Parlament Österreich

 

 

 

IV-1 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

 

Bild des Parlamentsgebäudes

 

Beratungen des Hauptausschusses
in Angelegenheiten
der Europäischen Union

 

(Auszugsweise Darstellung)

Dienstag, 9. Dezember 2008

 


Beratungen des Hauptausschusses
in Angelegenheiten
der Europäischen Union

 

(Auszugsweise Darstellung)

 

 


 

XXIV. Gesetzgebungsperiode               Dienstag, 9. Dezember 2008

 

 

 

Tagesordnung

 

 

 

RAT 15363/08  -  Tagung des Europäischen Rates am 11./12. Dezember 2008 -

Entwurf einer erläuterten Tagesordnung

(1291/EU XXIV.GP)

 


Die Diskussion im Hauptausschuss in Angelegenheiten der Europäischen Union vom 9. Dezember, der im Vorfeld des Europäischen Rats am 11. und 12. Dezember 2008 stattfand, konzentrierte sich auf die Finanz- und Wirtschaftskrise und damit im Zusammenhang auch auf die künftige Energie- und Klimapolitik der EU. Ein weiteres beherrschendes Thema war die Zukunft des Vertrags von Lissabon vor dem Hintergrund eines etwaigen zweiten Referendums in Irland.

 

Die Oppositionsparteien brachten zu diesen Themen Anträge ein, die jedoch mit Mehrheit abgelehnt wurden.

 

 

 

Konjunkturprogramme der EU und der Mitgliedstaaten

 

Zur wirtschaftlichen Lage unterstrich Bundeskanzler Werner Faymann einleitend, dass es in den einzelnen Mitgliedstaaten unterschiedliche Konjunkturprogramme gebe, diese seien jedoch aufeinander abgestimmt. Er erwarte sich daher einen positiven Effekt. Der Gesamtrahmen bewege sich um die 200 Mill. €, davon würden 170 Mill. € nationale Programme betreffen, die restlichen 30 Mrd. € seien für EU-Projekte vorgesehen. So würden etwa Infrastrukturprogramme, wie das TEN-Projekt, vorgezogen. Österreich erfülle mit seinen Konjunkturpaketen, die entweder bereits beschlossen oder im Regierungsprogramm festgelegt sind, die von der EU vorgegebenen Richtlinien.

 

Angesichts der Gefahr einer Rezession und der steigenden Arbeitslosigkeit sei es notwendig, dass der Rat entschieden konkrete Schritte in Gang setze, sagte der Bundeskanzler. Dies wurde auch von Außenminister Michael Spindelegger bekräftigt. Faymann verteidigte auch die vorgesehenen Regelungen für bestimmte Industriezweige hinsichtlich der erlaubten Emissionen. Keineswegs gehe man von dem Ziel ab, bekräftigte er, die Reduktion der Treibhausgasemissionen bis 2020 um 20 % zu reduzieren. Geht man vom Basisjahr 2005 aus, würde das für Österreich eine Reduktion um 16 % bedeuten. Österreich verfüge bereits jetzt über einen hohen Standard an erneuerbaren Energien. Halte man an der europäischen Zielsetzung fest, so sollte der Anteil Österreichs im Jahr 2020 bei 34 % liegen. Da Österreich in dieser Hinsicht eine Vorreiterrolle einnehme, setze sich die Regierung bei der EU immer wieder dafür ein, einen so genannten "Frühbucherbonus" in Form von Gratiszertifikaten zu erhalten. Dies sei bislang jedoch noch nicht gelungen, bedauerte Faymann.

 

Im Hinblick auf die weltweite Verflechtung und Dimension sei aber die Sorge realistisch, dass manche Industriezweige ihren Standort verlagern würden. Das beträfe in Österreich nicht nur 70.000 bis 80.000 Arbeitsplätze, sondern würde global auch zu einer weiteren unerwünschten, wenig umweltfreundlichen Produktion beitragen. Dem müsse man entgegenwirken, sagte Faymann, um weltweite negative Effekte zu vermeiden. Selbstverständlich bleibe man bei den angepeilten Zielsetzungen, unterstrich er, die Unternehmen brauchten aber Rechts- und Planungssicherheit, weshalb es wichtig sei, beim kommenden Rat konkrete Beschlüsse zu erzielen. Österreich werde auch darauf dringen, mehr Spielraum zur Reduktion der Emissionen im Bereich des Verkehrs zu haben. Dazu sei aber die Wegekostenrichtlinie notwendig.

 

Seitens der Koalitionsparteien wurde die von Faymann skizzierte Vorgangsweise begrüßt. So meinte etwa Abgeordnete Elisabeth Grossmann (S), angesichts des Überschwappens der Finanzkrise auf die Realwirtschaft sei es notwendig, rasch zu handeln. Mit den Konjunkturpaketen seien die Zeichen der Zeit erkannt worden. Neben den Akutmaßnahmen hielt sie es aber für unabdingbar, nachhaltige und langfristige Bedingungen sowie sinnvolle Regelungen und stabile Rechtsgrundlagen zu schaffen, um den Tendenzen des schrankenlosen Marktes ohne soziale Mindeststandards entgegenzuwirken. Ein Abgehen von den Maastricht-Kriterien ist für sie derzeit gerechtfertigt, da die Zeit es erfordere, dass die öffentliche Hand investiert und Impulse setzt. Grossmann zeigte sich froh darüber, dass die österreichische Bundesregierung eine Balance zwischen der Sicherung der Arbeitsplätze und des Wirtschaftsstandorts einerseits und dem Schutz der natürlichen Ressourcen andererseits gewählt hat.

 

Ebenso befürwortete Abgeordneter Wolfgang Schüssel (V) die Konjunkturhilfe auf nationaler und europäischer Ebene und hielt auch das CO2-Paket für sinnvoll. Man müsse berücksichtigen, dass Europa in dieser Hinsicht mehrere Schritte vorsieht. Beim Emissionshandel werde man Flexibilität an den Tag legen müssen und darauf achten, dass der angepeilte Solidaritätseffekt nicht durch Standortverlagerungen verloren geht, sagte er. Eine weitere Zielrichtung beträfe die erneuerbaren Energien, wobei Schüssel Bio-Treibstoffe für einen richtigen Ansatz hält. Schüssel plädierte auch für einen vernünftigen und fairen Lastenausgleich. Er zeigte sich erfreut darüber, dass die EU-Kommission das Bankenpaket nun genehmigt, was er als einen wichtigen Durchbruch bezeichnete.

 

Abgeordneter Franz Riepl (S) unterstützte ebenfalls die Vorgangsweise der Regierung hinsichtlich des Emissionshandels. Die große Anzahl der Betroffenen rechtfertige ein sorgfältiges Umgehen mit dem Thema. In Österreich gebe es zahlreiche Leitbetriebe, die sehr viel in den Umweltschutz investierten, und damit Vorbildwirkung hätten. Er halte es daher für gerechtfertigt, sie mit Gratiszertifikaten zu belohnen.

 

Dem schloss sich Abgeordneter Martin Bartenstein (V) an. Man werde selbstverständlich an den Zielvorstellungen der EU-Klimapolitik festhalten, gleichzeitig müsse man aber die Gefährdung zahlreicher Arbeitsplätze in energieintensiven Betrieben berücksichtigen. Er verlieh auch seiner Hoffnung Ausdruck, dass die Vorleistungen Österreichs bei den Emissionen in Form von Gratiszertifikaten doch noch anerkannt werden. Das Konjunkturpaket auf EU-Ebene sei zu begrüßen, sagte Bartenstein, richtete aber die Bitte an die Regierungsmitglieder im Rat, den Vorschlag einiger Staaten, nicht verbrauchte Gelder behalten zu dürfen, in keiner Weise zu unterstützten. Das würde auf Kosten der Nettozahler gehen.

