Parlament Österreich

 

 

 

IV-2 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

 

Bild des Parlamentsgebäudes

 

Beratungen des Hauptausschusses
in Angelegenheiten
der Europäischen Union

 

(Auszugsweise Darstellung)

Dienstag, 17. März 2009

 


Beratungen des Hauptausschusses
in Angelegenheiten
der Europäischen Union

 

(Auszugsweise Darstellung)

 

 


 

XXIV. Gesetzgebungsperiode               Dienstag, 17. März 2009

 

 

 

Tagesordnung

 

 

 

RAT 7277/09

Europäischer Rat am 19./20. März 2009 – Entwurf von Schlussfolgerungen

(8580/EU XXIV.GP)

 

 


Die aktuelle Finanz- und Wirtschaftskrise war auch beherrschendes Thema im EU-Hauptausschuss des Nationalrats vom 17. März 2009, der im Vorfeld des Europäischen Rats am 19. und 20. März in Brüssel einberufen worden war. Die wirtschaftliche Lage stellt für die EU eine der schwierigsten und bedeutendsten Herausforderungen seit ihrer Gründung dar. Die Tagung dient den 27 Staats- und Regierungschefs/-chefinnen dazu, eine gemeinsame Position der Europäischen Union zu erarbeiten, auch im Hinblick auf das Gipfeltreffen der 20 führenden Wirtschaftsnationen (G20) am 2. April in London.

 

Im Entwurf für die Schlussfolgerungen wird auf die guten Fortschritte bei der Umsetzung des im vergangenen Dezember beschlossenen Plans zur Wiederbelebung der Wirtschaft hingewiesen. Auch wenn es Zeit brauchen werde, bis sich die positiven Auswirkungen innerhalb der Wirtschaft entfalten, werde der Umfang der fiskalpolitischen Maßnahmen – etwa 3,3% des BIP der EU, das sind mehr als 400 Mrd. € - neue Investitionen anstoßen, die Nachfrage ankurbeln und Arbeitsplätze schaffen, zeigt man sich in der EU zuversichtlich. Die Kosten würden beträchtlich sein, aber es sei möglich, durch geeignete Mittel diese zu verringern und die Krise zu verkürzen. Durch weiterhin abgestimmtes Vorgehen werde die Europäische Union diese Krise bewältigen und verstärkt aus ihr hervorgehen, so der Textentwurf. Vor allem aber sieht man in der EU die Notwendigkeit, die Reformen, mit denen in Zukunft die Verantwortlichkeit und Zuverlässigkeit der Finanzmärkte gewährleistet werden sollen, so rasch wie möglich zu einem Abschluss zu bringen. Die Wiederherstellung des Vertrauens sowie das korrekte Funktionieren des Finanzmarkts seien unabdingbare Voraussetzung, um einen Weg aus der Krise zu finden. 

 

 

 

 

Nach Kritik der Opposition, die Schlussfolgerungen seien zu wenig konkret und unverbindlich, meinte Bundeskanzler Werner Faymann, dass auch er sich in vielen Bereich weiter gehende Schritte gewünscht hätte. Man müsse aber bedenken, dass zahlreiche Maßnahmen in der Kompetenz der Nationalstaaten liegen, damit vieles auf Freiwilligkeit beruhe und die Union nur die Möglichkeit habe, zu koordinieren bzw. einen Rahmen vorzugeben. Die Frage einer Finanztransaktionssteuer oder die Schaffung einer Finanzmarktkontrolle, wie dies von den Grünen gefordert wurde, werde nicht von heute auf morgen möglich sein. Bei der Finanztransaktionssteuer stehe Österreich sogar ziemlich alleine da.

 

Sowohl Abgeordnete Elisabeth Grossmann (S) als auch Abgeordnete Ulrike Lunacek (G) begrüßten die Tatsache, dass die Notwendigkeit der Bewältigung sozialer Auswirkungen der Krise als ein eigener Punkt in den Entwurf für die Schlussfolgerungen aufgenommen wurde. Lunacek fehlten zwar konkrete Maßnahmen, wie etwa Investitionen in soziale Dienstleistungen, dennoch sei dies als ein Fortschritt zu werten, sagte sie. 

 

Als einen Erfolg österreichischer Verhandlungen bezeichneten Bundeskanzler Werner Faymann und Außenminister Michael Spindelegger die Tatsache, dass sich die EU im Punkt 12 des Entwurfs der Schlussfolgerungen zu makroökonomischer Stabilität und Solidarität zwischen den Mitgliedsstaaten bekennt. Damit gebe es eine Grundsatzerklärung für die Bereitschaft der EU, Maßnahmen zu setzen, die es ermöglichen, mittel- und osteuropäischen Staaten zur Hilfe zu kommen, sollte dies nötig sein. Insbesondere ist neben der Weiterentwicklung verschiedener Unterstützungsinstrumente an die Aufstockung der Fonds und des Rahmens der Zahlungsbilanzhilfe der EU gedacht. Man wolle darauf vorbereitet sein, von Fall zu Fall und in enger Zusammenarbeit mit den internationalen Finanzinstitutionen über die Art und den Umfang der Hilfe zu entscheiden. Österreich habe es erreicht, die anderen EU-Mitgliedsstaaten zu sensibilisieren, sagte Spindelegger. Wenn man bedenkt, dass man innerhalb der EU noch vor wenigen Wochen keinen Anlass gesehen habe, über Hilfen für Mittel- und Osteuropa nachzudenken, könne man ersehen, welcher Meinungswechsel stattgefunden hat, und das sei ein Erfolg österreichischer Bemühungen, ergänzte der Bundeskanzler.

 

Faymann bekräftigte darüber hinaus, dass das Bankgeheimnis gewahrt bleibt und Österreich von seinem Standpunkt nicht abweichen werde. Man wolle aber den Datenschutz nicht dafür einsetzen, illegale Gelder oder kriminelle Handlungen vor Finanzstrafverfahren zu schützen. Zuvor hatte vor allem Abgeordneter Josef Bucher (B) angesichts eines Richtlinienentwurfs, der die automatische Weiterleitung von Daten bereits bei Verdacht auf Steuerhinterziehung und nicht erst nach eingeleitetem Strafverfahren vorsieht, den Verdacht geäußert, dass das Bankgeheimnis fallen werde. Er hegte große Zweifel daran, dass man mit dem vom Finanzminister geplanten Doppelbesteuerungsabkommen das Bankgeheimnis wahren könne. Der Bundeskanzler sagte Abgeordneter Ulrike Lunacek (G) zu, man werde sicherlich aber auch Steueroasen, wie sie beispielsweise auf den Kanalinseln bestehen, ansprechen,

 

Seitens der beiden Regierungsfraktionen brachten der Zweite Präsident des Nationalrats, Fritz Neugebauer (V), sowie Abgeordnete Elisabeth Grossmann (S) einen Antrag auf Ausschussfeststellung ein, in dem der Erwartung Ausdruck verliehen wird, dass sich die Bundesregierung beim kommenden Europäischen Rat mit Nachdruck für eine rasche und koordinierte Umsetzung der Maßnahmen zur Stabilisierung und effektiveren sowie umfassenderen Regulierung und Aufsicht der Finanzmärkte einsetzt. In gleicher Weise erwarten sich die Abgeordneten Maßnahmen zur Belebung der Realwirtschaft und zur Sicherung der Arbeitsplätze, insbesondere zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit. Darüber hinaus wird auch die Stabilisierungsinitiative für die Staaten in Mittel- und Osteuropa unterstützt. Der Antrag wurde schließlich mit den Stimmen von SPÖ und ÖVP mehrheitlich angenommen.

