Ländern Bulgarien, Slowenien, Slowakei, Tschechische Republik und Ungarn eine Krisensimulationsübung im Rahmen der Cross Border Stability Group durchgeführt.

 

2.3.    Kurz-  und mittelfristige Perspektiven 2013 bis 2017

 

Anfang 2013 zog die internationale Konjunktur wieder etwas an, was primär der Entwicklung in den Schwellenländern zu verdanken ist. Die konjunkturelle Talsohle dürfte in Österreich demnach zu Jahresbeginn durchschritten worden sein. Dennoch wird sich mittelfristig die österreichische Wirtschaft nur wenig dynamisch entwickeln und der Konjunkturzyklus flacher als in der Vergangenheit ausfallen.

 

Im Durchschnitt (2012 bis 2017) wird von einem realen BIP-Wachstum von 1½% ausgegangen, wobei einem leichten Aufschwung 2013 (1%) ein Wachstumshöhepunkt 2015 (2%) folgen dürfte.

 

Diese verhaltene Entwicklung ist primär auf externe Faktoren zurückzuführen. Insbesondere der gedämpfte Ausblick für die Eurozone sowie die umfangreichen Konsolidierungsprogramme dürften die Konjunktur kurz- bis mittelfristig dämpfen. Jedoch kann aufgrund der robusten heimischen Wirtschaftsstruktur, dem hohen Engagement in Ostmitteleuropa sowie dem im europäischen Vergleich eher geringen Konsolidierungserfordernis der Wachstumsvorsprung gegenüber der Eurozone gehalten werden.

 

Getragen wird der heimische Aufschwung vor allem von den Exporten, aber auch die Investitionen dürften, aufgrund günstiger Finanzierungsbedingungen langsam anziehen. Eher verhalten entwickelt sich hingegen der private Konsum, was u.a. auf die Konsolidierungsbemühungen der öffentlichen Hand und eine erhöhte private Sparneigung zurückgeführt werden kann.

 

Tabelle 1: Makroökonomische Entwicklung

 

Tabelle 2: Preise und Deflatoren

 

Positiv wirkt sich hingegen der abnehmende Preisdruck aus. Dieser dürfte über den Prognosezeitraum betrachtet gering bleiben und die Inflation (HVPI) von 2,6% (2012) auf unter 2% (bis 2017) sinken.

 

Etwas zeitverzögert wird auch der Arbeitsmarkt auf den Konjunkturverlauf reagieren. Die Beschäftigung dürfte durchschnittlich (2012 bis 2017) um etwa 1% pro Jahr wachsen. Die kräftige Zunahme des Arbeitskräfteangebots gepaart mit einem eher trägen Wirtschaftsaufschwung dürfte nicht dazu führen, dass die Arbeitslosigkeit sinkt. 2013 ist mit einem Anstieg der Arbeitslosenquote (lt. Eurostat) auf 4,8% zu rechnen. Diese sollte jedoch bis 2017 wieder auf 4,4% sinken.

Tabelle 3: Arbeitsmarkt

 

Das dem Stabilitätsprogramm zugrundeliegende makroökonomische Szenario liegt zwar am vorsichtigen Rand, unterliegt aber dennoch gewissen Unsicherheitsfaktoren (siehe auch 4.3. „Prognosegüte“). Diese Konjunkturrisiken sind jedoch primär exogen und betreffen u.a. die weitere Entwicklung in der Eurozone (Staatsschuldenkrise), die budgetäre Lage in den USA („fiscal cliff“) sowie die anhaltende Fragilität des internationalen Banken- und Finanzsystems.

 

Tabelle 4: Sektorkonten

 


3.      Wirtschafts- und budgetpolitische Strategie

 

Zentrale Aufgabe einer verantwortungsvollen Budgetpolitik ist die nachhaltige Konsolidierung der öffentlichen Haushalte. Hierbei geht es um weit mehr als die Erfüllung nationaler und europäischer Vorgaben. Nur mit tragfähigen öffentlichen Haushalten sind die Herausforderungen der Spannungen in der Währungsunion, der international schwächeren Wachstumsaussichten, aber auch die demographische Entwicklung zu meistern. Stabilitätsorientierung sowie Wachstums- und Beschäftigungsstärkung sind deshalb  unabdingbar.

Mit dem Stabilisierungs- und Wachstumspaket 2012 hat die Bundesregierung im Frühjahr 2012 ein mehrjähriges budgetpolitisches Programm beschlossen, mit dem die budgetpolitischen Handlungsspielräume zur Bewältigung der zentralen Zukunftsaufgaben zurückgewonnen werden können. Dabei werden drei Schwerpunkte gesetzt:

·         Strenge Budgetdisziplin durch eine Fortsetzung der Konsolidierung der öffentlichen Finanzen

·         Strukturreformen identifizieren und umsetzen

·         Offensivprogramme initiieren und fortführen

 

Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, bis 2016 einen weitgehend ausgeglichenen Haushalt zu erreichen, das strukturelle Defizit bis 2017 im Einklang mit den neuen Bestimmungen des „Sixpacks“ und des „Vertrags über Stabilität, Koordinierung und Steuerung in der Wirtschafts- und Währungsunion“ (VSKS) auf 0,45% des BIP zu reduzieren sowie die langfristige Nachhaltigkeit zu sichern und die Schuldenquote bis 2017 auf 67% des BIP zurückzuführen.

 

Mehrere Reformen tragen zur Erreichung dieser Ziele und zur nachhaltigen Sanierung der öffentlichen Finanzen bei:

·         Schon mit dem Budget 2011 wurde ein ausgaben- und einnahmenseitig orientiertes Bündel an Konsolidierungsmaßnahmen in Höhe von 13,6 Mrd. € (2011-2014) beschlossen (Budgetbegleitgesetz 2011)[2] und konsequent umgesetzt.

·         Im Frühjahr 2012 wurde mit dem überwiegend ausgabenseitig ausgerichtetem Stabilisierungspaket 2012 ein zusätzliches Konsolidierungs- und Wachstumsprogramm im Ausmaß von 27,8 Mrd. € (2012-2016) mit Reformen in den Bereichen Pensionen, Gesundheit, Förderungen und Verwaltung sowie mit sozial verträglichen einnahmenseitigen Maßnahmen und der Schließung von Steuerlücken beschlossen. Der Großteil dieser Maßnahmen wurde bereits 2012 im Nationalrat beschlossen.[3] 2013 wurde, nach der Schweiz auch ein Steuerabkommen mit Liechtenstein unterzeichnet und in einer Gruppe von 11 EU-Mitgliedstaaten die Einführung einer Finanztransaktionssteuer beschlossen.

·         Durch die Einführung der Schuldenbremse[4] und des neuen Österreichischen Stabilitätspaktes werden der nationale Fiskalrahmen weiter verbessert, das mittelfristige Budgetziel gesetzlich verankert und die neuen EU-Bestimmungen umgesetzt.

·         Über den neuen Österreichischen Stabilitätspakt, der sämtliche Elemente der reformierten EU-Haushaltsüberwachung auch auf Länder- und Gemeindeebene überträgt, werden die Länder und Gemeinden noch effizienter in den Konsolidierungsprozess eingebunden und die Nachhaltigkeit der öffentlichen Finanzen auf allen Regierungsebenen gewährleistet.

·         Mit der wirkungsorientierten Budgetierung im Rahmen der zweiten Etappe der Haushaltsrechtsreform, die im Budget 2013 erstmals zum Tragen kommt, ist die Grundlage für eine kontinuierliche Steigerung der Effektivität und Effizienz der eingesetzten Mittel geschaffen.

 

Um Wirtschaftswachstum sowie Beschäftigung zu fördern und gleichzeitig die soziale Balance zu erhalten, konsolidiert die Bundesregierung mit Augenmaß und investiert zusätzlich in Bildung, Universitäten, Forschung & Entwicklung, Wirtschaftsstandort und Infrastruktur.

 

Die straffe Umsetzung der Haushaltsrechtsreform in ihren zwei Schritten (2009 und 2013) hat bereits mit ihren Hauptelementen wie dem bindenden mehrjährigen Finanzrahmen, dem neuen Rücklagenregime und der Wirkungs-Orientierung den Grundstein für die langfristige Nachhaltigkeit der öffentlichen Haushalte in Österreich gelegt. Mit dem Bundesvoranschlag 2013 wurden erstmals ein Ergebnishaushalt und ein Finanzierungshaushalt budgetiert. Die Budgetsteuerung erfolgt mit zwei Perspektiven, sowohl über den periodengerechten Ressourcenverbrauch der Ergebnisrechnung inklusive nicht finanzierungswirksamer Aufwendungen (Rückstellungen, Abschreibungen, Wertberichtigungen) als auch über die in der Finanzierungsrechnung abgebildeten Zahlungsströme.