 

Kritischer fiel die Stellungnahme der Opposition aus. Abgeordneter Johannes Hübner (F) befürchtete vor allem, dass viele EU-Förderungen nicht entsprechend verwendet würden. Man wisse genau, dass in vielen Regionen die Verwaltung eng mit dem organisierten Verbrechen zusammenarbeite und die EU nicht in der Lage sei, das abzustellen. Er appellierte daher, sich für eine restriktive Haltung bezüglich der Verwendung von EU-Mitteln einzusetzen, alles andere ginge auf Kosten der Nettozahler.

 

Dem gegenüber bekräftigte Bundeskanzler Werner Faymann, die EU sei um eine korrekte Abwicklung der Subventionen bemüht. Er stellte auch in Abrede, dass die Mittel ohne Vorgaben vergeben würden. Außenminister Michael Spindelegger erinnerte daran, dass die EU beispielsweise Rumänien vor kurzem 220 Mill. € gestrichen hat.

 

Das BZÖ legte einen Antrag auf Ausschussfeststellung vor, in dem eine konsequente und gemeinsame Vorgangsweise gegen spekulative Finanztransaktionen verlangt wird. Abgeordneter Ewald Stadler (B) bezweifelte, dass die in Aussicht genommenen Maßnahmen ausreichend sind. Er trat, wie in der Ausschussfeststellung verlangt, für eine EU-weite Steuer auf Devisen- und Finanztransaktionen sowie für die Senkung der Mitgliedsbeiträge Österreichs ein. Dieser Antrag blieb jedoch in der Minderheit.

 

Abgeordneter Herbert Scheibner (B) zeigte sich zwar zufrieden darüber, dass die EU dem österreichischen Bankenpaket zustimmt, er bedauerte jedoch, dass die Banken derzeit darauf noch nicht adäquat reagiert haben. Das Paket sei leider noch nicht dort angekommen, wo es hätte ankommen sollen, nämlich bei den Klein- und Mittelbetrieben, sagte er.

 

Dem entgegnete Bundeskanzler Werner Faymann, dass man erst nach Zustimmung der EU zum Bankenpaket überprüfen könne, wie wirksam die Maßnahmen sind. Viele Banken würden aber auch berichten, dass die Ansuchen um Kredite stark zurückgegangen sind.

 

Die Grünen vertraten die Auffassung, man könnte die gegenwärtige Krise auch als eine Chance sehen, auf nachhaltige Produktion zu setzen. Abgeordnete Ulrike Lunacek (G) bedauerte, dass man den Industriezweigen, denen man nun Ausnahmen gewähre, keinerlei Bedingungen auferlege, obwohl die Kommission ursprünglich klare Kriterien habe vorgeben wollen. Begrüßt wurde von Lunacek der Plan der EU, die Finanzmarktaufsicht besser zu koordinieren und unabhängige Rating-Agenturen einzurichten. Dies sollte vor dem Weltfinanzgipfel im April 2009 realisiert werden, meinte sie. In einem Antrag auf Stellungnahme fordern die Grünen darüber hinaus unter anderem eine EU-weite Finanztransaktionssteuer, eine Regulierung von Hedge- und Private-Equity-Fonds, die Schließung von off-shore Kontroll- und Rechtsoasen, die Stärkung des Verbraucherschutzes für AnlegerInnen sowie eine ökologische Steuerreform und günstigere Kreditzinsen für Investitionen in eine nachhaltige Wirtschaftsweise.

 

Bundeskanzler Werner Faymann wies gegenüber der Opposition auf die Leitlinien im Entwurf für ein Schlussdokument des Rats hin, wo Strukturreformen der Lissabon-Strategie, größere Unterstützung von Klein- und Mittelbetrieben sowie mehr Geld für Forschung und Entwicklung und Bildung vorgesehen seien. Der Bundeskanzler unterstrich nochmals die Wichtigkeit der Konjunkturprogramme in ganz Europa. Er befürwortete eine Transaktionssteuer, räumte aber gleichzeitig ein, dass diese derzeit noch unrealistisch sei.

 

Ein weiterer Antrag auf Stellungnahme der Grünen, der von Abgeordneter Christiane Brunner (G) eingebracht wurde, befasste sich mit dem Kapitel Energie- und Klimawandel. Darin stellen die Grünen dezidiert fest, dass die EU-Klimaziele auch nicht vor dem Hintergrund der Finanz- und Wirtschaftskrise verwässert werden dürfen. Brunner möchte die Krise als eine Chance für den Umweltschutz verstanden wissen und wandte sich dagegen, Umwelt und Wirtschaft in der jetzigen Situation gegeneinander auszuspielen. Europa sollte dabei eine besondere Rolle übernehmen, genauso wie Österreich. Dieser Verantwortung habe man sich jedoch in letzter Zeit zu sehr entzogen, kritisierte sie. Daher gebe es im Inland großen Nachholbedarf, meinte Brunner. Man werde auch die Kyoto-Ziele nicht erreichen. Sie trat daher dafür ein, sich ambitioniertere Ziele zu setzen und den Anteil an erneuerbaren Energien substantiell zu erhöhen. Beide Anträge der Grünen wurden mehrheitlich abgelehnt.

 

Heftige Kritik am Biosprit übte Abgeordneter Peter Fichtenbauer (F). Durch den steigenden Anbau von Pflanzen für den Biosprit würde die Nahrungsmittelproduktion verdrängt und eine Nahrungsmittelknappheit herbeigeführt, fürchtete Fichtenbauer. Es sei daher höchst an der Zeit, das Ruder herumzureißen. Für ihn stehen die angepeilten Ziele in negativer Konkurrenz zur Industrie, die dies als Aufforderung zur Produktionsumsiedelung missverstehe.

 

In seiner Reaktion auf die vorgebrachte Kritik bezeichnete Bundeskanzler Werner Faymann die Umweltprojekte der EU, aber auch Österreichs, als sehr engagiert. Im Bereich der erneuerbaren Energie bedürfe es zusätzlicher Kraftanstrengungen. Gleichzeitig sei aber darauf Bedacht zu nehmen, dass neue Technologien für die Haushalte auch leistbare Alternativen darstellen. Faymann verteidigte weiters die Biospritproduktion und wies darauf hin, dass der Biosprit der nächsten Generation nur mehr wenige Nahrungsmittel betreffe, womit zahlreiche Nachteile beseitigt würden. Als einen Erfolg der österreichischen Verhandlungsposition bezeichnete es Faymann, dass die Atomenergie nicht als erneuerbare Energie eingestuft wurde.

 

 

 

Zukunft des Vertrags von Lissabon

 

Wesentlich kontroversieller verlief die Diskussion um die Zukunft des Vertrags von Lissabon. Bundeskanzler Werner Faymann berichtete, es gebe keinen genauen Zeitplan, wann und unter welchen Voraussetzungen Irland in eine neue Volksabstimmung geht. Jedenfalls stehe Österreich zum Vertrag von Lissabon und zur erfolgten Ratifikation, stellte Bundeskanzler Werner Faymann fest. Außenminister Michael Spindelegger fügte hinzu, dass für Österreich eine vertragliche Neufassung nicht in Frage komme, da man nicht die Büchse der Pandora öffnen wolle. Irland werde jedenfalls beim kommenden Gipfel den Bericht der eingesetzten Kommission über die Gründe der Ablehnung des Vertrags sowie einen Plan für die weitere Vorgangsweise vorlegen.

 

Wie Abgeordneter Wolfgang Schüssel (V) dazu meinte, habe das negative Referendum Irland schwer geschadet. Sollte das nächste Referendum erst im Herbst stattfinden, so werde Österreich auf Grund des geltenden Vertrags von Nizza zwei Sitze im Europäischen Parlament verlieren, stellte er fest. Abgeordnete Elisabeth Grossmann (S) hoffte auf einen raschen Abschluss des Ratifizierungsprozesses, machte aber gleichzeitig darauf aufmerksam, dass hier höchste Sensibilität gefordert sei.