 

 

 

 

Auch seitens der Opposition wurden Anträge vorgelegt, die jedoch keine Mehrheit fanden. So verlangten die Freiheitlichen in einem Antrag auf Stellungnahme des Abgeordneten Johannes Hübner (F) unter anderem den Abbruch des Ratifikationsprozesses des Vertrags von Lissabon und die Verhandlung eines neuen europäischen Grundlagenvertrags, der dann einer nationalen Volksabstimmung zuzuführen ist. Hübner hinterfragte prinzipiell das EU-Konjunkturpaket, da seiner Meinung nach die Verteilung der Mittel im Rahmen der Kofinanzierung nicht gezielt erfolgt. Anstatt als Nettozahler einen Großteil seiner Beiträge durch verschiedene Kanäle, die missbrauchsanfällig seien, zurückzuholen, sollte nach Auffassung der FPÖ eine Teil-Renationalisierung erfolgen sowie eine Reduktion der derzeitigen Zahlungen um mindestens 50 %.

 

Abgeordneter Ewald Stadler (B) brachte vier Anträge auf Ausschussfeststellung und einen Antrag auf Stellungnahme ein. Sie betrafen die Beibehaltung des österreichischen Bankgeheimnisses, die Notwendigkeit, die Übergangsfristen hinsichtlich der Arbeitnehmerfreizügigkeit und der Dienstleistungsfreiheit auszuschöpfen, weiters die Forderung einer EU-weit akkordierten Erdgasbevorratung sowie die Streichung jener Passage, in der Kernenergie und erneuerbare Energie als gleichwertig und gleichbedeutend angesehen werden. Im Antrag auf Stellungnahme wiederholt das BZÖ seine Forderung nach einer Reform der Europäischen Union mit dem Ziel der Schaffung eines Bundes europäischer Staaten mit einem Kerneuropa. Im Rahmen eines Modulsystems sollen weitere Staaten entsprechend ihrer Stärke eingebunden werden können. Darüber hinaus sollten nach Ansicht des BZÖ in einem neuen Vertrag für Europa die räumlichen, finanziellen und kulturellen Grenzen Europas festgeschrieben werden. Auch das BZÖ spricht sich für nationale Volksabstimmungen aus, die jedoch zeitgleich in den EU-Ländern stattfinden sollten.

 

Im Antrag auf Stellungnahme, der von Abgeordneter Ulrike Lunacek (G) vorgelegt wurde, verlangen die Grünen einen New Deal auf europäischer Ebene zur Bewältigung der Wirtschaftskrise. Dabei sollen Investitionen in eine umweltfreundliche Wirtschaft und eine starke sozialpolitische Flankierung des Binnenmarkts eine große Rolle spielen. Um der Finanzkrise gegensteuern zu können, fordern die Grünen unter anderem die Etablierung einer EU-weiten Finanzmarktaufsicht, die Einführung einer EU-weiten Finanztransaktionssteuer, die Regulierung von Hedge- und Private-Equitiy-Fonds, die Schließung von so genannten Steueroasen sowie die Bewertung der Risiken durch unabhängige EU-weite Rating-Agenturen.

 

 

 

 

In seiner Einleitung bekräftigte Bundeskanzler Werner Faymann, die Vertrauenskrise stelle derzeit eine der Hauptsorgen dar. Er betonte, alle Staaten in der EU seien sich einig darüber, dass es notwendig gewesen sei, gleichzeitig ein Bankenpaket zu schnüren und damit einen Schutzschirm zu organisieren. Er wies explizit darauf hin, dass es sich dabei um keinerlei Geschenke handle. Dennoch habe das Paket nicht genügt, um den Betrieben eine ausreichende Finanzierung sicherzustellen. In Europa sei man noch immer mit zwei Problemen konfrontiert, sagte er, diese beträfen einerseits die Konditionen der Banken bei der Kreditvergabe, andererseits aber Hürden bei größeren Finanzierungen. Es stelle sich daher nun die Frage, was man zusätzlich zum Bankenpaket und den beiden Konjunkturpaketen tun könne. Der Bundeskanzler unterstrich in diesem Zusammenhang, dass Österreichs Konjunkturpakete die zweitstärksten in Europa sind, räumte aber ein, dass deren Auswirkungen noch nicht feststellbar seien.

 

Innerhalb Europas seien eine gemeinsame Vorgangsweise, Kooperation, abgestimmte Maßnahmen und Erfahrungsaustausch nun wichtiger denn je, sagte er. Man stimme darin überein, dass Protektionismus keinen Sinn mache. Diese Frage stelle sich insbesondere bei der Autoindustrie und bei den Zulieferbetrieben. Darüber werde es intensive Diskussionen geben, man könne aber schon sagen, dass sich die Verschrottungsprämie in Europa positiv auswirke, so der Bundeskanzler. Außenminister Michael Spindelegger ergänzte, Österreich habe dem EU-Konjunkturpaket von 5 Mrd. € noch nicht zugestimmt, weil seiner Ansicht nach der Mix aus Energieinvestitionen und Investitionen in die ländliche Entwicklung noch nicht die richtige Gewichtung hat. Außerdem wolle Österreich die Aufnahme von Nabucco in die Projektliste, was von Abgeordnetem Martin Bartenstein (V) unterstützt wurde.

 

Zum Meinungsumschwung innerhalb der EU hinsichtlich der Hilfen für mittel- und osteuropäische Staaten betonte Faymann, es gehe vor allem um die wirtschaftliche und die soziale Stabilität in Europa.

 

Abgeordnete Elisabeth Grossmann (S) übte eingangs scharfe Kritik an der bisherigen Politik des freien Marktes und des Neoliberalismus. Man habe erkannt, dass der freie Markt nicht sich selbst überlassen werden dürfe, sondern Kontrollmechanismen und Regulative brauche. Die Krise habe daher einen Läuterungsprozess eingeleitet und Europa könne nur dann gestärkt daraus hervorgehen, wenn man die richtigen Schlüsse daraus ziehe, und das sei koordiniertes Vorgehen. Sie warnte vor Panikreaktionen und trat für eine Synthese von Akut- und Präventivmaßnahmen ein. Grossmann sprach insbesondere auch die sozialen Auswirkungen der Krise an und betonte, dass hier alle gefordert seien.

 

Gegen diese, wie er sagte, Pauschalverurteilung des freien Marktes wandte sich Abgeordneter Martin Bartenstein (V) und erinnerte daran, dass das Cross-Border-Leasing auch von SPÖ dominierten Verwaltungen angewandt wurde. Außerdem rühre die Krise auch daher, dass zu lange zu billiges Geld verfügbar gewesen ist. Er begrüßte die Stabilisierungsinitiative für die mittel- und osteuropäischen Länder und meinte, man sei nun dort, wo man von Anfang an hin wollte.