 

Einige Länder beabsichtigen, die Haushaltsrechtsreform des Bundes anzuwenden. Ziel ist, dass alle österreichischen Gebietskörperschaften ein Haushaltswesen basierend auf den Grundsätzen der Vergleichbarkeit und Einheitlichkeit aufweisen.

 

Die Nachhaltigkeit der öffentlichen Finanzen Österreichs wird über die rasche Implementierung der gesamtstaatlichen „Schuldenbremse“ abgesichert. Mit diesem Konzept wird der strukturelle Budgetsaldo zur neuen Zielgröße der Wirtschaftspolitik. Beim strukturellen Defizit werden die Auswirkungen der konjunkturellen Schwankungen auf das Budget und Einmaleffekte herausgerechnet. Bei Abweichungen sind zudem rasch greifende Korrekturmechanismen vorgesehen. Dabei werden Abweichungen auf einem Kontrollkonto erfasst und müssen bei Überschreiten eines Schwellenwertes konjunkturgerecht zurückgeführt werden. Durch diesen Ansatz wird gewährleistet, dass die Schuldenquote in konjunkturellen Aufschwungsphasen abgebaut und die stabilisierende Funktion öffentlicher Finanzen im Konjunkturabschwung gewahrt wird. Die Schuldenbremse entspricht mit einem vorgeschriebenen strukturellen Defizit des Bundes von maximal -0,35% des BIP im Jahr 2017 einer ambitionierten Umsetzung der Vorgaben des europäischen Fiskalpakts. Ab 2017 gilt für Länder und Gemeinden der Haushalt als strukturell ausgeglichen, wenn deren struktureller Saldo -0,1% des BIP nicht unterschreitet. Dies wurde im neuen Österreichischen Stabilitätspakt festgeschrieben. Für den Gesamtstaat darf daher der strukturelle Saldo nicht schlechter sein als -0,45% des BIP.

 

Der neue Österreichische Stabilitätspakt wurde am 9. Mai 2012 von den Finanzausgleichspartnern unterzeichnet und trat rückwirkend mit 1.Jänner 2012 in Kraft.[5] Er sichert die Umsetzung des neuen Konsolidierungspfades und damit die Erreichung eines strukturell ausgeglichenen Haushaltes bereits im Jahr 2017. Der Österreichische Stabilitätspakt ist insbesondere auch Anker für die Umsetzung der „Schuldenbremse“ für Bund, Länder und Gemeinden.

 

Die Strukturreformen in den Bereichen Pensionen, Gesundheit, öffentliche Verwaltung und Förderungen werden konsequent umgesetzt. Insbesondere gilt es, die Auszahlungsdynamiken in den Bereichen Pensions-, Gesundheits- und Alterspflege, welche vor allem künftig durch die Alterung der Bevölkerung zu erwarten sind, einzubremsen. Aus diesem Grund werden ein hohes Beschäftigungsniveau älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie die rasche Annäherung des faktischen Pensionsantrittsalters an das gesetzlich vorgegebene und damit eine geringere Anzahl an Frühpensionierungen und Invaliditätspensionen mit Nachdruck verfolgt. Neben einer Reihe von Maßnahmen der letzten Jahre wurde auch im Stabilisierungspaket vom Frühjahr 2012 ein besonderes Augenmerk auf diese Aspekte gelegt. Dies umfasst unter anderem die Anhebung der Anspruchsvoraussetzungen und Abschläge in der Korridorpension und der vorzeitigen Alterspension bei langer Versicherungsdauer oder die schrittweise Anhebung des Lebensalters, ab welchem der Tätigkeitsschutz greift und damit ein Übertritt in die Invaliditätspension möglich wird. Dadurch wird der budgetären Dynamik sowohl über die Auszahlungsseite als auch das höhere Wachstumspotenzial gegengesteuert. Budgetentlastend wirken auch die moderate Pensionsanpassung 2013 und die für 2014 um 0,8 Prozentpunkte unter dem Anpassungsfaktor fixierte Pensionserhöhung.

 

Im Gesundheitsbereich wird ein Kostendämpfungspfad umgesetzt, welcher die Auszahlungssteigerungen jährlich begrenzen soll. Bis 2016 wird das jährliche Wachstum der Gesundheitsauszahlungen an das durchschnittliche nominelle BIP-Wachstum herangeführt. Ab 2016 sollen die Gesundheitsausgaben nicht stärker steigen als das nominelle BIP. Es wird ein partnerschaftliches Zielsteuerungsmodell geschaffen, das eine bessere Abstimmung zwischen den kassenfinanzierten Ärzten in den Ordinationen und den hauptsächlich von den Ländern bezahlten Spitälern bringen soll. Oberstes Ziel ist, die Gesundheitsversorgung auch in Zukunft für alle gleich zugänglich und langfristig finanzierbar zu machen.

 

Der restriktiven Personalpolitik kommt angesichts des großen Gewichts des Personalaufwandes im Budget besondere Bedeutung zu. Zwischen 2012 und 2017 kommt es zu einer Einsparung von über 4.000 Planstellen im Bund. Bis 2014 gilt grundsätzlich ein Aufnahmestopp; in den Jahren 2015 und 2016 wird nur die Hälfte der Pensionierungen nachbesetzt.  Von den Personalkürzungen ausgenommen sind Lehrerinnen und Lehrer, Exekutive, Justizwache und Finanzpolizei. Im Jahr 2013 gibt es eine Null-Lohnrunde, 2014 wird es nur eine moderate Gehaltsanpassung geben. Zur Steigerung der Effizienz staatlichen Handelns werden Organisationstrukturen gestrafft und in einer Vielzahl von Verwaltungsbereichen Einsparungen durchgeführt.

 

Einen wesentlichen Beitrag zur Konsolidierung des Bundeshaushaltes leistet der Abbau von Förderungen. Diese werden in den kommen Jahren deutlich verringert. Durch die Durchforstung des Förderdschungels mithilfe der Transparenzdatenbank sollen Doppel- und Dreifachförderungen gestrichen werden. Zusätzliche Effizienzsteigerungen sollen durch eine strikte Kontrolle steuerlicher Begünstigungen von Forschung und durch das Streichen von unternehmensbezogenen Arbeitsmarktförderungen erzielt werden. Für Förderungen sollen Mindeststandards formuliert werden. Ebenso gilt, dass Förderungen stärker wirkungsorientiert auszurichten sind. Im Bereich der österreichischen Bundesbahnen steigt der Zuschussbedarf weniger stark.

 

Auch auf der Einnahmenseite werden die Standortqualität Österreichs und die Kaufkraft abgesichert. Der Schwerpunkt liegt auf der Verbreiterung der Bemessungsgrundlagen im Bereich Abgaben und Steuern, indem u. a. Schlupflöcher geschlossen wurden. Diese Maßnahmen treffen in großem Ausmaß jene Gruppen, die aufgrund ihres höheren Einkommens einen entsprechenden Anteil leisten können. Eine höhere Steuergerechtigkeit und die Stärkung der Lenkungswirkung des Steuersystems tragen dazu bei, die Akzeptanz des Steuersystems zu verbessern. Mit der Schweiz und mit Liechtenstein wurden erfolgreich Steuerabkommen abgeschlossen. Die Einführung einer gemeinsamen Finanztransaktionssteuer in einer Kern-Gruppe von 11 EU-Staaten, darunter Österreich, wurde ebenfalls beschlossen.

 

Die von der Bundesregierung umgesetzten Maßnahmen führen zur Fortsetzung der strukturellen Haushaltskonsolidierung. Ziel ist es, bis 2016 einen ausgeglichenen Staatshaushalt zu erreichen. 2017 soll es beim Maastricht-Saldo einen Überschuss geben. Das gesamtstaatliche strukturelle Defizit wird bis 2017 auf -0,45% des BIP zurückgeführt. Der öffentliche Schuldenstand in Relation zum BIP wird bis 2017 auf 67% sinken. Mit dieser budgetpolitischen Ausrichtung wird Österreich die europäischen und nationalen budgetpolitischen Vorgaben gemäß innerösterreichischem Stabilitätspakt erfüllen.

 

3.1.    Das Bundesbudget 2012 (vorläufiger Gebarungserfolg)

 

Der Bundesvoranschlag für 2012 (inkl. BFG-Novellen) sah im Allgemeinen Haushalt Ausgaben von rund 76,5 Mrd. €, Einnahmen von rund 65,3 Mrd. € und ein administratives Defizit von rund 11,1 Mrd. € vor. Der vorläufige Gebarungserfolg weist im allgemeinen Haushalt Ausgaben von rund 72,9 Mrd. €, Einnahmen von rund 65,9 Mrd. € und ein administratives Defizit von rund 7,0 Mrd. € aus. Im Vergleich zum Voranschlag wurden die Ausgaben um rund 3,6 Mrd. € unterschritten und die Einnahmen fielen um rund 0,6 Mrd. € höher aus als erwartet. Das Defizit in administrativer Abgrenzung ist somit um rund 4,2 Mrd. € niedriger als veranschlagt.