 

Die Abgeordneten der FPÖ und des BZÖ sahen das mögliche zweite Referendum in Irland weitaus kritischer. Damit werde das Votum der BürgerInnen missachtet, so der Tenor beider Fraktionen. Vor einem etwaigen weiteren Referendum rasch Ausnahmeregelungen für Irland zu beschließen, um ein positives Ergebnis zu erzielen, stelle weder eine gute noch eine ehrliche Basis dar, meinte etwa Abgeordneter Johannes Hübner (F). In seinem Antrag auf Stellungnahme wird festgehalten, dass der Vertrag von Lissabon nach dem irischen Nein als gescheitert zu betrachten sei, und man daher den Ratifikationsprozess sofort abzubrechen habe. Die Freiheitlichen verlangen eine sofortige Kehrtwende in der Zielsetzung europäischer Integrationspolitik sowie einen Erweiterungsstopp. Sie bekräftigen darin einmal mehr ihre Forderung nach nationalen Volksabstimmungen.

 

In eine ähnliche Richtung geht der Antrag auf Ausschussfeststellung der BZÖ-Abgeordneten, worin sie sich klar gegen eine Wiederholung des Referendums in Irland aussprechen. Dies würde eine Konterkarierung einer direktdemokratischen Entscheidung des irischen Volkes darstellen, sagte Abgeordneter Ewald Stadler (B). Etwaige Zugeständnisse seitens der EU hätten manipulative Wirkung. Auch er trat für eine Volksabstimmung in Österreich bei künftigen Vertragsänderungen ein.

 

Dies veranlasste die ehemalige Außenministerin und nunmehrige Abgeordnete Ursula Plassnik (V) zur Feststellung, die beiden Anträge gingen nach dem Motto vor, nein müsse nein bleiben. Man könne jedoch Irland nicht vorschreiben, welchen Weg es beschreiten wolle. Sie unterstütze jedenfalls die von Außenminister Spindelegger vorgezeichnete Linie und rief zu mehr parlamentarischem Selbstbewusstsein auf. Der Regelfall sei die parlamentarische Ratifikation, so Plassnik. Dem entgegnete der Dritte Präsident des Nationalrats Martin Graf (F), er lasse sich seine eigene Meinung nicht nehmen, und eine kritische Haltung zur EU sei seines Erachtens selbstbewusster als eine unkritische. Abgeordneter Ewald Stadler (B) stellte dazu die Frage, wie man eine Europäische Union ohne BürgerInnen bauen wolle.

 

Wie Abgeordnete Plassnik konnte auch Abgeordnete Sonja Ablinger (S) den Anträgen von FPÖ und BZÖ nichts abgewinnen. Der Vertrag von Lissabon regle genau die Zuständigkeiten, sagte sie und wies auf die vorgesehenen Subsidiaritätskontrollen der nationalen Parlamente hin.

 

Abgeordneter Peter Fichtenbauer (F) wiederum meinte, dass man versuche, unverhohlen auf verfassungsrechtliche Gebäude anderer Staaten einzugreifen, und das betreffe vor allem das Referendum in Irland. Abgeordneter Herbert Scheibner (B) stellte aus seiner Sicht fest, man müsse den Volksentscheid akzeptieren und könne nicht noch einmal abstimmen lassen. Vielmehr müsse man sich Gedanken über die Zukunft der EU machen, und diese Zukunftsdiskussion müsse auch in Österreich geführt werden.

 

Bundeskanzler Werner Faymann bemerkte dazu, dass er die Entscheidung der irischen Bevölkerung beim ersten Referendum respektiere. Er respektiere aber ebenfalls eine etwaige Entscheidung der Iren, das Referendum zu wiederholen. Auch Bundesminister Michael Spindelegger betonte, Österreich werde sich nicht einmischen, ob es ein neues Referendum gibt. Man warte den Bericht der Iren ab, soviel sei aber bekannt, dass für das Nein beim Referendum Fragen entscheidend gewesen seien, die mit dem Vertrag selbst nichts zu tun haben.

 

Abgeordneter Herbert Scheibner (B) brachte darüber hinaus seitens seiner Fraktion einen Antrag auf Stellungnahme ein, in dem er einmal mehr eine Neuverhandlung über einen Vertrag für Europa plädiert. Ein solcher Vertrag sollte eine vollständige institutionelle und (kompetenz-)rechtliche Reform der EU vorsehen. Ziel sei die Schaffung eines Modulsystems in Form eines Bundes europäischer Staaten.

 

Konträr zu den beiden anderen Oppositionsparteien fiel die Stellungnahme der Grünen zu dem Thema aus. Abgeordnete Ulrike Lunacek (G) bedauerte, dass der Vertrag von Lissabon noch nicht in Kraft ist. Sie appellierte an die Regierung, sich verstärkt für die Einführung einer europaweiten Volksabstimmung für den Fall einer kommenden Vertragsrevision einzusetzen. Eine nationale Volksabstimmung bei gesamteuropäischen Fragen sei in keiner Weise sinnvoll, merkte sie an. Der diesbezügliche Antrag auf Stellungnahme wurde ebenso abgelehnt, wie die genannten Anträge von FPÖ und BZÖ.

 

 

 

Thema Balkan, Erweiterung und Ostpartnerschaft

 

Bundesminister Michael Spindelegger ging auch auf außenpolitische Fragen ein. So legte er besonderen Wert darauf, das Thema Erweiterung nicht in Vergessenheit geraten zu lassen. Österreich lege einen besonderen Fokus auf Kroatien, sagte er, wobei es durchaus im Bereich des Möglichen stehe, die Verhandlungen Ende 2009 abzuschließen. Es gebe jedoch noch immer bilaterale Grenzstreitigkeiten mit Slowenien, weshalb die Eröffnung weiterer Verhandlungskapitel unsicher sei. Frankreich werde versuchen, zur Lösung dieser Probleme beizutragen.

 

Die derzeitige Blockade in Bezug auf das Interimsabkommen mit Serbien hielt der österreichische Außenminister für nicht gerechtfertigt. Die Kooperation mit Serbien funktioniere mittlerweile exzellent, weshalb Österreich für Visaerleichterungen eintrete. Einen wesentlichen Schritt nach vorne bedeute auch die Rechtsstaatlichkeitsmission der EU (EULEX) im Kosovo. Dem pflichtete Abgeordnete Ursula Plassnik (V) bei. EULEX sei die größte zivile Mission der EU und ein bedeutender Beitrag im Kampf gegen organisierte Kriminalität. Sie hielt es für wichtig, dass EULEX nun auf das gesamt Gebiet des Kosovo, also auch dort, wo es mehrheitlich eine serbische Bevölkerung gibt, ausgerichtet ist.

 

Außenminister Michael Spindelegger berichtete auch über das Vorhaben der Kommission, eine östliche Partnerschaft zu initiieren. Diese betreffe die Donauregion und den Kaukasus, wo bereits heute Österreich eine bedeutende wirtschaftliche Rolle spielt.

 

 

 

 

 

Folgender Antrag der FPÖ auf Stellungnahme wurde von den anderen Parteien abgelehnt und blieb somit in der Minderheit:

 

 

 

Antrag auf Stellungnahme

(gemäß Art. 23e B-VG)

 

 

des Abgeordneten Dr. Hübner und weiterer Abgeordneter

 

betreffend sofortiger Abbruch des Ratifizierungs-Prozesses des Vertrages von Lissabon und Neuverhandlung eines Grundlagenvertrages für die Europäische Union

 

 

 

Mit der Ablehnung des Vertrages von Lissabon durch den irischen Volksentscheid am 12. Juni 2008 ist der Vertrag von Lissabon als gescheitert zu betrachten. Das irische Referendum – das einzige, welches in der Europäischen Union durchgeführt wurde – hat die tiefe Krise, in der die Europäische Union steckt, offenbart. Und das nicht, wie breite Teile der Regierungsspitzen der EU-Mitgliedsstaaten meinen, weil die Politik der Europäischen Union schlecht verkauft würde, sondern schlichtweg deshalb, weil die Politik der Europäischen Union in eine völlig falsche Richtung läuft – nicht zuletzt der Vertrag von Lissabon wäre eine Fortschreiten in diese falsche Richtung gewesen.