 

Abgeordneter Alexander Van der Bellen (G) vermisste Hinweise darauf, woher das Geld für die Zahlungsbilanzhilfe kommen soll. Unter Hinweis auf die Pläne in Deutschland, ein 150 Mio. € Paket zu schnüren, fragte er, ob Österreich dann nicht auch zusätzliche Mittel zur Verfügung stellen müsste. Derzeit stünden die Investitionen still bzw. gingen sogar zurück, warnte er.

 

Auch Abgeordneter Johannes Hübner (F) sah die Hauptschuld für die Finanz- und Wirtschaftskrise weniger in der freien Marktwirtschaft und im Neoliberalismus, als vielmehr in erster Linie bei den USA. Diese hätten bewusst und willentlich durch ihr Verhalten die Krise herbeigeführt, meinte er.

 

Dem widersprach wiederum Abgeordneter Kai Jan Krainer (S). Die Krise sei nicht nur aus Amerika importiert worden, sondern stelle eine Systemkrise dar, sagte er. Das koordinierte Vorgehen der EU, einen EU-weiten Rahmen festzulegen und national maßgeschneiderte Pakete zu schnüren, hielt Krainer für den richtigen Weg. Die Gemeinschaft müsse solidarisch handeln und kein Staat dürfe sich die Rosinen herauspicken. Krainer zeigte sich auch zufrieden mit der nunmehrigen Bereitschaft, die Fördertöpfe aufzufüllen, um mit raschen Maßnahmen nationale Wirtschaften, vor allem in Mittel- und Osteuropa, unterstützen zu können. Er teilte weiters die Auffassung des Bundeskanzlers, dass man konkrete Maßnahmen, wie Regeln für den Finanzmarkt, nicht in 14 Tagen erarbeiten könne. Derzeit sei man in der Phase den Brand zu löschen, stellte er fest.

 

Krainer verteidigte auch die geplanten Doppelbesteuerungsabkommen hinsichtlich des Bankgeheimnisses für AusländerInnen. Das Bankgeheimnis dürfe kein Instrument für die Steuerhinterziehung sein, sagte er. Für ÖsterreicherInnen ändere sich aber nichts. Selbstverständlich müsse man auch etwas gegen die Steueroasen in anderen Ländern unternehmen. Wichtig sei die Transparenz. Ähnlich argumentierte Abgeordneter Hannes Weninger (S), der das Bankgeheimnis als ein hohes Gut bezeichnete. Es gebe ein hohes Maß an Sicherheit, auch in Form der Einlagensicherheit. Durch bilaterale Verträge Steuerhinterziehung auszuschließen, widerspreche nicht den Interessen der SparerInnen.

 

Abgeordneter Josef Bucher (B) befürchtete hingegen die Abschaffung des Bankgeheimnisses und kritisierte, dass die Klein- und Mittelbetriebe bislang wenig bis gar nichts vom Bankenpaket spüren. Der monitäre Geldlauf komme nicht in Gang, klagte er. Bucher regte daher an, Basel II zu überdenken und insbesondere zu hinterfragen, ob Basel II tatsächlich für die kleinen Banken Gültigkeit haben sollte. Seiner Meinung nach sollten diese strengen Eigenkapitalvorschriften nur für die Großbanken gelten und dort auch strenger kontrolliert werden. Auch er forderte eine EU-weite Finanzmarktaufsicht und rasche Beschlüsse zur Schaffung unabhängiger Rating-Agenturen.

 

Abgeordnete Ulrike Lunacek (G) hielt zwar eine europäische Koordination für wichtig, dennoch fehlten ihr europäische Antworten. Die Schlussfolgerungen seien nette Absichtserklärungen, bemerkte sie, aber die EU sei offensichtlich nicht fähig, gemeinsam zu handeln und Leadership zu zeigen. Sie zeigte sich vor allem erstaunt darüber, dass in den Schlussfolgerungen nur die Autoindustrie konkret angesprochen, aber nichts Genaueres über deren Umstrukturierung enthalten sei. Hinsichtlich neuer Regeln für den Finanzmarkt erinnerte sie an den Fünf-Parteien-Antrag des Nationalrats.

 

Bundeskanzler Werner Faymann ging auf die Differenzen zwischen den USA und Europa ein und wies darauf hin, dass die USA vieles in das Konjunkturprogramm hineinverpackt hätten, was in Europa einfach Standard sei. Man habe durchaus guten Grund, mit den USA offene Fragen auszudiskutieren, aber Europa müsse auch seine eigenen Hausaufgaben machen. Bereits vor der Krise sei schon eine gewisse Entfernung der Finanzwirtschaft von der Realwirtschaft zu bemerken gewesen.

 

Hinsichtlich der Forderung des BZÖ, die Übergangsfristen betreffend Arbeitsnehmerfreizügigkeit und Dienstleistungsfreiheit beim Europäischen Rat zu thematisieren, warnte der Bundeskanzler davor, das Thema auf EU-Ebene zu heben. Österreich sei es vertraglich zugesichert, einseitig zu entscheiden, ob man die Fristen ausnützt oder nicht. Das dürfe man nicht aufs Spiel setzen, zumal viele Länder diesen Punkt sehr kritisch sähen. Außerdem habe die Bundesregierung beschlossen, die Fristen gänzlich auszunützen.

 

 

 

Neben der Finanz- und Wirtschaftskrise werden auch die Energie und der Klimawandel sowie die Vorbereitung der Klimaschutzkonferenz in Kopenhagen Thema des Europäischen Rats sein, so wie die europäische Nachbarschaftspolitik.

 

Außenminister Michael Spindelegger unterstrich in diesem Zusammenhang die Partnerschaften mit den Ländern Osteuropas, insbesondere mit Georgien, Armenien, Aserbaidschan, der Ukraine, der Republik Moldawien und Weißrussland. Österreich wolle der Schwarzmeerregion besonderes Augenmerk schenken, hielt er fest. Abgeordneter Ulrike Lunacek (G) gegenüber, die kritisiert hatte, bei der Ostpartnerschaft stünden die wirtschaftlichen Interessen im Vordergrund, nicht aber Demokratie und Menschenrechte, merkte Spindelegger an, dass im Entwurf für die Schlussfolgerungen bei der Ostpartnerschaft diesmal sehr wohl die Bedeutung der Menschenrechte, der Rechtsstaatlichkeit und der Demokratie herausgestrichen werde.