 

Die größten Minderausgaben ergaben sich bei der UG 58 (Finanzierungen, Währungstauschverträge). Das gesunkene Zinsniveau führte zu erhöhten Emissionsagien und somit zu Minderausgaben in Höhe von rund 1,3 Mrd. € in der UG 58. Weitere Minderausgaben in Höhe von 1,1 Mrd. € ergaben sich in der UG 45 (Bundesvermögen). Die wichtigsten Gründe hierfür sind: Für die Haftungen wurden um 0,4 Mrd. € weniger Mittel benötigt. Infolge der Umschichtung auf den EFSF wurden die geplanten Darlehen an Griechenland (-0,5 Mrd. €) nicht benötigt. Ebenso wurden für internationale Finanzinstitutionen weniger Mittel ausgegeben (-0,1 Mrd. €). Minderausgaben gab es des Weiteren im Bundeskanzleramt (UG 10; -66 Mio. €), im Innenministerium (UG 11; -66 Mio. €) und in der Finanzverwaltung (UG 15; -75 Mio. €). Höhere Beitragseinnahmen bei den Sozialversicherungsträgern infolge der etwas günstigeren Arbeitsmarkt- und Gehaltsentwicklung 2012 führten beim Bundeszuschuss zur Gesetzlichen Sozialversicherung zu Minderausgaben in Höhe von 229 Mio. €. Weitere Minderausgaben ergaben sich bei den Pensionen für Beamtinnen und Beamte (UG 23; -99 Mio. €), im Wissenschaftsressort (UG 31; -70 Mio. €), in der UG 41 (Verkehr, Innovation und Technologie; -156 Mio. €), bei der Landwirtschaft (UG 42; -36 Mio. €) und Umwelt (UG 43; -272 Mio. €).

 

Eine wesentliche Rolle bei den Ausgabenunterschreitungen spielte neben dem strikten Budgetvollzug das neue Haushaltsrecht, das mit den erweiterten Rücklagenbildungsmöglichkeiten Anreize für einen sparsamen Umgang mit den Budgetmitteln gibt und die Fiskaldisziplin fördert.

 

Auf der Einnahmenseite blieben die öffentlichen Abgaben (UG 16) netto, d.h. nach Abzug der Steueranteile der Länder und Gemeinden und des EU-Haushaltes um rund 1,1 Mrd. € hinter dem Voranschlag zurück. Mindereinnahmen ergaben sich durch die Verschiebung der Veräußerung einer Funklizenz in das Jahr 2013 (UG 41; -252 Mio. €), in der UG 45 (Bundesvermögen) insbesondere durch geringere Einnahmen im Bereich der Haftungen (-210 Mio. €) und durch die Verschiebung der ursprünglich für 2012 geplanten Veräußerung der Kommunalkredit (UG 46; -250 Mio. €).

 

Den Mindereinnahmen stehen Mehreinnahmen insbesondere in den folgenden Bereichen gegenüber. In der UG 51 (Kassenverwaltung) lagen die Einnahmen um rund 1,1 Mrd. € über Plan, weil 2012 deutlich mehr Rücklagen aufgelöst bzw. entnommen wurden als bei der Budgeterstellung geplant war. In der UG 20 (Arbeit) gab es Mehreinnahmen in Höhe von rund 0,45 Mrd. € (Arbeitslosenversicherungsbeiträge, Überweisungen aus dem Insolvenz-Entgeltsicherungsfonds). In der UG 22 (Gesetzliche Pensionsversicherung) fielen die Einnahmen wegen der Abrechnungsreste aus 2011 um 183 Mio. € höher aus als budgetiert. Darüber hinaus gab es deutliche Mehreinnahmen gegenüber dem Voranschlag in der UG 13 (Justiz; 160 Mio. €, v. a. Justizgebühren), UG 25 (Familie und Jugend; 78 Mio. €; höhere Zuschüsse vom Reservefonds) und UG 40 (Wirtschaft; 102 Mio. € v. a. höhere Förderzinse).

 

3.2.    Bundeshaushalt 2013

 

Mit dem Budget 2013 erfolgt der Systemwechsel zur periodengerechten Budgetierung, Rechnungslegung und Wirkungsorientierung. Erstmals gibt es einen Finanzierungsvoranschlag und einen Ergebnisvoranschlag. Der Finanzierungsvoranschlag vermittelt die Kassensicht wie die bisherigen Budgets (Auszahlungen und Einzahlungen). Im Ergebnisvoranschlag werden Aufwand und Ertrag zeitlich periodengerecht abgegrenzt und es werden auch jene Aufwendungen erfasst, die keinen unmittelbaren Geldfluss auslösen wie zum Beispiel Rückstellungen, Abschreibungen und Wertminderungen. Im Bundesvoranschlag 2013 kommt zudem erstmals auch die neue Budgetgliederung nach Globalbudgets und Detailbudgets statt der bisherigen Gliederung nach Voranschlagsansätzen zur Anwendung.

 

Der Finanzierungsvoranschlag 2013 zeigt Auszahlungen in Höhe von rund 75,0 Mrd. € und Einzahlungen in Höhe von rund 68,7 Mrd. € und einen Nettofinanzierungsbedarf von rund
-6,3 Mrd. €. Der Ergebnisvoranschlag 2013 schließt mit einem Nettoergebnis von rund -6,7 Mrd. €.

 

Mit dem Bundesvoranschlag 2013 wird die bewährte Doppelstrategie der Bundesregierung fortgesetzt:

·         Stabile Finanzen durch Reformen

·         Wachstum und Beschäftigung durch Offensivmaßnahmen

 

Der Bundesvoranschlag 2013 baut auf dem Stabilisierungspaket vom Frühjahr 2012 auf. Die Strukturreformen in den Bereichen Pensionen, Gesundheit, öffentliche Verwaltung, Förderungen und Arbeitsmarkt werden strikt fortgesetzt. Die Offensivmaßnahmen in Form von Investitionen in Bildung, Universitäten, Forschung & Entwicklung und Infrastruktur für Wachstum und Beschäftigung werden weiter forciert. Die langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Haushalte wird durch die Schuldenbremse auf Bundesebene und den innerösterreichischen Stabilitätspakt auf föderaler Ebene sichergestellt.

 

3.3.    Die Schuldenbremse

 

Der Nationalrat hat am 7. Dezember 2011 eine Schuldenbremse auf Bundesebene nach dem Vorbild der Schuldenbremse in Deutschland beschlossen.

 

Die Schuldenbremse verfolgt ein doppeltes Ziel:

 

Kurzfristig lässt die Schuldenbremse in Rezessionen Defizite zu, fordert aber, diese bei guter Konjunktur abzubauen oder sogar Überschüsse zu erzielen. Mittel- und langfristig bewirkt die Schuldenbremse, dass die Verschuldungsquote unter die Referenzgröße von 60% gesenkt wird.

 

Die Schuldenbremse schreibt vor, dass der Bundeshaushalt ab dem Jahr 2017 grundsätzlich strukturell, d. h. von konjunkturellen Einflüssen und Einmalmaßnahmen bereinigt, ausgeglichen sein muss. Diesem Grundsatz ist entsprochen, wenn das strukturelle Defizit des Bundes in der Abgrenzung der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung 0,35% des BIP nicht überschreitet. Der Bund trägt in diesem Zusammenhang auch die politische Verantwortung für etwaige Defizite in den Haushalten der Sozialversicherung.

 

Das Ausgleichsgebot gilt unter der Annahme eines „normalen“ Produktionsniveaus und einer für die österreichische Wirtschaft typischen durchschnittlichen Wachstumsrate. Bei einer von der Normallage abweichenden konjunkturellen Entwicklung sind die Auswirkungen auf den Bundeshaushalt im Wirtschaftsauf- und -abschwung zu berücksichtigen. Damit können automatische Stabilisatoren wirken wie bisher.

 

Tatsächliche Abweichungen vom strukturellen Defizit werden auf einem Kontrollkonto erfasst. Abweichungen, die den Schwellenwert von 1,25% des BIP überschreiten, müssen konjunkturgerecht zurückgeführt werden. Das bedeutet, dass in den Jahren der Rückführung das strukturelle Defizit unter dem Wert von 0,35% des BIP liegen muss. Durch die Ausgestaltung dieser Regelung wird also gewährleistet, dass die Handlungsfähigkeit des Staates auch in wirtschaftlichen Abschwungphasen gesichert sowie eine aktive und antizyklische Konjunkturpolitik weiterhin möglich bleibt. Näheres, insbesondere die Berechnung des strukturellen Defizits sowie die Kontrolle und der Ausgleich von Abweichungen von der höchstzulässigen Grenze werden in einer Verordnung der Bundesministerin für Finanzen geregelt.