 

Es offenbart sich mit diesem Scheitern aber neben der völlig falschen Zielsetzung des europäischen Integrationsprozesses auch die Abgehobenheit und Bürgerferne, mit der das EU-Establishment in den letzten Jahren und Jahrzehnten gehandelt hat. Dass derzeit so etwas wie ein Schockzustand herrscht, ist in Anbetracht besagter Abgehobenheit kein Wunder, wurde man von den Iren doch unsanft auf den Boden der Realität zurückgeholt.

 

Entscheidend wird in diesen Schicksalstagen der Europäischen Union sein, ob die Regierungen der Mitgliedsstaaten bereit sind, nicht in die gleiche, offensichtlich falsche Richtung weiterzuschreiten, oder gar das irische Referendum zu ignorieren – was einen demokratiepolitischen, wie auch europarechtlichen Skandal der Sonderklasse bedeuten würde –, sondern eine Kehrtwende im europäischen Integrationsprozess zu vollziehen, um den Interessen der europäischen Völker folgend eine positive Entwicklung der Europäischen Union zu schaffen, die in der Lage ist, den Herausforderungen einer globalisierten Welt gerecht zu werden.

 

Dem Vernehmen nach ist aber eine völlige andere Vorgehensweise geplant. So soll dem Wunsch der Staats- und Regierungschefs nach der Vertrag von Lissabon bis spätestens 1. November 2009 in Kraft treten. Der Fahrplan steht laut Insidern bereits fest: Die Iren sollen ein zweites Referendum abhalten – entweder im Frühjahr oder Herbst 2009, ein genauer Termin soll beim Gipfel nicht genannt werden. So lasse man der irischen Regierung die Flexibilität, den „besten Zeitpunkt“ – wenn also die Stimmung pro Vertrag ist – zu wählen, so ein Diplomat. Vor dem Referendum sollen die Iren per Erklärung versichert bekommen, dass das irische Abtreibungsverbot, die Neutralität und die Steuerhoheit durch den Vertrag nicht berührt werden. Auch eine Zusicherung, dass das Land „seinen“ EU-Kommissar behalten darf, sei denkbar.

 

Dies stellt also ein deutliches Zeichen dafür dar, dass eben keinerlei Umdenken geplant ist, sondern unbeirrt an dem offensichtlich falschen Kurs festgehalten wird.

 

 

 

Daher stellen die unterzeichnenden Abgeordneten folgenden

 

 

Antrag auf Stellungnahme

gemäß Artikel 23e B-VG

 

 

Der Hauptausschuss in Angelegenheiten der Europäischen Union wolle beschließen:

 

 

„Die zuständigen Mitglieder der Österreichischen Bundesregierung werden aufgefordert, auf europäischer Ebene, insbesondere am Europäischen Rat am 11. und 12. Dezember 2008, aber auch darüber hinaus im Hinblick auf das Scheitern des Vertrages von Lissabon folgende Forderungen durchzusetzen:

 

  1. Da durch das „Nein“ Irlands zum Vertrag von Lissabon nach geltendem europäischem Recht der Vertrag von Lissabon als gescheitert zu betrachten ist, muss der Ratifikationsprozess des besagten Vertrages sofort abgebrochen werden.

 

  1. Da die Europäische Union einen falschen Weg beschritten hat – nämlich in Richtung eines zentralistischen europäischen Superstaates –, hat eine sofortige Kehrtwende in der Zielsetzung europäischer Integrationspolitik in Richtung eines europäischen Staatenverbundes zu erfolgen, sowie eine Neuverhandlung eines europäischen Grundlagenvertrages unter folgenden Aspekten:

 

-          Österreich steht der europäischen Einigung grundsätzlich positiv gegenüber. Die gegenwärtige EU setzt nach österreichischer Auffassung falsche Schwerpunkte, was zu einer zunehmenden Ablehnung durch die Bürger führt.

 

-          Ein neuer europäischer Grundlagenvertrag kommt für Österreich nur nach einen nationalen Volksabstimmung in Frage. Ziel ist eine europäische Integration als Staatenverbund von souveränen, einander solidarisch verbundenen europäischer Staaten.

 

-          Österreich tritt für einen Erweiterungsstopp ein. Mit Ausnahme der Balkanstaaten darf es zu keiner weiteren geographischen Ausdehnung kommen, im Besonderen zu keinem Beitritt der Türkei. Die Grenzen der EU sind festzulegen.

 

-          In der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik muss bei militärischen Missionen die Einstimmigkeit bestehen bleiben. Der Einsatz österreichischer Kräfte muss in Österreich entschieden werden.“

 

 

Wien, am 9. Dezember 2008

 

 

 

 

Das gegenständliche Vorhaben ist nicht durch Bundesgesetz oder Bundesverfassungsgesetz umzusetzen bzw. auf die Erlassung eines unmittelbar anwendbaren Rechtsaktes gerichtet, der Angelegenheiten betrifft, die durch Bundesgesetz oder Bundesverfassungsgesetz umzusetzen wären.

 

 

 

 

 

 

Folgender Antrag des BZÖ auf Ausschussfeststellung wurde von SPÖ, ÖVP und Grünen abgelehnt und blieb somit in der Minderheit:

 

 

 

Antrag auf Ausschussfeststellung

 

 

 

des Abgeordneten Mag. Stadler, Scheibner, Grosz

 

 

eingebracht im Zuge der Verhandlungen des Hauptausschusses in Angelegenheiten der Europäischen Union in der Sitzung am 9. Dezember 2008

 

 

 

Der Ausschuss wolle beschließen:

 

 

„Der Hauptausschuss in Angelegenheiten der Europäischen Union stellt fest, dass die von den Vereinigten Staaten von Amerika ausgehende Finanzkrise eine große Bewährungsprobe für die Europäische Union aber auch für Österreich darstellt.

 

Vor diesem Hintergrund und insbesondere zum Schutze der Anleger und Sparer erwartet sich der Hauptausschuss in Angelegenheiten der Europäischen Union eine konsequente und gemeinsame Vorgangsweise der Europäischen Union bzw. der Mitgliedstaaten insbesondere dahingehend, spekulativen Finanztransaktionen nachhaltig Einhalt zu gebieten.

 

Der Hauptausschuss in Angelegenheiten der Europäischen Union begrüßt daher grundsätzlich die Bemühungen auf Europäischer Ebene im Hinblick auf die rasche Umsetzung von Maßnahmen zur Gegensteuerung gegen die gegenwärtige Finanzkrise auf europäischer wie auch auf nationaler Ebene, bezweifelt aber, dass die in Aussicht genommenen Maßnahmen ausreichend sind, um die negativen Folgen der gegenwärtigen Finanzkrise einzudämmen.

 

Der Hauptausschuss in Angelegenheiten der Europäischen Union geht in diesem Zusammenhang davon aus, dass sich Österreich auch im Sinne eines Beitrages zur Stabilisierung der internationalen Finanzmärkte, der Stärkung der Eigenfinanzierung der Europäischen Union bei gleichzeitiger Senkung der Mitgliedsbeiträge sowie insbesondere vor dem Hintergrund einer diesbezüglich einstimmig beschlossenen Entschließung des Nationalrates vom 23.05.2006 weiterhin für die Einführung einer EU-weiten Steuer auf Devisen- und Finanztransaktionen einsetzen und entsprechende Gespräche mit den anderen Mitgliedstaaten führen wird.  