 

Der Außenminister bekräftigte weiters das Engagement in Bosnien und Herzegowina, wo es noch vieler Reformanstrengungen bedürfe. Vor allem sei auf dem Gebiet der Verfassungsreform und der Justizreform noch viel zu tun. Abgeordneter Johannes Hübner (F) übte in diesem Zusammenhang Kritik an der langen Präsenz Österreichs und der EU in dieser Region. Die EU dürfe durch die internationalen Einsätze keine Dauerprotektorate schaffen, sagte er. Darauf hin meinte Bundesminister Spindelegger unter Hinweis auf die noch zu bewältigenden Reformvorhaben, ein Ausstiegsszenario sei nicht in Sicht. Abgeordnete Dorothea Schittenhelm (V) hob die Bedeutung der Bestellung von Botschafter Valentin Inzko als internationaler Beauftragten für Bosnien-Herzegowina hervor. Seine Bestellung wurde vor kurzem auch von den anderen Staaten bestätigt.

 

Nachdem der Zweite Präsident des Nationalrats Fritz Neugebauer (V) den Grenzstreit zwischen Kroatien und Slowenien angesprochen hatte, verlieh Spindelegger seiner Sorge Ausdruck, dass dadurch der Beitritt Kroatiens zur EU auf die lange Bank geschoben werden könnte. Derzeit versuche die Kommission mit den Außenministern beider Staaten eine Lösung zu erarbeiten.

 

Zahlreiche Abgeordnete (Ulrike Lunacek -G, Fritz Neugebauer -V, Johannes Hübner - F und Hannes Weninger - S) sprachen den Außenminister auf Afghanistan an. Dazu stellte Spindelegger fest, man denke heute bereits wesentlich realistischer. Ziel sei die Stabilisierung der Region, die Implementierung rechtstaatlicher Standards und die Zurückdrängung terroristischer Gefahren. Derzeit würden sich insgesamt 42 Nationen mit 61.000 Soldaten im Afghanistan-Einsatz engagieren. Die größten Truppenkontingente würden die USA, Großbritannien, Deutschland, Frankreich und Italien stellen. Österreich sende derzeit zwei Stabsoffiziere als Beobachter, ein weiterer werde im April dazukommen. Der Außenminister informierte die Abgeordneten darüber, dass man plane, über den bisherigen Einsatz hinaus eine Unterstützung bei der Ausbildung der Polizei und beim Aufbau eines Rechtssystems zu gewähren. Man überlege auch, bei der Beseitigung von Landminen mitzuhelfen.

Folgender Antrag der Regierungsparteien wurde mit den Stimmen von SPÖ und ÖVP mehrheitlich angenommen:

 

 

 

Antrag auf Ausschussfeststellung

 

eingebracht im Zuge der Sitzung des EU-Hauptausschusses am 17. März 2009

 

 

 

Die weltweite Wirtschafts- und Finanzkrise, die zunehmend Auswirkungen auf die Realwirtschaft in der EU und damit auch auf die Beschäftigungssituation in Europa zeigt, stellt gegenwärtig die größte Herausforderung für die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten dar.

 

Der Hauptausschuss geht davon aus, dass sich die Bundesregierung im Zuge der Beratungen des Europäischen Rates am 19. und 20. März 2009 mit Nachdruck für eine rasche und koordinierte Umsetzung der Maßnahmen zur Stabilisierung und effektiveren und umfassenderen Regulierung und Aufsicht der Finanzmärkte und  zur Belebung der Realwirtschaft  einsetzen wird. Maßnahmen zur Sicherung der Arbeitsplätze und – damit verbunden – zur Bewältigung der sozialen Auswirkungen der Krise sind angesichts des raschen Anstiegs der Arbeitslosigkeit in Europa nun vordringlich. Entsprechende Signale sind sowohl vom kommenden Europäischen Rat als auch von dem für Mai 2009 geplanten Beschäftigungsgipfel zu setzen. Die Bundesregierung wird in diesem Zusammenhang ersucht, der Frage der Jugendarbeitslosigkeit besonderes Augenmerk zu schenken.

 

Der Hauptausschuss unterstützt die Stabilisierungsinitiative für die Staaten in Mittel- und Osteuropa und ersucht die österreichische Bundesregierung in diesem Zusammenhang, sich sowohl weiterhin aktiv für eine bessere Abstimmung der zuständigen Institutionen als auch für eine Weiterentwicklung der verschiedenen Unterstützungsinstrumente, insbesondere eine Aufstockung des Rahmens der Zahlungsbilanzhilfe der EU einzusetzen.

 

 

 

 

Der Hauptausschuss in Angelegenheiten der Europäischen Union beschließt, diese Ausschussfeststellung gem. § 39 Abs. 1 bzw. 3 GOG als Kommuniqué zu veröffentlichen und der Auszugsweisen Darstellung beizufügen.

 

 

 

 

 

 

Wien, 17. März 2009

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Folgender F-Antrag erhielt nur die Unterstützung von FPÖ und BZÖ unterstützt und wurde somit abgelehnt.

 

 

 

Antrag auf Stellungnahme

(gemäß Art. 23e B-VG)

 

 

 

des Abgeordneten Dr. Hübner und weiterer Abgeordneter

 

betreffend sofortiger Abbruch des Ratifizierungs-Prozesses des Vertrages von Lissabon und Neuverhandlung eines Grundlagenvertrages für die Europäische Union

 

 

 

Mit der Ablehnung des Vertrages von Lissabon durch den irischen Volksentscheid am 12. Juni 2008 ist der Vertrag von Lissabon als gescheitert zu betrachten. Das irische Referendum – das einzige, welches in der Europäischen Union durchgeführt wurde – hat die tiefe Krise, in der die Europäische Union steckt, offenbart. Und das nicht, wie breite Teile der Regierungsspitzen der EU-Mitgliedsstaaten meinen, weil die Politik der Europäischen Union schlecht verkauft würde, sondern schlichtweg deshalb, weil die Politik der Europäischen Union in eine völlig falsche Richtung läuft – nicht zuletzt der Vertrag von Lissabon wäre eine Fortschreiten in diese falsche Richtung gewesen.

 

Es offenbart sich mit diesem Scheitern aber neben der völlig falschen Zielsetzung des europäischen Integrationsprozesses auch die Abgehobenheit und Bürgerferne, mit der das EU-Establishment in den letzten Jahren und Jahrzehnten gehandelt hat. Dass derzeit so etwas wie ein Schockzustand herrscht, ist in Anbetracht besagter Abgehobenheit kein Wunder, wurde man von den Iren doch unsanft auf den Boden der Realität zurückgeholt.

 

Entscheidend wird in diesen Schicksalstagen der Europäischen Union sein, ob die Regierungen der Mitgliedsstaaten bereit sind, nicht in die gleiche, offensichtlich falsche Richtung weiterzuschreiten, oder gar das irische Referendum zu ignorieren – was einen demokratiepolitischen, wie auch europarechtlichen Skandal der Sonderklasse bedeuten würde –, sondern eine Kehrtwende im europäischen Integrationsprozess zu vollziehen, um den Interessen der europäischen Völker folgend eine positive Entwicklung der Europäischen Union zu schaffen, die in der Lage ist, den Herausforderungen einer globalisierten Welt gerecht zu werden.