Für den Fall von Notsituationen wie Naturkatastrophen, schweren Rezessionen oder anderen Situationen, die sich der staatlichen Kontrolle entziehen und die staatliche Finanzlage erheblich beeinträchtigen, ist eine Ausnahmeregel vorgesehen. Diese erlaubt vorübergehend ein höheres strukturelles Budgetdefizit. Wird von dieser Ausnahmeregel Gebrauch gemacht, muss gleichzeitig auch der Pfad der Rückführung des ausnahmsweise höheren Defizites dargelegt werden. Diese Notfallregelung entspricht dem Unionsrecht. Wenn die Unionsorgane entgegen innerstaatlicher Entscheidungen das Vorliegen von Notsituationen verneinen, so muss auch diese Abweichung dem Kontrollkonto angelastet und rückgeführt werden.

 

Mit den Ländern und Gemeinden wurde im Rahmen des innerösterreichischen Stabilitätspaktes folgendes vereinbart:

·         Länder und Gemeinden übernehmen grundsätzlich die Regelungen der Bundes-Schuldenbremse.

·         Das gesamtstaatliche strukturelle Defizit darf den Wert von 0,45% des BIP nicht übersteigen.

 

Die langfristige Einhaltung der Schuldenbremse sichert eine nachhaltige Rückführung der Staatsverschuldung.

 

3.4.    Verfahren wegen eines übermäßigen Defizits

 

Am 2. Dezember 2009 stellte der ECOFIN-Rat ein übermäßiges Defizit nach Artikel 126(6) des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) fest und gab Empfehlungen gemäß Artikel 126(7) AEUV zu dessen Korrektur. Österreich wurde aufgefordert, das Budgetdefizit bis spätestens 2013 unter den Referenzwert von 3% des BIP zu senken und die Konsolidierungsmaßnahmen im Jahr 2011 zu beginnen.

 

Mit dem sogenannten Loipersdorf-Paket vom Oktober 2010 wurden die Weichen für die Umsetzung der Empfehlungen gestellt. Die Bundesregierung verabschiedete Maßnahmen mit einem Gesamtvolumen von 13,6 Mrd. € im Zeitraum 2011-2014. Der Konsolidierungspfad sah vor, das Defizit von 4,6% des BIP im Jahr 2010 auf 3,9% des BIP 2011 und schrittweise weiter auf 2,9% des BIP im Jahr 2013 zu senken (Details siehe Fortschreibung des Stabilitätsprogramms für die Jahre 2010-2014).

 

Österreich hat die etwas günstigere Wirtschaftsentwicklung genutzt, um die Konsolidierung zu beschleunigen und konnte bereits zwei Jahre früher als empfohlen sein Defizit unter den Referenzwert von 3% des BIP senken. Dies unterstützt die österreichische Bundesregierung bei der Erzielung ihrer Ziele; ein ausgeglichener Haushalt bis 2016 und ein strukturelles gesamtstaatliches Defizit von höchstens 0,45% (Schuldenbremse) im Jahr 2017. Damit wäre auch die Untergrenze von -0,5% des BIP für das mittelfristige Budgetziel, den der VSKS vorsieht, erreicht.

Tabelle 5: Konjunkturelle Entwicklung und Budgetsalden

 

Für 2013 wird zwar noch ein leichter Anstieg der Schuldenquote erwartet, danach folgt diese aber einem rückläufigen Trend und wird 2016 bereits wieder unter 70% des BIP liegen.

 

Tabelle 6: Entwicklung der öffentlichen Schulden

 


 

Tabelle 7: Budgetäre Entwicklungen

 

 

Abbildung 5: Budgetsaldo

Abbildung 6: Bruttoverschuldung

Linke Skala: Budgetsaldo und Beiträge zum Budgetsaldo in % des BIP

Quellen: BMF, STAT, WIFO

Linke Skala: Bruttoverschuldung in % des BIP

Rechte Skala: Einnahmen und Ausgaben in % des BIP

Quellen: BMF, STAT, WIFO

 

Tabelle 8: "No-policy change"- Annahme

 

Tabelle 9: Von der Ausgabenregel ausgenommene Ausgaben

 

3.5.    Maßnahmen des Stabilitätspakets

 

Die Maßnahmen des Stabilitätspakets für den Zeitraum 2012 bis 2016 sind ein Mix aus überwiegend Einsparungen, einnahmenseitigen sowie Offensivmaßnahmen und Beiträgen der Länder und Gemeinden. Details dazu können dem letztjährigen Österreichischen Stabilitätsprogramm (Fortschreibung für die Jahre 2011 bis 2016) entnommen werden.

 

Einsparungen

 

Im Pensions- und Arbeitsmarktbereich werden zahlreiche Maßnahmen gesetzt, um dem Trend zum vorzeitigen Pensionsantritt entgegenzuwirken und einen Konsolidierungsbeitrag von rund 7 Mrd. € bis 2016 zu erzielen.

 

In der öffentlichen Verwaltung des Bundes werden rund 2,5 Mrd. € bis 2016 eingespart, einerseits durch äußerst restriktive Personalpolitik, andererseits durch Maßnahmen zur Erhöhung der Verwaltungseffizienz und die Zusammenlegung und Schließung von Verwaltungseinrichtungen.

 

Im Gesundheitsbereich sollen die Ausgaben nicht rascher wachsen als das nominelle BIP. Bis 2016 werden durch einen gemeinsam von Bund, Ländern und Sozialversicherung festgelegten Ausgabendämpfungspfad Einsparungen von 3,4 Mrd. € realisiert (siehe auch 6.4. „Gesundheitsreform 2012“).

 

Bei den Österreichischen Bundesbahnen (ÖBB) werden in den Jahren bis 2016 insgesamt über 1,4 Mrd. € eingespart.

 

Die Konsolidierung führt aufgrund der geringeren Erhöhung der Schuldenquote auch zu Einsparungen bei den Zinsausgaben in Höhe von insgesamt rund 1,6 Mrd. € bis 2016.

 

Beitrag der Länder und Gemeinden

 

Länder und Gemeinden wurden in die Konsolidierung einbezogen. Sie tragen das Ziel der Bundesregierung voll mit und haben sich bereit erklärt, einen Konsolidierungsbeitrag in Höhe von 5,2 Mrd. € bis 2016 zu leisten.

 

Einnahmenseitige Maßnahmen

 

Auf der Einnahmenseite werden die Schließung von Steuerlücken und die Verbreiterung der Bemessungsgrundlagen weiter vorangetrieben.

 

Offensivmaßnahmen

 

Zugleich werden wichtige Offensivmaßnahmen gesetzt oder fortgeführt, um den Wirtschaftsstandort Österreich zu stärken und seine Zukunft zu sichern. In Summe stehen in den Jahren 2012-2016 über 6 Mrd. € an Offensivmitteln zur Verfügung.

 


 

Tabelle 10: Einsparungen des Bundes (Werte gegenüber 2011)

 

Tabelle 11: Steuerliche Maßnahmen (Werte gegenüber 2011)

 

Tabelle 12: Offensivmaßnahmen


 

4.      Sensitivitätsanalyse

 

4.1.    Abweichungen gegenüber der letzten Fortschreibung

 

Das gesamtstaatliche Defizit fiel im Jahr 2012 deutlich niedriger aus als noch in der Fortschreibung vom April 2012 und bei der Budgeterstellung angenommen. Die Verbesserung ist vor allem auf die Budgetdisziplin der Länder und Gemeinden, die in Summe ausgeglichen budgetierten aber auch auf die etwas günstigere Konjunkturentwicklung zurückzuführen.

 

Mit 2,5% liegt das gesamtstaatliche Defizit demnach deutlich unter dem Referenzwert von 3% des BIP. Darüber hinaus erfüllt Österreich die EU-Defizitvorgabe nach 2011 nunmehr auch 2012, also früher als von der EK vorgegeben. Bis 2016 soll, wie von der Regierung angekündigt ein ausgeglichener Budgetsaldo erreicht und 2017 sogar ein leichter Überschuss erzielt werden.

 

Ebenso liegt die gesamtstaatliche Schuldenquote mit 73,4% um mehr als 1 Prozentpunkt unter der Erwartung. Diese dürfte 2013 zwar noch leicht ansteigen, danach aber einem rückläufigen Trend folgen.

 

Tabelle 13: Vergleich mit der Fortschreibung vom April 2012

 

4.2.    Sensitivität des Basisszenarios bezüglich exogener Schocks

 

Ausgehend von dem hier zugrunde liegenden Basisszenario sollen die Auswirkungen zweier alternativer Szenarien auf den Budgetsaldo sowie auf die Schuldenquote untersucht werden.