 

 

Der Hauptausschuss in Angelegenheiten der Europäischen Union beschließt, diese Ausschussfeststellung gem. § 39 GOG als Kommuniqué zu veröffentlichen und der Auszugsweisen Darstellung beizufügen.“

 

 

 

 

 

Wien, am 9. Dezember 2008

 

Folgender Antrag des BZÖ auf Ausschussfeststellung wurde von SPÖ, ÖVP und Grünen abgelehnt und blieb somit in der Minderheit:

 

 

 

Antrag auf Ausschussfeststellung

 

 

 

des Abgeordneten Mag. Stadler, Scheibner, Grosz

 

 

eingebracht im Zuge der Verhandlungen des Hauptausschusses in Angelegenheiten der Europäischen Union in der Sitzung am 9. Dezember 2008

 

 

 

Der Ausschuss wolle beschließen:

 

„Der Hauptausschuss in Angelegenheiten der Europäischen Union nimmt zur Kenntnis, dass die Ratifizierung des Vertrages von Lissabon nach einem Referendum mit negativem Ausgang in Irland am 12.06.2008 gescheitert und dieses Ergebnis als direktdemokratische Entscheidung des irischen Volkes selbstverständlich so zu akzeptieren ist.

 

Der Hauptausschuss in Angelegenheiten der Europäischen Union geht weiters davon aus, dass Österreich sich nicht zuletzt aus demokratiepolitischen Erwägungen klar gegen die Wiederholung des Referendums in Irland über den Vertrag von Lissabon ausspricht, da eine solche jedenfalls eine Konterkarierung einer direktdemokratischen Entscheidung des Irischen Volkes darstellen würde.

 

Der Hauptausschuss in Angelegenheiten der Europäischen Union verleiht in diesem Zusammenhang seinem Wunsch Ausdruck, dass Österreich keinen wie immer gearteten Zugeständnissen seitens der Europäischen Union an die Republik Irland seine Zustimmung erteilen wird, die geeignet sind, manipulative Wirkung in Hinblick auf die Möglichkeit der Wiederholung des Referendums bzw. auf das daraus resultierende Ergebnis zu entfalten.

 

 

Der Hauptausschuss in Angelegenheiten der Europäischen Union unterstreicht und begrüßt in diesem Zusammenhang weiters ausdrücklich die Forderung des nunmehrigen Bundeskanzlers Faymann, wonach künftige Vertragsänderungen, die die österreichischen Interessen berühren, durch eine Volksabstimmung in Österreich entschieden werden sollen und wird seine Bemühungen bei der Überzeugung seines Koalitionspartners von der Notwendigkeit einer solchen unterstützen.

 

Der Hauptausschuss in Angelegenheiten der Europäischen Union beschließt, diese Ausschussfeststellung gem. § 39 GOG als Kommuniqué zu veröffentlichen und der Auszugsweisen Darstellung beizufügen.

 

 

 

Wien, 9. Dezember 2008

 

 

 

 

 

Folgender Antrag des BZÖ auf Stellungnahme wurde von SPÖ, ÖVP und Grünen abgelehnt und blieb somit in der Minderheit:

 

 

 

Antrag auf Stellungnahme

gemäß Art. 23e Abs. 2 B-VG

 

 

der Abgeordneten Scheibner, Mag. Stadler, Grosz

 

betreffend Neuverhandlung eines Vertrages für Europa sowie generelle Verpflichtung der Durchführung von Volksabstimmungen über grundsätzliche Fragen der Europäischen Integration

 

eingebracht im Zuge der Verhandlungen des Hauptausschusses in Angelegenheiten der Europäischen Union in der Sitzung am 09.12.2008

 

 

 

„Es sieht düster aus für die Europäische Union. (…) Die EU steckt in einer Krise der Legitimität und des Vertrauens“ (SonntagsZeitung“ Zürich 15.06.2008), und das nicht erst seit dem Nein der Iren zum EU-Reformvertrag:

Denn bereits mit dem Scheitern der Referenden in Frankreich und den Niederlanden war es offensichtlich, dass der am 17. und 18. Juni 2004 politisch akkordierte und am 29. Oktober 2004 in Rom unterzeichnete Vertrag über eine Verfassung für Europa keine Chance auf Inkrafttreten haben würde. Die Ablehnung des Europäischen Verfassungsvertrages hat gezeigt, wie groß die Unzufriedenheit der Bürgerinnen und Bürger mit der Politik dieser Europäischen Union ist.

 

Die Europäische Union ist für viele Bürger kompliziert, undurchschaubar und zu zentralistisch. Die, nicht nur räumliche, Distanz zwischen den Bürgern und dem Entscheidungszentrum ist offenkundig. Mehr Bürgernähe, erhöhte Transparenz, gelebte Subsidiarität sowie Schritte gegen das bestehende Demokratiedefizit sind ein Gebot der Stunde.

 

Trotz dieses negativen Stimmungsbefundes der europäischen Bevölkerung streute man seitens der Europäischen Union seinen Bürgern Sand in die Augen und legte ihnen neuerlich einen sich nur marginal vom ursprünglichen Verfassungsentwurf unterscheidenden „EU-Reformvertrag“ vor. Ein Kommentar einer spanischen Tageszeitung auf den im Juni 2007 beim Europäischen Rat erzielten Kompromiss, wonach „das Übereinkommen (Anm. Reformvertrag) es der EU erlaubt einigermaßen weiter zu wurschteln“, stellt eindrucksvoll unter Beweis, dass dieser Reformvertrag nicht geeignet ist, die wirklichen Probleme und Defizite der Europäischen Union zu lösen. „Europa ist das Herz verloren gegangen, es sind Rückschritte gemacht worden“, ist das wenig ermutigende Resümee des italienischen Ministerpräsidenten Romano Prodi gegenüber der Tageszeitung La Repubblica.

 

 

Offensichtlich und vordergründig war die Zielsetzung dieses Werkes:

Um in einem neuerlichen Ratifizierungsverfahren in den Mitgliedstaaten allfällige Referenden mit unlieben Ergebnissen hintanzuhalten, „haben sich die Regierungen der EU-Staaten auf kosmetische Änderungen der Verfassung geeinigt, um sie leichter verdaubar zu machen – sprich um Referenden zu vermeiden.“ (Giscard d` Estaing am 17. Juli 2007 Pressedienst des EP) . Zugleich warnte der ehemalige französische Präsident in diesem Zusammenhang davor, „die Bürgerinnen und Bürger mit einer Mogelpackung für dumm zu verkaufen.“

In dieselbe Kerbe schlug angesichts des EU-Reformvertrages der ehemalige italienische Premierminister Giuliano Amato, wenn er ironisch feststellt: „Wenn bei der Regierungskonferenz auch so ein Dokument herauskommt, kann jeder Regierungschef zu seinem Parlament sagen: Seht her, das ist absolut unlesbar, ein typischer Brüsseler Vertrag, nichts Neues, kein Referendum notwendig.“ (EU-Observer 16. Juli 2007)

 

Im Vordergrund europäischer Politik stehen derzeit somit die Aufgaben einer Krisenfeuerwehr, die durch Korrekturen, die bestenfalls den kleinsten gemeinsamen Nenner aller Mitgliedstaaten darstellen, versucht, die eine Krise vor dem Aufkeimen der nächsten zu beenden.