 

Dem Vernehmen nach ist aber eine völlige andere Vorgehensweise geplant. So soll dem Wunsch der Staats- und Regierungschefs nach der Vertrag von Lissabon bis spätestens 1. November 2009 in Kraft treten. Der Fahrplan steht laut Insidern bereits fest: Die Iren sollen ein zweites Referendum abhalten – entweder im Frühjahr oder Herbst 2009, ein genauer Termin soll beim Gipfel nicht genannt werden. So lasse man der irischen Regierung die Flexibilität, den „besten Zeitpunkt“ – wenn also die Stimmung pro Vertrag ist – zu wählen, so ein Diplomat. Vor dem Referendum sollen die Iren per Erklärung versichert bekommen, dass das irische Abtreibungsverbot, die Neutralität und die Steuerhoheit durch den Vertrag nicht berührt werden. Auch eine Zusicherung, dass das Land „seinen“ EU-Kommissar behalten darf, sei denkbar.

 

Dies stellt also ein deutliches Zeichen dafür dar, dass eben keinerlei Umdenken geplant ist, sondern unbeirrt an dem offensichtlich falschen Kurs festgehalten wird.

 

 

Daher stellen die unterzeichnenden Abgeordneten folgenden

 

 

 

Antrag auf Stellungnahme

gemäß Artikel 23e B-VG

 

 

Der Hauptausschuss in Angelegenheiten der Europäischen Union wolle beschließen:

 

 

 

„Die zuständigen Mitglieder der Österreichischen Bundesregierung werden aufgefordert, auf europäischer Ebene, insbesondere am Europäischen Rat am 19. und 20. März 2009, aber auch darüber hinaus im Hinblick auf das Scheitern des Vertrages von Lissabon folgende Forderungen durchzusetzen:

 

 

  1. Da durch das „Nein“ Irlands zum Vertrag von Lissabon nach geltendem europäischem Recht der Vertrag von Lissabon als gescheitert zu betrachten ist, muss der Ratifikationsprozess des besagten Vertrages sofort abgebrochen werden.

 

  1. Da die Europäische Union einen falschen Weg beschritten hat – nämlich in Richtung eines zentralistischen europäischen Superstaates –, hat eine sofortige Kehrtwende in der Zielsetzung europäischer Integrationspolitik in Richtung eines europäischen Staatenverbundes zu erfolgen, sowie eine Neuverhandlung eines europäischen Grundlagenvertrages unter folgenden Aspekten:

 

-          Österreich steht der europäischen Einigung grundsätzlich positiv gegenüber. Die gegenwärtige EU setzt nach österreichischer Auffassung falsche Schwerpunkte, was zu einer zunehmenden Ablehnung durch die Bürger führt.

 

-          Ein neuer europäischer Grundlagenvertrag kommt für Österreich nur nach einer nationalen Volksabstimmung in Frage. Ziel ist eine europäische Integration als Staatenverbund von souveränen, einander solidarisch verbundenen europäischen Staaten.

 

-          Österreich tritt für einen Erweiterungsstopp ein. Mit Ausnahme der Balkanstaaten darf es zu keiner weiteren geographischen Ausdehnung kommen, im Besonderen zu keinem Beitritt der Türkei. Die Grenzen der EU sind festzulegen.

 

-          In der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik muss bei militärischen Missionen die Einstimmigkeit bestehen bleiben. Der Einsatz österreichischer Kräfte muss in Österreich entschieden werden.“

 

-          Für Österreich gilt es im Rahmen eines solchen Vertrages, mehrere maßgeschneiderte Lösungen zu finden, unter anderem zwingend in den Bereichen

§         der EU-Netto-Zahlungen (In Anbetracht der wirtschaftlich problematischen Situation soll in Form eines „EU-Sparpaketes“ eine Reduktion um mindestens 50 Prozent der derzeitigen Zahlungen Österreichs an die EU erfolgen, bzw. eine Teil-Renationalisierung der Brutto-Zahlungen),

§         der Neutralität Österreichs,

§         der Transitfrage,

§         der Gentechnik,

§         des Universitätszuganges und

§         des Bankgeheimnisses.

 

 

 

Wien, am 17. März 2009

 

 

 

 

           

Das gegenständliche Vorhaben ist nicht durch Bundesgesetz oder Bundesverfassungsgesetz umzusetzen bzw. auf die Erlassung eines unmittelbar anwendbaren Rechtsaktes gerichtet, der Angelegenheiten betrifft, die durch Bundesgesetz oder Bundesverfassungsgesetz umzusetzen wären.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Folgender B-Antrag erhielt nur die Unterstützung von BZÖ und FPÖ und wurde somit abgelehnt:

 

 

Antrag auf Ausschussfeststellung

 

 

der Abgeordneten Bucher, Mag. Stadler

und Kollegen

 

 

eingebracht im Zuge der Verhandlungen des Hauptausschusses in Angelegenheiten der Europäischen Union in der Sitzung am 17.03.2009

 

 

 

 

„Der Hauptausschuss in Angelegenheiten der Europäischen Union geht davon aus, dass der Bundeskanzler beim Europäischen Rat am 19. und 20. März 2009 einerseits die maximale und uneingeschränkte Kooperationsbereitschaft und Unterstützung Österreichs beim Kampf gegen Geldwäsche, Steuerbetrug, Steuerhinterziehung, Finanzkriminalität und Terrorismusfinanzierung zum Ausdruck bringen und andererseits aber in diesem Zusammenhang die uneingeschränkte Bewahrung und Beibehaltung des österreichischen Bankgeheimnisses ausdrücklich außer Streit stellen wird.

 

 

 

Der Hauptausschuss für Angelegenheiten der Europäischen Union beschließt weiters, diese Ausschussfeststellung gem. § 39 Abs. 1 bzw. 3 GOG als Kommuniqué zu veröffentlichen und der Auszugsweisen Darstellung beizufügen.“

 

 

 

 

 

 

 

Wien, 17. März 2009

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Folgender B-Antrag erhielt nur die Unterstützung von BZÖ und FPÖ und wurde somit abgelehnt:

 

 

 

Antrag auf Ausschussfeststellung

 

der Abgeordneten Mag. Stadler, Bucher,

und Kollegen

 

 

eingebracht im Zuge der Verhandlungen des Hauptausschusses in Angelegenheiten der Europäischen Union in der Sitzung am 17.03.2009

 

 

 

 

Der Ausschuss wolle beschließen:

 

„Vor dem Hintergrund der gegenwärtigen weltweiten Wirtschafts- und Finanzkrise mit ihren zunehmenden Auswirkungen auf die Realwirtschaft in der Europäischen Union und damit auch in Österreich sowie im Sinne der Aufrechterhaltung der sozialen Sicherheit und der Bekämpfung der Arbeitslosigkeit verweist der Hauptausschuss in Angelegenheiten der Europäischen Union auf die beschränkte Aufnahmefähigkeit des österreichischen Arbeitsmarktes.

 

Der Hauptausschuss in Angelegenheiten der Europäischen Union bekräftigt daher in diesem Zusammenhang die Notwendigkeit eines Hinweises auf die Bedeutung der Weiteranwendung der Übergangsfristen betreffend die Arbeitnehmerfreizügigkeit und Dienstleistungsfreiheit in den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates und geht daher davon aus, dass sich der Bundeskanzler beim Europäischen Rat für einen solchen einsetzen werden.