 

Im ersten Szenario wird davon ausgegangen, dass die österreichische Wirtschaft als kleine offene Volkswirtschaft stärker als erwartet vom internationalen Konjunkturaufschwung profitiert. Konkret wird für 2013 und die Folgejahre ein Wachstumsanstieg um real +0,5 Prozentpunkte gegenüber dem Basisszenario angenommen. Demnach könnte bereits 2016 ein leichter Überschuss erzielt werden. Darüber hinaus wäre die Schuldenquote bereits im Jahre 2013 rückläufig.

 

Im zweiten Szenario wird hingegen angenommen, dass das Wirtschaftswachstum in den kommenden Jahren schwächer als im Basisszenario dargestellt ausfällt. In diesem Fall wird von einem Wachstumsrückgang um je 0,5 Prozentpunkte ab 2013 ausgegangen (gegenüber dem Basisszenario). Infolge dieser Entwicklung würde das Defizit 2013 wieder leicht ansteigen und das Ziel eines ausgeglichenen Budgetsaldos erst 2017 erreicht werden. Die Entwicklung der Schuldenquote würde in etwa dem Trend des Basisszenarios folgen, jedoch auf höherem Niveau.

 

Tabelle 14: Wirtschaftswachstum und öffentliche Haushalte in drei Szenarien

 

4.3.    Prognosegüte

 

Gemäß Art. 4 der RL 2011/85/EU soll die Budgetplanung auf makroökonomischen Prognosen unabhängiger Institutionen beruhen und die Prognosen sollen einer Evaluierung unterzogen werden. Die Budgetplanung Österreichs basiert traditionell auf externen  Prognosen des WIFO.

 

Da Prognosen jedoch auf zahlreichen Annahmen, z.B. über die internationale Entwicklung basieren, können Fehler nicht ausgeschlossen und die Unsicherheit nicht völlig beseitigt werden. Um die Qualität der Prognose zu prüfen, wurde eine Prognosegüteanalyse durchgeführt. Der Prognosefehler für das reale BIP wurde aus der Differenz zwischen dem ersten amtlichen Wert des realen BIP-Wachstums für das Jahr t und dem im Dezember des Vorjahres (t-1) prognostizierten Wert für das Jahr t ermittelt (siehe Abbildung 7).[6] Seit dem Jahr 2000 unterschätzt das WIFO im Durchschnitt geringfügig das reale BIP-Wachstum des Folgejahres, prognostiziert also tendenziell neutral bis vorsichtig, die EK allerdings ein bisschen vorsichtiger.

 

Abbildung 7: Prognosefehler für das reale BIP

 

 

MF: -0,04

MAF: 0,98

WMQF: 1,25

 

MF: -0,14

MAF: 1,20

WMQF: 1,61

 

MF = Mittlerer Prognosefehler

MAF = Mittlerer absoluter Prognosefehler

WMQF = Wurzel aus dem mittleren quadratischen Prognosefehler

Quellen: BMF, EK, STAT, WIFO

 

 

Weitere Kennzahlen, wie der mittlere absolute Prognosefehler (MAF) sowie die Wurzel aus dem mittleren quadratischen Prognosefehler (WMQF) zeigen, dass das WIFO etwas genauer als die EK schätzt, deren Prognose allerdings etwa 4 Wochen früher vorgelegt wird.


 

5.      Nachhaltigkeit in den öffentlichen Finanzen

 

Der Druck auf die öffentlichen Finanzen hat während der vergangenen Jahre stark zugenommen. Durch die Wirtschafts- und Finanzkrise sind sowohl die Budgetdefizite als auch die öffentlichen Schuldenquoten stark angestiegen. Neben der Rückführung der öffentlichen Verschuldung und den Kosten für die Rekapitalisierung von Finanzinstituten verstärken zunehmend die budgetären Lasten des demographischen Wandels die finanziellen Spannungen im öffentlichen Haushalt.

 

Die aktuellen Langfristprojektionen der Europäischen Kommission (EK) und des Wirtschaftspolitischen Ausschusses (WPA) der EU des Jahres 2012 projizieren einen Anstieg der gesamten altersabhängigen öffentlichen Ausgaben in Österreich von 2015 ausgehend bis zum Jahr 2060 um insgesamt 4,2% des BIP. Die öffentlichen Ausgaben für Pensionen, Gesundheit und Pflege sollen bis 2060 um 4,2% des BIP steigen. Im Wesentlichen entspricht dieser Anstieg dem Durchschnitt der Eurozone. Die öffentlichen Ausgaben für Pensionen steigen bis 2030 von 14,4% des BIP im Jahr 2015 auf einen Höchstwert von 16,7% des BIP an, in weiterer Folge wird ein leichter Rückgang auf 16,1% des BIP bis 2060 erwartet. Der höhere Anstieg im Vergleich zu den letzten Projektionen aus dem Jahr 2009 ist zu einem großen Teil auf den starken Einbruch des BIP im Jahr 2009 zurückzuführen. Neben den Pensionen wird auch für die Bereiche Gesundheit und Pflegeleistungen ein Kostenanstieg über den Projektionszeitraum erwartet. Während die Gesundheitsausgaben von 7,7% des BIP im Jahr 2015 auf 9% des BIP im Jahr 2060 wachsen sollen, steigen die Kosten im Pflegebereich von 1,7% des BIP im Jahr 2015 auf 2,9% des BIP im Jahr 2060.

 

Mit der Verabschiedung des österreichischen Stabilitätspakets für die Jahre 2012 bis 2016 wurde durch die Implementierung umfangreicher Maßnahmen den langfristigen, altersabhängigen Herausforderungen bereits Rechnung getragen. Diese Maßnahmen wurden in den EU-Projektionen jedoch nicht zur Gänze berücksichtigt. Kernziele der Strukturreformen im Pensionsbereich sind die mittelfristige Budgetkonsolidierung und vor allem das Erreichen langfristiger Lenkungseffekte. Letztere zielen dabei insbesondere auf die Erhöhung des effektiven Pensionsantrittsalters und der Beschäftigungsquote älterer Arbeitsnehmerinnen und Arbeitnehmer ab. So wurde bereits im Jahr 2011 die so genannte „Hacklerregelung“ deutlich verschärft bzw. wird ab 2014 durch die neue Berechnung der notwendigen Versicherungsjahre eine neue Verschärfung für diese Regelung hinzukommen. Reformiert wurde Ende 2012 auch der Zugang zur Invaliditätspension, indem ab 2014 die befristete Invaliditätspension gänzlich abgeschafft wird (siehe auch 6.5. „Pensionsreform“). Ergänzt wurden diese Strukturmaßnahmen durch ausgaben- und einnahmenseitige Maßnahmen, etwa Anstiege der öffentlichen Pensionen unterhalb des Verbraucherpreisniveaus.

Neben dem Pensionsbereich wurden auch im Gesundheitsbereich ausgabensenkende Strukturreformen beschlossen, beispielsweise die Deckelung der Zuwachsraten für öffentliche Gesundheitsausgaben und die Implementierung eines partnerschaftlichen Zielsteuerungssystems für Bund, Länder und Sozialversicherungen (siehe auch 6.4. „Gesundheitsreform 2012“).

 

Tabelle 15: Langfristprojektionen der EK und des WPA

 

Tabelle 16: Öffentliche Garantien

 

Gemäß § 15 Abs. 2 BHG 2013 hat das Bundesministerium für Finanzen im April 2013 erst-mals eine langfristige Budgetprognose bis zum Jahr 2050 veröffentlicht. Diese Prognose wird im Abstand von drei Jahren aktualisiert und legt dar, wie sich bereits heute absehbare demographische Trends langfristig auf die öffentlichen Finanzen auswirken. Den Ergebnissen liegt die sogenannte „no policy change“ Annahme zugrunde, die von einer unveränderten Fortführung der gegenwärtigen Politik über den Projektionszeitraum ausgeht. Gemäß den Ergebnissen der Projektion entwickeln sich die gesamten altersabhängigen Ausgaben in Österreich bis 2050 ähnlich den Ergebnissen der EK/WPA Langfristprojektionen. Während bis 2050 für die Bereiche Pensionen, Gesundheit und Pflege geringfügig niedrigere Ausgaben im Vergleich mit den EK/WPA Projektionen erwartet werden, gehen die Projektionen für die Bereiche Bildung und Arbeitslosigkeit von geringfügig höheren Ausgaben aus. Die Summe der altersabhängigen Ausgaben im Jahr 2050 liegt in beiden Projektionen bei 33,4% des BIP.


 

6.      Qualität der öffentlichen Finanzen

 

6.1.    Funktionelle Gliederung der öffentlichen Ausgaben

 

Die Gesamtausgaben des Staates beliefen sich 2012 auf 51,2% des BIP. Gegenüber dem Vorjahr bedeutet dies einen Anstieg um 0,7 Prozentpunkte.