 

Eine ernsthafte Debatte über die Zukunft der EU ist daher dringend notwendig. Dabei steht immer wieder die Option eines „Kerneuropas“ in Diskussion, wie unter anderem vom ehemaligen Kommissionspräsidenten Prodi angedacht. Bestätigt wird diese Sicht der Dinge, wenn im Il Messaggero nach dem Kompromiss über einen EU-Reformvertrag zu lesen war, dass „eine EU der zwei Geschwindigkeiten unvermeidlich wäre.“

 

Nicht zuletzt bestätigte der luxemburgische Regierungschef Juncker die Richtigkeit unseres Weges, der am 6. November 2007 unter Anspielung auf das einseitige Ausscheren Großbritanniens aus einzelnen Politiken der Europäischen Union, unmissverständlich erklärt, dass es um einen Kern von EU-Ländern herum Umlaufbahnen geben sollte, auf denen Länder Platz nehmen können sollten, die nicht alle Politiken voll mitgestalten wollten. „Gehe man einen solchen Entwicklungsweg nicht, werde es in der EU irgendwann einen Crash geben,“ stellte er sogar die Zukunft dieser Europäischen Union im Falle der Fortsetzung des derzeitigen Kurses der kleinen Korrekturen in Frage.

 

Die Ignoranz auch der österreichischen Bundesregierung durch Verhinderung eines Referendums über den Reformvertrag einerseits und eine gegen den Willen des BZÖ bereits im Mai dieses Jahres erfolgte Ratifizierung andererseits haben sich nunmehr in so fern gerächt, als nach dem Nein der Iren der vorliegende Reformvertrag (einmal mehr)  gescheitert und somit Geschichte ist.

 

Und wieder werden Rufe nach einer – wie von uns schon mehrfach geforderten – gänzlichen Neuordnung der Europäischen Union lauter, wenn beispielsweise der ehemalige EU-Kommissar Fischler davon spricht, dass die Wahrscheinlichkeit für ein Kerneuropa mit dem Nein der Iren gestiegen sei (APA, 13.06.2008) .

 

Der Präsident des Europäischen Parlaments Hans-Gert Pöttering stößt in dieselbe Kerbe, wenn er in Zusammenhang mit dem gescheiterten Lissabonvertrag am 14. Juni 2008 eine sich zwar nicht gerade durch Neuigkeitswert auszeichnende aber inhaltlich vollkommen richtige Bemerkung abgibt, dass „wir eine Debatte um die Zukunft Europas brauchen.“  Darin wird der Gedanke eines Europas der zwei Geschwindigkeiten, in dem ein Kern von Mitgliedern voranschreitet, eine Rolle spielen,“ so Pöttering weiter.

 

Nicht zuletzt wurde die Forderung nach einem Kerneuropa bereits im Jahr 2004 von maßgeblichen SPÖ-Funktionären, wie beispielsweise von Klubobmann Cap, erhoben, wenn dieser im Rahmen einer Diskussionsrunde anlässlich des Scheiterns des Verfassungsvertrages mit den Worten zitiert wird, dass „es seiner Meinung nach zu einer Verdichtung der EU kommen werde und ein Kerneuropa dabei unvermeidlich sei.“ (Werkstattblätter/2004/nr.1, März)

 

 

Die Weiterentwicklung Europas muss von einem Ausbau von Demokratie und Bürgerrechten geprägt sein. Mehr Gemeinsamkeit in Europa darf niemals weniger Freiheit für seine Bürger bedeuten. Regelungsdichte und Bürokratie sind abzubauen, anstatt sie auf supranationale europäische Ebenen zu verlagern. Im Sinne der Verwirklichung und Umsetzung dieser Ideen ist es erforderlich, den bestehenden Rechtsbestand sowie die Strukturen und Mechanismen der Union auch generell zu überdenken und neue Formen der Integration zu entwickeln. Kosmetische Änderungen können diesen Anforderungen nicht gerecht werden.

 

Im Sinne eines Europas für und nicht gegen die Bürgerinnen und Bürger sowie im Interesse des Friedensprojektes Europa stellt der unterfertigte Abgeordnete daher nachstehenden

 

 

Antrag auf Stellungnahme

gemäß Art. 23e Abs. 2 B-VG

 

 

Der Hauptausschuss wolle beschließen:

 

„Der Bundeskanzler sowie der Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten werden aufgefordert, sich  angesichts des Scheiterns des Vertrages von Lissabon beim Europäischen Rat am 11. und 12. Dezember 2008 für die Umsetzung nachstehender Maßnahmen im Interesse eines auf Frieden und Wohlstand abzielenden Europas der Bürgerinnen und Bürger einzusetzen:

 

 

Weiters werden der Bundeskanzler sowie der Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten ersucht, sich in diesem Zusammenhang beim Europäischen Rat am 11. und 12. Dezember 2008 insbesondere einzusetzen für:

 

 

 

 

 

Das gegenständliche Vorhaben ist durch Bundesgesetz oder Bundesverfassungsgesetz umzusetzen bzw. auf die Erlassung eines unmittelbar anwendbaren Rechtsaktes gerichtet, der Angelegenheiten betrifft, die durch Bundesgesetz oder Bundesverfassungsgesetz umzusetzen wären.

 

 

 

Wien, am 9. Dezember 2008

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Folgender Antrag auf Stellungnahme der Grünen wurde von SPÖ, ÖVP und BZÖ abgelehnt und blieb somit in der Minderheit:

 

 

ANTRAG AUF STELLUNGNAHME

gemäß Art. 23e Abs. 2 B-VG

 

 

der Abgeordneten Mag.a Ulrike Lunacek und Mag.a Christiane Brunner betreffend Schlussfolgerungen des Europäischen Rates am 11. und 12. Dezember (1291/EU XXIV.GP) zur Bewältigung der Finanz- und Wirtschaftskrise

 

 

eingebracht im Zuge des EU-Hauptausschusses am 9. Dezember 2008

 

Seit dem letzten Gipfeltreffen der europäischen Staats- und Regierungschefs im Oktober 2008 hat sich vor dem Hintergrund der Finanzkrise die Wirtschaftskrise zugespitzt. Die Weltwirtschaft und die Konjunktur in Österreich bekommen die Folgen bereits zu spüren. Das Wirtschaftswachstum ist weltweit im Rückgang begriffen, die Arbeitslosigkeit steigt  und Prognosen sprechen von einem anhaltenden Trend.

 

Vor dem Hintergrund einer weltweiten Krise hat im November 2008 ein Weltfinanzgipfel mit dem Ziel stattgefunden, das internationale Finanzsystem zur reformieren, um in Zukunft eine derart massive Finanzkrise zu verhindern. Im Kern wollen die G20-Teilnehmer jegliche Überwachungslücken auf den Finanzmärkten schließen. Um weitere koordinierte Schritte auf internationaler Ebene zu setzen und die bisher gesetzten Aktivitäten zu überprüfen, ist ein weiteres Gipfeltreffen im April 2009 geplant.

 

Auf europäischer Ebene wird derzeit fieberhaft an Lösungsmaßnahmen zur Bewältigung der Finanz- und Wirtschaftskrise gearbeitet. Dazu hat die Europäische Kommission in ihrem Konjunkturpaket „A European Economic Recovery Plan“ eine Vielzahl an Maßnahmen vorgeschlagen. Zu begrüßen ist das Umdenken der Kommission bei der Interpretation der Konvergenzkriterien des Stabilitäts- und Wachstumspakts dahingehend, dass speziell in dieser Krisensituation Handlungsmöglichkeiten für eine antizyklische Reaktion der Fiskalpolitik geschaffen werden. Aus Grüner Sicht positiv hervorzuheben ist die Zielsetzung der Kommission, die Wirtschaftskrise auch dazu zu nutzen, um zu einer CO2-armen Wirtschaftsweise zu kommen. Diese Zielsetzungen sind daher ein Schritt in die richtige Richtung. Es ist aber zu befürchten, dass damit noch kein grundsätzliches Umdenken in Richtung einer ökologisch nachhaltigen und sozial ausgeglichenen Wirtschaftsweise verbunden ist.