 

 

 

 

Der Hauptausschuss für Angelegenheiten der Europäischen Union beschließt weiters, diese Ausschussfeststellung gem. § 39 Abs. 1 bzw. 3 GOG als Kommuniqué zu veröffentlichen und der Auszugsweisen Darstellung beizufügen.“

 

 

 

 

 

Wien, 17. März 2009

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Folgender B-Antrag erhielt nur die Unterstützung von BZÖ, FPÖ und Grünen und wurde somit abgelehnt:

 

 

 

 

Antrag auf Ausschussfeststellung

 

 

der Abgeordneten Mag. Stadler, Bucher

und Kollegen

 

 

eingebracht im Zuge der Verhandlungen des Hauptausschusses in Angelegenheiten der Europäischen Union in der Sitzung am 17.03.2009

 

 

 

 

 

Angesichts der jüngsten Gaskrise mit den in diesem Zusammenhang aufgetretenen negativen Auswirkungen auf die Energieversorgung der Mitgliedstaaten der Europäischen Union geht der Hauptausschuss in Angelegenheiten der Europäischen Union davon aus, dass sich der Bundeskanzler beim Europäischen Rat am 19. und 20. März 2009 für eine EU-weit akkordierte Erdgasbevorratung nach Vorbild Österreichs im Sinne der Einführung von Mindeststandards, sowie für die Entwicklung eines effizienten Krisenmanagements zur Stärkung der Unabhängigkeit in Krisenzeiten auch unter Einsatz der in den Verträgen verankerten Solidaritätsklausel einsetzen wird, um so bereits im Winter 2009 / 2010 die erforderliche Unabhängigkeit und Versorgungssicherheit der Europäischen Union sicherstellen zu können.

 

 

 

Der Hauptausschuss für Angelegenheiten der Europäischen Union beschließt weiters, diese Ausschussfeststellung gem. § 39 Abs. 1 bzw. 3 GOG als Kommuniqué zu veröffentlichen und der Auszugsweisen Darstellung beizufügen.“

 

 

 

 

 

 

 

Wien, 17. März 2009

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Folgender B-Antrag erhielt nur die Unterstützung von BZÖ, FPÖ und Grünen und wurde somit abgelehnt:

 

 

 

 

Antrag auf Ausschussfeststellung

 

 

 

der Abgeordneten Mag. Stadler

und Kollegen

 

 

eingebracht im Zuge der Verhandlungen des Hauptausschusses in Angelegenheiten der Europäischen Union in der Sitzung am 17.03.2009

 

 

 

 

„Der Hauptausschuss in Angelegenheiten der Europäischen Union geht davon aus, dass der Bundeskanzler beim Europäischen Rat am 19. und 20. März 2009 einer Formulierung in den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates, derzufolge die Nutzung von erneuerbarer Energie und jene von Kernenergie als gleichwertig und gleichbedeutend angesehen werden kann, keinesfalls seine Zustimmung erteilen und sich für eine Streichung des Terminus Kernenergie in diesem Zusammenhang einsetzen wird.

 

 

 

Der Hauptausschuss für Angelegenheiten der Europäischen Union beschließt weiters, diese Ausschussfeststellung gem. § 39 Abs. 1 bzw. 3 GOG als Kommuniqué zu veröffentlichen und der Auszugsweisen Darstellung beizufügen.“

 

 

 

 

 

Wien, 17. März 2009

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Folgender B-Antrag erhielt nur die Unterstützung des BZÖ und wurde somit abgelehnt:

 

 

 

Antrag auf Stellungnahme

gemäß Art. 23e Abs. 2 B-VG

 

 

der Abgeordneten Mag. Stadler, Bucher

und Kollegen

 

 

betreffend Neuverhandlung eines Vertrages für Europa sowie generelle Verpflichtung der Durchführung von Volksabstimmungen über grundsätzliche Fragen der Europäischen Integration

 

 

eingebracht im Zuge der Verhandlungen des Hauptausschusses in Angelegenheiten der Europäischen Union in der Sitzung am 17.03.2009

 

 

 

 

„Es sieht düster aus für die Europäische Union. (…) Die EU steckt in einer Krise der Legitimität und des Vertrauens“ (SonntagsZeitung“ Zürich 15.06.2008), und das nicht erst seit dem Nein der Iren zum EU-Reformvertrag:

 

Denn bereits mit dem Scheitern der Referenden in Frankreich und den Niederlanden war es offensichtlich, dass der am 17. und 18. Juni 2004 politisch akkordierte und am 29. Oktober 2004 in Rom unterzeichnete Vertrag über eine Verfassung für Europa keine Chance auf Inkrafttreten haben würde. Die Ablehnung des Europäischen Verfassungsvertrages hat gezeigt, wie groß die Unzufriedenheit der Bürgerinnen und Bürger mit der Politik dieser Europäischen Union ist.

 

Die Europäische Union ist für viele Bürger kompliziert, undurchschaubar und zu zentralistisch. Die, nicht nur räumliche, Distanz zwischen den Bürgern und dem Entscheidungszentrum ist offenkundig. Mehr Bürgernähe, erhöhte Transparenz, gelebte Subsidiarität sowie Schritte gegen das bestehende Demokratiedefizit sind ein Gebot der Stunde.

 

Trotz dieses negativen Stimmungsbefundes der europäischen Bevölkerung streute man seitens der Europäischen Union seinen Bürgern Sand in die Augen und legte ihnen neuerlich einen sich nur marginal vom ursprünglichen Verfassungsentwurf unterscheidenden „EU-Reformvertrag“ vor. Ein Kommentar einer spanischen Tageszeitung auf den im Juni 2007 beim Europäischen Rat erzielten Kompromiss, wonach „das Übereinkommen (Anm. Reformvertrag) es der EU erlaubt einigermaßen weiter zu wurschteln“, stellt eindrucksvoll unter Beweis, dass dieser Reformvertrag nicht geeignet ist, die wirklichen Probleme und Defizite der Europäischen Union zu lösen. „Europa ist das Herz verloren gegangen, es sind Rückschritte gemacht worden“, ist das wenig ermutigende Resümee des italienischen Ministerpräsidenten Romano Prodi gegenüber der Tageszeitung La Repubblica.

 

 

Offensichtlich und vordergründig war die Zielsetzung dieses Werkes:

Um in einem neuerlichen Ratifizierungsverfahren in den Mitgliedstaaten allfällige Referenden mit unlieben Ergebnissen hintanzuhalten, „haben sich die Regierungen der EU-Staaten auf kosmetische Änderungen der Verfassung geeinigt, um sie leichter verdaubar zu machen – sprich um Referenden zu vermeiden.“ (Giscard d` Estaing am 17. Juli 2007 Pressedienst des EP) . Zugleich warnte der ehemalige französische Präsident in diesem Zusammenhang davor, „die Bürgerinnen und Bürger mit einer Mogelpackung für dumm zu verkaufen.“

 

In dieselbe Kerbe schlug angesichts des EU-Reformvertrages der ehemalige italienische Premierminister Giuliano Amato, wenn er ironisch feststellt: „Wenn bei der Regierungskonferenz auch so ein Dokument herauskommt, kann jeder Regierungschef zu seinem Parlament sagen: Seht her, das ist absolut unlesbar, ein typischer Brüsseler Vertrag, nichts Neues, kein Referendum notwendig.“ (EU-Observer 16. Juli 2007)

 

Im Vordergrund europäischer Politik stehen derzeit somit die Aufgaben einer Krisenfeuerwehr, die durch Korrekturen, die bestenfalls den kleinsten gemeinsamen Nenner aller Mitgliedstaaten darstellen, versucht, die eine Krise vor dem Aufkeimen der nächsten zu beenden.