 

Im europäischen Vergleich lagen 2011 die öffentlichen Ausgaben in Österreich um 1,4 Prozentpunkte über dem Durchschnitt der EU27 bzw. um 1 Prozentpunkt über dem Eurozonendurchschnitt. 2010 waren es noch 2 bzw. 1,6 Prozentpunkte.

 

Die Kategorie Soziale Sicherung stellte mit einem Anteil am BIP von 21,1% den weitaus wichtigsten Ausgabenblock in Österreich dar. Weitere gewichtige Ausgabenkategorien waren das Gesundheitswesen mit einem Anteil am BIP von 7,8%, die Allgemeine öffentliche Verwaltung mit 6,7% sowie Wirtschaftliche Angelegenheiten mit 5,8% und das Bildungswesen mit 5,5%.

 

Der Anstieg gegenüber 2011 ist insbesondere auf die Bankenhilfen zurückzuführen, die Teil der Kategorie Wirtschaftliche Angelegenheiten sind. Bis 2017 soll die Ausgabenquote auf 48,6% des BIP zurückgehen.

 

Die Verbesserung der Effizienz der öffentlichen Ausgaben ist besonders in Zeiten knapper Budgetmittel wichtig, der Wirkungsorientierung der öffentlichen Ausgaben wird daher in Zukunft besonderes Augenmerk geschenkt.

 

Tabelle 17: Funktionelle Gliederung der öffentlichen Ausgaben

 

6.2.    Verwaltungsreformmaßnahmen

 

Die Verwaltungsreform ist der österreichischen Bundesregierung ein besonderes Anliegen. Zum einen ist eine schlanke, dynamische und starke Verwaltung notwendig, um das Verwaltungshandeln noch bürger/bürgerinnen- und wirtschaftsfreundlicher sowie effizienter zu machen, die Qualität der österreichischen Verwaltung zu verbessern und dadurch den Standortvorteil für Österreich zu festigen. Zum anderen muss sich eine moderne öffentliche Verwaltung ständig weiterentwickeln, um die gesellschaftlichen, politischen und wirtschaftlichen Herausforderungen zu bewältigen.

Eine erfolgreiche Verwaltungsreform in einem föderalen Staat ist aber nur durch eine gemeinsame Kraftanstrengung aller Gebietskörperschaften möglich. Im Rahmen der Arbeitsgruppe Konsolidierung wurden daher viele entsprechende Maßnahmen umgesetzt.

 

Im Bereich Schulverwaltung wurde die Schaffung eines neuen Schulleiterprofils, die Mitverwendung von Landeslehrerinnen und Landeslehrern in Bundesschulen und eine Neuregelung der Schulaufsicht umgesetzt.

 

Im Bereich Effizienz der Verwaltung wurde durch die Umsetzung von Verwaltungsreformprojekten ein Einsparungspotential von rd. 100 Mio. € p. a. möglich.

 

Im Bereich Förderwesen erfolgt der Aufbau der Transparenzdatenbank, um klare Strukturen in den langjährig gewachsenen Förderdschungel zu bringen.

 

Im Bereich Gesundheitswesen wurden Vereinbarungen gem. Art. 15a B-VG sowie das Gesundheitsreformgesetz 2013 beschlossen, um eine gemeinsame integrierte, sektorenübergreifende Planung und Steuerung sicherzustellen, den Grad der Verbindlichkeit in der Gesundheitsplanung zu erhöhen und eine sektorenübergreifende Finanzierung aufzubauen (siehe auch 6.4. „Gesundheitsreform 2012“).

 

Mit dem Pflegegeldreformgesetz 2012 wurde die Gesetzgebungs- und Vollziehungskompetenz von den Ländern auf den Bund übertragen. Gleichzeitig wurden die Entscheidungsträger von 303 auf sieben reduziert.

 

Durch die umfassendste Haushaltsrechtsreform in der jüngeren Geschichte Österreichs erhält der Bund ein modernes, nach internationaler „Best Practice“ ausgerichtetes Budgetmanagement. Das Budget 2013 stellt ein integriertes Steuerungsdokument dar, das sowohl Ressourcen als auch die damit finanzierten Wirkungen und Maßnahmen umfasst. Des Weiteren ist der Bund auf das kaufmännische Rechnungswesen umgestiegen. Das Budget 2013 enthält nun neben der Finanzierungs- auch eine Ressourcenverbrauchs-Rechnung. Im Laufe des Jahres 2013 wird eine Eröffnungsbilanz des Bundes per 1. Jänner 2013 erstellt (siehe auch 7.2. „Wirkungsorientierte Budgetierung„).

Um Doppelgleisigkeiten abzubauen und entbehrlichen bürokratischen Aufwand zu vermeiden, werden die Agenden rund um Asyl und Fremdenwesen, die derzeit von 194 Stellen abgewickelt werden, künftig in einem Bundesamt gebündelt. Des Weiteren wurden Bundespolizeidirektionen, Sicherheitsdirektionen und Landespolizeikommanden zusammengelegt. In Zukunft gibt es statt 31 Behörden nur noch neun Landespolizeidirektionen. Mit der Novelle zur Verwaltungsgerichtsbarkeit werden mehr als 100 weisungsfrei gestellte Berufungssenate und Sonderbehörden auf elf unabhängige Verwaltungsgerichte konzentriert.

 

Durch die 2010 gemeinsam mit den Bundesländern gestartete Deregulierungsinitiative wurden zahlreiche Maßnahmen, insbesondere in den Bereichen Wasserrecht, Gewerberecht, Verkehrsrecht sowie Abgaben- und Gebührenwesen, vereinbart, die nachhaltige Verwaltungsvereinfachung von bürokratischen Prozessen bewirken.

 

Aufgrund des hohen Anteils des Personalaufwands am Gesamtbudget kommen Maßnahmen im Bereich Personal besonderer Bedeutung zu. Zwischen 2012 und 2016 kommt es zu einer Einsparung von rund 4.000 Planstellen im Bund. Durch ein Mobilitätspaket wird in Zukunft Personal leichter dort eingesetzt werden können, wo Engpässe bestehen.

 

Zur Steigerung der Effizienz staatlichen Handelns werden neben den bereits erwähnten Beispielen Straffungen von Organisationsstrukturen durchgeführt. Dazu zählen zum Beispiel die Zusammenführung bestehender Ausbildungseinrichtungen des Bundes oder die Zusammenlegung von kleinen Bezirksgerichten. Um eine optimierte Nutzung von Raum und Gebäuden zu erreichen, wird eine bundeseinheitliche Immobilienstrategie erstellt.

 

6.3.    Verwaltungskosten senken

 

Zur Unterstützung der Wirtschaft und zur Stärkung des Standortes setzt die Bundesregierung seit 2006 ein ambitioniertes Entbürokratisierungsprogramm für Österreichs Unternehmen um. Entbürokratisierung soll Unternehmen gerade in schwierigen Zeiten helfen, ihre Behördenwege einfacher und zeitsparender zu erledigen und ihre Ressourcen für produktivitätssteigernde Aktivitäten zu nutzen. Es ist gelungen, das für 2012 gesetzte Gesamtziel von minus 25% an Verwaltungslasten (mehr als 1 Mrd. €) für die österreichische Wirtschaft zu erreichen, was für die Steigerung der Standortattraktivität spricht.

 

Die wichtigsten Maßnahmen sind die E-Rechnung und das Unternehmensserviceportal (USP). Die Möglichkeit, hunderte Millionen Papierrechnungen durch elektronische Rechnungen zu ersetzen, bietet Unternehmen und Verwaltung ein hohes Potential, Prozesse zu optimieren und Kosten zu reduzieren. Die Verwaltung setzt mit der E-Rechnung an den Bund, verpflichtend ab 1. Jänner 2014, eine Maßnahme zur Verbreitung der elektronischen Rechnung. Das USP ist seit 1. Jänner 2010 unter http://www.usp.gv.at als Informationsportal online verfügbar. In mehreren Ausbaustufen wird bis 2015 ein „One-Stop-Shop“ mit Informations- und Transaktionsfunktion errichtet. Im Mai 2012 startete das Transaktionsportal mit single-sign-on, damit stehen die wichtigsten Verfahren des Bundes wie zum Beispiel FinanzOnline, ELDA (elektronischer Datenaustausch der Sozialversicherung), EDM (elektronisches Datenmanagement des Lebensministeriums) mit einer Anmeldung zur Verfügung. Derzeit laufen die Vorbereitungen für die Phase 2 des USP. In der Phase 2 liegt der Fokus darauf, Meldeprozesse zu optimieren und Mehrfachmeldungen zu vermeiden. Die Unterstützung im Gründungsprozess wird ebenfalls ein Schwerpunkt sein. Damit leistet das USP auch einen entscheidenden Beitrag zur Verwaltungsreform.