 

Die Skepsis, dass keine nachhaltigen Strukturmaßnahmen zur Verhinderung künftiger Krisen ergriffen werden, lässt sich unter anderem daran festmachen, dass hinsichtlich der Notwendigkeit der Regulierung der Finanzwirtschaft und der Finanzmärkte auf europäischer Ebene bisher nur bescheidene Schritte gesetzt wurden. Bekannt ist bisher nur eine Einigung der EU-Finanzminister auf eine Gruppenaufsicht für grenzüberschreitend tätige Banken und Versicherungskonzerne. Umfassende strukturelle Maßnahmen wie z.B. eine generelle EU-weite Finanzmarktaufsicht lassen bisher auf sich warten. Bezüglich der Regulierung von hochriskanten Private-Equity und Hedge Fonds spielt der zuständige Kommissar McCreevy auf Zeit und hinterfragt nach wie vor, ob eine derartige Regulierung überhaupt notwendig ist.

 

Auf Grund der enormen Auswirkungen der Finanzkrise auf die Realwirtschaft müssen die politischen EntscheidungsträgerInnen so schnell als möglich insbesondere in ihren Rollen als InvestorInnen und RegulatorInnen tätig werden. 

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

Antrag

auf Stellungnahme gemäß Art 23e Abs. 2 B-VG

 

 

 

Der Ausschuss wolle beschließen:

 

Die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung, insbesondere der Bundeskanzler und der Bundesminister für Finanzen, werden dringend und mit Nachdruck aufgefordert, sich beim Europäischen Rat in Brüssel am 11. und 12. Dezember  2008 und auch bei den Verhandlungen des ECOFIN-Rates für die Aufnahme folgender Punkte in die Schlussfolgerungen einzusetzen:

 

 

Maßnahmen zur Bewältigung der Finanzkrise

 

 

 

Folgende konkreten Punkte müssen in den zu treffenden und EU-weit akkordierten Maßnahmen zumindest enthalten sein:

 

-          Etablierung einer EU-weiten Finanzmarktaufsicht, die die Transparenz und Stabilität dieses Sektors befördert und auch dem Anlegerschutz verpflichtet ist

-          Einführung einer EU-weiten Finanztransaktionssteuer zur Verminderung des Volumens von spekulativen Finanztransaktionen

-          EU-weite Genehmigungspflicht von Finanzprodukttypen durch die Aufsichtsbehörden

-          Regulierung von Hedge- und Private-Equity Fonds, wie vom Europäischen Parlament und der Europäischen Kommission gefordert

-          Schließung von off-shore Kontroll- und Rechtsoasen

-          Eindämmung von falschen Anreizsystemen für ManagerInnen

-          Eindämmung und Abschaffung der steuerlichen Begünstigung von stock options

-          Bewertung der Risiken durch unabhängige EU-weite Rating – Agenturen und Erstellung von entsprechende Rahmenordnungen

-          Stärkung des Verbraucherschutzes für AnlegerInnen

-          Strengere Vorschriften zur höheren Eigenkapitalunterlegung für spekulative Geschäfte

 

Weiters soll sich die EU auf globaler Ebene dafür einsetzen, dass die selben Regulierungsmaßnahmen global umgesetzt werden.

 

 

Maßnahmen zur Bewältigung der Wirtschaftskrise

 

Ein EU-weites Konjunkturpaket darf nicht vorhandene Wirtschaftsstrukturen zementieren, sondern muss den ökologischen Umbau unserer Wirtschaft einleiten und zur Schaffung von zukunftsträchtigen Arbeitsplätzen beitragen. Dazu bedarf es zumindest folgender Maßnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

Das gegenständliche Vorhaben ist durch Bundesgesetz oder Bundesverfassungsgesetz umzusetzen oder auf die Erlassung eines unmittelbar anwendbaren Rechtsaktes gerichtet, der Angelegenheiten betrifft, die durch Bundesgesetz oder Bundesverfassungsgesetz umzusetzen wären.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Folgender Antrag auf Stellungnahme der Grünen wurde von den anderen Parteien abgelehnt und blieb somit in der Minderheit:

 

 

 

ANTRAG AUF STELLUNGNAHME

gemäß Art. 23e Abs. 2 B-VG

 

 

der Abgeordneten Mag.a Christiane Brunner und Mag.a Ulrike Lunacek, betreffend Schlussfolgerungen des Europäischen Rates am 11. und 12. Dezember 2008 (1291/EU XXIV.GP) zum Kapitel „Energie und Klimawandel“

 

 

eingebracht im Zuge des EU-Hauptausschusses am 9. Dezember 2008

 

 

Beim kommenden Treffen des Europäischen Rates werden Beratungen zum EU-Energie- und Klimapaket abgehalten. Die Verhandlungen befinden sich in einem entscheidenden Stadium für die Neuregelung der Energie- und Klimapolitik der Europäischen Union bis 2020.

 

Das Energie- und Klimapaket der EU wurde am 23. Jänner 2008 von der Europäischen Kommission vorgeschlagen und enthält folgende Rechtsvorschriften:

 

Der Europäische Rat hat sich in seiner Tagung im März 2008 dazu bekannt, das Paket bis Ende dieses Jahres abzuschließen, und dessen Beschluss in seiner Tagung im Juni 2008 bekräftigt. Die Entscheidung fällt im Rahmen eines Mitentscheidungsverfahrens, das sich derzeit in der entscheidenden Phase befindet.

 

Besondere Relevanz kommt der Festsetzung dieser Zielsetzungen auf EU-Ebene auch deshalb zu, weil zeitgleich auf der UN-Klimakonferenz in Poznań (Polen) vom 1. bis 12 Dezember 2008 entscheidende Weichen für die Verhandlungen um ein internationales Klimaschutzabkommen ab 2013 gestellt werden, die bis Ende 2009 in Kopenhagen ihren Abschluss finden sollen. Die EU als wesentlicher Emittent von Treibhausgasen (THG) hat hier eine große Verantwortung für das Zustandekommen verbindlicher THG-Emissionsreduktionen, um den bereits einsetzenden Klimawandel auf ein „verträgliches“ Maß zu beschränken. Nach Angaben des UN-Weltklimarats (IPCC) muss dazu der Temperaturanstieg durch den Klimawandel auf 2 Grad Celsius beschränkt werden. Das bedingt laut IPCC eine globale Reduktion der THG-Emissionen bis 2050 um mindestens 50 Prozent gegenüber ihrem Niveau von 1990. Die Industriestaaten müssen nach diesen Angaben ihre THG-Emissionen bis 2020 um 25 bis 40 Prozent und bis 2050 um mindestens 80 Prozent absenken.

 

In seinen grundlegenden Beschlüssen zum Klimaschutz im März 2007 billigte der Europäische Rat „das Ziel der EU, die Treibhausgasemissionen bis 2020 gegenüber 1990 um 30 % zu reduzieren und auf diese Weise zu einer globalen und umfassenden Vereinbarung für die Zeit nach 2012 beizutragen, sofern sich andere Industrieländer zu vergleichbaren Emissionsreduzierungen und die wirtschaftlich weiter fortgeschrittenen Entwicklungsländer zu einem ihren Verantwortlichkeiten und jeweiligen Fähigkeiten angemessenen Beitrag verpflichten.“

 

Die EU versteht sich als treibende Kraft hinter einem internationalen Klimaschutz¬abkommen mit ambitionierten Reduktionszielen und hat das auch zum wiederholten Male zum Ausdruck gebracht. Österreich als Mitgliedsstaat der EU trägt daher Verantwortung, in den Verhandlungen die Zielsetzungen der EU beim Klimaschutz zu unterstützen und durch eigene ambitionierte Zielsetzungen bei der Treibhausgasreduktion durch wirksame Maßnahmen im Inland zu auch zu erreichen. Für Österreich stellt das insbesondere eine Herausforderung dar, da es sehr unwahrscheinlich ist, dass das Kyoto-Ziel einer Emissionsreduktion um 13 Prozent im Zeitraum 2008 bis 2012 erreicht wird, wie auch der Rechnungshof in seinem jüngsten Bericht feststellt. Klimaschutz in Österreich ist seit Amtsantritt der neuen österreichischen Bundesregierung aber weiterhin gefährdet: Im Regierungsprogramm für die XXIV. Gesetzgebungsperiode bekennt sich die Regierung zwar zu den EU-Energie- und Klimazielen, setzt sich selbst aber keine eigenen Ziele und führt an, sich für die vollständige Gratis-Zuteilung von CO2-Emissionszertifikaten an energieintensive Unternehmen einzusetzen und „Vorhaben wie beispielsweise dem Burden Sharing Mechanismus bei Erneuerbaren Energien“ skeptisch gegenüber zu stehen. Beides unterminiert die Anstrengungen, EU-weite Klimaschutzziele festzulegen und zu erreichen, wesentlich.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