 

Eine ernsthafte Debatte über die Zukunft der EU ist daher dringend notwendig. Dabei steht immer wieder die Option eines „Kerneuropas“ in Diskussion, wie unter anderem vom ehemaligen Kommissionspräsidenten Prodi angedacht. Bestätigt wird diese Sicht der Dinge, wenn im Il Messaggero nach dem Kompromiss über einen EU-Reformvertrag zu lesen war, dass „eine EU der zwei Geschwindigkeiten unvermeidlich wäre.“

 

Nicht zuletzt bestätigte der luxemburgische Regierungschef Juncker die Richtigkeit unseres Weges, der am 6. November 2007 unter Anspielung auf das einseitige Ausscheren Großbritanniens aus einzelnen Politiken der Europäischen Union, unmissverständlich erklärt, dass es um einen Kern von EU-Ländern herum Umlaufbahnen geben sollte, auf denen Länder Platz nehmen können sollten, die nicht alle Politiken voll mitgestalten wollten. „Gehe man einen solchen Entwicklungsweg nicht, werde es in der EU irgendwann einen Crash geben,“ stellte er sogar die Zukunft dieser Europäischen Union im Falle der Fortsetzung des derzeitigen Kurses der kleinen Korrekturen in Frage.

 

Die Ignoranz auch der österreichischen Bundesregierung durch Verhinderung eines Referendums über den Reformvertrag einerseits und eine gegen den Willen des BZÖ bereits im Mai dieses Jahres erfolgte Ratifizierung andererseits haben sich nunmehr in so fern gerächt, als nach dem Nein der Iren der vorliegende Reformvertrag (einmal mehr)  gescheitert und somit Geschichte ist.

 

Und wieder werden Rufe nach einer – wie von uns schon mehrfach geforderten – gänzlichen Neuordnung der Europäischen Union lauter, wenn beispielsweise der ehemalige EU-Kommissar Fischler davon spricht, dass die Wahrscheinlichkeit für ein Kerneuropa mit dem Nein der Iren gestiegen sei (APA, 13.06.2008).

 

Der Präsident des Europäischen Parlaments Hans-Gert Pöttering stößt in dieselbe Kerbe, wenn er in Zusammenhang mit dem gescheiterten Lissabonvertrag am 14. Juni 2008 eine sich zwar nicht gerade durch Neuigkeitswert auszeichnende aber inhaltlich vollkommen richtige Bemerkung abgibt, dass „wir eine Debatte um die Zukunft Europas brauchen.“  Darin wird der Gedanke eines Europas der zwei Geschwindigkeiten, in dem ein Kern von Mitgliedern voranschreitet, eine Rolle spielen,“ so Pöttering weiter.

 

Nicht zuletzt wurde die Forderung nach einem Kerneuropa bereits im Jahr 2004 von maßgeblichen SPÖ-Funktionären, wie beispielsweise von Klubobmann Cap, erhoben, wenn dieser im Rahmen einer Diskussionsrunde anlässlich des Scheiterns des Verfassungsvertrages mit den Worten zitiert wird, dass „es seiner Meinung nach zu einer Verdichtung der EU kommen werde und ein Kerneuropa dabei unvermeidlich sei.“ (Werkstattblätter/2004/nr.1, März)

 

Anstatt diese Warnungen in Form negativer Referenden und in Form von Umfragen, die die Unzufriedenheit der Bürgerinnen und Bürger Europas mit dieser Europäischen Union zum Ausdruck bringen, ernst zu nehmen, versucht man nun, durch Zugeständnisse an Irland, auf manipulative Art und Weise ein zweites Referendum bzw. dessen Erfolgsaussicht in Irland zu begünstigen.

 

 

Die Weiterentwicklung Europas muss von einem Ausbau von Demokratie und Bürgerrechten geprägt sein. Mehr Gemeinsamkeit in Europa darf niemals weniger Freiheit für seine Bürger bedeuten. Regelungsdichte und Bürokratie sind abzubauen, anstatt sie auf supranationale europäische Ebenen zu verlagern. Im Sinne der Verwirklichung und Umsetzung dieser Ideen ist es erforderlich, den bestehenden Rechtsbestand sowie die Strukturen und Mechanismen der Union auch generell zu überdenken und neue Formen der Integration zu entwickeln. Kosmetische Änderungen können diesen Anforderungen nicht gerecht werden.

 

 

 

Im Sinne eines Europas für und nicht gegen die Bürgerinnen und Bürger sowie im Interesse des Friedensprojektes Europa stellt der unterfertigte Abgeordnete daher nachstehenden

 

 

Antrag auf Stellungnahme

gemäß Art. 23e Abs. 2 B-VG

 

 

Der Hauptausschuss wolle beschließen:

 

 

„Der Bundeskanzler sowie der Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten werden aufgefordert, sich insbesondere im Interesse demokratiepolitischer Erwägungen gegen die Abhaltung eines zweiten Referendums in Irland über den Vertrag von Lissabon auszusprechen und keinen wie immer gearteten Zugeständnissen seitens der Europäischen Union an die Republik Irland seine Zustimmung zu erteilen, die geeignet sind, manipulative Wirkung in Hinblick auf die Möglichkeit der Wiederholung des Referendums bzw. auf das daraus resultierende Ergebnis zu entfalten.

 

Darüber hinaus werden der Bundeskanzler sowie der Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten ersucht, sich angesichts des Scheiterns des Vertrages von Lissabon beim Europäischen Rat am 19. und 20. März 2009 für die Umsetzung nachstehender Maßnahmen im Interesse eines auf Frieden und Wohlstand abzielenden Europas der Bürgerinnen und Bürger einzusetzen:

 

 

Weiters werden der Bundeskanzler sowie der Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten ersucht, sich in diesem Zusammenhang beim Europäischen Rat am 19. und 20. März 2009 insbesondere einzusetzen für:

 

 

 

 

 

 

Das gegenständliche Vorhaben ist durch Bundesgesetz oder Bundesverfassungsgesetz umzusetzen bzw. auf die Erlassung eines unmittelbar anwendbaren Rechtsaktes gerichtet, der Angelegenheiten betrifft, die durch Bundesgesetz oder Bundesverfassungsgesetz umzusetzen wären.