 

Auch ein  Programm zur Entlastung von Bürgerinnen und Bürgern in Verwaltungsverfahren befindet sich in  Umsetzung, Kernmaßnahmen sind die Einführung der mobilen Bürgerkarte („Handysignatur“) für Verwaltungsverfahren, die Umsetzung des Personenstandsregisters sowie Vereinfachungen im Bereich Schüler- und Lehrlingsfreifahrt. Alle geplanten Maßnahmen können in der Budgetbeilage „Verwaltungskosten senken für Bürger/innen und Unternehmen“ nachgelesen werden (zu finden auf http://www.wfa.gv.at).

 

6.4.    Gesundheitsreform 2012

 

Die Kosten im Gesundheitswesen wuchsen in den letzten Jahren wesentlich stärker als die Wirtschaftsleistung. Im Schnitt der letzten 20 Jahre (1990 bis 2009) stieg das nominelle BIP um jährlich rund 3,75%, die öffentlichen Gesundheitsausgaben (ohne Langzeitpflege) um durchschnittlich 5,2%.

 

Es wurde daher eine Deckelung der Zuwachsraten für öffentliche Gesundheitsausgaben beschlossen. Bis 2016 werden diese an das nominelle BIP-Wachstum herangeführt. Dadurch sollen kumulierte Ausgabendämpfungseffekte in der Höhe von 3,43 Mrd. € (Länder 2,058 Mrd. €, Sozialversicherung 1,372 Mrd. €) erreicht werden. Durch die bereits abgeschlossenen 15a-Vereinbarungen „Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens“ bzw. „Zielsteuerung-Gesundheit“ wird

·         eine gemeinsame, integrierte und sektorenübergreifende Planung und Steuerung im Gesundheitswesen sichergestellt,

·         den Grad der Verbindlichkeit in der Gesundheitsplanung auf Länderebene durch wechselseitige Abstimmung der akutstationären und ambulanten (intra- und extramuralen) Versorgungsplanung erhöht und

·         eine sektorenübergreifende Finanzierung aufgebaut.

 

Darüber hinaus kamen die Vertragsparteien Bund und Länder einerseits sowie die Sozialversicherung andererseits als gleichberechtigte Partner überein, ein partnerschaftliches Zielsteuerungssystem zur Steuerung von Struktur, Organisation und Finanzierung der österreichischen Gesundheitsversorgung einzurichten. Vor dem Hintergrund der bestehenden Zuständigkeiten, verfolgt diese Vereinbarung „Zielsteuerung Gesundheit“ gem. Art. 15a B-VG das Ziel, durch moderne Formen einer vertraglich abgestützten Staatsorganisation eine optimale Wirkungsorientierung sowie eine strategische und ergebnisorientierte Kooperation und Koordination bei der Erfüllung der jeweiligen Aufgaben zu erreichen. Es geht um,

·         eine den Interdependenzen entsprechende „Governance“ der Zuständigkeiten für die Gesundheitsversorgung,

·         die Entsprechung der Prinzipien Wirkungsorientierung, Verantwortlichkeit, Rechenschaftspflicht, Offenheit und Transparenz von Strukturen bzw. Prozessen und Fairness sowie

·         die Sicherstellung von sowohl qualitativ bestmöglichen Gesundheitsdienstleistungen als auch deren Finanzierung.

 

Durch das vertragliche Prinzip Kooperation und Koordination sollen die organisatorischen und finanziellen Partikularinteressen der Systempartner überwunden werden. Die 15a-Vereinbarung „Zielsteuerung Gesundheit“ baut dabei auf folgenden prinzipiellen politischen Festlegungen auf:

·         Für Patientinnen und Patienten sind der niederschwellige Zugang zur bedarfsgerechten Gesundheitsversorgung und deren hohe Qualität langfristig zu sichern und auszubauen.

·         Die Verantwortung für den Einsatz, der von der Bevölkerung bereitgestellten Steuern und Beiträgen verlangt nach Instrumenten zur Steigerung der Effektivität und Effizienz der Gesundheitsversorgung.

·         Im Sinne des Prinzips der Wirkungsorientierung in der Gesundheitsversorgung geht es um die Weiterentwicklung von Organisation und Steuerungsmechanismen auf Bundes- und Landesebene.

·         Des Weiteren geht es sowohl um die Festlegung von Versorgungs- als auch Finanzzielen für den von dieser „Zielsteuerung Gesundheit“ umfassten Teil der Gesundheitsversorgung als auch um ein Monitoring zur Messung der Zielerreichung.

·         Künftig sollen alle von Bund, Ländern und Sozialversicherung im Rahmen der „Zielsteuerung Gesundheit“ erfassten Maßnahmen für eine optimale Gesundheitsversorgung dieser gemeinsamen Ausrichtung unterliegen.

·         Der Anstieg der öffentlichen Gesundheitsausgaben (ohne Langzeitpflege) ist über die Periode bis 2016 an das zu erwartende durchschnittliche nominelle Wachstum des BIP heranzuführen, was bedeutet, dass in der Perspektive bis 2020 der Anteil der öffentlichen Gesundheitsausgaben am BIP stabil bei rund 7% liegt.

·         Erhöhung des Anteils bei mobiler Pflege im Verhältnis zur stationären Pflege über die nächsten vier Jahre.

 


6.5.     

6.6.    Pensionsreform

 

Die Strukturreformen im Bereich Pensionen werden konsequent umgesetzt, insbesondere um die Auszahlungsdynamiken, welche vor allem durch die Alterung der Bevölkerung zu erwarten sind, einzubremsen. Folgende Maßnahmen wurden ergriffen:

·         2011 wurde die sog. „Hacklerregelung“ verschärft. Diese Regelung zeigt Wirkung. 2012 ist die Zahl der Personen, die in die sogenannte „Hacklerpension“ gingen, im Vergleich zum Vorjahr gesunken. Rückläufig war des Weiteren die Zahl der Invaliditätspensionen.

·         Der Nachkauf von Schul- und Studienzeiten wurde verteuert.

·         Ab 2014 tritt eine weitere Verschärfung der „Hacklerregelung“ in Kraft: Die notwendigen Versicherungsjahre müssen aus der aktiven Erwerbstätigkeit stammen, Krankenstandszeiten sowie Schul- und Studienzeiten werden nicht mehr angerechnet. Männer können ab 2014 außerdem erst mit 62 Jahren, Frauen mit 57 Jahren eine „Hacklerpension“ beantragen.

·         Reformen gibt es auch bei der Invaliditätspension - die befristete Invaliditätspension wird ab 2014 für Geburtsjahrgänge 1964 und jünger abgeschafft. An ihre Stelle tritt eine umfassende medizinische wie berufliche Rehabilitation. Ziel ist, die Menschen länger gesund im Erwerbsleben zu halten, sie zu aktivieren, statt passive Leistungen in Aussicht zu stellen. Eine Invaliditätspension wird nur mehr bei dauernder Invalidität zugesprochen.

·         2013 wurden die Pensionen allgemein nur um 1,8% erhöht (bei einer Inflationsrate von 2,8%); die Ausgleichszulagen wurden um 2,8% erhöht.

 

6.7.    Spekulationsverbot

 

Der Abschluss risikoreicher Finanzgeschäfte in einigen Bundesländern hat zu Forderungen nach einer möglichst risikoaversen Finanzgebarung mit öffentlichen Mitteln geführt. Es wurde daher zwischen Bund, Ländern und Gemeinden vereinbart, für die öffentliche Hand ein Spekulationsverbot zu erlassen.

 

Es ist geplant, das Spekulationsverbot zumindest durch einen innerstaatlichen Staatsvertrag gem. Art. 15a Bundes-Verfassungsgesetz für Bund, Länder und Gemeinden verbindlich festzulegen. In der Vereinbarung werden folgende Grundsätze der Finanzgebarung im Sinne der risikoaversen Ausrichtung bundesweit einheitlich vorgeschrieben:

 

Mit Änderungen u.a. des Bundesfinanzierungsgesetzes und des Bundeshaushaltsgesetzes werden der Bund und die sonstigen Rechtsträger des Sektors Staat, die in die Gesetzgebungskompetenz des Bundes fallen, zur Einhaltung der vereinbarten Grundsätze verpflichtet. Die Landesgesetzgeber werden die Grundsätze in ihren Regelungsbereich (also insb. auch für die Gemeinden) umsetzen.

 

 


 

7.      Institutionelle Faktoren

 

7.1.    Österreichischer Stabilitätspakt

 

Die innerstaatliche Haushaltskoordinierung zwischen Bund, Ländern und Gemeinden wird im Österreichischen Stabilitätspakt (ÖStP) geregelt. Auf Grund der europäischen Entwicklungen im Zusammenhang mit einer verstärkten wirtschaftlichen Governance der EU-Mitgliedstaaten („Sixpack“, „Twopack“ und „Fiskalpakt“)  ergab sich bereits 2012 die Notwendigkeit, Anpassungen an die EU-rechtlichen Vorgaben vorzunehmen.