Antrag

auf Stellungnahme gemäß Art 23e Abs. 2 B-VG

 

 

Der Ausschuss wolle beschließen:

 

Die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung, insbesondere der Bundeskanzler und der Minister für europäische und außenpolitische Angelegenheiten, werden dringend und mit Nachdruck aufgefordert, sich beim Europäischen Rat in Brüssel am 11. und 12. Dezember 2008 für die nachfolgenden Punkte einzusetzen:

 

  1. Vor dem Hintergrund der Finanz- und Wirtschaftskrise dürfen die EU-Klimaziele nicht verwässert werden. Vielmehr müssen Lösungen zur Finanz- und Wirtschaftskrise  mit den entsprechenden energie- und klimapolitischen Maßnahmen abgestimmt werden und dadurch den notwendigen Umbau zu nachhaltigem Wirtschaften vorantreiben.

 

  1. Der Automatismus zur Anpassung des Emissions-Reduktionsziels der EU für 2020 von 20 Prozent auf 30 Prozent bzw. an das Ziel, zu dem sich die EU im Rahmen der internationalen Verhandlungen verpflichtet, muss erhalten bleiben.

 

  1. Die vereinbarten Emissionsreduktionen bis 2020 müssen von den EU-Mitgliedsaaten innerhalb der EU erreicht werden.

 

  1. Im Rahmen des Europäischen Emissionshandelssystems muss die Gesamtmenge der Emissionsrechte im Energiesektor versteigert werden.

 

  1. Im Rahmen des Europäischen Emissionshandelssystems dürfen auch energieintensive Industriesektoren bzw. Unternehmen nicht ihre gesamten Emissionsrechte kostenlos zugeteilt bekommen. Das Prinzip der Zuteilung der Emissionsrechte durch Versteigerung darf nicht in Frage gestellt werden.

 

  1. Die Erlöse aus der Versteigerung von Emissionsrechten müssen für Klimaschutzmaßnahmen innerhalb und außerhalb der EU zur Verfügung gestellt werden. Insbesondere muss ein Teil dieser Finanzmittel auch zur Unterstützung von Entwicklungsländern bei der Reduktion von Emissionen, bei der Anpassung an die Folgen des Klimawandels und zur Vermeidung voranschreitender Entwaldung bereitgestellt werden.

 

  1. Eine Überprüfung der Richtlinie zur Förderung erneuerbarer Energien im Jahr 2014 ist abzulehnen. Diese würde die Investitionssicherheit für die Industrie erheblich gefährden und damit die Zielerreichung eines Anteils von mindestens 20 Prozent erneuerbarer Energie in der EU im Jahr 2020 bedrohen.

 

  1. Andere „CO2-arme“ Technologien, wie Atomkraft oder CCS (Abtrennung und geologische Speicherung von CO2), dürfen nicht auf das Ziel für erneuerbare Energien angerechnet werden, da sie keine nachhaltigen Technologien darstellen.

 

  1. Die Emissions-Obergrenzen für PKWs müssen in einer Art und Wiese fest gelegt werden, dass dieser Sektor tatsächlich zur Emissionsreduktion beiträgt und technologischer Fortschritt initiiert wird. Die Obergrenzen dürfen für Neufahrzeuge 2012 maximal 120 g/km und 2020 maximal 95 g/km betragen, weil nur so das Reduktionsziel erreichbar bleibt.

 

 

 

 

Das gegenständliche Vorhaben ist durch Bundesgesetz oder Bundesverfassungsgesetz umzusetzen oder auf die Erlassung eines unmittelbar anwendbaren Rechtsaktes gerichtet, der Angelegenheiten betrifft, die durch Bundesgesetz oder Bundesverfassungsgesetz umzusetzen wären.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Folgender Antrag auf Stellungnahme der Grünen wurde von den anderen Parteien abgelehnt und blieb somit in der Minderheit:

 

 

ANTRAG AUF STELLUNGNAHME

gemäß Art. 23e Abs. 2 B-VG

 

 

der Abgeordneten Mag.a Ulrike Lunacek und Mag.a Christiane Brunner betreffend Schlussfolgerungen des Europäischen Rates am 11. und 12. Dezember 2008 (1291/EU XXIV.GP)  zum Vertrag von Lissabon

 

eingebracht im Zuge des EU-Hauptausschusses am 9. Dezember 2008

 

betreffend Einführung einer europaweiten Volksabstimmung für zukünftige Änderungen des Primärrechtes

 

 

 

Am 13. Dezember 2007 wurde der Vertrag von Lissabon zur Änderung des Vertrags über die Europäische Union und des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft von den Staats- und RegierungschefInnen unterzeichnet.  

 

Damit wird anerkannt, dass die Strukturen der Union reformiert und gestärkt werden müssen, um die Errungenschaften der europäischen Integration zu festigen und die Fähigkeit einer aus 27 – und möglicherweise mehr – Mitgliedstaaten bestehenden Union zu einem wirksamen Funktionieren zu verbessern, damit die Union gemeinsame neue Herausforderungen bewältigen und einer stärkeren demokratischen Kontrolle unterworfen werden kann.

 

Der Vertrag von Lissabon bedeutet insgesamt eine wesentliche Verbesserung gegenüber den bisherigen Verträgen, stellt die demokratische Kontrolle durch die Stärkung der Rollen des Europäischen Parlaments und der nationalen Parlamente, und die Entscheidungsfähigkeit in der Union durch Verbeiterung der Mehrheitsentscheidungen und der Einführung des Systems der doppelten Mehrheit ab 2014 sicher. Er verstärkt die Rechte der europäischen Bürgerinnen und Bürger gegenüber der Union. Und verbessert das wirksame Funktionieren der Organe der Union. 

 

Das Scheitern des Reformvertrages beim Referendum in Irland löste eine neue Krise der Europäischen Union aus, die dringend nach konstruktiven Vorschlägen verlangt. Eine Einigung mit der irischen Regierung hat nur dann Sinn, wenn ihre Vorschläge auf einem umfassenden Konsens beruhen, die die Gefahr eines neuerlichen Nein in einer Volksabstimmung ausschließen. Jetzt gilt es das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger zurück zu gewinnen. Dazu tragen nationale Volksabstimmungen nichts bei, sondern sie gefährden eine Reform der Union in Richtung mehr Demokratie und sozialer Gerechtigkeit. Für zukünftige Änderungen des europäischen Primärrechtes wäre eine europaweite Volksbefragung hingegen das geeignete Mittel.

 

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

 

 

 

Antrag

auf Stellungnahme gemäß Art 23e Abs. 2 B-VG

 

 

Der Ausschuss wolle beschließen:

 

Die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung, insbesondere der Bundeskanzler und der Bundesminister für Europäische und Internationale Angelegenheiten, werden ersucht, beim Europäischen Rat in Brüssel am 11. und 12. Dezember  2008

 

 

 

 

 

 

 

Das gegenständliche Vorhaben ist durch Bundesgesetz oder Bundesverfassungsgesetz umzusetzen oder auf die Erlassung eines unmittelbar anwendbaren Rechtsaktes gerichtet, der Angelegenheiten betrifft, die durch Bundesgesetz oder Bundesverfassungsgesetz umzusetzen wären.