 

 

 

 

 

Wien, am 17. März 2009

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Folgender G-Antrag erhielt nur die Unterstützung der Grünen und wurde somit abgelehnt:

 

 

 

Antrag auf Stellungnahme

gemäß Art. 23e Abs. 2 B-VG

 

 

 

der Abgeordneten Mag.a Ulrike Lunacek und Univ. Prof. Dr. Alexander Van der Bellen betreffend Schlussfolgerungen des Europäischen Rates am 19. und 20. März 2009 (8580/EU XXIV.GP) zur Bewältigung der Finanz- und Wirtschaftskrise

 

 

eingebracht im Zuge des EU-Hauptausschusses am 17. März 2009

 

 

 

Beim letzten Gipfeltreffen der europäischen Staats- und Regierungschefs im Dezember 2008 wurde eine Vielzahl an Maßnahmen zur Lösung der Finanz- und Wirtschaftskrise vorgeschlagen. Die gesetzten Schritte sind bisher jedoch sehr bescheiden ausgefallen. Im Zusammenhang mit der Stabilisierung des Finanzsystems wird seit Monaten über die Notwendigkeit strengster Regeln und einer gemeinsamen Aufsicht sowohl auf europäischer als auch internationaler Ebene diskutiert. Passiert ist bisher nichts.

 

Zwischen den EU-Mitgliedsländern besteht breiter Konsens, dass entschlossene politische Maßnahmen getroffen werden müssen, um die derzeitige Wirtschaftskrise zu überwinden. Die im Rahmen des europäischen Konjunkturpaktes getroffenen Maßnahmen entsprechen jedoch nicht den Herausforderungen: Einerseits weil sie sich nicht angemessen auf die künftigen Bedürfnisse unserer Gesellschaften konzentrieren und keine Weichenstellungen in Richtung einer energieeffizienten, auf erneuerbare Energie gestützten, kernkraftfreien, sozial gerechten und zukunftsorientierten wirtschaftlichen Entwicklung bedeuten. Andererseits bieten diese Maßnahmen keine EUROPÄISCHE Antwort, sondern viele Regierungen in der EU neigen dazu, einer veralteten nationalen Logik zu folgen, die unter wirtschaftlichen und politischen Aspekten keine angemessene Antwort auf das Problem darstellt.

 

Aus Grüner Sicht ist es der falsche Weg, einfach Geld in die Wirtschaft zu pumpen und einen rein nachfrageorientierten Ansatz zu verfolgen, bei dem die Gefahr einer Verschärfung der ökologischen und sozialen Krise besteht. Insofern müssen bei den formulierten Leitprinzipien, an denen sich die Nationalstaaten orientieren, auch Zielsetzungen wie etwa die ökologische Dimension, die Umstrukturierung der Wirtschaft in Richtung nachhaltig und CO2-arm Eingang finden.

 

Die gegenwärtige Wirtschaftskrise muss als Gelegenheit genutzt werden, die globalen Wirtschaftsregeln zu überdenken und tiefergreifende Reformen durchzuführen. Wir brauchen einen Grünen New Deal. Einerseits geht es darum, diese Krise als zusätzlichen Ansporn zur raschen Verwirklichung der so dringend erforderlichen ökologischen Umstellung der Wirtschaft und Privathaushalte zu verstehen. Deshalb muss der Großteil der öffentlichen Mittel für das Konjunkturpaket in umweltfreundliche Investitionen gelenkt werden, die sich in Form eines weniger starken Klimawandels und geringerer Energieabhängigkeit, niedrigerer Energiekosten und weniger Umweltschäden und einer besseren Lebensqualität für die Bürger auszahlen werden. Andererseits muss eine starke sozialpolitische Dimension in den Binnenmarkt eingebaut werden. Es genügt nicht, nur von den negativen sozialen Auswirkungen der Krise zu reden, sondern es bedarf konkreter sozialpolitischer Maßnahmen auf europäischer Ebene.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

Antrag auf Stellungnahme

gemäß Art 23e Abs. 2 B-VG

 

 

 

Der Ausschuss wolle beschließen:

 

 

Die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung, insbesondere der Bundeskanzler und der Bundesminister für Finanzen, werden dringend und mit Nachdruck aufgefordert, sich beim Europäischen Rat in Brüssel am 19. und 20. März, bei den Verhandlungen des ECOFIN-Rates und auch in Vorbereitung auf das G20 Gipfeltreffen in London für die Aufnahme folgender Punkte in die Schlussfolgerungen einzusetzen:

 

 

Maßnahmen zur Bewältigung der Wirtschaftskrise

 

Ein EU-weites Konjunkturpaket hat oberste Priorität. Es darf nicht vorhandene Wirtschaftsstrukturen zementieren, sondern muss den ökologischen Umbau unserer Wirtschaft einleiten und zur Schaffung von zukunftsträchtigen Arbeitsplätzen beitragen. Dazu müssen zumindest folgende Schritte gesetzt werden:

 

 

 

-          Investitionen in eine umweltfreundliche Wirtschaft wie z.B. Energierenovierungsmaßnahmen in Gebäuden, erneuerbare Energieträger und entsprechende Adaptierung der Energienetze, öffentlicher Transport sowie in Projekte zur Steigerung der Energieeffizienz und –einsparung

 

-          Eine starke sozialpolitische Flankierung des Binnenmarktes und eine europaweite Initiative für einen massiven Ausbau qualitativ-hochwertiger öffentlicher Dienstleistungen, insbesondere im Bildungs- und Gesundheitsbereich

 

 

Maßnahmen zur Bewältigung der Finanzkrise

 

Um künftige Krisen dieser Art zu vermeiden, müssen die Finanzmärkte zum einen auf EU-Ebene stärker reguliert werden. Zum anderen muss sich die EU – insbesondere beim G20-Weltfinanzgipfel – dafür einsetzen, dass analoge Regulierungsmaßnahmen global umgesetzt werden. Folgende konkrete Punkte müssen in den zu treffenden Maßnahmen zumindest enthalten sein:

 

-          Etablierung einer EU-weiten Finanzmarktaufsicht, die die Transparenz und Stabilität dieses Sektors befördert und auch dem Anlegerschutz verpflichtet ist

-          Einführung einer EU-weiten Finanztransaktionssteuer zur Verminderung des Volumens von spekulativen Finanztransaktionen

-          Regulierung von Hedge- und Private-Equity Fonds, wie vom Europäischen Parlament und der Europäischen Kommission gefordert

-          Schließung von so genannten Steueroasen

-          Eindämmung von falschen Anreizsystemen für ManagerInnen

-          Eindämmung und Abschaffung der steuerlichen Begünstigung von stock options

-          Bewertung der Risiken durch unabhängige EU-weite Rating – Agenturen und Erstellung von entsprechende Rahmenordnungen

-          Strengere Vorschriften zur höheren Eigenkapitalunterlegung für spekulative Geschäfte

 

 

 

 

 

Das gegenständliche Vorhaben ist durch Bundesgesetz oder Bundesverfassungsgesetz umzusetzen oder auf die Erlassung eines unmittelbar anwendbaren Rechtsaktes gerichtet, der Angelegenheiten betrifft, die durch Bundesgesetz oder Bundesverfassungsgesetz umzusetzen wären.