 

Die derzeit gültige Vereinbarung ist mit 1. Jänner 2012 in Kraft getreten und auf unbefristete Zeit abgeschlossen. Sie hat ein System mehrfacher Fiskalregeln eingeführt, welches durch strengere Ziele als bisher die Umsetzung des neuen Konsolidierungspfades und damit die Erreichung eines strukturell ausgeglichenen Haushaltes für ganz Österreich ab 2017 sicherstellt.

 

Die Vereinbarung umfasst folgende Schwerpunkte:

Diese Fiskalregeln werden durch angemessene Sanktionsbestimmungen abgesichert.

 

7.2.    Wirkungsorientierte Budgetierung

 

Mit der Einführung des mittelfristigen Budgetrahmens ab 2009 wurde die erste Etappe der Haushaltsrechtsreform des Bundes erfolgreich umgesetzt. Trotz Finanzkrise ist es gelungen, die Ausgabenobergrenze strikt einzuhalten. Durch die Möglichkeit, nicht verbrauchte Mittel einer Rücklage zuzuführen und zu einem späteren Zeitpunkt ohne Zweckbindung zu verwenden, konnte das sogenannte „Dezemberfieber“ erfolgreich bekämpft werden.

 

Mit der Implementierung der zweiten Etappe der Haushaltsrechtsreform ab 1. Jänner 2013 hat der Bund ein modernes und nach internationalem „Best Practice“ ausgerichtetes Haushaltsrecht erhalten. Das Budget wird zu einem integrierten Steuerungsdokument, das sowohl Ressourcen als auch die damit finanzierten Wirkungen und Maßnahmen umfasst.

 

Die Wirkungsorientierung ist mit dem Bundeshaushaltsrahmen fest verankert. Ab 1. Jänner 2013 werden auf allen Ebenen des Bundesbudgets Ressourcen und zu erzielende Ergebnisse für die Bevölkerung miteinander verknüpft: Jedes Ministerium muss als Teil des Budgets Wirkungsziele formulieren und mit Maßnahmen zu ihrer Erreichung verbinden. Für jede Dienststelle des Bundes wird rollierend auf die vier folgenden Jahre eine Mittelfristplanung für Ressourcen und Leistungen eingeführt. Damit wird das Budget zu einem integrierten Steuerungsinstrument, das sich nicht nur auf die Ressourcen, sondern zugleich auf die damit zu erbringenden Leistungen bezieht. Auf diese Weise wird die Konsistenz von Politik unterstützt, ebenso wie mehr "value for money" für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler.

 

Ein wichtiges Element zur Umsetzung der Reform ist das neue System der wirkungsorientierten Folgenabschätzung, das mit 1. Jänner 2013 in Kraft getreten ist. Es beinhaltet sowohl eine ex-ante Abschätzung als auch eine ex-post Evaluierung aller wesentlichen wirtschaftlichen, sozialen und umweltpolitischen Auswirkungen von Gesetzen, Verordnungen, staatlichen Verträgen und großen Vorhaben (im Falle der Mitbefassung des BMF). Die Durchführung der Abschätzungen wird von einem IT-Tool unterstützt, das den Ressorts zur Verfügung gestellt wurde. Mit der wirkungsorientierten Folgenabschätzung für Regelungs- und sonstige Vorhaben wird die Gesetzesfolgenabschätzung von Grund auf neu konzipiert. Weitere Informationen wie rechtliche Grundlagen, Handbuch oder Download des IT-Tools finden sich auf http://www.wfa.gv.at.

 

Darüber hinaus beinhaltet die zweite Etappe der Haushaltsrechtsreform folgende Elemente:

·         Durch die Unterteilung in Global- und Detailbudgets wird das Bundesbudget übersichtlicher, verständlicher und flexibler handhabbar.

·         Die Umstellung von der Kameralistik auf die Doppik führt zu einem aussagekräftigeren Rechnungswesen.

·         Der Budgetplanungsprozess wird durch eine langfristige Budgetprognose, die ab 2013 für mindestens 30 Jahre regelmäßig durchgeführt wird, erheblich verbessert.

 

7.3.    Mittelfristige Haushaltsplanung

 

Das Bundes-Verfassungsgesetz und das Bundeshaushaltsgesetz sehen eine mehrjährige und verbindliche Budgetplanung des Bundes über das Bundesfinanzrahmengesetz (BFRG) und den Strategiebericht vor. Das BFRG legt Ausgabenobergrenzen für die folgenden vier Jahre für fünf „Rubriken“, die den wichtigsten Auszahlungen des Bundes entsprechen, verbindlich fest. Der Strategiebericht enthält politische Absichtserklärungen und Erläuterungen, u.a. bezüglich der Einzahlungen. Die Bundesregierung hat den Entwurf des Bundesfinanzrahmengesetzes bis spätestens 30. April eines Jahres vorzulegen. Diese Terminsetzung ist mit den für das Stabilitätsprogramm geltenden EU-Regelungen konsistent.

 

7.4.    Stellung des Stabilitätsprogramms

 

Im Rahmen des europäischen Stabilitäts- und Wachstumspaktes wird jährlich eine Fortschreibung des Österreichischen Stabilitätsprogramms vorgelegt. Dieses Programm ist zentraler Bestandteil des Europäischen Semesters und wird gemäß ÖStP von der Bundesregierung unter Bedachtnahme auf die innerstaatliche Haushaltskoordinierung beschlossen. Zusammen mit dem Nationalen Reformprogramm wird das Stabilitätsprogramm an den Rat der Europäischen Union, an die Europäische Kommission sowie an den Nationalrat und die Finanzausgleichs- und Sozialpartner übermittelt. Der Bericht der Bundesministerin für Finanzen über die Fortschreibung des Österreichischen Stabilitätsprogramms für die Jahre 2011 bis 2016 wurde am 27. April 2012 dem Nationalrat zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung vorgelegt und vom Budgetausschuss des Nationalrates in öffentlicher Sitzung am 2. Juli 2012 in Verhandlung genommen und gemäß § 28b Geschäftsordnungsgesetz (GOGNR) enderledigt.

 


Quellen/Links

 

Arbeitsmarktservice Österreich (AMS)
    
http://www.ams.at/

Bundeskanzleramt (BKA)

     http://www.bundeskanzleramt.at/

Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz (BMASK)
    
http://www.bmask.gv.at/

Bundesministerium für Finanzen (BMF)
      https://www.bmf.gv.at/

Bundesministerium für Gesundheit (BMG)

http://www.bmgf.gv.at/

Europäische Kommission, Generaldirektion Wirtschaft und Finanzen

      http://ec.europa.eu/economy_finance/index_de.htm

Code of Conduct

                http://ec.europa.eu/economy_finance/economic_governance/sgp/pdf/coc/code_of_conduct_en.pdf

EU Economic Governance

         http://ec.europa.eu/economy_finance/economic_governance/index_en.htm

Stabilitäts- und Wachstumspakt

         http://ec.europa.eu/economy_finance/economic_governance/sgp/index_en.htm

Verfahren wegen übermäßigen Defizits

         http://ec.europa.eu/economy_finance/economic_governance/sgp/deficit/index_en.htm

Eurostat
      http://epp.eurostat.ec.europa.eu/portal/page/portal/eurostat/home/

Institut für Höhere Studien (IHS)

      http://www.ihs.ac.at/vienna/

Macrobond

      http://www.macrobondfinancial.com/

Österreichische Bundesfinanzierungsagentur (OeBFA)

     http://www.oebfa.co.at/

Österreichische Nationalbank (OeNB)

     http://www.oenb.at/

Österreichisches Institut für Wirtschaftsforschung (WIFO)

     http://www.wifo.at/

Österreichisches Parlament

     http://www.parlament.gv.at/PD/HP/show.psp

Österreichischer Rechnungshof (RH)

     http://www.rechnungshof.gv.at/

Staatsschuldenausschuss (STA)

     http://www.staatsschuldenausschuss.at/

Statistik Austria (STAT)
      http://www.statistik.at/

 



[1] Unter Herausrechnung der Mittel für Arbeitslosenunterstützung (konjunkturabhängig), Ausgaben für EU-Programme und Ausgabensteigerungen, die über diskretionäre Erhöhungen der Einnahmen kompensiert werden.

[2] BGBl I Nr. 111/2010

[3] BGBl I Nr. 22/2012 und BGBl I Nr. 35/2012

[4] BGBl I Nr. 150/2011

[5] BGBl I Nr. 30/2013

[6] Für die EK wurde die Herbstprognose zum Zeitpunkt t-1 genommen.